Moin
Hab heute eine Antwort auf meine Anfrage zu den Kriterien für eine Wohnmobilzulassung bekommen.
Im Punkt Anerkennung dur den Zoll wurde ich auf den Punkt PM hingwiesen,
der muß passen dann klappts auch mit der Steuer.
Tipps für Wohnmobile
Grundsätzliches
Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist.
Dies erfordert folgende fest eingebaute Mindestausstattung, die einen wohnlichen Eindruck vermitteln
und die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering halten muss:
Sitzgelegenheit mit Tisch:
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
Schlafgelegenheit :
Dies darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine ausreichend große und ebene Liegefläche ergibt.
Kochmöglichkeit
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein.
Grundsätzlich ist ein fester Einbau des Kochers erforderlich.
In anderen Fällen wird im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers benötigt.
Der mitzuführende Kocher muss für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein.
Schrank oder Stauraum:
Kleidung und Proviant muss während der Fahrt und beim Wohnen sicher verstaut werden können. Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfächer usw. sind nicht ausreichend.
Mindestzuladung:
Die EG-Richtlinie 92/21/EWG „Massen und Abmessungen“ (neu: VO(EU) 1230/2012) fordert gemäß Anhang II Anlage Punkt 1.2 für Wohnmobile folgende Mindestzuladung „PM“:
PM in kg ≥ 10 (n + L)
Dabei gilt:
„n“ ist die Höchstzahl der Fahrgäste zuzüglich des Fahrers und „L“ die Gesamtlänge des Fahrzeugs in Metern.
Bei der Leergewichtsbestimmung sind für den Fahrer 75 kg anzusetzen.
Fest ein-gebaute Gas- und Frischwasserbehälter müssen zu 90 % gefüllt sein.
Zur Bestimmung der tatsächlichen Zuladung des Fahrzeugs ist von der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs
zunächst die Fahrzeugleermasse abzuziehen. Die Zuladung ergibt sich,
wenn von dieser Differenz noch 75 kg pro Fahrgastsitzplatz abgezogen werden.
Sitze im Wohnteil:
Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:
Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein
Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
Die Anforderungen an Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.
Steuer und Versicherung:
Für Wohnmobile gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schad-stoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist.
Nähere Informationen zu den Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums
unter
http://www.bundesfinanzministerium.de" onclick="window.open(this.href);return false; oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch unterschiedliche Tarife
und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unter-schiede. Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.
Auflastung und Anhängelasterhöhung:
Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich eine Freigabe des Fahrzeugherstellers
oder eines anerkannten Technischen Dienstes erforderlich.
Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche Auflastung eines Fahrzeugs.
Betriebserlaubnis:
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen und die anschließende Korrektur der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
durch das Straßenverkehrsamt erforderlich.
Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit
herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z.B. Pkw, Lkw) erhalten.
Quelle:
http://www.tuev-nord.de" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier zu finden.
Ich gebe zu, den Punkt PM hab ich noch nicht entschlüsselt.
Gruß Mario