Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Double
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Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

Hallo

hat vllt. jemand noch das Prospekt auf dem Rechner und kanns mir per Mail oder ICQ schicken oder irgendwo hochladen?

Wäre echt wichtig weil ich endlich 4x4 fahren möchte, allerdings durch einen Anhänger der 1600kg bringt (inkl. bisschen Luft) und die 3,5t Gesamtmasse etwas beschränkt. Ein V20 fällt desswegen schon flach :|

Wenn mir jemand helfen könnte wäre das Klasse.

mfg
Grüße aus Zwigge, Sebastian
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MF
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von MF »

Moin

Welches Prospekt bitte?

Und warum sollte ein Galloper leichter sein wie ein V20?

Oder was versteh ich gerade nicht?

Gruß Mario
Galloper 2.5 Exceed
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berny
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von berny »

Hi,

ich vermute er meint die .pdf-Dateien in Bedas Kaufberatung. Da funktionieren die Links nicht mehr.

Unter "Downloads" oben im Forum findet sich ein Link zu den techn. Daten vom Galloper. Hier etwas runterscrollen, der dritte Beitrag von unten ist es.
Vielleicht geht es ja um die techn. Daten, den Rest finde ich jetzt gerade auch nicht!

Gruß
Ingo
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Beda
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
unsere Link- und Downloadsammlung ist leider immer noch eine Baustelle.
Hinter den Kulissen sind wir am Thema dran.
Oberuntermod B.


Hallo Sebastian,
daß Dir der Prospekt beim Thema Leergewicht nicht weiterhilft, weißt Du ja schon:
http://www.4x4travel.org/phpBB3/viewtop ... examiniere
http://www.4x4travel.org/phpBB3/viewtop ... t&start=15
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Double
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Double »

Hallo

ja die Gewichte die drin stehen sind ja mehr oder weniger reell :cry:

Was wiegt denn ein Kurzer 2,5 TD mit bisschen Ausstattung (ZV, el. FH, Klima) wirklich?
Ich möcht mir halt nich unbedingt einen L040 holen obwohl der doch paar kg weniger hat.

Wie ich drauf komm das der Galloper weniger Speck hat wie der V20?
Laut der http://www.pajeroencyc.de/ hat sogar das V20 Cabrio 300kg mehr wie der Vorgänger.

Ach alles Mist mit dem Führerschein..

aber danke für den einen Link
Grüße aus Zwigge, Sebastian
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Bart
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Bart »

Servus

Was hat das Gewicht des Wagens mit dem Führerschein zu tun?
Also mein kurzer hat au der Wage ca 1800kg.

Gruß Florian
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www.gelaendewagenfreunde.de
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berny
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von berny »

Hallo Florian,

seit Einführung der neuen Führerscheinklassen steht "B" für folgendes:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Für schwerere Anhänger braucht man ein "E" hinterm "B", was natürlich wieder extra kostet! :wink:

Gruß
Ingo
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Beda
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Beda »

berny hat geschrieben:Hallo Florian,
.....oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Für schwerere Anhänger braucht man ein "E" hinterm "B", was natürlich wieder extra kostet! :wink:

Gruß
Ingo
Hallo zusammen,
jetzt hab ichs kapiert.
Ich lese das so, daß nicht das tatsächliche Leergewicht gilt sondern das, was im Schein steht.
Also maximal zulässiges Nennzuggewicht = Leergewicht des Zugfahrzeugs + zul. Gesamtgewicht des Anhängers.
Diese Zahl darf 3,5to nicht überschreiten.
Das Zugfahrzeug darf in der Realität aber normal beladen werden.
Richtig verstanden?

Hallo Sebastian,
in der Reparaturanleitung für den Galloper stehen für
SWB: 1465-1690kg, LWB: 1730-1915kg, 9-Sitzer: 1725-1765kg
In der Zulassung eines Kunden SWB TDI exceed steht: 1820kg
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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berny
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von berny »

Beda hat geschrieben:Ich lese das so, daß nicht das tatsächliche Leergewicht gilt sondern das, was im Schein steht.
Also maximal zulässiges Nennzuggewicht = Leergewicht des Zugfahrzeugs + zul. Gesamtgewicht des Anhängers.
Diese Zahl darf 3,5to nicht überschreiten.
Das Zugfahrzeug darf in der Realität aber normal beladen werden.
Richtig verstanden?
Hi,

vermutlich ja, genau so verstehe ich das auch. Obwohl: angenommen bei einer Kontrolle würden Zugfahrzeug und Anhänger gewogen. Dann würde man wahrscheinlich Ärger bekommen, wenn mehr als 3,5t zusammen kommen, oder? :achselzuck:

Gruß
Ingo
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Beda
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Beda »

Hallo Ingo,
uns alte Knöpfe betrifft das ja nicht.
Also habe ich mich mit dem Thema noch nicht befaßt. :achselzuck:
Aber jeder mit einem neuen Führerschein muß das doch aus dem Theorieunterricht wissen. Oder etwa nicht? :umnik:
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Beda »

Hallo Ingo,
dein Zitat ist verstümmelt:
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

* Anhänger bis 750 kg zG7),
* Anhänger über 750 kg zG7),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-F ... lassen.htm
Das bedeutet also für Sebastian und seinen 1,6to-Anhänger, daß er ein Zugfahrzeug mit einem Leergewicht von 1,601to - 1,9to benötigt. Gleichzeitig darf das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs 1,9to = 3,5to - 1,6to nicht überschreiten. :rofl: Nicht lachen!
Diese Kriterien dürfte z.B. ein Mercedes SLK aber kein Geländewagen erfüllen.
Wäre es da nicht viel sinniger den Führerschein BE zu machen.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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berny
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von berny »

Hallo Beda,
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Deutschland ist kompliziert. Ich frage mich wer ein Interesse daran hatte, dies zu der klaren Aussage "Anhänger bis 750 kg" noch hinzuzufügen!
Im Prinzip steht oben das gleiche, bloß habe ich es heute morgen anders verstanden.

Ich würde auch den Anhängerschein machen, dann ist dieses Problem ein für alle mal erledigt.

Gruß
Ingo
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Beda
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Beda »

Hallo Ingo,
:respekt:
Ist dann mein Hirn verstümmelt, wenn ich das nicht sofort erfasse?
Vermutlich nicht.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Andreas Possenig
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Andreas Possenig »

Hallo,

ganz genau, mach in dem Fall den E zu B, den gibts hier in AT genauso. Klar kostet der auch wieder Geld aber du hast Ruhe vor der Polizei, zumindest ergeht es meinem Vater so der öfter mit einem Pferdeanhänger samt Pferd unterwegs ist. Seit das E im Schein steht dauert ne Fahrzeugkontrolle max 5 min., vorher war dass oft ne schwere Geburt, weiters bist du in Versicherungsgeschichten auf der sicheren Seite.

Gruß Andreas

PS: Beda, ich glaub bei einem Subaru Legacy Outback könnte sich dass gaaanz knapp ausgehen mit deiner Rechnung, allerdings hat der dann mit 1.6 tonnen auch schon ein wenig zu tun.... :?
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pcasterix
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von pcasterix »

Hallo Sebastian,

vermutlich wäre es einfacher und preiswerter den Führerschein E zu erwerben als ein Fahrzeug nach den Möglichkeiten der Klasse B zu kaufen und lange Zeit mit einem Kompromiss zu leben.
Mein Sohn hat kürzlich sofort B und E erworben.

Grüße
Peter, mit CE. Bedeutet für uns alte Knöpfe bisher alle 5 Jahre Verlängerung mit ärztlichem und augenärztlichem Gutachten. Und neu dazu jetzt vor der nächsten Verlängerung 35 Stunden Nachschulung, obwohl man den Schein nur erhalten möchte und beruflich gar nicht braucht :kopfgegenmauer: .
Pajero V60 Classic Bj. 05 auf 285/75R 16 im Erstbesitz ; Samurai Cabrio ( Allradkermit ) auf 235/75R 15 Bj. 87 mit H Kennzeichen ; Geländewohnwagen Eriba Offroadpuck auf 215/75R 15 Bj. 87 ( Umbau 2012 )
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berny
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von berny »

Beda hat geschrieben:Hallo Ingo,
:respekt:
Ist dann mein Hirn verstümmelt, wenn ich das nicht sofort erfasse?
Vermutlich nicht.
Hallo Beda,

nein, sicher nicht!

Du hast mich schon richtig verstanden, gell? Ich meinte nicht Dein Zitat als solches, erst dadurch habe ich das oben nochmal genauer durchgelesen und schließlich auch verstanden. Ich habe mich bloß gefragt, warum man es wieder so kompliziert macht, anstatt einfach Anhänger mit weniger als 750 kg und Anhänger mit mehr als 750 kg zu unterscheiden, ohne den Quatsch mit Leermasse des Zugfahrzeugs und Gesamtmasse des Zuges. Wer mehr als 750 kg ziehen möchte bräuchte das "E", fertig, das wäre einfach und verständlich.

Gruß
Ingo
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Volker

Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Volker »

pcasterix hat geschrieben:
Peter, mit CE. Bedeutet für uns alte Knöpfe bisher alle 5 Jahre Verlängerung mit ärztlichem und augenärztlichem Gutachten. Und neu dazu jetzt vor der nächsten Verlängerung 35 Stunden Nachschulung, obwohl man den Schein nur erhalten möchte und beruflich gar nicht braucht :kopfgegenmauer: .
Was ist denn das nun wieder für ein Sch...? Das glaub ich nicht, spinnen die nun endgültig? Da möchte man ja annehmen, das jemand was dagegen hat, das unsereins "im Alter" einfach nur so zum Spaß noch die großen Kisten fahren darf. Herr, gib Hirn denjenigen, die so einen Schwachsinn verzapfen :hammerschlag:

Gruß Volker
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Double
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

Hallo
51
danke für die Gewichte, also bleib ich beim Kurzen.

Ich brauch ja nichtmal mehr die BE, B reicht wenn man den passenden Hänger hat.
Weil das Gesetz ja sagt das das LEERGEWICHT des zugfzg. größer wie das zulässige GESAMTGEWICHT des Hängers sein muss und beides nicht schwerer wie 3,5t

als Beispiel: Auto leer Gew. 1751kg, Hänger maximal 1749kg

einen Hänger kann man ohne Probleme ablasten :-)

so da der Kombi warscheinlich morgen weggeht brauch ich schnellstens einen Fahrbaren Untersatz :hammerschlag:
Grüße aus Zwigge, Sebastian
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Beda
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Beda »

Beda hat geschrieben:Hallo Ingo,
dein Zitat ist verstümmelt:
Mit der Klasse B......... die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Hallo Sebastian,
es geht nicht um das tatsächliche Gesamtgewicht.
Das hieße z.B. Galloper auf 2to und Hänger auf 1,5to ablasten.
Geht das?
Da ist doch der Ärger vorprogrammiert.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Crazy.max
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Crazy.max »

Hallo Peter,
pcasterix hat geschrieben:
Peter, mit CE. Bedeutet für uns alte Knöpfe bisher alle 5 Jahre Verlängerung mit ärztlichem und augenärztlichem Gutachten. Und neu dazu jetzt vor der nächsten Verlängerung 35 Stunden Nachschulung, obwohl man den Schein nur erhalten möchte und beruflich gar nicht braucht :kopfgegenmauer: .
ich hab auch CE , bedeutet ja das ich mit 50 Jahren anfangen muß die ärztlichen Gutachten beizubringen was eigentlich kein Problem ist . Aber wenn ich dann noch 35 Stunden Fahrschule machen soll hab ich nichtmal mehr die zeit einen LKW zu fahren...

Im Ernst jetzt...ich muß dann wieder in die Fahrschule und vermutlich 1400 Euro ( 35 Std a 40 € ) Gebühren zahlen ?? Da leih ich mir doch nen LKW samt Fahrer wenn ich mal einen brauchen sollte ....

Olaf - meint das nicht nur die Römer spinnen sondern auch die EG Fuzzis zuviel Zeit haben.......
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
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pcasterix
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von pcasterix »

Hallo zusammen,
ADAC hat geschrieben:
Weiterbildung für Lkw- und Bus-Fahrer/innen

Infos zur Berufskraftfahrer-Qualifikation

Das bedeutet für Sie:



* Bus-Fahrer, die am 10.09.2008 / Lkw-Fahrer, die am 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen künftig alle 5 Jahre an einer Weiterbildung in den Bereichen Sicherheit, Recht und Wirtschaftlichkeit teilnehmen und diese im Führerschein mittels der Ziffer 95 (2003/59/EG Gemeinschaftscode "95") in Verbindung mit einer Frist dokumentieren lassen.


* Neueinsteiger, die Ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.09.2009 (Lkw-Fahrer) erwerben, müssen ab dann eine Prüfung absolvieren, um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation).


Ziele und Anforderungen an die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG):

Ziel

- Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr
- Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr
Für wen

Alle gewerblichen Lkw- und Bus-Fahrer müssen alle 5 Jahre eine Weiterbildung durchlaufen
Umfang Mind. 35 Zeitstunden à 60 Min. Unterricht über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren, in Form von eintägigen Schulungen
Inhalt Die Weiterbildung gliedert sich in 5 Seminarthemen bzw. Module(siehe Seminarthemen).
Nachweis Teilnahme-Bestätigung und Eintrag in den Führerschein; keine Prüfung
Fristen

Die Regelungen zur Weiterbildung gelten für alle Bus-Fahrer ab dem 10.09.2008, für alle Lkw-Fahrer ab dem 10.09.2009
Eine erste Weiterbildung ist für Bus-Fahrer bis spätestens 2013 zu absolvieren, für Lkw-Fahrer bis spätestens 2014. *

Neueinsteiger müssen eine erste Weiterbildung 5 Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren, das heißt für Bus-Fahrer frühestens bis zum10.09.2013, für Lkw-Fahrer frühestens bis zum 10.09.2014.

Für Fahrer, die ihre Tätigkeit bereits vor o.g. Fristen aufgenommen haben bzw. den Führerschein erworben haben, gilt das Gleiche
Erneuerung Alle 5 Jahre durch erneute Teilnahme an 35 Std. Weiterbildung



* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bei Bus-Fahrern bis September 2015, bei Lkw-Fahrern bis September 2016 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Kostet beim ADAC als Mitglied 785 € ( Summe aus 5 Unterrichtsmodulen ) :kopfgegenmauer:

Grüße
Peter, fährt nur noch sehr selten mal einen 40 Tonner ( im Notfall, zur Werkstatt u.ä. ) möchte aber auf jeden Fall CE und ADR Schein behalten. Man weiss ja nie...
Und mit dem richtigen Brummi im Gelände zu fahren ist eine ganz feine Sache :super:
Zuletzt geändert von pcasterix am 26.01.2010 - 21:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Volker

Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Volker »

Hallo!

Also wenn ich das richtig lese gilt diese dusselige Weiterbildung mit 35 Stunden nur für gewerbliche Fahrer. Dann wär´s mir ja egal. Die Gesundheitsprüfung ist klar, die gibt´s ja schon ne Weile - und macht ja auch noch Sinn.

Gruß Volker
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von berny »

Hi,

bedeutet dann aber, dass man nicht mehr als Überbrückung einfach mal eine Zeit lang als Aushilfe auf den Bock springen kann.

Und wahrscheinlich gilt es wieder nur für deutsche Fahrer, oder? Womit es für Unternehmer einen Grund mehr gäbe, auf die billige, ausländische Konkurrenz zu setzen - dort, wo sowieso nach gefahrenen Kilometern und nicht nach Stunden abgerechnet wird und ein "ausreichender" Zustand des Fahrzeugs das Maximum darstellt!

Gruß
Ingo
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Andreas Possenig
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Andreas Possenig »

Hallo.
berny hat geschrieben: Und wahrscheinlich gilt es wieder nur für deutsche Fahrer, oder?
Hey, hey, hey, vergiss bloß nicht deine/eure südöstlichen Nachbarn!!!! Merke: Jeden Scheiß den ihr macht machen wir nach, manchmal versuchen wir ihn sogar noch zu verbessern.... :kopfgegenmauer: :kopfgegenmauer: Hier die Situation für Österreich:
Neu ab 09.09.2009 - die Grundqualifikationsprüfung für die Klasse C (C95)

Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie im Güter- und Personenverkehr müssen alle Berufskraftfahrer von LKW´s ab 09.09.2009 auch eine weitere Prüfung absolvieren. Diese Grundqualifikationsprüfung für die Klasse C besteht aus folgenden Teilen:

•90 min. praktische Fahrprüfung in der Fahrschule

•4 Std. schriftliche Prüfung

•komissionelle mündliche Prüfung mit 3 Prüfern

•Erörterung von Praxissituationen

(die schriftliche und komissionelle mündliche Prüfung sowie die Erörterung von Praxissituationen sind am Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Gewerberecht zu absolvieren)



Auch neu ab 09.09.2009 - die Weiterbildung für Berufskraftfahrer


Ab diesem Zeitpunkt müssen Berufskraftfahrer von LKW´s alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung absolvieren.

Bereits als Lenker der Klasse C Beschäftigte haben diese Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 im Güterverkehr nachzuweisen.
(ein Fahrerqualifizierungsnachweis ist mitzuführen)



Um euch die genauen Details bezüglich der neuen Ausbildung zu erläutern, ruft uns einfach an unter 04852/ 62039 oder kommt vorbei, wir helfen euch gerne weiter.

Offensichtlich der selbe Schmarrn.

Gruß Andreas der sich schon irre auf "unsere" Umweltzonen freut..... :finger: :kopfgegenmauer: :evil: :finger:
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von berny »

Andreas Possenig hat geschrieben:Hallo.

Neu ab 09.09.2009 - die Grundqualifikationsprüfung für die Klasse C (C95)

Aufgrund einer neuen EU-Richtlinie im Güter- und Personenverkehr müssen alle Berufskraftfahrer ...
Hallo,

aha, eine EU-Richtlinie ist das also! Ich hätte es eigentlich wissen müssen...
Würde mich interessieren, ob die nun auch wirklich EU-weit umgesetzt wird! Und wie diese Lehrgänge mehr östlich und weniger südlich von hier wohl durchgeführt werden!

Gruß
Ingo
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Re: Diskussion Galloper

Beitrag von Bart »

berny hat geschrieben:Hallo Florian,

seit Einführung der neuen Führerscheinklassen steht "B" für folgendes:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)

Für schwerere Anhänger braucht man ein "E" hinterm "B", was natürlich wieder extra kostet! :wink:

Gruß
Ingo
Servus Ingo

Achso ja ich hab mich damit nie wirklich befasst, obwohl ich schon ins neue Führerscheinrecht falle. Ich hab einfach beide Buchstaben geändert und darf somit ganz andere Geschosse fahren :coolman:

Gruß Florian
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Bruno

Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Bruno »

Double hat geschrieben: Weil das Gesetz ja sagt das das LEERGEWICHT des zugfzg. größer wie das zulässige GESAMTGEWICHT des Hängers sein muss und beides nicht schwerer wie 3,5t

als Beispiel: Auto leer Gew. 1751kg, Hänger maximal 1749kg :

Tach Namensvetter ;)

Nicht, dass hier was falsch verstanden wird:
Bei den 3.5 Tonnen geht es um die technisch zulässige Gesamtmasse der Kombination!!!
Also zGG des Zugfahrzeuges und zGG des Hängers!
Du darfst im Fürherscheinrecht nicht mit dem Leergewicht des Autos rechnen, was die 3,5 Tonnen angeht.

Das steht im § 6 der FeV:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)
Also musst du wie folgt rechnen:
Auto: Leergewicht 1940 KG, zGG 2510 KG ( mein Pajero Sport laut Fahrzeugschein )
Anhänger: zGG: 1000 KG

Fazit: Der Anhänger ist zwar leichter als das Leergewicht des Autos, aber beide Gesamtmassen sind größer als 3,5 Tonnen, nämlich in diesem Fall 3510 KG. Das darf man mit FE klasse B NICHT fahren!
Wenn der Anhänger als Gesamtmasse 990 KG hätte, wäre es OK...

Gruß
Bruno
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Double »

Hallo

dann muss wohl auch das Zugfahrzeug abgelastet werden. Wie gesagt, weniger Gewicht geht immer, mehr nur schwerer
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berny
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Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von berny »

Double hat geschrieben:Hallo

dann muss wohl auch das Zugfahrzeug abgelastet werden.

Hi,

was aber ebenfalls wieder Geld kostet, für TÜV und neue Zulassungsbescheinigung - und das für Auto und Anhänger.

Was kostet es denn sich ein "E" in den Führerschein eintragen lassen zu dürfen? Rechnet sich das überhaupt, besonders wenn man bedenkt, dass man ein Auto kaufen muss das man so eigentlich gar nicht haben wollte?

Gruß
Ingo
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Bruno

Re: Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B

Beitrag von Bruno »

Hallo Berny,

Also meines Wissens nach liegen die Kosten für das E hinter dem B bei ca. 800 Euro, wenn man es nachträglich macht.
Das beinhaltet Kosten für Anmeldung in der Fahrschule, ich glaube mindestens 6 Fahrstunden, eine praktische Prüfung und Gebühren beim Amt für den neuen Führerschein...

Ist also kein Pappenstiel, aber bestimmt billiger als ein Auto und einen Anhänger abzulasten und evtl. was zu kaufen, was einem nur bedingt gefällt...

Gruß
Bruno
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