Neue Stoßstangen Zulassen

Fahrzeugausrüstung, Zubehör

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IllusionofControl
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Neue Stoßstangen Zulassen

Beitrag von IllusionofControl »

Servus liebe Community,

ich habe mir vor einpaar Monaten neue Stoßstangen für vorne und hinten besorgt. Sie sind passgenau und aus Stahl. Leider habe ich das Problem, das mein Kontakt beim TÜV ohne weiteres die Stoßstangen nicht abnehmen kann, weil diese keine ABE oder EG haben. Laut Paragraph 21 kann ich die Stoßstangen Sonderzulassen. Er meinte, dass das extrem teuer wird, weil er Dummy Tests usw. machen musst.

Also es wäre viel leichter und billiger, wenn jemand schon diese Stoßstangen abgenommen lassen hätte.

Teile sind für die Fahrzeuge Pajero v60.

Mfg
Tolga
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MF
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Re: Neue Stoßstangen Zulassen

Beitrag von MF »

Moin

Das Problem ist bekannt.

Im Prinzip ist bei dir schon mal der Bügel das Problem.

Es dürfen ja nur noch Personenschutzbügel zugelassen werden.
Das heißt der Wagen muß mit Bügel mehr Fussgängerschutz leisten als ohne.

Es gibt noch Prüfer, die tragen solche Stoßstangen als "Geräteträger" bzw "Windenträger" ein.

Dann klappt es.

Du mußt halt so einen finden.

Eine Adresse wäre die hier.

http://hurter-offroad.de/

Da fahren momentan aber viele hin.

Ist die Frage wann sich das Türchen auch mal schließt, und ob der Hurter alles eintragen kann.

Schau auch mal hier vorbei.

http://www.pajeroinfo.de

Da sind doch noch ein Paar mehr V60 unterwegs.

Gruß Mario
Galloper 2.5 Exceed
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Joe
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Re: Neue Stoßstangen Zulassen

Beitrag von Joe »

Moin,

für die vordere Ramme sehe ich auch als Geräteträger eher schwarz, diese auf normalem Wege eingtragen zu bekommen. Da bedarf es schon eines seehr verständigen Prüfers, der den Wagen als Gesamtkonzept für einen bestimmten Einsatzzweck ansehen würde und es dann, nach sehr glaubwürdigen Argumenten wohlwollend abnehmen würde - oder Vitamin B, wie Mario schon schrieb. Eventuell auch mal anfragen, ob Du mit der Stoßstange ohne Bügel drauf bessere Chancen hast, vorausgesetzt diese Konstruktion lässt sich so ohne weiteres abtrennen. Wenn es erst einmal eingetragen ist ...

Den hinteren Stoßfänger sehe ich da deutlich unproblematischer. In der StVZO stand früher (allerdings stammt diese info aus den späten 1980er Jahren) nur drin, dass geänderte Stoßstangen oder Radkappen nicht eingetragen werden müssen, wenn sich die Fahrzeugmaße und -gewicht dadurch nicht (deutlich?) verändern und die Konstruktion ausreichend stabil und eine (höhere?) Verletzungsgefahr dadurch ausgeschlossen ist.

Mich hatte seinerzeit mal die Rennleitung angehalten und bemängelt, dass mein Frontschutzbügel am Ford Capri II nicht eingetragen sei :hammerschlag: Daraufhin bin ich dann zum TÜV gefahren und der Baurat meinte, so etwas müsse nicht eingetragen werden. Er hatte mir damals den entsprechenden Auszug ausgedruckt, die entsprechenden Passagen getextmarkert, handschriftlich druntergeschrieben, dass man den Wagen an dem Frontbügel problemlos hochheben und daran aufhängen könnte und auch keine zusätzliche Verletzungsgefahr davon ausginge. Das ganze dann mit Stempel und Unterschrift versehen. Ihr hättet mal das Gesicht des Waldmeisters sehen sollen :mrgreen: , als ich dann in der Wache vorgefahren war und ihn über seinen Irrtum aufgeklärt und ihm den Wisch vorgelegt hatte. Dieses Dokument fuhr dann immer im Handschuhfach, neben diversen ABEs mit und ist dann aber leider mit dem Capri zusammnen weggegangen. Andere Zeiten andere Sitten - heutzutage wäre so etwas schier undenkbar und hätte sicherlich einen hübschen Rahmen und einen Platz an der Wand verdiehnt :wink:

Gruß Rolf, der viel Erfolg bei Deinem Vorhaben wünscht
seit über 22 Jahren Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 // Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018
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unbemerkt
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Re: Neue Stoßstangen Zulassen

Beitrag von unbemerkt »

Moin Tolga,

daß Du die Teile "zulassungsfrei" anbauen lassen hast, staune ich etwas. Mindestens haftungstechnisch gibt das sehr große Probleme, bzw. bist Du im Unfallszenario voll und unversichert haftbar - das Fahrzeug "eigentlich" nicht zulassungsfähig.

Die Eintragung ist nicht zwingend das große Ding und die notwendige Anwesenheit von Dummys dabei, ist mir zumindest nicht bekannt.
Die Prüfer haben normalerweise einen größeren Ermessensspielraum und können auf Crashtests verzichten.

Hier im Osten und bei der DEKRA werden die Leute aber gern vor der Planung gefragt, um auch der berufstandsbedingt notwendigen Bauchpinselung genüge zu tun. Zudem kenne ich solche Zulassungen nur preiswert für Firmen und unter kleineren Auflagen wie einer fortlaufenden Nummerierung am Bauteil einer unterstellten Serie.

So habe ich für meine Stoßstangen am L200 und Sport je ein Gutachten nach §21 bzw. §19 STVZO für eine Massivfrontverkleidung des Herstellers Seifert mit Kennzeichen SA 3101 und ...02 für je 60,- Euro und das entsprechende Fahrzeug bekommen.

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Für weitere Zulassungen der Produktionsreihe an Kundenfahrzeugen wurde ich jedoch auf je 100,- Euro Kosten vorbereitet. Bei diesem Prüfer bräuchte ich jedoch ohne vorherige Absprache und gemeinsamer Planung nicht auftauchen.
unbemerkt hat geschrieben:Gemein und völlig typisch für das Beamtenvolk ist eine Jahre später mit dem gleichen Kollegen erfolgte Episode. Dieser Beamte prüft jede Woche mehrere Autos bei meinem Freund und Werkstattmeister und das seit vielen Jahren.
Als der KFZ-Meister bei dem der Tüv-ler jahrelang seine Brötchen verdient, eine selbst entwickelte Stoßstange mit wesentlich kleinerem Winkel eintragen lassen wollte, wurde ihm dies wegen ungenügendem Winkel versagt und die Stoßstange musste tiefer angesetzt werden. :kopfgegenmauer:
Gut zu wissen, daß wir unsere Serienzulassung haben, aus welcher der Herr Beamte nicht mehr raus kommt.


Somit hat Mario eigentlich schon alles gesagt.
Du kannst im einfachsten Fall nur nach schon erfolgten Zulassungen suchen, an welche Du anknüpfen kannst, dazu ist aber auch das Wissen um den Hersteller der Teile wichtig. Im anderen Falle kannst Du nur jemanden suchen, welcher die Teile als Eigenbau möglichst preiswert prüft und einträgt.

Ich selbst sehe am ehesten ein Problem beim Zierbügel, da die TÜV-ler sich selbst nicht einig werden, was unter einem Personenschutzbügel zu verstehen sein soll. Die europäischen Hersteller reagieren oft mit Bügeln, welche schon kleinsten Belastungen "ausweichen", aber da wo Deine Stoßstange herkommen dürfte, ist Känguruschutz also Lastabtragung angesagt und damit....

Bei der hinteren Stoßstange bin ich unsicher ob es nicht einfach montierbares Gepäck, wie eine nicht eintragungspflichtige Wohnkabine sein könnte. Zumindest die Chance eines direkten Personenschadens und einhergehenden Versicherungsfalles dürfte dort geringer sein.

Bedas Beitrag zum Bau einer hinteren Stoßstange kennst Du womöglich schon.

mit Grüßen von Kay, welcher mit dem Herstellernamen eine Googlesuche beginnen würde.
Ich brauche keine Uhr. Ich habe Zeit. (ein Berber, als ich ihm meine Uhr feilbot)

in Nutzung: Space Gear PA3W,
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in Sammlung: Pajero Sport K96W, L200 Triton RHD, Pajero L141G, GFK-Kompressor-Pajero L042G, Explorer-Kabine
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Re: Neue Stoßstangen Zulassen

Beitrag von Pajero 33Zoll »

Hallo gibt es Bilder was alles abgeschnitten werden muß am Pajero damit man die Front und Heckstoßstange montieren kann ?
Wäre für die Hilfe sehr dankbar

Gruß
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Stefan
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Re: Neue Stoßstangen Zulassen

Beitrag von Stefan »

...der Weg ist spannend den du gehst. Eigentlich spricht man erst beim TÜV etc. vor, dann kann man montieren - oder eben auch nicht.
Manch Prüfer stört sich am Bügel der vorderen Stossstange, der müsste halt entfernt werden. Dann heist es von TÜV zu TÜV fahren, bis du einen willigen Prüfer gefunden hast.
Für hinten sehe ich eigentlich gar keine Probleme.

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Gruß Stefan
Toyota Hilux - damit 41 Länder - 3 Kontinente. Tendenz steigend...
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