Gilt die 3-Jahresgarantie auch für ein Auto aus Belgien?

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liesa

Gilt die 3-Jahresgarantie auch für ein Auto aus Belgien?

Beitrag von liesa »

Hallo liebe Leute,

ja, ich habe gesucht, aber leider nicht gefunden :oops:

Wie der Werkstattmensch beim letzten Ölwechsel festgestellt hat, stammt mein Galloper aus Belgien - ich hatte es noch gar nicht bemerkt *schäm*.
Weiss jemand, ob die Garantie trotzdem gilt?
Und macht Hyundai eigentlich auch Garantiekundendienste??

DANKE :wink: :wink:
Verdi

Beitrag von Verdi »

Moin Liesa,

ich gehe davon aus, dass Du von einem Neuwagen sprichst, oder? Wenn Dein Service-Heft bei der Übergabe ordnungsgemäss durch einen europäischen Mitsubishi-Händler abgestempelt worden ist, dann gilt die Garantie natürlich auch drei Jahre und europaweit.


Gruss
Mario
liesa

Beitrag von liesa »

Hallo Mario,

mein schöner Galloper mit den At-Reifen seit letzte Woche ist 2 1/2 Jahre alt. Ich habe ihn im Mai gekauft und jetzt gemerkt, dass der Allrad sich nicht zuschaltet. Deshalb muss er in die Werkstatt und deshalb die Frage zur Garantie. Es ist ein Hyundai-Händler in Belgien, der ihn an den Vorbesitzer ausgeliefert hat.
Das Auto ist in der Zentrale nicht bekannt, d.h. ich muss das Servicecheckheft kopieren und hinschicken.
Danke für Deine Antwort
Verdi

Beitrag von Verdi »

Hallo Liesa,

in Deinem Fall hast Du sowohl direkte Garantieansprüche gegenüber Mitsubishi (wenn alle Inspektionen durchgeführt worden sind), als auch einen Gewährleistungsanspruch gegenüber Deinem Gebrauchtwagen-Händler.

Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe.


Gruss
Mario
Zuletzt geändert von Verdi am 10.12.2002 - 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
wolf
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Beitrag von wolf »

Hallo liesa,

mein Space Gear stammt ursprünglich aus Ö. Zum Jahreswechsel 2000/2001 hatte ich erheblichen Ärger mit dem Turbolader. Nach Auffassung von Mitsubishi/DE sollte für mein Fz. nur eine einjährige Garantie gelten und kosten vom Österr. Importeur getragen werden. Die Kosten für den Austausch des Lader wurden dann nach langem hin und her gnädigerweise doch von Mitsubishi/DE übernommen
Ähnlich versucht sich Mitsubishi jetzt beim Schaden der Kupplung aus der Affäre zu ziehen. Allerdings verweist mann jetzt darauf das es sich bei der Kupplung um ein Verschleißteil handelt die generell einer einjährigen Garantie unterliegt. Dem würde ich grundsätzlich auch zustimmen wenn die Kupplung zum einen nicht erst 56 Tkm runter hätte und sich diese nicht total zerlegt hätte. Bei diesem Schaden hat es die komplette Nabe zerlegt und nahezu sämtliche Nietungen und Schweißverbindungen der Pressteile haben sich gelöst. Dabei ist anzumerken das ich mit Fz. nur gelegentlich im Gelände unterwegs bin, keine Hänger ziehe (da ohne AHK) und ansonstzen eher rumschleiche als rase. der Belag selbst ist noch weit von der Verschleisgrenze entfernt
Ich werd jetzt wohl bezüglich Kupplung auch das Herstellerwerk in Japan mit in den Mailverteiler einbeziehen da sich die DE Zentrale stur stellt.

Hi Verdi hattest dDu nicht auch schon einen derartigen Kupplungsdefekt?

Gruß Wolf
Verdi

Beitrag von Verdi »

@ Wolf

Moin Wolf,

schön, mal wieder was von Dir zu hören :wink:.
Mit dem Kupplungsdefekt scheinst Du mich zu verwechseln. Meine Kupplung ist zwar demnächst fällig, aber zur Zeit rasselt mein Grüner lediglich im Leerlauf - wahrscheinlich das Aurücklager.

Wegen der Garantieansprüche würde ich mich zunächst direkt an Mitsu Europa (Sitz in den Niederlanden) wenden. Die Leute dort sind schnell, fähig und äusserst zuvorkommend. Bei Bedarf sende ich Dir die vollständige Adresse und Ansprechpartner zu.


Mario
wolf
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Beitrag von wolf »

...ja die Adresse wäre super.

Mein Conter auf die Mitsuubishi Deutschland Antwort steht noch aus.

Gruß wolf
liesa

Beitrag von liesa »

Hallo Mario,
schickst Du mir bitte auch die Adresse von Mitsu Niederlanden?
Vielen Dank
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo.

Wolf, nicht klein beigeben und viel Erfolg!!!

Mit Grüssen - kp
Timmerich
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Beitrag von Timmerich »

Bei meinem Galloper, bei dem nach knapp 2 Jahren massiv Rost in den Türen, des Tankschutzbleches feststellte und der Lack am Seitenschweller abging war das auch ein Theater mit Mitsu.

Zuerst machte mein alter Mistu Händler dicht, d.h. er hat die Lizens genommen bekommen, 2 Wochen vor meiner anstehenden Inspektion. Das er kein Vertragshändler mehr ist, erfuhr ich erst 2 Wochen nach der Inspektion durch ein Anschreiben von Mitsu Deutschland.
Dann nach langem hin und her und Schilderung der Sachlage bekam ich ein Schreiben, dass die Garantie auch weiterbesteht, trotz dass die Inspektion eigentlich nicht mehr beim Vertragshändler gemacht wurde (obwohl sich an der Werkstatt + Personal damals nichts geändert hat)....

Dann der Garantiefall 2 Monate später mit dem Rost. Da es meinen ursprünglichen Händler nicht mehr gab habe ich einen neuen gesucht. Der hat die Mängel dokumentiert und Mitsu, samt der Kopie meines Serviceheftes, eigereicht. Es ging eine Ewigkeit bis endlich Antwort von Trebur kam und die Kosten übernommen wurden.

Was mich wundert, dass einerseits immer so großzügig mit der 3 Jahresgarantie geworben wird, aber wehe, es tritt ein Garantiefall ein......


Grüße
Frank
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