Re: H-Nummer und ihre Regeln

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Sven
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Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Beitrag von Sven »

Hallo Beda,

da: http://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/g ... ennzeichen" onclick="window.open(this.href);return false;
habe ich folgenden Satz gefunden:
Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.
allerdings ohne Quellenangabe.

Aber in meinem Fall wäre es ja eh keine gewerbliche Nutzung, denn das Finanzamt hat nach langer Diskussion beschlossen, dass ich nicht gewerbetätig bin, sondern Landwirt ;)

Tja, wenn die Karre blos nicht so weit weg wäre ... der Verkäufer war am Telefon ganz ok, aber Berlin sind halt 450km, ob sich der Aufwand lohnt? Schau mer mal ...

Grüße
sven
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Hirvi
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Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Beitrag von Hirvi »

Hallo zusammen!

Bild

Den habe ich gerade hier auch noch gefunden. Das ist ein gewerblicher Pflegedienst. Hier im Frankfurter Raum ist das gar nicht so selten, das H-Kennzeichen gewerblich genutzt werden. Wie gesagt, da gibt es sogar einen Abschlepper und auch das eine oder andere Taxi und Limousinen-Service-Fahrzeug. Steuerhinterziehung ist das definitiv nicht, denn die Steuer wird ja bezahlt. Das Problem ist meistens eine Versicherung zu finden. Kein Mensch wird euch einen 35 Jahre alten Öllaster versichern, aber bei einem alten Reisebus für Ausflügler sehe ich da durchaus Chancen den versichert zu bekommen. Wäre ja auch im Sinne des Kulturgutes und seiner Pflege. Ich hatte aber echte Mühe, den 911 als Wohnmobil und Campingfahrzeug zu versichern. Das hat eine Weile gedauert bis das geklappt hat. Damals waren 911 mit Wohnmobilzulassung und H-Kennzeichen noch völlig unbekannt und angeblich unmöglich.
Klar entfällt eventuell die Bremsenprüfung bei H-LKW über 7,5t, aber da wird man dann bestimmt auch keinen Versicherer finden der einer gewerblichen Nutzung zustimmt. Wenn man den gewerblich nutzen will, wird man um die 6 Monatsprüfung nicht herum herum kommen für die Versicherung und somit die Zulassung. Es gibt den einen oder anderen Zirkus-LKW der deutlich über 7,5 t wiegt und trotzdem noch im Einsatz ist. Bei tradidionellen Schaustellern ist das gar nicht so selten.

Soweit grüßt euch Volker, der beim nächsten Lieferwagen wieder über historisches Alteisen nachdenkt, weil......... der Wartungsaufwand ist geringer als bei neuen billig Lieferwagen. Damit wären wir dann wieder beim Kupplungs-Thema. Aber das ist eine andere Geschichte und soll ein anderes mal erzählt werden. :rofl:
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Re: "Externe Angebote" auf ebay + anderen Marktplätzen

Beitrag von Borsty »

Hi Zusammen
Ganz schön streng bei Euch mit Oldtimern und TÜV. Bei uns ist bis 3,5t nur alle 6 Jahre Prüftermin und wie er benutzt wird ist egal. Einzig Kilometer Laufleitung pro Jahr ist begrenzt und man darf ihn nicht für gewerblichen Einsatz benutzen. Aber auch Letzteres hat wieder sehr viele Ausnahmen.
Viel Glück Sven.
Gruss Uwe
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,

da habe ich wohl versehentlich ein ganz neues Thema angeschnitten.
Deshalb habe ich diesen Teil abgetrennt und neu positioniert.


Morgen Uwe,

ja so ist das.
Und ständig wird an diesen Regeln rumgeschraubt.
So sind jede Menge Fehlinformationen unterwegs.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Borsty »

Hi Beda
Denke ist gar nicht schlecht dieses Thema, da so langsam immer mehr der Fahrzeuge in diesen Bereich kommen.
Das es dauernd ändert ist leider so. Beim Zubehör heisst es bei uns zeitgemässes Zubehör, also was es Original gab. Was Anderes ja nicht auch wenn der Felgenhersteller älter als das Auto ist und es die Felge damals dafür gab.
Dann kommt der mit der Patina die für mich einfach bei Oldtimern dazu gehört solange es eben gleichmässig gealtert ist und nicht Patina im Sinne von Flugrost. Auslegungssache des Prüfers in vielen Hinsichten. Vielerorts wird von einem FIVA Wagenpass geschrieben, im Prinzip dasselbe wie FIA. Damit hat man eigentlich gute Karten weil es unabhängige Gutachter sind und der Prüfer kann dann nur noch seinen Stempel aufdrücken. Diese Gutachter kennen sich viel besser mit der Materie aus und Wissen auch das es 1930 und später auch noch Fahrzeuge gab die gestrichen wurden und nicht gespritzt :rofl:
Mancherorts werden Blinker verlangt die es damals gar nicht gab oder Anders waren. Dann soll man den Oldtimer mit irgendwelchem Nachbaukram verschandeln. Winkeblinker zum Beispiel beim Käfer. Denke das wird bei Euch genauso sein.
Gruss Uwe
BORSTY
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Hi,
mit so alten Fahrzeugen hatte ich es noch nicht zu tun.
Aber eins ist sicher: Warnblinkanlage ist Pflicht.
Die Prüfer haben aber durchaus Entscheidungsspielräume.
Bei Autos, die massenweise existieren, z.B. MB190 wird härter gesiebt.
Ich habe mit dem TÜV gute Erfahrungen.
Z.B SAAB 99 mit 900T16V-Triebsatz, Euro2 und 900er Leder
Bei DEKRA sind die Prüfer sehr hasenfüßig und klammern sich an ihr Papier.
Über den SAAB hat man dort nur den Kopf geschüttelt.
Und das wo wir Dekra-partner sind.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Sven »

Moin,

darf der DEKRA im Westen überhaupt das Oldtimer-Gutachten erstellen?
Ich dachte dafür ist im Westen der TÜV, wie bei sonstigen Eintragungen, zuständig, im Osten der DEKRA. Oder hat sich das auch geändert?

Grüße
sven
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Hirvi »

Servus Sven!

Soweit ich informiert bin, ist das Geschichte. Alle dürfen das jetzt überall anbieten, also auch KÜS GTÜ und co.

Es grüßt
Volker

Nachtrag: Volumen-Fahrzeuge sind rechtlich auch nicht ausgenommen, wenn das der Sachverständige nicht will, ist dass seine Entscheidung. Ich würde mir das aber dann genau so schriftlich geben lassen, wenn der Wagen sonst ohne Fehl und Tadel ist. Also egal ob 911 oder Fiesta, Alter und Zustand regeln das nicht die Anzahl der gebauten Autos. Die Edelhalter fühlen sich da zwar gerne missachtet, aber es gibt keine Ausschlusslisten. Man hat das mal auf Bestreuen der FDP, da gab es die höchste Oldtimerdichte, angeregt, dass ist aber nicht gelungen. An- und Umbauten müssen übrigens mindestens 10 Jahre alt sein um das Ergebnis nicht zu beeinflussen. Also Eigenkonstruktionen können anerkannt werden, wenn sie zum damaligen Zeitpunkt konform waren.
Zuletzt geändert von Hirvi am 28.10.2016 - 12:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Joe »

Moin,

vor ein paar Tagen hatte ich mir eine Kaufberatung zum W126 durchgelesen, weil mir da so ein 260 SE aus erster und sehr gepflegter Hand einfach nicht mehr aus dem Kopf wollte ... :roll: Darin wurde auch das Thema H-Kennzeichen angerissen, allerdings Stand 2009. Damals gab es wohl extreme Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und auch noch je nach zuständigen FA. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass es mit H-Kennzeichen grundsätzlich (?) nicht erlaubt wäre, die Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. In wie weit das noch aktuell ist, oder jemals war, und in welchen Regionen das so war/ist und überhaupt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wollte halt nur mal darauf hinweisen, dass man das gegebenenfalls ebenfalls prüfen sollte :wink:

Was die gewerbliche Nutzung anbelangt, sollte das IMHO in erster Linie von der jeweiligen Versicherung und deren Bedingungen abhängen. Reine Oldtimer-Versicherer schließen diese wohl teilweise strikt aus. Allerdings kann man seinen Oldi ja heutzutage auch bei vielen "normalen" Versicherungen relativ günstig versichern und da sollten sich die Nutzungsbedingungen, genau wie die Jahreskilometer, dann auch frei aushandeln lassen. Das wird bei diesen "Billig ist noch nicht billig genug Gesellschaften" natürlich wohl eher schwierig bis unmöglich sein, aber bei anständigen Gesellschaften sicherlich problemlos funktionieren :wink:

Gruß Rolf - der sich die alte S-Klasse inzwischen wieder aus dem Kopf geschlagen hat, denn einerseits läuft da die Vorderachse nur antriebslos mit und andererseits möchte ich bei den Unterhaltskosten auch gern mal im Auto übernachten können - oder zumindest ´nen V8 unter der Haube, wenn die beiden anderen Punkte schon nicht erfüllt werden, oder noch besser natürlich: alle 3 Wünsche auf einmal ... :mrgreen:
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Hirvi »

Servus Rolf!

Das mit dem parken gilt nicht für das H-Kennzeichen, das ist ohne Nutzungseinschränkungen. Wo dies aber der Fall ist, ist das rote Kennzeichen, hier darf dies nur zur Pflege des Kulturgüter genutzt werden. Also auf dem Weg zu Oldirally darfst du rasten und parken. Einkaufenfahren darfst du damit nicht. Ich habe das rote Kennzeichen aber schon lange nicht mehr gesehen, wird das noch ausgegeben?

Volker
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Joe »

Moin Volker,

Anfang des Jahres sollte es die rote 07er zumindest noch gegeben haben, denn da hatte ein Kollege wegen seiner Sammlung mal nachgehakt, das Ganze wegen der Einschränkungen aber erst einmal wieder verworfen. Seine alte NSU Max bleibt erst einmal weiter ganzjährig angemeldet und der Rest ist eh nicht uneingeschränkt fahrbereit. Ist aber eine echte Option, allein weil man nicht mehr dauernd zum TÜV muss. Der letzte TÜV-Bericht seiner Max zeigte nämlich, dass er seit dem vorherigen TÜV vor 4,5 Jahren :oops: keine 300 Km gefahren war :hammerschlag: Die rote Nummer ist aber an viele Bedingungen gekoppelt (u.A. sogar ein polizeiliches Führungszeugnis), dafür halt kein TÜV und man ist selbst für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich. Aber auch da kocht wohl noch jeder Zulassungskreis sein eigenes Süppchen.

Gruß Rolf
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Hirvi »

Servus Rolf!

Genau das war auch bei mir der Grund das ich mich für diese Option an Kennzeichen nicht begeistern könnte.

Es grüßt Volker
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07er Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Godesberger »

Hallo,
genau das hatte mich damals auch abgehalten, jedes Bundesland macht es anders. Hier wir die HU alle 2 Jahre weiterhin vorgeschrieben. Dann das Parken: mein Stellplatz ist ein paar Kilometer von zu Hause entfernt. Wenn ich Freitagabends mit dem Fzg. zu mir nach Hause fahre um es für das Treffen am WE zu packen muss ich es wieder zurück fahren weil nur öffentliche Parkplätze bei mir, nur um am nächsten Tag wieder zum Oldie zu fahren incl. früher aufstehen. :nichtgut: Ich dürfte es eigentlich ja nicht mal zum packen abstellen.
Beispiel einer Veranstaltung in Kulmbach: dort war am Ziel der Oldtimerveranstaltung nicht genügend Platz auf dem Gelände, so das einige ihre Fzg. auf öffentlichen Parkplätzen davor abstellen mussten, darunter auch welche mit roten 07er Kennzeichen. Eine eifrige Politesse hat dann alle schön ordentlich aufgeschrieben. Die Stadt hat dann aber die Knollen zurück genommen, nachdem der Veranstalter sich massiv beschwert und gedroht hat, das es dann die letzte Veranstaltung hier wäre (die Teilnehmer lassen dort zusammen einige tausend Euros!!!).

Grüssle! :respekt:
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Hirvi »

Servus!

Das hat die Stadt auch richtig gemacht, denn auch die Vorbereitung einer Ausfahrten gehört zu dem Rahmen und in dem Fall darfst du auch auf öffentlichen Plätzen parke. Du bekommst evtl. eine Knolle, die wird aber zurückgenommen wenn du nachweist, das du an einer entsprechenden Veranstaltung teilgenommen hast.

Meine letzte Info zum TÜV war, das man alle zwei Jahre hier in Hessen dahin müsste, aber keine Plakette zugeteilt wird. Was dann damals bedeutete, jedesmal eine Vollabnahme, weil der Wagen ja keinen TÜV hat. :rofl:
Wie das heute ist, keine Ahnung.

Volker
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Hallo,
ohne Kommentar:
Fachleute kontern ASC-„Denkanstoß“ zu H-Kennzeichen
Neue Oldtimer haben wenig Abgasprobleme


12.02.19 | Autor: Steffen Dominsky
Bild
Junger Oldtimer: Fahrzeuge wie dieses sind dem ASC ein Dorn im Auge. (Bild: Dominsky)

Auf den ersten Blick klingt sie wie ein Aprilscherz, bzw. man fühlt sich an das Meldungsmodell von Typ „Sommerloch“ erinnert: Hauptsache irgendwas herausposaunt. Die Rede ist von einem Kommentar, den Rudolf Körper, Präsident der ASC-Landesgruppe Württemberg-Hohenzollern, kürzlich in der Zeitschrift „Motor Klassik“ abgegeben hat. Zur Erklärung: Der bereits 1900 gegründete Allgemeine Schnauferl-Club ist einer der ältesten deutschen Automobilklubs. Er setzt sich vor allem für Fahrzeuge aus der Vor- und Nachkriegszeit ein. Junge Oldtimer oder gar Youngtimer sind ihm schon seit Längerem ein Dorn im Auge.

Auf jeden Fall rief der ASC-Landesfürst unter dem Titel „Zehn Jahre Pause für den H-Zulassungsnachwuchs?“ dazu auf, das H-Kennzeichen für die Baujahre 1990 bis 1999 auszusetzen. Körper fürchtet den „Volkszorn“, wenn „der kräftige V8 seine Abgase ungereinigt in die Luft bläst neben einem Euro-4- oder Euro-5-Diesel, der alsbald draußen bleiben muss“. Diese Autos würden seiner Ansicht nach zusammen mit steigenden Fahrleistungen dazu beitragen, das Argument „geringe Anzahl und niedrige Fahrleistungen“, das man selbst ernannten Umweltrettern im Hinblick auf das H-Kennzeichen bis dato entgegenhalten konnte, zu untergraben. Schließlich dürfen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch ohne Katalysator in Umweltzonen einfahren, zudem gilt eine gedeckelte Kfz-Steuer von jährlich 191 Euro.
Jeder Oldtimer wird begutachtet

Was der gute Herr Körper bei seiner Betrachtung vermutlich in Unkenntnis der automobilen Technik ausblendet, ist die Tatsache, dass seit 1. Januar 1989 eine Kat-Pflicht für Benzinfahrzeuge gilt. D. h., sämtliche Pkws aus dem „auszusetzenden“ Zeitraum sind gar nicht das, wofür unaufgeklärte Zeitgenossen sie halten: Dreckschleudern. Auch ein anderes Argument des ASC-Vertreters läuft bei sachlicher Betrachtung des Themas ins Leere. Denn jeder einzelne Wagen der von Körper gemeinten VW Golf III, Opel Astra oder Ford Escort bzw. sonstiger „günstiger Gebrauchter“ muss schließlich gemäß § 23 StVZO eine amtliche Abnahme bestehen, um in den H-Kennzeichen-Status zu gelangen. Es muss ihm einen guter Pflege- und Erhaltungszustand bescheinigt werden, und er darf keine Spuren unsachgemäßer Instandsetzung aufweisen.

Hinzu kommt: Je jünger ein Fahrzeug und desto besser seine Schadstoffklasse ist, desto uninteressanter ist es für den Besitzer aus wirtschaftlicher Sicht, seinem Schätzchen eine historische Zulassung zu verpassen. So kostet bereits heute ein Kleinwagen mit Katalysator und 1,2 Litern Hubraum weniger Steuern, als für ein H-Kennzeichen fällig werden (191 Euro im Jahr). Auch für einen Mazda MX-5 ist ein Saisonkennzeichen günstiger als die Zulassung mit H-Kennzeichen, rechnet in diesem Zusammenhang „Auto Motor und Sport“ vor, völlig zu Recht. Die von Herrn Körper befürchtete Junge-Oldtimer-Schwemme wird es so nicht geben.

Zone ist nicht gleich Zone

Auch vermischt er die beiden Gruppen „Umweltzone“ und „Fahrverbotszone“. Während Oldtimern (mit H-Kennzeichen) die Einfahrt in Erstere gestattet ist, werden bei Letzterer sämtlich Autos über einen Kamm geschoren: Wer nicht die entsprechende Euro-Norm erfüllt, wird ausgeschlossen – H-Kennzeichen hin oder her. D. h., dieses nutzt dann den vermeintlichen H-Kennzeichen-Altauto-Tricksern auch nichts. So sieht es auch der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Bundestag, Carsten Müller (CDU): „Ein Moratorium beim H-Kennzeichen nur für bestimmte Baujahre ist gesetzlich nicht umsetzbar, zudem zeugt die Gleichsetzung von Umweltzonen und den Fahrverbotszonen für ältere Dieselautos von fachlicher Unkenntnis.“

Durch den entsprechenden Widerhall, den die Forderung des ASC-Landespräsidenten in den Medien und in der Politik ausgelöst hat, sah sich der Allgemeine Schnauferl-Club genötigt, zurückzurudern, obwohl die Aussagen zuvor mit dem ASC-Bundespräsidium abgestimmt waren. „Der Denkanstoß eines unserer Mitglieder, das H-Kennzeichen für zehn Jahre auszusetzen (...) war eine persönliche Aussage, die der Allgemeine Schnauferl-Club Deutschland e. V. so nicht teilt. Es ist natürlich zu erwarten, dass die 30-jährigen und damit H-Kennzeichen-fähigen Autos in größeren Stückzahlen auf uns zukommen. Es ist aber auch die Aufgabe der Prüfeinrichtungen wie TÜV, Dekra oder GTÜ, dafür zu sorgen, dass nur gut gepflegte und nicht umgebaute und verbastelte oder angerostete Fahrzeuge den Status ‚H-Kennzeichen‘ bekommen“, gab Uwe Brodbeck, Präsident des ASC-Gesamtclubs, jetzt bekannt.


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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

GR3NouILL3 hat geschrieben: 13.10.2021 - 10:37 Guten Tag,

ein Problem könnte allerdings sein, dass die Innenausstattung zeitgenössisch sein sollte. Am Besten wäre es, wenn es den Ausbau in der Weise zur damaligen Zeit schon gab. Alles was LED, Cerankochfeld, usw ist fällt damit meist raus.

Liebe Grüße
Martin
Hallo zusammen,
kleine Ergänzung:
Glaskeramiken mit oben beschriebenen Eigenschaften wurden von der Schott AG in Mainz in Kooperation mit den Imperial-Werken in Bünde entwickelt. 1971 begann die Fertigung einer Kleinserie sowie die Vorstellung eines ersten Prototypen auf der Messe Domotechnica, 1973 wurde die Serienproduktion aufgenommen.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Ceran
Erste Patente für Induktionsherde gab es bereits kurz nach 1900 in England
https://de.wikipedia.org/wiki/Induktion ... Geschichte
Ab 2007 kamen erste LED-Leuchtmittel für die üblichen E27- und E14-Lampensockel auf den Markt, sogenannte LED-Retrofits.
https://de.wikipedia.org/wiki/LED-Leuch ... Geschichte
1983: Shinji Morozumi bei Suwa Seikosha demonstrierte den weltweit ersten kommerziellen LCD-Farbfernseher mit 2 Zoll TN LCD angesteuert durch eine aktive Matrix aus polykristallinen Si-Dünnschichttransistoren. Dies war ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung von LCDs und leitete den Weg zu größeren Bildschirmen ein.
https://www.orientdisplay.com/de/knowle ... d-history/
Der erste (kapazitive) Touchscreen wurde Anfang der 70er Jahre am CERN für die Steuerung des Super-Proton-Synchrotron-Teilchenbeschleunigers entwickelt.[1] Ein früher Touchscreen entstand auch Anfang der 1970er Jahre bei Telefunken (Rainer Mallebrein). Der erste Touchscreen in einem Handy wurde laut PC-Welt in den IBM Simon 1992 eingebaut.[2]]Der erste (kapazitive) Touchscreen wurde Anfang der 70er Jahre am CERN für die Steuerung des Super-Proton-Synchrotron-Teilchenbeschleunigers entwickelt.[1] Ein früher Touchscreen entstand auch Anfang der 1970er Jahre bei Telefunken (Rainer Mallebrein). Der erste Touchscreen in einem Handy wurde laut PC-Welt in den IBM Simon 1992 eingebaut.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Touchscreen
USB wurde 1996 mit einer maximalen Datenübertragungsrate von 12 Mbit/s als USB 1.0 eingeführt. Im Jahr 2000 ist Version USB 2.0 spezifiziert worden, mit 480 Mbit/s die heute noch meistverbreitete VersionUSB wurde 1996 mit einer maximalen Datenübertragungsrate von 12 Mbit/s als USB 1.0 eingeführt. Im Jahr 2000 ist Version USB 2.0 spezifiziert worden, mit 480 Mbit/s die heute noch meistverbreitete Version
https://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus

Andererseits ist ist es nicht zielführend, den mehr oder weniger willigen Prüfer ohne Not zu provozieren.
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von GR3NouILL3 »

Hallo Beda,

und trotzdem sind so moderne Ausbauten wie in den Beispielbildern nicht zeitgenössisch, auch wenn es damals bestimmt schon LED usw. gab. Wenn es im Retrodesign ist wie bspw. manche Radios ist es mit Sicherheit nochmal was anderes. Letztendlich sollte man so etwas mit dem Prüfer VOR Umbau alles absprechen.
modern1.JPG
modern1.JPG (57.08 KiB) 4685 mal betrachtet
modern2.JPG
modern2.JPG (60.19 KiB) 4685 mal betrachtet
Liebe Grüße
Martin
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Crazy.max »

Hallo zusammen,

am Montag bekommt unsere Hilde das H-Kennzeichen an die Stoßstangen. Das Gutachten dafür ist bereits im Januar mit der HU gemacht worden, aber da sie erst letzte Woche Geburtstag hatte passiert das mit den Kennzeichen erst jetzt.

Ich habe bereits vor dem Kauf mit dem GTÜ Menschen gesprochen der der Maverick letztes Jahr geprüft hat, der hat selber ein 30 jahre altes Womo und sagt dazu. Es ist eigentlich egal was man macht, LED , oder neues Kunstleder, oder ein modernes Radio. Wichtig ist das der zeitgenössische Eindruck erhalten bleibt.
Rückfahrkamera sollte, wenn schon in TFT, eben nicht knallbunt leuchten sondern nur in SW. Solarzellen auf dem Dach sollten entweder von unten unsichtbar sein oder schnell demontierbar sein (Dachgepäckträger). Deshalb ist wirklich große Vorsicht geboten wenn man anfängt großflächig Interieur umbaut (neudeutsch "Aufhübscht") oder die Aufbauwände anfängt mit riesigen "Monster" oder "www.hieristmeinwebshop.de" verkleistert.
Auch die Lackierung sollte zum Auslieferungszustand passen.
Wie man schon sagte, man sollte gewillte Prüfer nicht unbedingt mit Eyectchern auf modernes hinweisen. Ein bisschen moderne verträgt jedes WoMo, aber eben nicht nur.

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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Beda hat geschrieben: 31.08.2016 - 16:45
Jero V6 hat geschrieben:Servus,

soweit ich weiß bekommt man aber eine H-Zulassung nur, wenn wirklich alles original ist.
Gruß, Justin
Hallo zusammen,
diese Behauptung, die man mannigfaltig lesen und hören kann, ist falsch.
Zeitgenössisch mögliche Umbauten sind zulässig.
Ein Umbau mit 2,5l und LLK würde also durchgehen.
Galloperspiegel eigentlich nicht.
Die H-Nummer könnte also zu 98% passen.
Es könnte sich aber auch um eine 100%-Fälschung mit umgeschlagener VIN handeln.
Immerhin hat er Blattfedern.

Sobald also unser Ex-Galloper 2031 alt genug sein wird, wäre auch dieser tauglich für eine H-Nummer.
Hallo zusammen,
.... und plötzlich ist Weihnachten.
Genau so unvorhersehbar war, daß es jedes Jahr sehr viel mehr Kandidaten für eine H-Nummer gibt als vorher.
Daß da die Regeln immer wieder nachgeschärft werden, muß einem nicht gefallen, finde ich aber plausibel.

So zum Beispiel beim Thema Wohnmobil. Bis vor Kurzem galt obiges. Heute das:
H-NummerTitel.png
H-NummerTitel.png (216.05 KiB) 2818 mal betrachtet
H-Nummer.png
H-Nummer.png (57.41 KiB) 2818 mal betrachtet
Hierbei sind tatsächlich alle Womos mit gemeint, auch Womos auf Pkw-Basis.
Für Uda & Belrike bedeutet das: Keine H-Nummer für den B.
Helgas Galloper wäre aber im Sollbereich. Zulassung als Womo seit 2004.

Da wäre der Haken ein anderer:
H-NummerMotor.png
H-NummerMotor.png (37.61 KiB) 2811 mal betrachtet
Vertrieben von Mitsubishi, gebaut von Hyundai, jetzt mit einem Motor vom Pajero II.
Vermutlich ein Grenzfall, über den man diskutieren könnte.
Eigentlich eindeutig:
Der T3 mit dem tdi- Motor (oder auch Ford-V6, Subaru). Bisher zeitgenössisch möglich.
Da machen vermutlich tausende Besitzer ein langes Gesicht.
Hier finde ich die Regel unpassend.
Beim C-Kadett mit Omega-16V-Motor nicht.

Was ich im web dazu gefunden habe, ist leider alles veraltet selbst z.B. beim DEUVET.
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von MF »

Moin

Danke für die Erklärung der neuen Regeleln.

Hier wäre dann ein Bespiel das es so nicht mehr geben dürfte.

https://www.feuermog.de/

Gruß Mario
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

MF hat geschrieben: 23.07.2022 - 09:37 Moin
Bis auf die Umweltplakette kann man beim B aber doch auch mit der Womozulassung leben,oder?

Gruß Mario
Hallo Mario,
klar. Kann man. Etwas Steuern würden wir auch sparen.
Die Kategorie „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ beißt sich aber erheblich mit „Nachhaltigkeit“.
Jetzt werden z.B. ausgemusterte Feuerwehren zu Schrott und kommen nicht mehr in den Genuss eines 2. Lebens.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Beda
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
lesen und sofort wieder vergessen!
Kfz-Steuer Bund soll H-Privileg abschaffen
12.05.2023 Von Steffen Dominsky

Ohne fundierte Daten und auf Basis einer fragwürdigen Hypothese fordert der Bundesrechnungshof, das Steuerprivileg für Oldtimer mit historischer Zulassung „die im Alltag genutzt werden“ aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen. Dabei zahlen viele Fahrzeughalter spätestens seit 2013 sowieso schon zu viel Kfz-Steuer.
Bild
Bei der nächsten HU das H-Kennzeichen ausgetragen bekommen? Ginge es nach dem Bundesrechnungshof, würde genau das passieren.
(Bild: Dekra)

Christian Lindner hat’s nicht leicht. Gerade steht der Herr Finanzminister gewaltig unter Druck – unter Unterdruck, um genau zu sein. Staubsaugergleich saugt an seinem Ministerium ein gewaltiges Vakuum, zieht die Milliarden von den Konten und aus den Töpfen, dass es kracht. Da sollte ein kleiner Tipp vom Bundesrechnungshof (BRH), wie Vater Staat künftig einen dreistelligen Millionenbetrag sparen kann, auf offene Ohren stoßen. Tut er aber nicht. Und das ist gut so und dürfte nicht nur daran liegen, dass der FDP-Mann selbst bekennender Oldtimerfan ist.

Unter der Überschrift „Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung“ veröffentlichte der Bundesrechnungshof vor vier Wochen einen kurzen Text. In 139 Worten schilderte das aus Funk und Fernsehen bekannte Finanzkontrollorgan einen haltlosen Zustand. Nämlich den des hundertausendfachen Missbrauchs des H-Kennzeichens. Denn, Zitat BRH: „Mittlerweile gilt die Besteuerung auch für Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als normales Beförderungsmittel genutzt werden“, außerdem habe die Zahl der steuerlich begünstigten Oldtimer zuletzt auf 400.000 „rasant zugenommen“.

Bundesverrechnungshof?

Das ist interessant. Denn erstens hat der Gesetzgeber die Verwendung eines Fahrzeugs mit H-Zulassung in keiner Form eingeschränkt – das heißt, man darf mit seinem Oldie sehr wohl in den Urlaub oder auf die Arbeit fahren. Dennoch meint der BRH zu wissen, dass bei 400.000 Oldtimern Christian Lindners Ministerium Jahr für Jahr 170 Millionen Euro an Kfz-Steuer entgehen würden, schließlich sei der Bund bei der Einführung des H-Kennzeichens 1997 davon ausgegangen, dass nur rund 135.000 Oldtimerbesitzer solch ein Nummernschild bekommen wollen bzw. dürfen. Doch wie kommt der BRH auf die stolze Summe von 170 Millionen Euro Steuerverlust?

„Diese Zahl teilte das Bundesfinanzministerium dem Bundesrechnungshof auf Basis einer qualifizierten Schätzung durch die zuständige Generalzolldirektion mit“, erklärt der BRH auf Nachfrage von »kfz-betrieb«. Geht man davon aus, dass der BRH besagte 135.000 Fahrzeuge als rechtmäßige Oldtimer erachtet, ergibt sich zu genannten 400.000 eine Differenz von 235.000 Fahrzeugen. 170 Millionen geteilt durch diese Zahl ergibt 641,50 Euro pro Fahrzeug als Steuerverlust. Ausgehend davon, dass es sich mehrheitlich um Oldtimer-Pkw handelt und jeder davon dem Staat „nur“ 191,73 Euro einbringt, bedeuten 170 Millionen Verlust also eine Kfz-Steuer von stolzen 833,13 Euro pro Fahrzeug – so man von einem Benziner ausgeht (Euro 0 und 25,36 Euro pro 100 cm3). Damit hätte jeder unterstellte „nicht rechtmäßige Oldie“ einen 3,2-Liter-Motor unter der Haube. Eine Rechnung, die Fragen aufwirft.

„Missbrauchszahl“ – leider unbekannt

Andererseits muss man davon ausgehen, dass nicht jeder der genannten 400.000 H-Kennzeichen-Eigentümer seinen Wagen als Alltagsauto nutzt. Stellt sich die Frage, um die es eigentlich geht: Wie viele tun das? „Dazu konnte das Bundesfinanzministerium keine belastbaren Zahlen liefern“, so der Bundesrechnungshof gegenüber »kfz-betrieb«. Mit anderen Worten: Man jongliert hier mit einem dreistelligen Millionenbetrag, für den es keinerlei belastbare Grundlage gibt. Vermutlich ist das der Grund, weshalb Christian Linder und sein Ministerium auf die Forderung des Bundesrechnungshofs, „eine zügige Gesetzesinitiative zu initiieren, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen“, nicht reagiert. Verständlich, schließlich müsste man erst mal wissen, wovon man spricht, bevor man „Gesprochenes“ verbietet – oder?

Was der BRH ebenfalls nicht in sein Kalkül gezogen hat, ist folgende Tatsache: Jeder, der einen Oldie mit einem H-Kennzeichen versehen möchte, muss was nachweisen? Richtig, ein Alltagsfahrzeug. Zugegeben ist dies keine amtliche Forderung, kein Bundesgesetz. Dennoch ist es faktische Realität, an der man nur schwer bis gar nicht vorbeikommt. Ergo dürfte die Zahl derer, die ihren H-Kennzeichen-Oldie regelmäßig oder gar ausschließlich als Alltagsauto einsetzen, erstaunlich klein sein. Und selbst diese kleine Zahl ließe sich „von Amtswegen“ ziemlich schnell reduzieren. Nämlich dann, wenn sich Sachverständige, allen voran der bekannten Prüfgesellschaften, bei der Vergabe des H-Kennzeichens an ihre Vorgaben hielten und nicht „jedes“ 30 Jahre alte Fahrzeug zum schützenswerten Kulturgut deklarieren würden – und/oder die Überprüfung des H-Status, die im Rahmen jeder HU fällig wird, „übersehen“ würden.

Viele zahlen zu viel Kfz-Steuer

Ach so, was die Damen und Herren des BRH bei ihrem Vorschlag zur Rettung bundesdeutscher Finanzen mit Blick aufs (alte) Automobil irgendwie ausgeblendet haben und wogegen sich besagte 170 Millionen jährlicher Steuerverlust“ wie viel zitierte Peanuts ausnehmen: 2009 führte der Bund eine neue, CO2-basierte Kfz-Steuer ein. Für die Zukunft hatte der Gesetzgeber geplant, die Millionen nach altem Recht versteuerten Wagen bis 2013 in die neue CO2-basierte Versteuerung zu überführen. Genau das hat er nie gemacht. Und nun raten Sie mal, weshalb! Richtig: Gerade bei den richtig alten Autos wäre die neue Steuer deutlich geringer gegenüber der alten Hubraumsteuer ausgefallen. Hier wären dem Bund nicht Millionen, sondern Milliarden an Euros pro Jahr durch die Lappen gegangen. Deshalb ließ er alles schön so, wie es war. Und so zahlt jeder Besitzer, der heute sein Fahrzeug auf „H“ zulässt, seit zehn Jahren zu viel Steuer.

Dasselbe gilt übrigens auch im Fall des sogenannten Wechselkennzeichens. Was in Österreich und der Schweiz prima funktioniert, ist bei uns ein Rohrkrepierer. Denn in Deutschland erhebt Vater Staat auf jedes mit besagtem Kennzeichen versehene Fahrzeug die volle Steuer – und nicht wie in den anderen Ländern auf das „größte“. Dabei darf man das bzw. die andere(n) Fahrzeug(e) weder auf öffentlichem Grund abstellen noch sie gleichzeitig nutzen. Apropos nutzen: Der Anteil der Ü-30-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen schrumpft, den Euro-Schadstoffeinstufungen nachrückender Oldies sei Dank, sowieso. So trugen zum Stichtag 1. Januar 2022 nur noch 57,3 Prozent der Ü-30-Pkw ein „H“ im Nummernschild. Im Vorjahr waren es noch 59,4 Prozent. Wenn also jemand das nächste Mal über Steuergerechtigkeit sinniert, möge er sich im Fall Kfz, mit Blick auf alte Autos bzw. Oldtimer, doch bitte letztgenannte Tatsachen vergegenwärtigen – danke!

PS: Nicht geschätzte, sondern belastbare Zahlen und Fakten rund ums H-Kennzeichen bietet ein praktisches Fakten-Papier des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zum kostenlosen Download.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bund-s ... f7ce37c779
Dateianhänge
zdk-faktenpapier-pauschalsteuer-h-kennzeichen.pdf
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Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Bibliobus
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Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Bibliobus »

Zum Glück haben wir den Bibliobus nie als Womo abnehmen lassen. Festeinbauten wie eine Sitzgruppe mit Tisch sind für mich grusselig.
Auf dem zur Verfügung stehenden Platz können wir in verschiedenen Richtungen unsere Campingstühle und ein Tisch hinstellen und wegstellen wenn wir sie nicht brauchen.
Was in dem Koffer steht ist Ladung. Die Ladung ist an den ehemaligen Bücherregalen befestigt( Gesichert gegen verrutschen ;-) :wink: ) von aussen ist er seit 1999 unverändert ( Ich hab vom Vorbesitzer Bilder). Stimmt nicht, die VHS Kasetten hab ich abgekratzt. Und so ein Voll :hammerschlag: hatte ihn mal nächtens mit einem Graphity verschandelt.

Wenn es mehr als 5 Messenger bzw. B120 noch in Deutschland gibt, was ich nicht Glaube, ist es doch noch ein Kulturgut. H wird klappen wenn er nicht zerbrösselt bis dahin.
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