Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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P_J
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Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von P_J »

Hallo,

die Zulassung und TÜV meines Gallopers rückt immer näher und ich steig bei unserer Obrigkeit einfach nicht durch. Alles was ich zur "Kochgelegenheit" gefunden hab ist schon älter und ich will mich nicht drauf verlassen, dass das noch aktuell ist. Zumal es zu viele Sammelplätze für "Inkompetenz" im Internet gibt. Bild

Soweit ich das vom T3 meines Vaters noch weiß braucht man eine Kochgelegenheit. Nun ist die Frage ob fest montiert oder nicht fest. Darüber hab ich vieles gefunden, nichts Eindeutiges. Weiter mein ich noch zu wissen, dass eine fest eingebaute Kochanlage (Gas) eine Entlüftung des Gaskastens benötigt.

So nun das Dilemma:
- mobile Kochlösung -> keine Gaskastenentlüftung -> einfach und unkompliziert
- Festmontage -> Gaskastenentlüftung -> Flex olé :cry:

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? :achselzuck:

Grüße
Pascal

PS: Finanzamt ist Bayern, Neu-Ulm
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Beda
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

Aaaaalso Pascal,
wenn ich das richtig im Kopf habe, steht in deinen Papieren "Wohnmobil".
Wozu dann die Aufregung?
Einfach zulassen und fertig.
Kleiner Tipp am Rande:
Auch Du darfst unsere Suchfunktion nutzen :haue02:
dann findest Du z.B. das:
http://www.4x4travel.org/phpBB3/viewtop ... tz#p152073" onclick="window.open(this.href);return false;
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von P_J »

Guten Abend,

ups... :hammerschlag: Sorry, das war keine Absicht. Hier in Bayern ist der TÜV und das FA dermaßen scharf drauf, bis auf den Spezial-TÜV, ist kein Spielraum - deshalb die Aufregung.
Ok, das heißt ja dann quasi...alles in Butter. Das kommt mir fast schon zu einfach vor.

Danke für den Denkanstoss.

Servus :)
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

Morgen Pascal,
theoretisch ist das genau so einfach.
Bitte schreib uns, wie die Realität aussieht!
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von P_J »

Hey,

die Gasthematik ist abgehakt. Hab recherchiert und mir gestern den Origo 3000 (Spiritus) bestellt, kam heute. Der Kocher wird bei Campern und Yachtis in den höchsten Tönen gelobt. Sehr wertiges Gerät, die Meinungen dazu kann ich absolut bestätigen. Sauber und stabil verarbeitet. Keine scharfen Kanten, sehr einfach und schlicht aufgebaut und alles ausreichend Dimensioniert. Wenn daran was kaputtgeht war mein einfach zu grob.

Die Sache mit fest oder nicht fest kann ich auch einfach umsetzen. Kocher von unten mit Schrauben durch die Platte festschrauben, innen sind dann Flügel- oder Rändelschrauben. Da sieht der TÜV nicht hin...bzw...wird er einfach nicht hinschauen. :coolman:

Grüße
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

Hallo Pascal,
ich werde den Eindruck nicht los, daß Du dein eigenes Motto etwas merkwürdig interpretierst:
Es gibt immer einen * Weg.
Sieht man keinen *, sucht man einen *.
Findet man keinen *, bahnt man einen *.
* = komplizierteren

Hat denn überhaupt irgendjemand dein Wohnmobil in Frage gestellt?
In deinen Papieren steht Sonderfahrzeug Wohnmobil und jeder Prüfer sieht von weitem das Aufstelldach.
Warum sollte er unangenehme Fragen stellen?
Daß die Kochgelegenheit auch außerhalb des Fahrzeugs betrieben werden kann, ist üblich und kein Problem.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Waldmeister »

Servus,

wenn dein Fahrzeug als Wohnmobil zugelassen war, sehe ich genauso wie Beda. Ich hab zur Anmeldung (in Hessen) nicht mal das Auto vorgeführt. Alte Papiere vorlegen, alles übernehmen und Halterdaten anpassen lassen, fertig.

Gruß

Johannes
Kranschrauber
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Kranschrauber »

Hallo miteinander
Der Pascal ist ein gebranntes Kind.Als die Steueränderung für Womos über 2,8 To.kam,musste ich meinen 16er trotz seit 1991 eingetragenen Womo mit Aufstelldach zwei mal zur Begutachtung durch das "TVF"(technisch versiertes Finanzamt) :hammerschlag: Neu Ulm/By vorfahren.Ich hab von den Spezialisten 10,in Worten Z E H N :respekt: falsche KFZ Steuerbescheide bekommen.Unter der Androhung :haue02: ,daß ich alle Bescheide an die B...
Zeitung schicke,hat dann der 11. gepasst :huepfen: .Beim Begutachten :idee03: hat er das Dach geöffnet haben wollen,hat im Fhzg.Kocher und Spüle auf Festeinbau geprüft,und wollte die ausgeklappte Liegefläche und den aufgebauten Tisch sehen :umnik: .
Also ich denke das ist der Hintergrund für seine Taten. :idee04:
Grüße
Helmut,der alte Vater
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

Hallo Helmut,
dann noch einmal der Hinweis auf meinen obigen Link!
Nicht nur reinklicken! Sondern studieren!
Dann erfahrt ihr auch, woher der Autor des Ursprungsbeitrags kommt.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von P_J »

Hi,

das mag für dich vielleicht so rüberkommen. :wink:
Warum er unangenehme Fragen stellen sollte? Unangenehm ist wohl nicht das treffende Wort. Die Willkür innerhalb Deutschlands, Bayerns...das ist *=kompliziert.

Franken -> automatische Umschlüsselung
Friedberg -> Anmeldung und Finanzamt ohne Vorfahren kein Problem
Neu-Ulm -> siehe oben...ist zwar schon etwas her, aber auf einen Spießrutenlauf á la Asterix und Obelix im "Haus das Verrückte macht" hab ich nicht so recht Lust.

Ich hab in dieser Hinsicht vielleicht noch nicht die altersbedingte Gelassenheit, sie wird kommen, gewiss! :mrgreen:

Grüße
Pascal
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Hirvi »

Hallo Pascal,
kenne ich Deine Panik aus eigener Erfahrung. Egal wann ich was mit Behörden zu tun hatte ging das gründlich daneben. Im Moment ist es meine Mutter die gerade vom Liegenschaftsamt zum Xten mal als Steuerpflichtig angeschrieben wird. Leider musste ich mich von ihr schon 1994 verabschieden. :cry:
Beim ersten TÜV Bericht vom L war aus dem ein Mercedes w123 geworden :hammerschlag:
Das Amtsgericht hat mal meine gesamten Unterlagen versehentlich geschrädert und die Knappschaft bucht lustig Beiträge für zwei geringfügig Beschäftigte ab die ich schon lange nicht mehr habe.
Um wieder zum Auto zu kommen, gerade eben ist unsere Suse (B-Ascona BJ: 1977 im absolutem originalen ungeschweißtem Zustand) wegen erhöter CO Werte durch den TÜV gefallen. :hammerschlag:

Humorvoll mitfühlend grüßt

Volker
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Beda
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

Morgen Pascal,
Beda hat geschrieben:Hallo zusammen,
ganz still und leise werden seit 12.12.2012 geänderte Steuerbescheide verschickt.
Es scheint so, daß die Finanzämter wieder nach der eingetragenen Fahrzeugart berechnen und nicht mehr nach Augenschein oder sonstigen hauseigenen Regeln.
Freifaller hat geschrieben:Hallo,
ausgehend von hier:

http://www.ig-syncro16.de/forum/index.p" onclick="window.open(this.href);return false; ... ic&t=21539

Ich habe heute mit meinem FA telefoniert und habe folgende Aussage erhalten- ich versuche diese so genau wie möglich wiederzugeben:

Es gibt seit dem 12.12.12 (was für Datum!) ein "Änderungsgesetz" in dessen Folge das FA nun die Fahrzeuge so besteuert, wie sie im Brief eingetragen sind. So wird ein eingetragenes So-Kfz Wohnmobil ohne wenn und aber als Wohnmobil besteuert.
Alle bisherigen Regelungen der FA´s wie fest eingebaute Kochgelegenheit, Stehhöhe (!) usw. sind hinfällig. Eingetragen ist eingetragen.
So gibt es nicht mehr die Kombi wie bei mir, als Womo versichert, als Pkw besteuert.


Wenn dies nun wirklich so ist, sollte es für viele Dieselfahrer mit einem passenden TüVler günstiger werden... .
Ich werde als Pkw umschlüsseln, da Euro2 und ich dann in eine Youngtimer Versicherung wechseln kann und endlich eine Teilkasko bekomme (als Womo nicht möglich).

Gruß,
Rob
http://ig-syncro16.de/forum/index.php?n" onclick="window.open(this.href);return false; ... ic&t=21549
http://www.bundesfinanzministerium.de auf Seite 18 hat geschrieben:Mit dem Gesetz wird darüber hinaus zukünftig die Feststellung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Fahrzeugklassen und Aufbauarten zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vereinfacht. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht sieht unterschiedliche Tarife für verschiedene Gruppen von Fahrzeugen vor. Die Anwendung der mitunter rein kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Abgrenzungskriterien bei der Zuordnung des Fahrzeugs führt regelmäßig zu Schwierigkeiten, da sie von verkehrsrechtlichen Fahrzeugklassifizierungen abweicht. Sie ist zudem mit erhöhtem Erfüllungsaufwand verbunden, denn Fahrzeuge müssen ggf. zur Feststellung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei der für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde vor Ort vorgeführt und vermessen werden. Das Abweichen der steuerrechtlichen von der verkehrsrechtlichen Einstufung von Fahrzeugen ist für die betroffenen Steuerpflichtigen oft nicht nachvollziehbar. Durch das Gesetz wird zukünftig die verkehrsrechtliche Klassifizierung der Fahrzeuge für kraftfahrzeugsteuerliche Zwecke grundsätzlich übernommen, sofern dies nicht den umweltpolitischen Lenkungszielen der Kraftfahrzeugsteuer zuwiderläuft.
Zitat aus meinem Link.
Hier steht 12.12. 2012.
Also ist alles, was davor war, hinfällig.

@all,
ich finde, daß man zum einen die gültigen Regeln kennen und zum anderen den Umgang mit diesen sportlich sehen sollte.
Daß wir alle noch hier sind, wo wir gerade leben, ist doch eine starkes Indiz dafür, daß es so schlimm nicht sein kann.

@Volker,
a) Ein Tippfehler.
Da ist aus 7107 vermutlich 0710 geworden.
b) Typischer Fehler bei der AU an Fahrzeugen ohne Kat ist, daß die Blowby-gase mitgemessen werden.
Prüfer mit weißen oder grauen Haaren wissen das natürlich.
Der Rest müßte es eigentlich auch wissen.
Hier soll bei der Messung die Motorgehäuseentlüftung vom Luftfilter abgezogen sein.
Der Unterschied ist mindestens 1% CO, bei Kurzstreckenfahrzeugen auch mal 3%.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Hirvi »

Hallo Beda.
Ist jetzt wieder OT aber danke für den Tipp und für die Erklärung mit der Schlüsselnummer. Da muss man erst mal drauf kommen. :super:
Was den Rest anbelang: Volle Zustimmung von weiter weg betrachtet sind das alles Luxusprobleme.

Auf das wir unseren kleinen und großen Problemen Herr werden grüßt

Volker
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P_J
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von P_J »

Grüßt euch,

ich werd die Sache einfach auf mich zukommen lassen und im Hinterkopf das Gefühl dieser Fakten behalten. Sportlich bleiben wir doch immer, wir fahren ja keine Hymer-Sofa-Bomber. :wink:

Diese Luxusprobleme sind nicht "schlimm", aber es sind auch Probleme, die eine Lösung erfordern. Nicht mehr und nicht weniger hab ich versucht zu finden. Ich geh das nun absolut légèr an.

Grüße
Pascal

PS: Nur mal hypothetisch angenommen. Müsste ich zum Finanzamt, gilt dann z. B. diese "Vorladung" als Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Umweltzone gelb/grün? In solch einer liegt nämlich das zuständige Finanzamt und auch die TÜV Süd-Stelle. :hammerschlag:
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MF
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Moin

Hab heute eine Antwort auf meine Anfrage zu den Kriterien für eine Wohnmobilzulassung bekommen.

Im Punkt Anerkennung dur den Zoll wurde ich auf den Punkt PM hingwiesen,
der muß passen dann klappts auch mit der Steuer.

Tipps für Wohnmobile

Grundsätzliches
Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist.
Dies erfordert folgende fest eingebaute Mindestausstattung, die einen wohnlichen Eindruck vermitteln
und die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering halten muss:

Sitzgelegenheit mit Tisch:

Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
Schlafgelegenheit :

Dies darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine ausreichend große und ebene Liegefläche ergibt.
Kochmöglichkeit
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein.
Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers erforderlich.
In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt.
Der mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein.

Schrank oder Stauraum:

Kleidung und Proviant muss während der Fahrt und beim Wohnen sicher verstaut werden können. Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfächer usw. sind nicht ausreichend.

Mindestzuladung:
Die EG-Richtlinie 92/21/EWG „Massen und Abmessungen“ (neu: VO(EU) 1230/2012) fordert gemäß Anhang II Anlage Punkt 1.2 für Wohnmobile folgende Mindestzuladung „PM“:

PM in kg ≥ 10 (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L“ die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.


Bei der Leergewichtsbestimmung sind für den Fahrer 75 kg anzusetzen.
Fest ein-gebaute Gas- und Frischwasserbehälter müssen zu 90 % gefüllt sein.

Zur Bestimmung der tatsächlichen Zuladung des Fahrzeugs ist von der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs
zunächst die Fahrzeugleermasse abzuziehen. Die Zuladung ergibt sich,
wenn von dieser Differenz noch 75 kg pro Fahrgastsitzplatz abgezogen werden.

Sitze im Wohnteil:

Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:
Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein
Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
Die Anforderungen an Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.

Steuer und Versicherung:

Für Wohnmobile gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schad-stoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist.
Nähere Informationen zu den Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums
unter http://www.bundesfinanzministerium.de" onclick="window.open(this.href);return false; oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch unterschiedliche Tarife
und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unter-schiede. Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.

Auflastung und Anhängelasterhöhung:

Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich eine Freigabe des Fahrzeugherstellers
oder eines anerkannten Technischen Dienstes erforderlich.
Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche Auflastung eines Fahrzeugs.

Betriebserlaubnis:
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen und die anschließende Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
durch das Straßenverkehrsamt erforderlich.

Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit
herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.


Quelle: http://www.tuev-nord.de" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier zu finden.

Ich gebe zu, den Punkt PM hab ich noch nicht entschlüsselt. :?

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Hallo

Ich arbeite noch an PM und habe hier unter anderen dieses Beispiel gefunden.

Masse der persönlichen Ausrüstung = 10 x N + 10 x L

- N steht für die maximal zulässige Zahl der Passagiere, und zwar einschließlich des Fahrers, denn der muss ja auch Wäsche zum wechseln haben.
- L steht für die Gesamtlänge des Motorcaravans in Meter.

Mein Beispielfahrzeug soll eine Länge von 6,50 m haben und ist laut Fahrzeugbrief für 4 Personen zugelassen. Das ergibt folgende Berechnung der persönlichen Ausrüstung, die mindestens vorhanden sein sollte:

Masse = 10 x 4 + 10 x 6,5

Die persönliche Ausrüstung (Gepäck) ist also mit 40 kg für die Personen und mit weiteren 65 kg für die Länge zu berücksichtigen, im meinem Fall also zusammen für die 4 Personen 105 kg.

Fehlt noch die „konventionelle Belastung“, die auch angegeben werden muss, siehe oben.

Diese Masse zu berechnen ist ganz einfach und richtet sich nach Ziffer 4.2 der DIN. Außer dem Fahrer, der ja, wir erinnern uns, schon bei dem Leergewicht mit 75 kg zu berücksichtigen war, werden alle weiteren zugelassenen Passagiere auch mit jeweils 75 kg berücksichtigt.

In meinem Beispiel also weitere 3 Personen mit jeweils 75 kg, zusammen somit 225 kg.

Aus dem auf der Waage ermittelten Leergewicht zzgl. der persönlichen Ausstattung sowie zzgl. der konventionellen Belastung ergibt sich dann, ob das Fahrzeug ausreichend Zuladungsreserven hat, um es dem Verwendungszweck gemäß nutzen zu können.

Quelle: http://www.wohnmobilrecht.de" onclick="window.open(this.href);return false;

Ich versuche mich mal.

Galloper max Länge 4685 und drei Personen sollen mit.

10X3 + 10x4.69 = 30+ 46.9 = 76.9 KG

Dazu noch die 2+75KG der Mitreisenden = 150 KG

Masse des in Betriebbefindlichen Fahrzeugs (Leergewicht laut Schein) 2300 KG

Also 2300KG + 76,9KG + 150KG = 2526,9 KG

Zulässiges Gesamtgewicht des Galloper 2810KG.

2810KG - 2526,9KG = 283,1 KG

Das sollte reichen. :achselzuck:

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von terriblue »

Moin Mario,

fein recherchiert :super:

Kocher, Tisch, Sitze , Stauraum, alles klar - über den Rest hab ich mir nie einen Kopp gemacht :roll:

Gruß Arno

... freut sich schon auf doppelten Forenbesuch ...
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von 4x4tourer »

Moinmoin die Herren,

Wow Mario, das hast du ja mal sauber recherchiert. Von solchen Berechnungen hab ich noch nie was gehört! Auch von der Wohnmobilrechtsseite hab ich noch nie gehört. Werd ich mir gleich mal genauer ansehen.
terriblue hat geschrieben:.. freut sich schon auf doppelten Forenbesuch ...
Räusper....naaa, findet da etwa schon wieder ein "kl. Forentreffen" statt....dann bin ich ja mal auf den Bericht gespannt! :wink: :super:

Viel Spaß und schönen Sonntag noch!

Sonntagsgruß Dirk
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Moin

@Dirk und Arno: Noch steht noch nichts fest, ich hab noch keine Antwort des Probanten. Das "Forentreffen" ist noch nicht fest. :(

Zum Thema.

War ja nur eine Mail an den TÜV Nord, und dann wußte ich wonach ich suchen muß.

Ok, vielleicht macht man sich da aber auch zu viel Gedanken.

Wichtig ist, das der Zoll alles absegnet, sonst kann man sich das Geld für die Tüv-Abnahme wohl sparen.

Bei der Fülle von Womo's auf Toyo oder Landybasis, passt die PM Regel scheinbar ja auch.
Und durch Klapp bzw Hochdachkonstruktionen steigt das Leergewicht ja auch noch.

Ich denke diese Regel betrifft wohl eher Kabinenbauer, die eine vollwertige Zweizimmerwohnung
auf einen Passat aufbauen. :wink:

Ich werde sicher noch persönlich beim Tüv vorsprechen.
Die haben aber leider nur einemal die Woche bis 18:00 Uhr geöffnet.

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

MF hat geschrieben:Moin

Wichtig ist, das der Zoll alles absegnet, sonst kann man sich das Geld für die Tüv-Abnahme wohl sparen.

Gruß Mario
Hallo Mario,
das Wort "Zoll" kam schon mehrfach vor.
Ich hatte in diesem Zusammenhang noch nie mit dem Zoll zu tun.
Kannst Du uns das erklären?

PS: In unserem Galloper ist ein herausnehmbarer Gasherd verbaut.
Er wurde noch nie außerhalb des Fahrzeugs benutzt.
Vorteil: Keine Gasinstallation, keine Gasprüfung und keine Löcher im Fahrzeugboden.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Kranschrauber »

Hallo Beda
Der Zoll macht jetzt die KFZ Steuer,somit sind sie auch für die Einstufung der Fahrzeuge zuständig.

Gruß Helmut
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Moin

Genau.
Bei uns ist das Hauptzollamt Itzehoe zuständig.

Vorher war es das Finanzamt Ratzeburg.

Siehe auch hier.

@Beda: Hast du noch kein schreiben wegen Sepa bekommen?

Ich habe bei der Neuzulassung vom Golf im März den ertsen Kontakt mit dem Zoll gehabt.

Meine Frau hat für ihren Golf in dieser Woche ein Schreiben bekommen.

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von 4x4tourer »

Moinsen Gemeinde,
Beda hat geschrieben:PS: In unserem Galloper ist ein herausnehmbarer Gasherd verbaut.
Er wurde noch nie außerhalb des Fahrzeugs benutzt.
Vorteil: Keine Gasinstallation, keine Gasprüfung und keine Löcher im Fahrzeugboden.
@ Beda:
Ist das ein normaler Kartuschenkocher oder was für einen habt ihr verbaut? Ich hab in meinem L eine alte Kocherspüleeinheit verbaut, die ich noch aus meinem Hanomag hatte. Mit neuen Dichtungen tut sie wieder wunderbar ihren Dienst, aber das Ding ist nun schon seit 6 Jahren da drin und ausser mal Wasser heiß machen, brauch ich die Kocheinheit eigentlich nicht. Drinnen kochen mag ich nicht, das saut nur rum und die Kochgerüche muß ich auch nicht im Auto haben. Dazu entsteht ja auch noch wieder zusätzlicher Wasserdampf im Auto. Bisher ging es auch immer draussen und da hab ich wahlweise meinen alten Coleman-Benziner oder neuerdings so einen kleinen flachen Gaskartuschenkocher. Die 5kg-Gasbuddel die ich drin hab, ist nun seit 2008 drin und immer noch nicht leer. Ich brauch die hauptsächlich nur, um mal die Kühlbox drüber laufen zu lassen wenn ich länger steh. Wenn ich den ganzen Tag unterwegs bin, läuft die auf 12v und dann reichte das bisher bis zum nächsten Morgen. Langfristig will ich aber Solar für die Kühlbox aufs Dach bauen und dann kann die Flasche komplett raus. Das bringt mir Stauraum und mit der wieder geänderten Stehraumhöhenverordnung, könnte ich dann auch mal ne Womozulassung in Angriff nehmen, damit es beim Tüv nicht alle 2 Jahre Diskussionen gibt, bzw. aus- und wieder einbauen heißt. :roll:
Zusätzlich könnte ich dann die KS-Einheit gegen ein größeres Waschbecken tauschen.

gasende Grüße Dirk
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Moin

@Dirk: Mal abgesehen vom Komfort nicht mehr umbauen zu müßen,
lohnt es sich finanziell für einen Benziner?

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von 4x4tourer »

Hi Mario,

ob und wie sich das finanziell lohnt, muß ich mich noch schlau machen. Ich denke beim Benziner wird der finanzielle Aspekt eher zu vernachlässigen sein. Beim Diesel ist das sicher interessanter. Bei mir war das übrigens mit ein Entscheidungsgrund für den Benziner, weil zum Kaufzeitpunkt die Höhenregelung galt und somit klar war, dass ich keine Womo-möglichkeit dafür bekomme. Heute würd ich wahrscheinlich den Diesel vorziehen. Wobei ich mittlerweile die Laufruhe des Benziner echt angenehm finde. Bin aber auch noch in keinem Diesel mitgefahren. Ein Bekannter ist meinen L letztens mal zum probieren gefahren und nach einer Rumpelpiste wieder an der Strasse angekommend und haltend, fragt der mich doch glatt völlig verdutzt "Läuft der noch?" weil er durch seine vorangegangen T3´s ganz anderes gewohnt war. Der war bzgl. des Fahrkomfort und Laufruhe total begeistert und wird wohl der nächste Elchanwärter werden ;-)
Den Unterschied von Diesel und Benziner kenn ich nur aus den alten Hanomagbussen. Die hab ich jahrelang in der Benzinerversion mit dem alten Austin A70 Motor gefahren. Die Diesel waren von Mercedes. Da die Motoren vorn zwischen den Sitzen verbaut waren, war da der Lärmpegel zwischen Benziner und Diesel echt arg unterschiedlich und der Benziner allein wegen dem Lärm im Führerhaus selbstverständlich.

mal wieder zurück zum eigentlichen Thema: :wink:

Die Womozulassung wäre für mich eigentlich nur die innere Beruhigung, einfach, ohne mir Gedanken machen zu müssen, völlig legal unterwegs zu sein und eben auch beim Tüv keine Diskussionen oder Hin- und herbauereien mehr ertragen zu müssen. Das nervt auf Dauer und immer in so ner Grauzone rumfahren und den Ausbau als "Ladung" zu deklarieren ist auch blöd. Ich nutz den L ja nur halbjährlich als Womo und Youngtimeoffroader. Und die Einbauten werden durch das zweijährige hin und herbauen ja nun auch nicht besser. Allerdings kann man dann auch alle 2 Jahre mal so richtig auskehren und die ein oder andere Verbesserung / Veränderung leichter vornehmen. Vor 2 Jahren ist z.B. dadurch mein kleines Staufach unter der rechten Liegflächenseite entstanden, welches sich super bewährt hat und ich nicht mehr missen möchte. Hmmm....sollte ich mir das mit der Womoeintragung also doch noch mal überlegen??? :idee03: :wink: :coolman:

abwägende Grüße Dirk :wink:
L300....der bessere Bulli! ;-p
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

Hallo Mario,
da musste ich auch suchen.

Bild
Hier ist der Herdaufbau zu sehen.

Bild
Er enthält etwas in der Art.
Er ist mit 2 Schrauben von oben fixiert.
Der Schlauch führt durch die Platte nach unten zur 6kg Alugasflasche.

Bild

Allerdings ist die Abnahme gut 10 Jahre her.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Moin

@Beda: Danke für die schöne Info, auch wenn Dirk direkt gefragt hat. :-)
Aber mich interessiert es ja auch. :grin:

Ich würde eine Kochgelegenheit suchen die ohne Gasflasche auskommt.

Ein guter Freund hat diesen hier.

Dometic Spirituskocher

Wenn dieser den Anforderungen für den TÜV entspricht würde ich mir diesen leihen.

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von 4x4tourer »

Aloha nochmals,

@Beda:
Erstmal danke für die Bilder!
Aber nun muß ich doch nochmal um Aufklärung bitten.

du schreibst:
Beda hat geschrieben:PS: In unserem Galloper ist ein herausnehmbarer Gasherd verbaut.
Der auf dem Foto sieht vom Prinzip ähnlich aus wie meiner, sprich doch ein fest eingebauter.

Wie ist der denn dann herrausnehmbar? Oder fehlt da einfach ein "k" vor dem "ein" in deinem Satz? Wenn es "kein herrausnehmbarer" heissen sollte, wäre alles klar.

Oder ist der in den oberen Holzrahmen eingebaut und das ist ein kompletter, separater Holzkasten mit einem Einbaukocher, der einfach oben auf dem Schrank lösbar fixiert ist? :idee03: :dreifragen:

@Mario:
Ich denke der sollte auch gehen. Es ist ja nirgends vorgschrieben, dass der Kocher ein Gaskocher sein muß. Es ist ja lediglich von einer festen Kochstelle die Rede, oder irre ich!? :wink:

Die Leute die ich kenne, die den auch haben, sind übrigens super zufrieden damit.

etwas grübelnde Grüße Dirk
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von MF »

Moin

Richtig, er muß fest sein, das passt, aber es gibt noch eine Bedingung.

Der mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein. :?
Aber auf der Waeco Seite macht das den Eindruck das der Dometic dafür geeignet ist.

Gruß Mario
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Re: Was und wie brauchts der TÜV -> WoMo Zulassung

Beitrag von Beda »

4x4tourer hat geschrieben:Aloha nochmals,

Oder ist der in den oberen Holzrahmen eingebaut und das ist ein kompletter, separater Holzkasten mit einem Einbaukocher, der einfach oben auf dem Schrank lösbar fixiert ist? :idee03: :dreifragen:

etwas grübelnde Grüße Dirk
Hallo zusammen,

genau das.
Da war ich wohl etwas unkonzentriert beim schreiben.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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