das wissen wir doch seit Jahren, daß das so kommen würde.
Die Ausschlußkriterien finde ich relativ menschenfreundlich:
Mainz.de hat geschrieben:Hierfür gibt es keine Ausnahmegenehmigung!
Keine Ausnahmegenehmigungen zur Einfahrt in die Umweltzone gibt es für Fahrten:
von Fahrzeugen, die nach dem Inkrafttreten der Mainzer Umweltzone am 01.Februar 2013 zugelassen worden sind
von Touristen
zur Arbeitsstätte (Ausnahme: Arbeitsbeginn / Arbeitsende zu Zeiten, in denen kein Öffentlicher Personennahverkehr angeboten wird)
zu Einkaufs- oder Besuchszwecken
zum Transport von Kindern zur Kita, Schule oder ähnlichem
zum Besuch von Abendschulen, Universität oder ähnlichem
von Arbeitnehmern mit ungünstigen Arbeitszeiten, deren Arbeitsstelle nicht mehr als 400 Meter vom Rand der Umweltzone entfernt liegt (hier ist der Fußweg zumutbar).