Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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luzivee
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von luzivee »

Hallo,

ich mache gerade den BE_Schein. B hab ich schon.
Ich werde berichten was man dafür so löhnen soll.
Zuletzt geändert von luzivee am 28.01.2010 - 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Crazy.max
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Crazy.max »

Hallo Bruno ,
Bruno hat geschrieben:
Ist also kein Pappenstiel, aber bestimmt billiger als ein Auto und einen Anhänger abzulasten und evtl. was zu kaufen, was einem nur bedingt gefällt...
wenn man sich aber überlegt das man diese Geschichte dann in seinem Leben dann noch 17 mal wiederholen muß denke ich das die Sache - einmal richtig angegangen - auf dauer billiger ist als ein leben lang mit Kompromissen zu leben .

Und wie das immer so mit Schulungen und Lehrgangen ist : man lernt noch Sachen dabei die man fast immer brauchen kann und einem nicht Schaden.

Olaf - der damals zu seiner Klasse 3 auch die 1 mitgemacht hat weil sie insgesamt nur 200 Mark teurer war
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Double
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

Die BE kostet hier bei einem befreundeten Fahrschullehrer unserer Werkstatt 400€ für die 5 Pflichtstunden
dazu kommt die Prüfung, Anmeldung, neuer Führerschein usw.. also am Ende warscheinlich mehr wie ich für einen eigenen Hänger bezahl.

Ich brauch den Hänger einzig und allein um mein Rallyeauto von A nach B zu fahren, desswegen kann und werd ich den Hänger aufs Rallyeauto zuschneidern.

Aber wie ich schon sagte, das Zugfahrzeug muss nicht abgelastet werden weil davon die Leermasse zählt (beim kurzen Galloper also ca 1800kg lt. Schein). Sprich der Hänger wird auf ca. 1700kg abgelastet, mehr brauchs fürs Rallyeauto eh nicht (wiegt keine Tonne).

Bürokratisch ist das alles ein Aufwisch, bevor ich den Hänger anmelde kommt der Tüv zu mir und schreibt mir statt 2000 oder 2500kg Gesamtmasse nur die 1700kg in den Schein, macht dann abzüglich vom Hänger selbst immernoch gut 1100-1200kg Nutzmasse. Also viel Luft nach Oben für ein paar Rennreifen und bisschen Zubehör.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Grüße aus Zwigge, Sebastian
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Beda
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Beda »

Beda hat geschrieben:
Beda hat geschrieben:Hallo Ingo,
dein Zitat ist verstümmelt:
Mit der Klasse B......... die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Hallo Sebastian,
es geht nicht um das tatsächliche Gesamtgewicht.
Das hieße z.B. Galloper auf 2to und Hänger auf 1,5to ablasten.
Geht das?
Da ist doch der Ärger vorprogrammiert.
Hallo Sebastian,
Du hast es immer noch nicht vollständig durchschaut.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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gewaltschrauber
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von gewaltschrauber »

Ihr bringt einen ganz durcheinander. So wie ich das verstehe darf ich mit Klasse B nur Anhänger bis 750kg zGG führen. Das ganze Gespann darf nicht über 3,5t zGG auf die Waage bringen. Dies bedeutet doch das für den Rennwagentransport der Anhängerschein E nötig wäre.
Seelig bin ich mit dem alten Dreier der noch bis 12t zGG gültig ist und zusätzlich dürfen jetzt auch Zweiachshänger mit Drehdeichsel geführt werden.
Ich selbst halte diese Regelung mit den Zweiachshängern für Blödsinn. Viele kommen schon mit einer bzw. mit Tandemachse nicht zurecht.
Gruss

Lorenz


LADA 4x4 M mit LPG
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Crazy.max
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Crazy.max »

Hallo Sebastian ,

das was du dir zurechtgelegt hast ist eine Milchmädchenrechnung, die ziemlich teuer werden kann weil du das Amtsdeutsch falsch interpretiert hast . Das alleine kann schnell teurer werden als der Anhängerschein samt Papierkram .
Double hat geschrieben:Die BE kostet hier bei einem befreundeten Fahrschullehrer unserer Werkstatt 400€ für die 5 Pflichtstunden
dazu kommt die Prüfung, Anmeldung, neuer Führerschein usw.. also am Ende warscheinlich mehr wie ich für einen eigenen Hänger bezahl.

......

Aber wie ich schon sagte, das Zugfahrzeug muss nicht abgelastet werden weil davon die Leermasse zählt (beim kurzen Galloper also ca 1800kg lt. Schein). Sprich der Hänger wird auf ca. 1700kg abgelastet, mehr brauchs fürs Rallyeauto eh nicht (wiegt keine Tonne).
Die Leermasse des Zugfahrzeugs dient nur zur bestimmung der maximalen Anhängergröße die man unabhängig von der Zulassenen Anhängelast mit dem Führerschein "B" führen darf . Ich hab die Passage in deinem Gesetztestext mal farblich passend kenntlich gemacht
Double hat geschrieben:
Bürokratisch ist das alles ein Aufwisch, bevor ich den Hänger anmelde kommt der Tüv zu mir und schreibt mir statt 2000 oder 2500kg Gesamtmasse nur die 1700kg in den Schein, macht dann abzüglich vom Hänger selbst immernoch gut 1100-1200kg Nutzmasse.

.......
Den Anhänger kannst du sicherlich ablasten lassen aber der restliche Gedankengang ist schlichweg falsch , denn nun kommt der Nachsatz der die oben genannte Kombinationmöglichkeit nur zulässt wenn beide Gesamtgewichte ( Zugfahrzeug und Anhänger ) addiert werden:

Der kurze Gallopper hat ein sicherlich ZGG von ca 2400 kg wenn er nicht aufgelastet ist , somit darf dein Anhänger nur noch ein zGG von 1099 kg haben. Das sind zusammen 3,49 t zGG. Selbst wenn du den Gallopper noch um 200 kg abgelastet bekommst bist du mit einer Zuladung von 1000 kg ( 300kg hat der Hänger bestimmt an Eigengewicht ) hart an der grenze des Erlaubten.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

So , und nun kommts : Bei einer möglichen Überladung begehst du gleich 2 vergehen . Zum einen die Überladung und zum anderen das fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Das ist ein Straftatbestand und könnte dich richtig Geld kosten und Punkte einbringen.

Versicherungstechnisch wird jede Versicherung einen Unfall mit dieser Grenzwertigen Fahrzeug/Führerscheinkombination versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen bis du bewiesen hast das alles seine Richtigkeit hatte. Und da sind 400 Euro für den Lappen doch Peanuts , vor allem wenn man die Möglichkeiten des Gallopers mit Anhänger richtig ausnutzen kann. Da gehen dann auch mal 2 Rallyautos auf einen passenden Anhänger....

Olaf - denkt das der Sebastian sich von dem befreundetetn Fahrlehrer mal richtig beraten lassen sollte. alternativ macht das auch ein Rechtsanwalt der dann auch gleich weis wie es nacher weitergehen kann :wink:
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Double
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

Ich glaub jetzt hab ichs :kopfgegenmauer:
hmm verdammt... was so ein kleines Wort doch so alles ausmacht

Naja muss wohl mein Co weiter alleine fahren bis ich die BE hab.

Bei der BE darf der Zug dann aber mehr wie 3,5t haben oder?
Ich find immer nur das bei bestimmten Fahrzeugen der Hänger das 1,5 fache des zul. ges. Gewicht des Zugfahrzeug sein darf.

hab ich schonmal erwähnt das das Früher irgendwie einfacher war :roll:
Grüße aus Zwigge, Sebastian
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berny
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von berny »

Hi,

einfacher ja, aber wie Lorenz schon schrieb, wenn man bedenkt, dass einige Leute mit einem Golf nicht richtig klar kommen, aber theoretisch einen voll geladenen Unimog plus Anhänger mit einer Masse von zusammen 12t fahren dürften, kann einem schon Angst und Bange werden. Ich habe über die Jahre einiges gesehen, was manche mit ihrem Wohnwagengespann angestellt haben, manchmal war's witzig, meist aber haarsträubend. Ich finde die neue Reglung daher besser, aber wie schon geschrieben sollte man diesen Quatsch mit der zusätzlichen Berechnung weglassen und eine klare Grenze bei 750 kg ziehen. Ob der Führerschein nun wirklich so teuer sein muss ist dann wieder eine andere Frage, bestimmt wäre ein Gesamtpaket (B und E zusammen) günstiger gewesen.

Gruß
Ingo
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tuxsam
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von tuxsam »

Hi Ingo,

bis zur Einführung der ABC-Klassen galt durch die 1,5-Fach-Regel beim Anhänger in der Klasse 3 sogar ein Zuggewicht von fast 20 Tonnen!!! Unverständlich, wenn man bedenkt, dass man damals in der Fahrschule einen Anhänger nur von der Fahrschulwerbung kannte. Ich selbst kam bei der ersten Fahrt mit 7,5 Tonnen schon ganz schön ins Schwitzen (Luftdruckbremse, Sitzposition, etc). Und das mit 19 und nach nur wenigen Fahrten auch wertvoller Ladung (Kunsttransporte).

Da ist die aktuelle Regelung wahrhaft besser.

Gruß, Andre
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Double
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

hi Andre

das hab ich jetzt gefunden:

BE
wird benötigt für Fahrzeug(e): Die Klasse BE benötigen Sie, wenn Sie hinter einemKraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Anhänger über 750 kg zGM, wenn deren zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
Anhänger über 750 kg zGM, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Grüße aus Zwigge, Sebastian
Kolle

Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Kolle »

Hallo Sebastian,

ich bin eigendlich nur neugierig. Du schreibst, das ein befeundeter Fahrlehrer für 5 Pflichtstunden 400Euro verlangt. Das sind ja 80Euro pro Stunde.
Hast Du da was falsch verstanden?
Die Pflichtstunden sind 3ST Überland, 1ST Autobahn, 1ST Nacht. Und wie ist das mit Stadtfahrt? Außerdem muß der Anhänger in der Prüfung an einer Einmündung rückwärts nach links zurück geschoben werden.Das kostet, je nach dem wie man sich anstellt, auch noch mal 5-8 Stunden.
Oder meint er die 400Euro für die gesamte Ausbildung?.

Ich meine, mach lieber den Schein, dann bist Du auf der sicheren Seite und bekommst keinen Ärger mit der "Rennleitung".

MfG Frank
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

Nein es waren wirklich nur die 5 Pflichtstunden... desswegen scheu ich nmich ja auch ein bissl davor. Der Umgang mit dem Hänger is nich das Problem, ich fahr den zb. auch ohne Probleme rückwärts in die Werkstatt auf die Grube oder muss immer rangieren wenn wir das Auto abladen weil die anderen zwar den Schein haben aber sonst nie mit Hänger fahren.

Ich find halt nur den Preis sehr unverschämt dafür das man sich durch die Gegend fahren lässt.
Grüße aus Zwigge, Sebastian
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