Wie man erkennen kann, sind die Transitstrecken nicht ausgespart.
Bußgelder bis 375.-€ sind möglich.
https://www.crit-air.fr/nc/de/green-zon ... reich.html
https://www.crit-air.fr/nc/de/green-zon ... reich.html
Derzeit sind keinerlei Beschränkungen aktiv. Durchfahrt also auch ohne Plakette legal. Auf den Links ganz nach unten scrollen!http://de.france.fr/de/info/umweltzone-strasbourg hat geschrieben:Wetterbedingte Luftschutzzone (ZPA) Gerade in den Wintermonaten leiden Strasbourg und die Region Elsass unter einer starken Verschlechterung der Luftqualität. Für den Großraum Strasbourg, der 33 Gemeinden umfasst, gilt daher ab dem 1. November 2017 ein kommunales Luftschutzgesetz. Im Gegensatz zu den Verkehrseinschränkungszonen (ZPR = "Zones à Circulation Restreinte") sind die Luftschutzzonen (ZPA = "Zones de Protection de l'air") nicht dauerhaft und gelten nur im Falle einer Luftverschmutzungsspitze. Das heißt, die Verkehrseinschränkungen gelten nur dann, wenn vorgegebene Emissionsgrenzwerte über mehrere Tage hinweg überschritten werden. Für Strasbourg bedeutet dies konkret: Ab dem 5. Tag der Luftverschmutzungsspitze (> 80 µg/m³ Feinstaub) sollen nur Fahrzeuge mit der Crit'Air Vignette fahren dürfen.
Besonderheiten: Achtung: Die ZCR-Zone Straßburg wird durch die ZPA-Zone Straßburg umgeben. Bei Auslösung eines Luftverschmutzungsalarmes in der ZPA-Zone gelten deren Regeln auch in der ZCR-Zone.
https://www.crit-air.fr/de/green-zones- ... sicht.html
PS:
https://www.certificat-air.gouv.fr/demande-ext/cgu hat geschrieben:Ihr Fahrzeug erfüllt die für die Zuteilung einer Umweltplakette Certificat Qualité de l'Air festgelegten Kriterien nicht. Wir können Ihren Bestellung nicht bearbeiten. Das Datum der Zulassungsbescheinigung muss nach dem 1. Januar 1997 liegen.