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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 31.08.2016 - 16:45
von Beda
Jero V6 hat geschrieben:Servus,

soweit ich weiß bekommt man aber eine H-Zulassung nur, wenn wirklich alles original ist.
Gruß, Justin
Hallo zusammen,
diese Behauptung, die man mannigfaltig lesen und hören kann, ist falsch.
Zeitgenössisch mögliche Umbauten sind zulässig.
Ein Umbau mit 2,5l und LLK würde also durchgehen.
Galloperspiegel eigentlich nicht.
Die H-Nummer könnte also zu 98% passen.
Es könnte sich aber auch um eine 100%-Fälschung mit umgeschlagener VIN handeln.
Immerhin hat er Blattfedern.

Sobald also unser Ex-Galloper 2031 alt genug sein wird, wäre auch dieser tauglich für eine H-Nummer.

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 31.08.2016 - 18:36
von Fruchtzwerg
fragt sich nur als was der Ex-Galloper dann in die Geschichte eingeht. Als Beda's geheimer Saab-Prototyp, als Pajero oder als Galloper. :-)
Grüße Helga

H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 26.10.2016 - 15:32
von Beda
Hallo zusammen,

da habe ich wohl versehentlich ein ganz neues Thema angeschnitten.
Deshalb habe ich diesen Teil abgetrennt und neu positioniert.


Hallo Sven,

Du weißt schon, daß Fahrzeuge mit H-Nummer nicht gewerblich eingesetzt werden dürfen.
Grüße auch an Moni!

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 15:53
von Hirvi
Hallo Beda!

Ich habe mal mit dem Gedanken gespielt einen historischen Transit zu benutzen. Das Finanzamt Frankfurt hatte damit keine Probleme. Man hört das häufig, aber es spricht nichts dagegen ein H-Fahrzeug gewerblich zu nutzen. Ich habe hier auch mal einen Abschlepper mit H-Kennzeichen gesehen. Er darf dann aber nur auch der Zeit entsprechend mit Werbung versehen sein. Es dürfte aber schwerer fallen einen alten Porsche als Chef-Fahrzeug abzusetzen. Ein Transporter oder ein Nutzfahrzeug sind da eigentlich unproblematisch. Ob das jetzt wirtschaftlich ist, ist natürlich eine andere Frage. Ich habe nicht umsonst einen Expert gekauft.

Es grüßt Volker

P.S. Der Bludspendedienst Frankfurt fährt H-Transit und mein Lacker H-Bus.

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 15:56
von Sven
Hallo Beda,

sicher? Beim schnellen googeln habe ich nur gefunden
Lediglich die gewerbliche Nutzung von Lastkraftwagen und die gewerbliche Vermietung der Odtimer sind nicht erlaubt.
Pajero ist ja kein LKW ...

Grüßle
sven, der gerade nach Flügen nach Berlin sucht ...

PS: Absetzten und dergleichen ist bei mir eh nicht

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 16:02
von Hirvi
Hallo Sven!

Dann ruf mal dein Finanzamt an und vertraue nicht auf Google. Wenn ein Nutzfahrzeug historisch ist, ist es immer noch ein Nutzfahrzeug. Deine Versicherung wird aber bestimmt keiner günstigen H-versicherung zustimmen. Bei mir wäre der Transit teurer geworden als ein Neufahrzeug in der Versicherung. Das ist der Haken an der Sache.

Es grüßt Volker

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 16:04
von Sven
Hallo,

ich denke es geht da eher um diese Prüfungen die ein LKW auch zwischen den HUs machen muss und die bei einem Oldi entfallen.

Grüße
sven

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 16:04
von Hirvi
Nachtrag!

Unser Nachbarmaler fährt demnächst auch H-Bus, der ist aber noch nie was anderes gefahren als den VW Bus. :super:

Volker

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 16:07
von Hirvi
Hallo Sven,

was entfällt den da?

Volker

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 16:36
von MF
Moin

Eine Zugmaschine muß zB jährlich zum Bremsentest,
wenn ich das von unserem Mog noch richtig in Erinnerung habe.

Da er nun aber schon lange LaFo eingesetzt wird, tat das auch nicht merh not.

Gruß Mario

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 16:49
von Hirvi
Servus Mario!

Bis 3,5 t TÜV alle 2 Jahre
Ab 3,5 t TÜV jedes Jahr
Ab 7,5 t TÜV jedes Jahr plus alle 6 Monate Bremsenprüfung

Bei meinen 911 war das trotz H nicht anders und der Mog muss auch jedes Jahr trotz H.

Gefahrgut und Personenbeförderung sind glaube ich nochmals erweitert.

So jetzt ist der Fred aber wirklich durch. :extremlached:


Beste Grüße sagt

Volker

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 17:02
von Sven
Hallo,

genau, diese Bremsenprüfung ab 7,5to alle 6 Monate entfällt bei Oldtimern. Daher halte ich es für sinnvoll, dass solche LKW nicht mehr gewerblich genutzt werden dürfen, ist ja dann tatsächlich ein Risiko.
Mit meinem WC52 muss ich auch jedes Jahr zur HU, sind halt 5,5to Altmetall.

Grüße
sven

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 17:17
von MF
Moin

Ahja, so war das. :super:

Gruß Mario

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 17:47
von Beda
Hi,
ich denke es geht um was anderes, nämlich hauptsächlich um Haftung bei Unfällen.
Z.B. Personenschäden bei gewerblichem Personentransport.
Ansonsten geht es natürlich um Steuerhinterziehung.
Analog Weinbergtouren mit Agrardiesel im Tank.
Aber wirklich befaßt habe ich mich noch nie mit dem Thema.

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 18:37
von Beda
Vielleicht irre ich ja:
https://openjur.de/u/86560.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 19:26
von Sven
Hallo Beda,

da: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... ennzeichen" onclick="window.open(this.href);return false;
habe ich folgenden Satz gefunden:
Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.
allerdings ohne Quellenangabe.

Aber in meinem Fall wäre es ja eh keine gewerbliche Nutzung, denn das Finanzamt hat nach langer Diskussion beschlossen, dass ich nicht gewerbetätig bin, sondern Landwirt ;)

Tja, wenn die Karre blos nicht so weit weg wäre ... der Verkäufer war am Telefon ganz ok, aber Berlin sind halt 450km, ob sich der Aufwand lohnt? Schau mer mal ...

Grüße
sven

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 26.10.2016 - 19:33
von Hirvi
Hallo zusammen!

Bild

Den habe ich gerade hier auch noch gefunden. Das ist ein gewerblicher Pflegedienst. Hier im Frankfurter Raum ist das gar nicht so selten, das H-Kennzeichen gewerblich genutzt werden. Wie gesagt, da gibt es sogar einen Abschlepper und auch das eine oder andere Taxi und Limousinen-Service-Fahrzeug. Steuerhinterziehung ist das definitiv nicht, denn die Steuer wird ja bezahlt. Das Problem ist meistens eine Versicherung zu finden. Kein Mensch wird euch einen 35 Jahre alten Öllaster versichern, aber bei einem alten Reisebus für Ausflügler sehe ich da durchaus Chancen den versichert zu bekommen. Wäre ja auch im Sinne des Kulturgutes und seiner Pflege. Ich hatte aber echte Mühe, den 911 als Wohnmobil und Campingfahrzeug zu versichern. Das hat eine Weile gedauert bis das geklappt hat. Damals waren 911 mit Wohnmobilzulassung und H-Kennzeichen noch völlig unbekannt und angeblich unmöglich.
Klar entfällt eventuell die Bremsenprüfung bei H-LKW über 7,5t, aber da wird man dann bestimmt auch keinen Versicherer finden der einer gewerblichen Nutzung zustimmt. Wenn man den gewerblich nutzen will, wird man um die 6 Monatsprüfung nicht herum herum kommen für die Versicherung und somit die Zulassung. Es gibt den einen oder anderen Zirkus-LKW der deutlich über 7,5 t wiegt und trotzdem noch im Einsatz ist. Bei tradidionellen Schaustellern ist das gar nicht so selten.

Soweit grüßt euch Volker, der beim nächsten Lieferwagen wieder über historisches Alteisen nachdenkt, weil......... der Wartungsaufwand ist geringer als bei neuen billig Lieferwagen. Damit wären wir dann wieder beim Kupplungs-Thema. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes mal erzählt werden. :rofl:

Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Verfasst: 27.10.2016 - 08:06
von Borsty
Hi Zusammen
Ganz schön streng bei Euch mit Oldtimern und TÜV. Bei uns ist bis 3,5t nur alle 6 Jahre Prüftermin und wie er benutzt wird ist egal. Einzig Kilometer Laufleitung pro Jahr ist begrenzt und man darf ihn nicht für gewerblichen Einsatz benutzen. Aber auch Letzteres hat wieder sehr viele Ausnahmen.
Viel Glück Sven.
Gruss Uwe

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 27.10.2016 - 09:57
von Beda
Hallo zusammen,

da habe ich wohl versehentlich ein ganz neues Thema angeschnitten.
Deshalb habe ich diesen Teil abgetrennt und neu positioniert.


Morgen Uwe,

ja so ist das.
Und ständig wird an diesen Regeln rumgeschraubt.
So sind jede Menge Fehlinformationen unterwegs.

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 27.10.2016 - 17:28
von Borsty
Hi Beda
Denke ist gar nicht schlecht dieses Thema, da so langsam immer mehr der Fahrzeuge in diesen Bereich kommen.
Das es dauernd ändert ist leider so. Beim Zubehör heisst es bei uns zeitgemässes Zubehör, also was es Original gab. Was Anderes ja nicht auch wenn der Felgenhersteller älter als das Auto ist und es die Felge damals dafür gab.
Dann kommt der mit der Patina die für mich einfach bei Oldtimern dazu gehört solange es eben gleichmässig gealtert ist und nicht Patina im Sinne von Flugrost. Auslegungssache des Prüfers in vielen Hinsichten. Vielerorts wird von einem FIVA Wagenpass geschrieben, im Prinzip dasselbe wie FIA. Damit hat man eigentlich gute Karten weil es unabhängige Gutachter sind und der Prüfer kann dann nur noch seinen Stempel aufdrücken. Diese Gutachter kennen sich viel besser mit der Materie aus und Wissen auch das es 1930 und später auch noch Fahrzeuge gab die gestrichen wurden und nicht gespritzt :rofl:
Mancherorts werden Blinker verlangt die es damals gar nicht gab oder Anders waren. Dann soll man den Oldtimer mit irgendwelchem Nachbaukram verschandeln. Winkeblinker zum Beispiel beim Käfer. Denke das wird bei Euch genauso sein.
Gruss Uwe

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 27.10.2016 - 18:29
von Beda
Hi,
mit so alten Fahrzeugen hatte ich es noch nicht zu tun.
Aber eins ist sicher: Warnblinkanlage ist Pflicht.
Die Prüfer haben aber durchaus Entscheidungsspielräume.
Bei Autos, die massenweise existieren, z.B. MB190 wird härter gesiebt.
Ich habe mit dem TÜV gute Erfahrungen.
Z.B SAAB 99 mit 900T16V-Triebsatz, Euro2 und 900er Leder
Bei DEKRA sind die Prüfer sehr hasenfüßig und klammern sich an ihr Papier.
Über den SAAB hat man dort nur den Kopf geschüttelt.
Und das wo wir Dekra-partner sind.

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 11:36
von Sven
Moin,

darf der DEKRA im Westen überhaupt das Oldtimer-Gutachten erstellen?
Ich dachte dafür ist im Westen der TÜV, wie bei sonstigen Eintragungen, zuständig, im Osten der DEKRA. Oder hat sich das auch geändert?

Grüße
sven

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 11:51
von Hirvi
Servus Sven!

Soweit ich informiert bin, ist das Geschichte. Alle dürfen das jetzt überall anbieten, also auch KÜS GTÜ und co.

Es grüßt
Volker

Nachtrag: Volumen-Fahrzeuge sind rechtlich auch nicht ausgenommen, wenn das der Sachverständige nicht will, ist dass seine Entscheidung. Ich würde mir das aber dann genau so schriftlich geben lassen, wenn der Wagen sonst ohne Fehl und Tadel ist. Also egal ob 911 oder Fiesta, Alter und Zustand regeln das nicht die Anzahl der gebauten Autos. Die Edelhalter fühlen sich da zwar gerne missachtet, aber es gibt keine Ausschlusslisten. Man hat das mal auf Bestreuen der FDP, da gab es die höchste Oldtimerdichte, angeregt, dass ist aber nicht gelungen. An- und Umbauten müssen übrigens mindestens 10 Jahre alt sein um das Ergebnis nicht zu beeinflussen. Also Eigenkonstruktionen können anerkannt werden, wenn sie zum damaligen Zeitpunkt konform waren.

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 11:53
von Joe
Moin,

vor ein paar Tagen hatte ich mir eine Kaufberatung zum W126 durchgelesen, weil mir da so ein 260 SE aus erster und sehr gepflegter Hand einfach nicht mehr aus dem Kopf wollte ... :roll: Darin wurde auch das Thema H-Kennzeichen angerissen, allerdings Stand 2009. Damals gab es wohl extreme Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und auch noch je nach zuständigen FA. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass es mit H-Kennzeichen grundsätzlich (?) nicht erlaubt wäre, die Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. In wie weit das noch aktuell ist, oder jemals war, und in welchen Regionen das so war/ist und überhaupt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wollte halt nur mal darauf hinweisen, dass man das gegebenenfalls ebenfalls prüfen sollte :wink:

Was die gewerbliche Nutzung anbelangt, sollte das IMHO in erster Linie von der jeweiligen Versicherung und deren Bedingungen abhängen. Reine Oldtimer-Versicherer schließen diese wohl teilweise strikt aus. Allerdings kann man seinen Oldi ja heutzutage auch bei vielen "normalen" Versicherungen relativ günstig versichern und da sollten sich die Nutzungsbedingungen, genau wie die Jahreskilometer, dann auch frei aushandeln lassen. Das wird bei diesen "Billig ist noch nicht billig genug Gesellschaften" natürlich wohl eher schwierig bis unmöglich sein, aber bei anständigen Gesellschaften sicherlich problemlos funktionieren :wink:

Gruß Rolf - der sich die alte S-Klasse inzwischen wieder aus dem Kopf geschlagen hat, denn einerseits läuft da die Vorderachse nur antriebslos mit und andererseits möchte ich bei den Unterhaltskosten auch gern mal im Auto übernachten können - oder zumindest ´nen V8 unter der Haube, wenn die beiden anderen Punkte schon nicht erfüllt werden, oder noch besser natürlich: alle 3 Wünsche auf einmal ... :mrgreen:

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 12:09
von Hirvi
Servus Rolf!

Das mit dem parken gilt nicht für das H-Kennzeichen, das ist ohne Nutzungseinschränkungen. Wo dies aber der Fall ist, ist das rote Kennzeichen, hier darf dies nur zur Pflege des Kulturgüter genutzt werden. Also auf dem Weg zu Oldirally darfst du rasten und parken. Einkaufenfahren darfst du damit nicht. Ich habe das rote Kennzeichen aber schon lange nicht mehr gesehen, wird das noch ausgegeben?

Volker

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 12:51
von Joe
Moin Volker,

Anfang des Jahres sollte es die rote 07er zumindest noch gegeben haben, denn da hatte ein Kollege wegen seiner Sammlung mal nachgehakt, das Ganze wegen der Einschränkungen aber erst einmal wieder verworfen. Seine alte NSU Max bleibt erst einmal weiter ganzjährig angemeldet und der Rest ist eh nicht uneingeschränkt fahrbereit. Ist aber eine echte Option, allein weil man nicht mehr dauernd zum TÜV muss. Der letzte TÜV-Bericht seiner Max zeigte nämlich, dass er seit dem vorherigen TÜV vor 4,5 Jahren :oops: keine 300 Km gefahren war :hammerschlag: Die rote Nummer ist aber an viele Bedingungen gekoppelt (u.A. sogar ein polizeiliches Führungszeugnis), dafür halt kein TÜV und man ist selbst für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Aber auch da kocht wohl noch jeder Zulassungskreis sein eigenes Süppchen.

Gruß Rolf

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 13:56
von Hirvi
Servus Rolf!

Genau das war auch bei mir der Grund das ich mich für diese Option an Kennzeichen nicht begeistern könnte.

Es grüßt Volker

07er Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 13:59
von Godesberger
Hallo,
genau das hatte mich damals auch abgehalten, jedes Bundesland macht es anders. Hier wir die HU alle 2 Jahre weiterhin vorgeschrieben. Dann das Parken: mein Stellplatz ist ein paar Kilometer von zu Hause entfernt. Wenn ich Freitagabends mit dem Fzg. zu mir nach Hause fahre um es für das Treffen am WE zu packen muss ich es wieder zurück fahren weil nur öffentliche Parkplätze bei mir, nur um am nächsten Tag wieder zum Oldie zu fahren incl. früher aufstehen. :nichtgut: Ich dürfte es eigentlich ja nicht mal zum packen abstellen.
Beispiel einer Veranstaltung in Kulmbach: dort war am Ziel der Oldtimerveranstaltung nicht genügend Platz auf dem Gelände, so das einige ihre Fzg. auf öffentlichen Parkplätzen davor abstellen mussten, darunter auch welche mit roten 07er Kennzeichen. Eine eifrige Politesse hat dann alle schön ordentlich aufgeschrieben. Die Stadt hat dann aber die Knollen zurück genommen, nachdem der Veranstalter sich massiv beschwert und gedroht hat, das es dann die letzte Veranstaltung hier wäre (die Teilnehmer lassen dort zusammen einige tausend Euros!!!).

Grüssle! :respekt:

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 28.10.2016 - 14:08
von Hirvi
Servus!

Das hat die Stadt auch richtig gemacht, denn auch die Vorbereitung einer Ausfahrten gehört zu dem Rahmen und in dem Fall darfst du auch auf öffentlichen Plätzen parke. Du bekommst evtl. eine Knolle, die wird aber zurückgenommen wenn du nachweist, das du an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hast.

Meine letzte Info zum TÜV war, das man alle zwei Jahre hier in Hessen dahin müsste, aber keine Plakette zugeteilt wird. Was dann damals bedeutete, jedesmal eine Vollabnahme, weil der Wagen ja keinen TÜV hat. :rofl:
Wie das heute ist, keine Ahnung.

Volker

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Verfasst: 19.02.2019 - 11:43
von Beda
Hallo,
ohne Kommentar:
Fachleute kontern ASC-„Denkanstoß“ zu H-Kennzeichen
Neue Oldtimer haben wenig Abgasprobleme


12.02.19 | Autor: Steffen Dominsky
Bild
Junger Oldtimer: Fahrzeuge wie dieses sind dem ASC ein Dorn im Auge. (Bild: Dominsky)

Auf den ersten Blick klingt sie wie ein Aprilscherz, bzw. man fühlt sich an das Meldungsmodell von Typ „Sommerloch“ erinnert: Hauptsache irgendwas herausposaunt. Die Rede ist von einem Kommentar, den Rudolf Körper, Präsident der ASC-Landesgruppe Württemberg-Hohenzollern, kürzlich in der Zeitschrift „Motor Klassik“ abgegeben hat. Zur Erklärung: Der bereits 1900 gegründete Allgemeine Schnauferl-Club ist einer der ältesten deutschen Automobilklubs. Er setzt sich vor allem für Fahrzeuge aus der Vor- und Nachkriegszeit ein. Junge Oldtimer oder gar Youngtimer sind ihm schon seit Längerem ein Dorn im Auge.

Auf jeden Fall rief der ASC-Landesfürst unter dem Titel „Zehn Jahre Pause für den H-Zulassungsnachwuchs?“ dazu auf, das H-Kennzeichen für die Baujahre 1990 bis 1999 auszusetzen. Körper fürchtet den „Volkszorn“, wenn „der kräftige V8 seine Abgase ungereinigt in die Luft bläst neben einem Euro-4- oder Euro-5-Diesel, der alsbald draußen bleiben muss“. Diese Autos würden seiner Ansicht nach zusammen mit steigenden Fahrleistungen dazu beitragen, das Argument „geringe Anzahl und niedrige Fahrleistungen“, das man selbst ernannten Umweltrettern im Hinblick auf das H-Kennzeichen bis dato entgegenhalten konnte, zu untergraben. Schließlich dürfen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch ohne Katalysator in Umweltzonen einfahren, zudem gilt eine gedeckelte Kfz-Steuer von jährlich 191 Euro.
Jeder Oldtimer wird begutachtet

Was der gute Herr Körper bei seiner Betrachtung vermutlich in Unkenntnis der automobilen Technik ausblendet, ist die Tatsache, dass seit 1. Januar 1989 eine Kat-Pflicht für Benzinfahrzeuge gilt. D. h., sämtliche Pkws aus dem „auszusetzenden“ Zeitraum sind gar nicht das, wofür unaufgeklärte Zeitgenossen sie halten: Dreckschleudern. Auch ein anderes Argument des ASC-Vertreters läuft bei sachlicher Betrachtung des Themas ins Leere. Denn jeder einzelne Wagen der von Körper gemeinten VW Golf III, Opel Astra oder Ford Escort bzw. sonstiger „günstiger Gebrauchter“ muss schließlich gemäß § 23 StVZO eine amtliche Abnahme bestehen, um in den H-Kennzeichen-Status zu gelangen. Es muss ihm einen guter Pflege- und Erhaltungszustand bescheinigt werden, und er darf keine Spuren unsachgemäßer Instandsetzung aufweisen.

Hinzu kommt: Je jünger ein Fahrzeug und desto besser seine Schadstoffklasse ist, desto uninteressanter ist es für den Besitzer aus wirtschaftlicher Sicht, seinem Schätzchen eine historische Zulassung zu verpassen. So kostet bereits heute ein Kleinwagen mit Katalysator und 1,2 Litern Hubraum weniger Steuern, als für ein H-Kennzeichen fällig werden (191 Euro im Jahr). Auch für einen Mazda MX-5 ist ein Saisonkennzeichen günstiger als die Zulassung mit H-Kennzeichen, rechnet in diesem Zusammenhang „Auto Motor und Sport“ vor, völlig zu Recht. Die von Herrn Körper befürchtete Junge-Oldtimer-Schwemme wird es so nicht geben.

Zone ist nicht gleich Zone

Auch vermischt er die beiden Gruppen „Umweltzone“ und „Fahrverbotszone“. Während Oldtimern (mit H-Kennzeichen) die Einfahrt in Erstere gestattet ist, werden bei Letzterer sämtlich Autos über einen Kamm geschoren: Wer nicht die entsprechende Euro-Norm erfüllt, wird ausgeschlossen – H-Kennzeichen hin oder her. D. h., dieses nutzt dann den vermeintlichen H-Kennzeichen-Altauto-Tricksern auch nichts. So sieht es auch der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Bundestag, Carsten Müller (CDU): „Ein Moratorium beim H-Kennzeichen nur für bestimmte Baujahre ist gesetzlich nicht umsetzbar, zudem zeugt die Gleichsetzung von Umweltzonen und den Fahrverbotszonen für ältere Dieselautos von fachlicher Unkenntnis.“

Durch den entsprechenden Widerhall, den die Forderung des ASC-Landespräsidenten in den Medien und in der Politik ausgelöst hat, sah sich der Allgemeine Schnauferl-Club genötigt, zurückzurudern, obwohl die Aussagen zuvor mit dem ASC-Bundespräsidium abgestimmt waren. „Der Denkanstoß eines unserer Mitglieder, das H-Kennzeichen für zehn Jahre auszusetzen (...) war eine persönliche Aussage, die der Allgemeine Schnauferl-Club Deutschland e. V. so nicht teilt. Es ist natürlich zu erwarten, dass die 30-jährigen und damit H-Kennzeichen-fähigen Autos in größeren Stückzahlen auf uns zukommen. Es ist aber auch die Aufgabe der Prüfeinrichtungen wie TÜV, Dekra oder GTÜ, dafür zu sorgen, dass nur gut gepflegte und nicht umgebaute und verbastelte oder angerostete Fahrzeuge den Status ‚H-Kennzeichen‘ bekommen“, gab Uwe Brodbeck, Präsident des ASC-Gesamtclubs, jetzt bekannt.


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