kfz-betrieb hat geschrieben:
16. Apr 09 BMF schaltet „Kfz-Steuer-Rechner“ frei
Nur drei Angaben nötig: Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert
Lange wurde über die Details diskutiert, am 1. Juli tritt sie nun endgültig in Kraft: die neue Kraftfahrzeugsteuer. Das Bundesfinanzministerium (BMF) bietet auf seiner Internetseite jetzt einen neuen Online-Rechner. Mit dessen Hilfe können sich Interessenten ab sofort unverbindlich die Höhe der künftigen Kfz-Jahressteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und dem 31.12.2011 errechnen.
Und so einfach funktioniert´s laut einer Mitteilung des BMF vom Donnerstag. Zur Berechnung der Kfz-Steuer benötigt der Nutzer lediglich drei Angaben: Antriebsart, Hubraum und CO2-Wert. Diese Daten werden in den Kfz-Steuerrechner eigetragen, der sekundenschnell das Ergebnis der jährlich zu zahlenden Kfz-Steuer liefert. Nutzer, die wissen möchten, wie sich ein anderer Antrieb, ein mehr oder weniger großer Hubraum oder die Höhe des CO2-Wertes auf die Kfz-Steuer auswirken, können ihre Eingaben beliebig kombinieren.
Ausführliche Informationen sowie Fragen und Antworten rund um die neue Kraftfahrzeugsteuer sind im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de zu finden. Darüber hinaus beantwortet das neue Dialogportal des Bundesfinanzministeriums www.fuer-alle-da.de Fragen zur Finanzpolitik der Bundesregierung.
Gerd Steiler
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Hallo Volker,
dieser Rechner scheint nur mit den neuen Papieren zu funktionieren.
Sonst fehlt Dir der CO2-Wert.
Bei deinem Suzuki könnte 06 zutreffen.
43 bedeutet nämlich schadstoffarm D4; 3l.
06: Anl. XXIV A könnte einen (nachgerüsteten) U-Kat bedeuten. http://www.kfztech.de/Auto/AutoSchadstoffeinteilung.htm
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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Beda hat geschrieben:Hallo Volker,
dieser Rechner scheint nur mit den neuen Papieren zu funktionieren.
Sonst fehlt Dir der CO2-Wert.
Bei deinem Suzuki könnte 06 zutreffen.
43 bedeutet nämlich schadstoffarm D4; 3l.
06: Anl. XXIV A könnte einen (nachgerüsteten) U-Kat bedeuten.
Moin Beda!
Bei der KBA-Nr. handelt es sich nicht um meine Suzi, sondern um einen LR Disco 2, Bj. 05/2002, Diesel, 2495 ccm, 262 g/km, im Verkaufsangebot angegeben mit Euro 1. Je nachdem ob ich 06 oder 43 in den Rechner eingebe kommen 939 EUR oder 386 EUR raus. Wenn es der zweite Betrag ist, wäre es ja OK, aber 939 EUR sind indiskutabel.
also wenn ich das alles richtig verstehe bist Du auf den Holzweg.
Die "neue" Steuer gillt doch nur für Autos die ab 2009 neu zugelassen werden.
Der Disco aus Deinem Beispiel ist doch schon "alt".
Hallo Volker,
einfach genau lesen!
Du brauchst die Schlüsselnummer zu 1 bzw. 14.1 nicht zu 2 und zu 3.
Für den Disco lautet sie vermutlich 30.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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also wenn ich das alles richtig verstehe bist Du auf den Holzweg.
Die "neue" Steuer gillt doch nur für Autos die ab 2009 neu zugelassen werden.
Der Disco aus Deinem Beispiel ist doch schon "alt".
Oder hab ich da was völlig falsch verstanden?!?
Gruß Guido
Nee nee, nix Holzweg. Auf dem Rechner gibt es im Eingang 3 Schalter, je nachdem, wann das Fahrzeug zuerst zugelassen wurde.
Beda hat geschrieben:Hallo Volker,
einfach genau lesen!
Du brauchst die Schlüsselnummer zu 1 bzw. 14.1 nicht zu 2 und zu 3.
Für den Disco lautet sie vermutlich 30.
Hallo Beda!
Ich glaub jetzt passt es. Ich habe ja leider keine Kopie vom Schein oder so, sondern in der Verkaufsanzeige stand nur die o.g. Nummer. Aber wenn du meinst das 30 passen müsste dann wäre es OK, da kommt auch 386 EUR raus und dass wäre bei dem Baujahr 05/2002 eigentlich auch richtig.