Das kommt 2012

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Beda
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Das kommt 2012

Beitrag von Beda »

kfz-betrieb hat geschrieben: 22. Dez 11

Das kommt 2012
Zum Jahreswechsel verschärfen zahlreiche Städte ihre Umweltzonen: Vor allem in Baden-Württemberg gelten vielfach strengere Einfahrbestimmungen. So darf die schwäbische Landeshauptstadt ab Jahresanfang nur noch mit grüner Plakette besucht werden.

Das kommende Jahr ist von zahlreichen Neuerungen geprägt. Diese reichen vom Wechselkennzeichen über diverse Förderprogramme bis zur Erprobung der umstrittenen Giga-Liner. »kfz-betrieb ONLINE« gibt einen Überblick über wichtige Neuerungen:

Wechselkennzeichen in Minimalversion

Frühestens im Sommer 2012 kommt das Wechselkennzeichen – voraussichtlich als Minimal-Version. Um dies zu ermöglichen müssen sich Bundesrat und Bundesregierung Anfang März 2012 zügig einigen. Bis dahin müssen auch die Einzelheiten für das Wechselkennzeichen stehen.

Bislang sieht die Verordnung vor, dass künftig ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden kann. Voraussetzung: Die beiden Fahrzeuge fallen in die gleiche Klasse (zum Beispiel PKW-Klasse M1, Zweiräder-Klasse L oder Anhänger-Klasse O). Zudem darf nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit geführt oder auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.
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Der tatsächliche Nutzen des Wechselkennzeichens dürfte damit allerdings begrenzt sein: Denn Steuererleichterungen soll das Kennzeichen keine bringen, auch bei der Versicherungsprämie ist noch unklar, ob und wie viel gespart werden kann.

Entsprechend stößt das geplante Wechselkennzeichen im Kfz-Gewerbe auf wenig Gegenliebe. Der ZDK hat die Minimalversion wiederholt kritisiert. Ohne Steuervergünstigung und Erleichterungen bei der Kfz-Versicherung sei das Wechselkennzeichen „auf dem besten Weg, ein Witzkennzeichen zu werden“.



Neue Aspekte bei der Hauptuntersuchung

Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO soll am 1. April 2012 in Kraft treten. Dies bringt zahlreiche Änderungen mit sich:

Hat ein Autofahrer die Hauptuntersuchung versäumt, gilt ab Anfang April: Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig. Das macht es künftig wieder möglich, „Zeit zu schinden“ – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. Hinzu kommen höhere Gebühren, wenn eine Frist von zwei Monaten überschritten ist.
Autofahrer erhalten zukünftig einen Anspruch auf einen genaueren Mängelbericht, der bei einem Mangel nicht nur die Baugruppe ausweist, etwa die Bremsanlage, sondern auch die örtliche Lage des Mangels genau angibt, zum Beispiel „Bremsscheibe vorne links verschlissen“.
Bremswirkung: Erhöhung der geforderten Mindestabbremsung der Fahrzeuge. Bei Pkw mindestens 58 Prozent Abbremsung und achsweise Beurteilung der Bremswirkung.
Prüfung auf Einhaltung von Vorgaben, wie etwa der Systemdaten und anderer Prüfdaten. Betroffen sind alle Fahrzeug-Baugruppen, zudem ist ein zeitlich gestaffelter Einsatz elektronischer Tester (HU-Adapter) sowie die Prüfung auf Ausbauten, Rück- oder Hochrüstungen sicherheits-/ umweltrelevanter Systeme vorgesehen.
Prüfungsfahrt: Damit unter anderem die Funktion der Fahrerassistenzsysteme bei rollendem Fahrzeug überprüft werden kann, wird eine Prüfungsfahrt verbindlich vorgeschrieben. Betroffen sind Neufahrzeuge ab Erstzulassung April 2012.
Oldtimer: Nutzfahrzeug-Oldtimer, die nicht gewerblich genutzt werden, sind von der Pflicht zur Lkw-Sicherheitsprüfung befreit.



Zahlreiche Städte verschärfen ihre Umweltzone

Anfang nächsten Jahres verschärfen zahlreiche Städte ihre Umweltzonen: Vor allem in Baden-Württemberg gelten vielfach strengere Einfahrbestimmungen. So darf die schwäbische Landeshauptstadt ab Jahresanfang nur noch mit grüner Plakette besucht werden.

Grüne oder gelbe Plaketten schreiben ab 1. Januar 2012 folgende Städte in Baden-Württemberg vor: Freiburg, Tübingen, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ulm.

Auch in anderen Städten verschärfen sich die Regeln: In Neu-Ulm (Bayern) sind ab Jahresbeginn nur noch gelbe und grüne Plaketten erlaubt, in München gilt ab 1.Oktober 2011 Stufe 3 (grüne Plakette).

Neue Umweltzonen sind in Hagen (NRW), Heidenheim, der Region Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg, Schramberg sowie Urbach (alle Baden-Württemberg) zum 1. Januar geplant. In allen neu eingerichteten Umweltzonen wird von vorn herein die Stufe 2 ausgerufen. Fahrer von Fahrzeugen, die entweder keine oder nur eine rote Plakette vorweisen können, dürfen hier nicht mehr fahren.


Neue Runde bei der Förderung von Partikelfiltern


Ab Januar wird die Nachrüstung mit Dieselpartikelfilter wieder mit 330 Euro gefördert. Das Bundesumweltministerium hält dafür insgesamt rund 30 Millionen Euro parat. Das entspricht etwa 90.000 Nachrüstungen, die ab Januar 2012 über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden.

Auf der Internetseite feinstaubplakette.de können sich Autofahrer vorab über die Nachrüstmöglichkeiten für ihr Fahrzeug informieren. Zudem beraten Kfz-Betriebe die nachrüstwilligen Autofahrer bei der Suche nach dem passenden Filter. Für die Nachrüstung entstehen je nach Fahrzeug und Umfang, etwa mit zusätzlichem Oxidationskatalysator, Kosten in Höhe von zirka 650 bis zu rund 1.500 Euro.

„Das realistische Nachrüstpotenzial liegt bei etwa 3,4 Millionen Pkw und zirka 800.000 leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse“, so ein Sprecher des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK). Diese Fahrzeuge könnten durch die Nachrüstung statt der gelben eine grüne Plakette bekommen.



De-minimis-Anträge bis Ende Februar stellen

Die Antragsfrist des Förderprogramms De-minimis zur Periode 2012 begann am Anfang Oktober 2011 und endet am 28.2.2012. Dann müssen die Anträge beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein. Beantragte Maßnahmen können begonnen werden, nachdem der vollständige Antrag beim BAG eingegangen ist, frühestens jedoch Anfang Januar 2012.

Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:

je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro (z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen),
je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro (z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten),
je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro (z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes).


Prüforganisation Euro-NCAP verschärft Regeln


Die Prüforganisation Euro-NCAP verschärft im kommenden Jahr die Sicherheitskriterien bei Crash-Tests. Um fünf Sterne zu erhalten, müssen Fahrzeuge ab 2012 beim Fußgängerschutz mindestens 60 Prozent der Punkte erreichen, bislang waren nur 40 Prozent notwendig.

Insgesamt prüft die Organisation vier Themenfelder:

Fußgängerschutz,
Insassenschutz für Erwachsene;
Insassenschutz für Kinder und
Sicherheitsunterstützung.

Während der Insassen- und Kinderschutz für viele Hersteller eine große Rolle spielt, hinken die Autobauer beim Thema Fußgängerschutz den Erwartungen der Prüforganisation weit hinterher. Bislang erfüllen nur wenige Hersteller die ab dem nächsten Jahr geltenden Fünf-Sterne-Regeln.



Reifen-Label kommt

Ab November 2012 muss jeder neue Reifen, der in der Europäischen Union verkauft wird, ein Reifen-Label tragen. Dadurch sollen Verbraucher besser informiert und bei der Auswahl sicherer und umweltfreundlicher Produkte unterstützt werden. Die Regelung gilt für Reifen für Pkws sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge (C1-, C2- und C3-Reifen). Ausnahmen bilden runderneuerte Reifen, professionelle Geländereifen und Rennreifen.

Wie beim Pkw-Label dient als Kennzeichnung eine Skala: Ein dunkelgrünes „A“ bedeutet die beste und ein rotes „G“ die schlechteste Energieeffizienz. Eine weitere Skala gibt an, wie gut die Reifenhaftung auf nasser Straße ist. In der dritten Kategorie sieht der Kunde das Fahrgeräusch in Dezibel.

Eine entsprechende Kennzeichnung ist in Werbematerialien genauso erforderlich wie auf Internetseiten. Neu produzierte Reifen müssen bereits ab Juli 2012 durch Aufkleber oder Zusatzinformationen gekennzeichnet sein, bevor sie in die Verkaufs- und Werkstätten geliefert werden.


Giga-Liner kommen zum Test auf die Straße

Die sogenannten Giga-Liner sollen von 2012 an im ungeschützten Verkehrsraum auf ausgesuchten Strecken erprobt werden. Diese umstrittenen Lastkraftwagen erreichen Fahrzeuglängen bis 25,25 Metern und ein mögliches Gesamtgewicht von 60 Tonnen. Dagegen machen mehrere Bundesländer rechtliche Bedenken geltend.




E-Bilanz kommt mit Einschränkung

Die E-Bilanz ist erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung erlaubt es jedoch, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.




ELStAM verzögert sich um ein Jahr

Der Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wird durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Dabei werden die bisherigen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beibehalten.

Den Arbeitgebern werden die ELStAM für die Arbeitnehmer maschinell verwertbar zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber hat sie abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und für die Dauer des Dienstverhältnisses anzuwenden. Etwaige Änderungen wird die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen.

War der Start des Verfahrens ursprünglich für 1. Januar 2012 vorgesehen, verschiebt sich dieser laut Bundesfinanzministerium um ein Jahr: „Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist derzeit zum 1. November 2012 mit Wirkung zum 1. Januar 2013 geplant. Bis dahin ist ein Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs nicht möglich.“

Eigene Recherche – Quellen: ZDK, ZDH, BRV, Dekra, TÜV Süd, ACE, BAG, Euro-NCAP, UBA

Christoph Baeuchle


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