Besteuerung von Pickups

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Kranschrauber
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Besteuerung von Pickups

Beitrag von Kranschrauber »

Hallo abgezockte Mitbürger. :kopfgegenmauer:
Nach §18 Absatz 12 Neu soll die Kfz Steuer bleiben wie sie ist,wenn sie durch die Neuregelung günstiger würde.
Es wird weiterhin nach Bauart,Motorisierung und Ausstattung bewertet.
Alles unter dem Deckmantel der Ökologie.Also alle Doka Pic Up weiterhin Pkw Besteuerung.Ausser man überzeugt den Finanzamt Typ,daß
ein moderner LKW viel komfortabler,luxuriöser und PS stärker ist als ein alter Pic Up zum Holz aus dem Wald holen.

Mit frustrierten Grüßen :hammerschlag:
Helmut
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Beda
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Beda »

Hallo Helmut,
hier sind nur wenige Pickups unterwegs.
Mehr zum Thema dürftest Du hier finden.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Kranschrauber
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Kranschrauber »

Hallo Beda
der §18 Absatz 12 Neu dürfte dann auch für Womos gelten.Also wenn es billiger werden würde ,dann musst du weiterhin zum Finanzamt,und das Auto vom fachkundigen Beamten begutachten lassen.Natürlich nach rein ökologischen Aspekten. :respekt:
Gruß Helmut,der auch in deiner Parallelwelt unterwegs ist.
Mazdabus

Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Mazdabus »

---
Zuletzt geändert von Mazdabus am 30.03.2013 - 18:24, insgesamt 2-mal geändert.
OffRoad-Ranger
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von OffRoad-Ranger »

Mazdabus hat geschrieben:... Pick Up´s mit Doka sind herstellerseitig meist als Pkw in Verkehr gebracht, da besteht wenig Hoffnung auf Änderung...
Servus Jens,

ich meine da liegst du nicht ganz richtig, denn fast ausnahmslos werden alle Pickups als LKW eingeführt und auch so homologiert. Sprich sie haben dann auch LKW im Brief stehen, wenn sie regulär zugelassen werden, egal ob Single anderthalber oder Doka´s.
Gruß

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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von OffRoad-Ranger »

Kranschrauber hat geschrieben:...der §18 Absatz 12 Neu ...
Servus Kranschrauber,

hast du vielleicht auch ein Gesetz/Verordnung zu diesem Paragraphen :?:
Gruß

OffRoad-Ranger
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Schlappohr
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Schlappohr »

Hallo Werner,
vielleicht kann ich da helfen:
(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden.
Quelle

Grüße
Florian
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MF
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von MF »

Mazdabus hat geschrieben:Guten Abend zusammen...


Auf Anfrage teilte mir das Finanzamt in PB mit, das man generell keine Fahrzeuge in Augenschein nehme, Grundlage für die Einstufung sei ausschließlich die in den Papieren angegebene Fahrzeugart.
Moin

Da habt ihr aber Glück.

Bei uns werden Pkw ähnliche LKW erstmal pauschal auch als PKW versteuert.
Nur wenn man anruft und meistens dann mit dem Auto hinfährt
gewährt der gnädige Finazbeamte eine LKW Steuer.

Selbst den 3.5t MB 308 von meinem Vater haben sie erst als PKW besteuert.
Klar hat ja auch 6 Sitzplätze :hammerschlag: .

Und richtig, die meisten PU werden als LKW importiert, da hat der Fiskus einen Vorteil,
und dann werden sie als PKW versteuert, da hat der Fiskus den zweiten Vorteil.

Noch zum Thema, eigentlich ändert sich für "Alteisenfahrer" nichts, oder?

Gruß Mario
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Bart »

Servus Mario!

Soweit ich weiß gehts da ned nur um etwaige Einfuhrzölle sondern auch um die Abgasnormen die wohl bei den LKW's anders sind als bei nem PKW...

Gruß Florian, der dem deutschen Steuerdschungel nichts abgewinnen kann...
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von MF »

Moin

Da muß ich dir aber recht geben.

Ohne die LKW Zulassung würden einiege Fahrzeuge nicht als
Neuwagen zulassungsfähig sein.

Also, trotzdem unschön mit der Steuer,
aber man kann dem LKW-PKW Bundle doch was Gutes abringen.

Gruß Mario
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von MF »

Moin

Wieder mal ein Schildbürgerstreich in D-Land.

Es mehren sich die Meldungen das nun auch 1 1/2 Kabiner PU als PKW versteuert werden.

Ganz egal was im Schein steht. :evil:

Es läuft wieder wie beim FA Amt.
In Augenscheinahme und wenn das Fahrzeug mehr nach PKW als nach LKW aussieht,
PKW Steuer.

Bei den Leuten aus dem Süden wurde noch auf die vier Sitzplätze hingewiesen.

Reine Zweisitzer gehen wohl noch.

In der Off Road stand auch zu dem Thema,
das da ein Navara Fahrer das selbe Problem hatte.
Da noch der Zusatz in der Begründung, ein Auto was 190KM/h Fahren kann ist kein LKW.

Dann ist ein Womo, was nicht nach "Weissware" aussieht sichjer auch kein Womo mehr,
egal was im Schein steht. :(

Gruß Mario
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Crazy.max »

Hallo Freunde,
MF hat geschrieben: Da noch der Zusatz in der Begründung, ein Auto was 190KM/h Fahren kann ist kein LKW.
nachvollziehbar ist das sicher, es geht mir genauso das ich mich frage warum ein Sprinter schneller kann und darf als viele PKW´s. Aber genau das ist es ja was die Argumentation so lächerlich macht. Aber auch hier ist ja so das man erst einen Prozess führen muss klare Verhältnisse zu erzielen.

Olaf - denk das ein richtiger LKW sicherlich das bessere Wohmobil ist
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
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Joe
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von Joe »

Moinsen,

das Thema mit den 1 1/2 Kabiner PU gibt es doch schon, seit die ganze Diskussion mit der Besteuerungsänderung damals anfing. Schon damals gab es z.B. einige Fälle, wo auf der Ladefläche beispielsweise ein Zwischenboden erforderlich war, da ansonsten die Radkästen von der Ladefläche abgezogen wurden. Teilweise sogar der Raum vor und hinter den Radkästen. Argumente, dass diese doch mit beladen werden können, wurden von den FB einfach ignoriert, nicht jedoch die Funktionsflächen im Fahrgastraum, wie beispielsweise Fahrerfußraum, Mitteltunnel (auch im Bereich der Schalthebel und Handbremse), die dann ja konsequenter Weise auch nicht zum Personentransport gerechnet werden dürften. Meist wurde die banale Fomel verwendet: Länge Fahrgastzelle, ab durchgetretenem Kupplungspedal oder Bremspedal, bis Rückwand / zu Ladeflächenlänge, gern abzüglich X-% für die Radkästen. Es gab hierzu nie feste, nachvollziehbare Anweisungen, sondern immer einen großen Ermessensspielraum des "Experten" beim FA. Und wenn so ein "Experte" nun meinte, der Hauptnutzungszweck sei, z.B. aufgrund hoher V/max, der Personentransport, hatte man kaum eine Chance, dagegen erfolgreich anzugehen :evil:

Bei den Sprintern, Craftern, T5-Kasten, etc. ist das auch nicht unbedingt gegeben, dass diese automatisch immer als LKW versteuert werden, denn auch hier wird inzwischen häufig eine, tatsächlich vorhandene, feste Trennwand zum Laderaum verlangt. Bei einer WoMo-Zulassung hat es sich dann sowieso grundsätzlich mit der Gewichtsbesteuerung erledigt, denn es steht eindeutig in den TÜV-Bestimmungen, dass ein LKW kein WoMo sein kann ...

Gruß Rolf
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MF
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von MF »

Moin

Meine Befürchtung in Richtung Womo ist dahingehend,
wenn etwas im Grau/ oder Grenzbereich liegt,
es dann am persönlichen Geschmack oder der Tagesform des Zollbeauftragten hängt,
ob es Steuertechnisch ein Womo sein kann.

Bei den 1 1/2 Kabinern ist es ja noch ungünstiger.
Versteuert wie PKW im Straßenverkehr aber die Nachteile eines LKW.

Ist halt wie mit der 2.8t Auflastung als es zu vielen zu Gute kam,
gabs den Riegel davor.

Gruß Mario
Hatte 2000 noch einen LKW versteurten l200 Doka. :grin:
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MF
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Re: Besteuerung von Pickups

Beitrag von MF »

Moin Joe

Es ist so.

http://forum.buschtaxi.org/einspruch-ge ... 52687.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Der Redneck aus dem BTT Forum hats als erster ans
Licht gebracht.

Und der arbeitet beim Zoll,
ist aber nicht gegen angekommen.

Notsitze raus und Gurtpunkte verschweißen, Nachzahlung für 3 Jahre. :?

Gruß Mario
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