Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

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MarkusZ

Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

Hallo liebe Forumskollegen,

Anhand der unisono in unseren sämtlichen Medien mitgeteilten 'Informationen' bezüglich des 'Winterreifenverbots' in Italien habe ich selbst recherchiert und festgestellt dass einige Informationen zum Thema in so gut wie allen etablierten deutschprachigen Medien wohl nicht zutreffend sind. Da diese Information viele hier vertretene Fahrzeuge mit Vmax von bis zu ca. 150km/h betrifft möchte ich das gerne noch einmal deutlich herausstellen:

Konkret:

Sämtliche deutschen Medien behaupten derzeit Winterreifen mit Speedindex 'Q' wären in Italien verboten. Dies ist IMHO schlicht FALSCH.

Ich hab' jetzt wegen des ganz offensichtlich verzapften und wohl gegenseitig abgeschriebenen Unsinns mal die relevanten Gesetzestexte im italienischen Original durchgelesen - und zwar:

http://www.patente.it/normativa/circola ... i?idc=2644" onclick="window.open(this.href);return false;

und zusätzlich das zu Grunde liegende 'CIRCOLARE N. 104/95' des italienischen Verkehrsministeriums

http://www.centrogomme.com/img/download ... 104_95.pdf" onclick="window.open(this.href);return false; (wichtig ist ggf. Punkt 6)


Aus erstem Text:

'Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.'


'... Winterreifen die den in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Parametern - inkl. Speedindex - entsprechen unterliegen keinen saisonalen Beschränkungen und dürfen das gesamte Kalenderjahr über genutzt werden.

Verwirrend fand ich das 'anche con indice di velocità Q', wofür ich im 'circolare 104/95' die Erklärung gefunden habe:

"6.
I pneumatici idonei alla marcia su neve contraddistinti dalla marcatura M+S (oppure MS, M-S,
ovvero M&S) montati su veicolo devono essere marcati con un simbolo della categoria di velocità non inferiore a “Q”
(corrispondente a 160 Km/h)."


Explizit steht hier dass auf dem Fahrzeug montierte M&S - Reifen mindestens einen Speedindex 'Q' = 160km/h besitzen müssen.

Zusammengefasst ergibt das für mich folgendes Ergebnis:

Von 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien nur fahren wessen Reifen mindestens dem eingetragenen Speedindex entsprechen, M&S - Reifen mit einem Speedindex geringer als Q (...K,L,M,N,O,P) sind ganzjährig nicht zulässig. Reifen mit Speedindex 'Q' sind dagegen explizit ganzjährig erlaubt so konform zu dem in den Papieren eingetragenen Geschwindigkeitsindex (sprich N,O,P oder Q eingetragen).


Die wohl derzeit einzig richtige deutschsprachige Darstellung der Sachlage in den grossen Medien ist hier nachzulesen:

http://www.provinz.bz.it/de/dienste/die ... id=1028944" onclick="window.open(this.href);return false;

viele Grüsse

Markus

p.S.: Ich habe das auch dem ADAC per Mail mitgeteilt weil diese Fehlinformation die halbe Geländewagenszene verrücktmacht
MarkusZ

Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

p.S.: eine Erweiterung des Wissensstands:

http://www.poliziamunicipale.comune.ver ... a_id=42021" onclick="window.open(this.href);return false; (unten unter 'caso particolare')

Sind Winterreifen mit einem geringeren Speedindex als der VMax (bzw. dem höheren Speedindex der auch eingetragenen Sommerreifen) in den Papieren eingetragen so dürfen auch diese auch ganzjährig gefahren werden. Das gilt ebenso für alle M&S - Reifen mit höherem Speedindex als der Eingetragenen.

Das Beispiel:

Eingetragen sind

- Winterreifen Speedindex 'H' (210 km/h)
- Sommerreifen Speedindex 'Y' (300 km/h)

Das betreffende Fahrzeug darf ganzjährig mit M&S / Winterreifen Speedindex 'H' und darüber gefahren werden.


Also Leute - lasst, sofern euer Auto für die italienischen Gesetze bzw. eure M&S - Reifen zu schnell ist - Winterreifen (mit geringstmöglichem Speedindex) extra eintragen. Dann seid Ihr in Italien mit euren Gelände- bzw. M&S - Reifen dennoch legal unterwegs.

viele Grüsse

Markus
MarkusZ

Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

Der ADAC hat inzwischen auf die von mir zugesandten Gesetzestexte reagiert und vom Landratsamt Bozen bestätigt bekommen dass die bisher in der Presse verbreiteten Meldungen zum Winterreifenverbot wie oben schon geschrieben unzutreffend sind.

Daher hier die aktualisierte und berichtigte Darstellung des ADAC:

http://www.adac.de/reise_freizeit/top_n ... richtenIDs&" onclick="window.open(this.href);return false;

Explizit lässt die Gesetzeslage sogar noch grössere Spielräume für die Bereifung langsamer Fahrzeuge zu als in meinen Eingangsposts geschrieben, doch all das steht in obigem Link.
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Dominik82
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Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von Dominik82 »

Hallo Markus,

danke für die Informationen. Ich hab schon damit gerechnet, die Strecke nach Genua im August illegal unter die Räder nehmen zu müssen :super:

Grüße

Dominik
MarkusZ

Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

Hallo Dominik,

gern geschehen

viele Grüsse

Markus
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Borsty
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Winterreifen und Italien

Beitrag von Borsty »

Hallo Zusammen
Eigentlich sehr wichtig da es nicht spezifisch um Winterreifen geht, sondern um Reifen mit M+S oder Schneeflockenmarkierung.
In Italien ist vom 15.Mai - 14. Oktober verboten Reifen mit dieser Kennzeichnung zu fahren sofern diese einen Q als Geschwindigkeitsindex haben.
Erlaubt sind Reifen wenn einer der folgenden Buchstaben vorhanden ist: R S T U H V W Y
Verboten sind Reifen wenn einer dieser Buchstaben vorhanden ist: J K L M N P Q
Also Leute wenn ihr via Italien irgend wohin wollt oder in den italienischen Alpen rumkurven wollt, dann achtet bei Euch darauf.
Massgebend ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Ich weiss nicht wie schnell ein L300 ist, aber ich weiss das die V20 über 160km/h eingetragen haben. War bei mir immer so ein Thema wegen der 33iger.
Das Bussgeld kann von 400 Euro bis 1600 Euro gehen.
Lasst Euch nicht abzocken, die Carabinieri mit Ihren Landis scheinen da ausgenommen zu sein. :hammerschlag: :rofl:
Gruss Uwe
BORSTY
MarkusZ

Re: Winterreifen und Italien

Beitrag von MarkusZ »

Borsty hat geschrieben:Hallo Zusammen
Eigentlich sehr wichtig da es nicht spezifisch um Winterreifen geht, sondern um Reifen mit M+S oder Schneeflockenmarkierung.
In Italien ist vom 15.Mai - 14. Oktober verboten Reifen mit dieser Kennzeichnung zu fahren sofern diese einen Q als Geschwindigkeitsindex haben.
Erlaubt sind Reifen wenn einer der folgenden Buchstaben vorhanden ist: R S T U H V W Y
Verboten sind Reifen wenn einer dieser Buchstaben vorhanden ist: J K L M N P Q
Also Leute wenn ihr via Italien irgend wohin wollt oder in den italienischen Alpen rumkurven wollt, dann achtet bei Euch darauf.
Massgebend ist auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Ich weiss nicht wie schnell ein L300 ist, aber ich weiss das die V20 über 160km/h eingetragen haben. War bei mir immer so ein Thema wegen der 33iger.
Das Bussgeld kann von 400 Euro bis 1600 Euro gehen.
Lasst Euch nicht abzocken, die Carabinieri mit Ihren Landis scheinen da ausgenommen zu sein. :hammerschlag: :rofl:
Gruss Uwe
Hallo Borsty,

genau die von dir zitierte Nachricht ist die ursprüngliche - definitiv FALSCHE: Reifen mit 'Q' sind eben genau NICHT verboten - daher die Threadüberschrift und meine Klarstellung.

Wichtig ist vor allem dass die von 16.05 bis 14.10. in Italien gefahrenen M&S - Reifen mindestens dem eingetragenen Speedindex entsprechen. Ist 'Q' oder geringer eingetragen dann darf man zumindest Q, natürlich auch alles darüber auch straffrei fahren, selbst wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs darüber liegt.

Diese Fehlinformation kam wohl vom ADAC und wurde von sämtlichen Magazinen und Verbänden ungeprüft übernommen. Ich konnte das Ganze nicht glauben und habe extra die Gesetzestexte recherchiert und den ADAC auf seinen Fehler hingewiesen.

Daraufhin hat der ADAC seinen Fehler bemerkt und das Ganze korrigiert. in etlichen Magazinen stehts allerdings immer noch falsch - wie eben von Borsti gepostet.

----

Und damit hier keine Trotzdiskussion aufkommt anbei mein Schriftverkehr mit dem ADAC:



Markus Zxxxxxx
Raixxxxxxxxx 9
8xxxx Pxxxxxx
Tel. 0xxxx - 9xxxxx
Sehr geehrter Herr Kxxxxxx,

zur Klärung der Sachlage anbei entsprechende Dokumente die darlegen dass M&S - Reifen der Geschwindigkeitslasse 'Q' durchaus in Italien auch im Sommer gefahren werden dürfen.

Schreiben des Verkehrsministeriums vom 17.1.14: Link

Übersetzung der letzten vier Zeilen:

'Si precisa infine che l'uso degli pneumatici invernali consentiti e cioè quelli con i parametri riportati sulla carta di circolazione ivi compreso l'indice di velocità non ha restrizioni di carattere temporale e che pertanto essi possono essere usati durante tutti i mesi dell'anno solare.'


'... Winterreifen die den in den Fahrzeugpapieren aufgeführten Parametern - inkl. Speedindex - entsprechen unterliegen keinen saisonalen Beschränkungen und dürfen das gesamte Kalenderjahr über genutzt werden.


Verwirrend fand ich das 'anche con indice di velocità Q', wofür ich im zu Grunde liegenden Gesetz 'circolare 104/95' die Erklärung gefunden habe:

"6.
I pneumatici idonei alla marcia su neve contraddistinti dalla marcatura M+S (oppure MS, M-S,
ovvero M&S) montati su veicolo devono essere marcati con un simbolo della categoria di velocità non inferiore a “Q”
(corrispondente a 160 Km/h)."

Explizit steht hier dass auf dem Fahrzeug montierte M&S - Reifen mindestens einen Speedindex 'Q' = 160km/h besitzen müssen.

----

Richtig dargestellt wird der Sachverhalt auch im Südtiroler Bürgernetz (= Behördenseite): Link :


Winterreifen dürfen das ganze Jahr über montiert werden. Vom 15. Oktober bis zum 15. Mai darf der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen niedriger sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehen ist, aber nicht niedriger als Q (160 km/h). Dabei ist im Fahrzeuginneren an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Winterreifen anzubringen. Vom 16. Mai bis zum 14. Oktober muss der Geschwindigkeitsindex der montierten Reifen auf alle Fälle gleich oder höher sein als jener, der in der Zulassungsbescheinigung vorgesehenen.

-------

Des weiteren findet sich folgende wichtige Information auf der Seite der 'Policia Municipale di Verona': Link

Unter 'caso particolare':

Sind Winterreifen mit einem geringeren Speedindex als der VMax (bzw. dem höheren Speedindex der auch eingetragenen Sommerreifen) in den Papieren eingetragen so dürfen auch diese auch ganzjährig gefahren werden. Das gilt ebenso für alle M&S - Reifen mit höherem Speedindex als der Eingetragenen.

Das Beispiel:

Eingetragen sind

- Winterreifen Speedindex 'H' (210 km/h)
- Sommerreifen Speedindex 'Y' (300 km/h)

Das betreffende Fahrzeug darf ganzjährig mit M&S / Winterreifen Speedindex 'H' und darüber gefahren werden.

Anmerkung: Somit liesse sich durch Eintragung von M&S - Bereifung mit niedrigerem Speedindex in die (deutschen) Fahrzeugpapiere ein für Italien gesetzeskonformer Zustand herstellen.


Ich hoffe Ihnen in dieser Hinsicht weitergeholfen zu haben

mit freundlichen Grüssen

Mxxxxx Zxxxxxxx


Antwort des ADAC:


Sehr geehrter Herr Zxxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die darin enthaltenen Informationen. Leider haben wir bisher widersprüchliche bzw. zum Teil auch falsche Informationen bezüglich der Verwendung von Winter- und Ganzjahresreifen von den offiziellen italienischen Stellen erhalten. Über das Wochenende erfolgte jedoch auf eine Anfrage eine Klarstellung durch das Landesamt der Provinz Bozen, die die von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellten Berichte bestätigt.
In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen somit nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht.
Die Meldung im Internet wurde aktualisiert, weiterhin haben wir eine Mitteilung zum Thema erstellt, die ich Ihnen gerne im Anhang beifüge.

Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Fahrt und bedanken uns nochmals ausdrücklich für Ihre Erläuterungen.
Mit freundlichen Grüßen

Sxxxxx Kxxxxxxx
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Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von Borsty »

Hi Markus
Das mag für D A oder den Rest der EU zutreffen das man nicht gucken muss. Wie Du es beschreibst ist Alles sicher genau recherchiert und auch beantwortet. Wie man liest.
In der CH sind keine Reifen eingetragen und das wurde 2 Personen schon zum Verhängniss. Daher habe ich auch diesen Thread geschrieben. Vorher hatte mich das Thema gar nicht interessiert.
Also muss man als CH Bürger mit einem Geländewagen gucken das man zu irgendwelchen Papieren kommt.
Ganz Fehl ist daher die Info nicht am Platz auch wenn es viele Falschinfos durch Übersetzungsfehler beinhaltet.
Wir hatten das mit den Aufklebern beim Tacho schonmal, aber das interessiert die ital. Carabinieri ganz und gar nicht. Es ist richtig was in den Fahrzeugpapieren steht, nur eben ist die CH hier eine Ausnahme und gerade deshalb muss man darauf hinweisen.

Gruss Uwe
BORSTY
MarkusZ

Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

Hallo Uwe,

auch ich habe einen Geländewagen ohne eingetragenen Speedindex. Meine Reifen haben ein 'Q'.

Da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit meines (Ex EFTA - Staat Finnland) HJ60 137km/h beträgt mache ich mir wegen meines Speedindexes keine Gedanken mehr, denn 'Q' entspricht ja 160km/h. Das ist so deutlich drüber dass das jeder Carabinieri einsehen wird zumal ich ihm das in der Landessprache klarmachen werde.

Allerdings wäre ich nach dem von dir veröffentlichten Bericht - so wie viele andere langsame Gefährte hier - mit 'Q' generell illegal unterwegs gewesen. Was eben eine absolute Fehlinfo und Presse - Ente ist die mich und quasi alle langsamen Womos betroffen hätte.

Diese Gruppe (Vmax bis ca. 150km/h und ab 'Q' Bereifung) ist auf der sicheren Seite, obwohl die Presse fast durchweg anderes schreibt.


Wie dem auch sei sehe ich zwei Gruppen von Fahrzeugen bzw. Haltern die sich wirklich Gedanken machen sollten:

a) langsame Fahrzeuge (Vmax bis ca. 140km/h) mit M&S - Bereifung die weniger als ein 'Q' auf dem Reifen haben
Bei Neukauf würde ich auf alle Fälle 'Q' und mehr drauftun. Die Gesetzestexte widersprechen sich in der Hinsicht: einerseits müssen Winterreifen laut Gesetz mindestens 'Q' drauf stehen haben - laut Dekret von Januar soll alles legal sein was eingetragen ist (ob da auch für M&S unterhalb von 'Q' gilt - großes Fragezeichen ????)

b) Fahrzeuge deren Höchstgeschwindigkeit plus Sicherheitsaufschlag höher ist als der montierten Reifen (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeitsindex" onclick="window.open(this.href);return false; ) und diesen niedrigeren Speedindex nicht eingetragen haben.

Da hilft nur:

- Zulässigkeit der Bereifung nachweisen bzw.
- ggf. M&S - Bereifung mit geringerem Speedindex eintragen
- zur Vmax passende Bereifung montieren

bzw. die Konfrontation mit den italienischen Behörden vermeiden:

- unauffällig bleiben
- sich an die Gesetze bezügl. Höchgeschwindigkeit und Beladung halten, Warntafeln bei überstehender Ladung
- Italien meiden

viele Grüsse

Markus
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Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von Borsty »

Hi Markus
Das ist leider so, das es eben nicht überall eingetragen ist. Sofern es ist hat man Glück. Ich selber kann an CH Mitglieder nur soviel mitgeben das sie sich eine Kopie des Typenscheins für ihr Fahrzeug geben lassen sollen und dabei haben. Abstempeln oder so werden sie dieses Papier sicher nicht. Aber dort ist wenigstens die Höchstgeschwindigkeit deklariert.
Ich habe das ganze angestossen gerade weil ich aus erster Hand zwei kenne die jeweils 300 Euro Bussgeld bezahlt haben. Allerdings 1x Chevy Astro Van 4x4 und 1x Dogde Town/Country 4x4. Beide mit Winterreifen, resp gröberen Reifen mit M+S Kennzeichnung unterwegs in den italienischen Alpen.
Wieso das sie aber weniger bezahlt haben als ursprünglich angegeben wird weiss wohl nur der Herr Carabinieri der das ausgestellt hat.
Ich selber brauche mir keine Sorgen zu machen, aber nehme vorsichtshalber auch einen Kopie des Scheins mit. Auch auf Anfrage ob es eingetragen würde kam ein klares Nein.
Ich kopiere Mal die Info auch ins Buschtaxi, auch dort herrscht natürlich rege Diskussion deswegen. :mrgreen:
Jedenfalls unterstütze ich Deine Aussagen und Tip am Schluss :super:
Gruss Uwe
BORSTY
MarkusZ

Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

Ei Uwe,

da muss ich ja in Zukunft aufpassen mit dem Veröffentlichen meiner Liebesbriefe. :oops: :oops: :oops:

Hier kennt mich ja keiner - das ist im BTF ein bissi anders, aber wenigstens wars nix Verkehrtes zum Thema auch wenn ich das das selbst jetzt nicht dort gepostet hätte.

Als die Sache aufkam hab' ich nämlich noch ganz hilflos im Nebel gestochert, da kam auch von mir Einiges was ich aus jetziger Sicht nicht mehr unterschreiben würde.

Aber ich denke die da drüben im Gelben wissen schon was Sache ist.

Wenn das mit den von dir erwähnten zwei Bestraften belegbar wäre - das wäre halt mal interessant.

Aber wenn ich so überleg' 300 Piepen Strafe hört sich ja moderat an - früher hatte ich mal einen Strafzettel über 300.000 unterm Wischer klemmen. Das waren noch Zeiten. Hab' ich übrigens nie bezahlt. :finger: Aber wirst sehen - wir bekommen schon wieder mal sechsstellige Strafzettel in Italien...

let the good ol' times roll.... :extremlached: :extremlached:

Markus
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Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von Borsty »

Hi Markus
Habe ja nicht Alles zitiert. Keine Angst. Nur das Wichtigste am Schluss.
Dazu könne wir stehen.
Ja, da bin ich gespannt ob die Rechtsabteilungen da etwas unternehmen können. Den Einen der Beiden sehe ich ja immer wieder. Da werde ich sicher etwas hören.
Wie ich es dann mache weiss ich noch nicht. Ich glaube ich mache mir ein Tachoziffernblatt das nur bis 170 km/h geht. Einfach soviel wie die Reifen dürfen.
Gruss Uwe
BORSTY
MarkusZ

Re: Fehlinformationen zum 'Winterrreifenverbot' in Italien

Beitrag von MarkusZ »

Jaja - Rechtsabteilungen und Juristen.

Die sollten sich besser mal überlegen ob es überhaupt sein darf dass im Heimatland legale Fahrzeugausrüstung in einem anderen EU - Land Strafen nach sich zieht. Meiner Meinung nach gehört eine Bananenrepublik die so etwas macht selbst vor Gericht gezerrt. Von wegen Homogenisierung des Verkehrsrechts, Zulassungsordnungen etc.

Andersherum darf man wohl mit einer im zulassungsrechtlich extrem liberalen Grossbritannien zugelassenen motorisierten Schuttmulde, Gartenhäuschen oder sogar Sofa mit Pizzalenkrad unbehelligt und 100% legal durch Europa cruisen:

http://www.ebaumsworld.com/video/watch/198390/" onclick="window.open(this.href);return false;

Was wohl auch für in UK zugelassene Schützenpanzer und anderes Gerät gelten dürfte.

----

Der Grund warum politisch so vieles nicht klappt wird mir langsam klar. Denn wer heute wirklich fit und gut ausgebildet ist will viel Geld verdienen - und das kann er vor allem in der Wirtschaft.

Daher bleiben wirkliche Fachleute nicht in der Politik, nicht in der Verwaltung und gehen schon garnicht zur Presse. Wen wundern dann mit heisser Nadel gestrickte Gesetze und Medien die nicht einmal im Ansatz verstehen worüber sie berichten.

Wie heissts so schön: 'When you pay peanuts you get monkeys' - ich finde da ist was Wahres dran.

viele Grüsse

Markus
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