M+S-Reifen bedeutet nicht Winterreifen!

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Bart
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Re: M+S-Reifen bedeutet nicht Winterreifen!

Beitrag von Bart »

Servus Uwe!

Also der Philip ist mit Hankook gefahren könnte nicht sagen das er weniger weit gekommen ist als der Valentin mit fast dem selben Fahrzeug :wink:

Ja die Reifenlabel sind eh 'überflüssig' so wie sie vergeben werden.

Und z.B. der STT PRO läuft in USA ganz normal mit M+S und Q als Speedindex und bei uns halt nur mit K...

Gruß Florian
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Dominik82
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Re: M+S-Reifen bedeutet nicht Winterreifen!

Beitrag von Dominik82 »

Hallo,

bin auch 3-4 mal bei tollen Schneeverhältnissen (Neuschnee bei -7 °C, Schneematsch, festgefahrene Piste) mit dem Hankook Dynapro MT aufn Berg gefahren und konnte mich nicht beschweren :wink: mit BFG MT's würde ich das nicht machen :hammerschlag:

Ich freu mich schon auf Schnee, damit ich den Hundeschlitten auspacken kann! Der L300 bleibt in der Garage, gegen die 12 Pfoten der Power-Aussies kommt er ohnehin nicht an :super:

Grüße,

Dominik
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Beda
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Re: M+S-Reifen bedeutet nicht Winterreifen!

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
dieser Artikel ist von Februar 2017:
www.kfz-betrieb.vogel.de hat geschrieben:Winterreifen: In Zukunft nur mit Schneeflocke
3PMSF-Markierung voraussichtlich ab 2018 Pflicht

02.02.17 | Autor: Jan Rosenow

Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Autofahrer in Deutschland nur mit angepasster Bereifung auf die Straße. Doch als einzige gesetzlich festgelegte Kennzeichnung für Winterreifen galt bislang das M+S-Symbol, für das die Reifen aber keine besonderen Wintereigenschaften nachweisen mussten.

Wie die Initiative Reifenqualität mitteilt, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) nun die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) überarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Entsprechend gilt für Winterreifen bald eine verschärfte Kennzeichnungspflicht: Die „Three Peak Mountain Snow Flake“ soll ab 2018 als verbindliche Kennzeichnung für Winterreifen eingeführt werden. Das auch als „Schneeflocke“ bekannte Symbol löst damit die M+S-Kennzeichnung ab. Schon heute wird es bei vielen Produkten als Qualitätsmerkmal eingesetzt.

„Im Gegensatz zum M+S-Symbol bezieht es sich auf ein Prüfverfahren, das winterliche Witterungsbedingungen in Praxistests berücksichtigt“, so Stefan Ehl, Prüfingenieur bei der KÜS. Um die „Schneeflocke“ verwenden zu dürfen, müssen Reifenhersteller durch einen Bremstest auf Schnee die Wintertauglichkeit der Reifen bestätigen. Dabei muss das Produkt in einem festgeschriebenen Prozess mindestens 25 Prozent besser abschneiden als ein Referenzreifen. Dieser basiert zwar auf einem älteren Profil, das allerdings eine gute Schneetraktion besitzt.

Ob die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft tritt, stehe noch nicht fest, teilt die Initiative Reifenqualität mit. Für die Neuregelung ist eine Übergangsfrist geplant: Winterreifen, die nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnet sind und deren Herstellungsdatum vor dem 1. Januar 2018 liegt, können bis zum 30. September 2024 genutzt werden.
und dieser von Juni:
www.kfz-betrieb.vogel.de hat geschrieben:Winterreifen-Kennzeichnung jetzt Gesetz
Alle ab 2018 produzierten Winterreifen müssen die „Schneeflocke“ tragen

19.06.17 | Autor: Jan Rosenow
Bild
3PMSF (3 Peak Mountain Snow Flake) heißt das neue Winterreifensymbol. (Bild: GDTG)

Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, damit sie als Winterreifen gelten. Die Regelung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit seit dem 1. Juni, meldet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV). Das von Fachleuten „3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)“ genannte Piktogramm wird nach einer Prüfung vergeben, bei dem Produkte im Vergleich mit einem genormten Referenzreifen eine bestimmte Leistungsfähigkeit auf Schnee nachweisen müssen. Für bis zum 31. Dezember 2017 produzierte und nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Die Hersteller von Qualitätsreifen nutzen das Symbol bereits heute, und auch gute Ganzjahresreifen schaffen die 3PMSF-Prüfung problemlos. Eine Einschränkung des Angebots ist deshalb nicht zu befürchten.

Seit dem 1. Juni 2017 gilt zudem ein erhöhtes Bußgeld: Das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei winterlichen Straßenbedingungen, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, wird nun mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Der Fahrzeughalter, der das zugelassen hat, muss sogar 75 Euro bezahlen.

Strengere Vorschriften für Nutzfahrzeuge
Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und der Klassen N2 und N3 (Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen) müssen zukünftig nicht nur auf den Antriebsachsen, sondern auch auf den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet werden. Diese Verpflichtung tritt spätestens am 1. Juli 2020 in Kraft – oder gegebenenfalls früher, wenn die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) dies empfiehlt.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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