Abgasuntersuchung CH aufgehoben

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

Moderatoren: Beda, Crazy.max

Antworten
Benutzeravatar
Borsty
Administrator
Administrator
Beiträge: 10095
Registriert: 24.06.2002 - 10:10
Wohnort: Home of Emmentaler
Kontaktdaten:

Abgasuntersuchung CH aufgehoben

Beitrag von Borsty »

Hallo Zusammen
Seit diesem Jahr gilt in der CH für Fahrzeuge(Benziner) ab ca. 2006 eine Aussetzung der 2-Jährlichen Abgasuntersuchung. Es reicht, sofern die Motorlampe angeht mit dem Fahrzeug zur Werkstatt zu fahren und das Problem anschauen zu lassen. Bei den Dieseln gilt im Moment noch eine Ausnahme die wahrscheinlich auch bleibt. Diese müssen alle zwei Jahre zur Messung sofern nichts Anderes beschrieben wird.
Es gibt dazu leider wiedermal 2-3 verschiedene Erklärungen.
Einerseits diese hier, welche auch Diesel mit einbezieht.
Keine Abgaswartung mehr für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System

Bern, 30.11.2012 - Neuere Autos und Lastwagen sind mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet, welches die Abgase überwacht und Fehler anzeigt. Für solche Fahrzeuge wird die obligatorische Abgaswartungspflicht ab 2013 entfallen. Das hat der Bundesrat heute entschieden. Im Rahmen weiterer Verordnungsrevisionen wird zudem die Zulassung von Fahrzeugen mit EG-Kleinserien-Typengenehmigungen erleichtert.


Neuregelung der Abgaswartungspflicht

Personenwagen, Lastwagen und Busse, welche mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD) ausgerüstet sind, müssen ab 2013 nicht mehr systematisch alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung ("Abgastest") in die Werkstatt. Dieser Systemwechsel rechtfertig sich nach Ansicht des Bundesrats, weil OBD-Systeme unter anderem auch die abgasrelevanten Bauteile permanent überwachen und allfällige Fehlfunktionen mit einer Warnlampe im Armaturenbrett anzeigen. Zeigt die Warnlampe eine Fehlfunktion an, dann ist für das betreffende OBD-Fahrzeug ein Werkstattbesuch vorgeschrieben. Der Fahrzeughalter hat nach dem erstmaligen Aufleuchten der Warnlampe einen Monat Zeit, sein Fahrzeug reparieren zu lassen. Damit wird sichergestellt, dass die Umwelt nicht durch Fahrzeuge mit entsprechenden Fehlfunktionen belastet wird.

Die Neuregelung entlastet sämtliche Halter neuerer Motorwagen. Rund 60 Prozent der Fahrzeuge weisen ein anerkanntes OBD-System auf, das von der periodischen Abgaswartung befreit. Für Fahrzeuge ohne OBD-System ändert sich nichts, d.h. sie müssen weiterhin alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung in die Werkstatt.

EG-Kleinserienfahrzeuge

Der Bundesrat hat ausserdem beschlossen, die Zulassung der EG-Kleinserienfahrzeuge anzupassen. Fahrzeuge, von welchen pro Typ und Jahr europaweit maximal 1000 Wagen zum Verkehr zugelassen werden, gelten als so genannte Kleinserienfahrzeuge. Diese verfügen über eine entsprechende Typgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft (EG) und erfahren in der Schweiz grundsätzlich dieselben Erleichterungen wie in Europa. Die Erleichterungen betreffen Vorschriften zu Front- und Seitenaufprall sowie zum Fussgängerschutz. Es handelt sich hierbei um eine Anpassung im Rahmen der Abkommen mit der EU.

Diese Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Dann eben dieses Dokument hier.
Dann auch noch dieses hier um die Verwirrung gleich wieder komplett zu machen.
Am Besten ist nachfragen und wenn möglich es sich schriftlich geben zu lassen bei der zuständigen Behörde.
Ich selber bin auch verwirrt da ich Euro3 habe, aber einen Partikelfilter Werkseitig habe was in D wiederum anscheinend für die grüne Plakette reichen würde.
Mal sehen was dabei rauskommt wenn sie Anfangen Kontrollen durchzuführen.
Gruss Uwe
BORSTY
Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13708
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Re: Abgasuntersuchung aufgehoben

Beitrag von Beda »

Hallo Uwe,
bei uns in D-land gibt es für Fahrzeug ab 01.2006 zugelassen eine vereinfachte AU ohne Messung.
Sind keine Fehler im OBD-Speicher ist die AU bestanden.

Bei der Feinstaubplakette scheinen alle im Ausland ab 01.1993 zugelassenen Benziner und alle ab 01.2006 zugelassenen Diesel eine grüne Plakette zu erhalten.
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/ ... b-plakette
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
Benutzeravatar
Borsty
Administrator
Administrator
Beiträge: 10095
Registriert: 24.06.2002 - 10:10
Wohnort: Home of Emmentaler
Kontaktdaten:

Re: Abgasuntersuchung CH aufgehoben

Beitrag von Borsty »

Hi Beda
Bei uns ist im Prinzip gar nix mehr mit Untersuchung ausser die Kontrollampe leuchtet auf.
Aber im Dschungel der Anweisungen sieht man leider wieder nicht wie es wirklich gemeint ist.
Es sollte so sein wie bei Euch, ist es aber wieder nicht.
Thema Euro. Dann ist bei mir klar, das der Partikelfilter überhaupt kein Einfluss hat. Dasselbe Modell ohne den Filter hat auch Euro3.
So ein Quatsch mit dem Zeugs. Ich glaube der fliegt gleich als Nächstes. :lachen:
Gruss Uwe
BORSTY
Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13708
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Re: Abgasuntersuchung CH aufgehoben

Beitrag von Beda »

Schweiz: Neuwagen erst nach 6 Jahren zur technischen Nachprüfung?

In der Schweiz wird derzeit eine Verlängerung der technischen Prüfintervalle für Neuwagen diskutiert. Der TCS unterstützt den vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) ausgearbeiteten Vorschlag, die Nachprüfintervalle für Personenwagen und Motorräder von bisher 4-3-2-2 Jahren zu neu 6-3-2-2 Jahren zu ändern. Eine Neuregelung entlaste die Halter von jüngeren Fahrzeugen und trage dem hohen technischen Standard moderner Fahrzeuge Rechnung, ohne dabei Einbußen bei der Verkehrssicherheit in Kauf zu nehmen, so die


Einschätzung des Automobilclubs. Die Verlängerung der Prüfintervalle könne ohne Sicherheitseinbußen akzeptiert werden, da die Anzahl der Verkehrsunfälle aufgrund von technischen Mängeln bei Neufahrzeugen äußerst gering sei. Von zentraler Bedeutung sei allerdings, dass die neue Regelung mit verbindlichen Prüfterminen konsequent umgesetzt werde. Viele Straßenverkehrsämter seien heute mit den amtlichen Nachprüfungen stark im Rückstand. Falls die vorgeschlagene Frist bis zur ersten Nachprüfung auf 6 Jahre verlängert wird, dürfte sie in manchen Kantonen gar restriktiver umgesetzt werden als in der heutigen Praxis, vermutet der TCS.
........... aber wer fährt schon Neuwagen :duck:
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
Antworten