Moin,
vor ein paar Tagen hatte ich mir eine
Kaufberatung zum W126 durchgelesen, weil mir da so ein 260 SE aus erster und sehr gepflegter Hand einfach nicht mehr aus dem Kopf wollte ...

Darin wurde auch das Thema H-Kennzeichen angerissen, allerdings Stand 2009. Damals gab es wohl extreme Unterschiede in den einzelnen Bundesländern und auch noch je nach zuständigen FA. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass es mit H-Kennzeichen grundsätzlich (?) nicht erlaubt wäre, die Fahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. In wie weit das noch aktuell ist, oder jemals war, und in welchen Regionen das so war/ist und überhaupt, kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wollte halt nur mal darauf hinweisen, dass man das gegebenenfalls ebenfalls prüfen sollte
Was die gewerbliche Nutzung anbelangt, sollte das IMHO in erster Linie von der jeweiligen Versicherung und deren Bedingungen abhängen. Reine Oldtimer-Versicherer schließen diese wohl teilweise strikt aus. Allerdings kann man seinen Oldi ja heutzutage auch bei vielen "normalen" Versicherungen relativ günstig versichern und da sollten sich die Nutzungsbedingungen, genau wie die Jahreskilometer, dann auch frei aushandeln lassen. Das wird bei diesen "Billig ist noch nicht billig genug Gesellschaften" natürlich wohl eher schwierig bis unmöglich sein, aber bei anständigen Gesellschaften sicherlich problemlos funktionieren
Gruß Rolf - der sich die alte S-Klasse inzwischen wieder aus dem Kopf geschlagen hat, denn einerseits läuft da die Vorderachse nur antriebslos mit und andererseits möchte ich bei den Unterhaltskosten auch gern mal im Auto übernachten können - oder zumindest ´nen V8 unter der Haube, wenn die beiden anderen Punkte schon nicht erfüllt werden, oder noch besser natürlich: alle 3 Wünsche auf einmal ...

Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 und Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018