LKW-Zulassung trotz Ausbau zum WoMo?

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Sincerely-me
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LKW-Zulassung trotz Ausbau zum WoMo?

Beitrag von Sincerely-me »

Hallo liebe Van-Gemeinde, :fahren:

ich bin ganz neu dazu gestoßen und habe bereits einige interessante Berichte hier gelesen.
Vergangenen Dez`2017 habe ich mir einen Traum erfüllt und einen VW-T5 gekauft (Transporter / Erstzulassung 09/13 / LWK- geschlossener Kasten / Fahrzeugklasse 10 / Leermasse 1800kg / Techn.zulässige Gesamtmasse 2800kg)

Momentan ist der Van noch als LKW versteuert ca.170€/p.a., die Versicherung ist dementsprechend auch relativ günstig.
Da ich natürlich plane meinen (jetzt schon) geliebten Van auszubauen habe ich etwas bedenken.
Ich plane eine Isolierung (Boden, Seitenwände & Decke) im hinteren Fahrzeugteil. Danach möchte ich die Elektronik einbauen (Solarpanel + zweite Batterie im Fahrzeug, ggf. mit der Autobatterie verbunden) und möchte den Innenraum danach schön verkleiden.

Wenn diese Hürde überwunden ist, kommen natürlich die Einbauten dran (ausziehbares Schlafsofa / Staumöglichkeit/ Sideboard/ Kühlbox /Kochmöglichkeit - Gaskartusche oder elektrisch, denn ich möchte keine Gasabnahme durch den TÜV).
Sollte die Zulassung als LKW tatsächlich die günstigste sein, müsste ich bei den Einbauten natürlich bedenken, diese alle zwei Jahre wieder rausnehmen zu können.

1. Die Frage aller Fragen ist jetzt nun, was kann passieren, wenn ich den LKW als Camper ausbaue und von der Polizei kontrolliert werde?
2. Kann ich die LKW-Zulassung auch privat, also nicht gewerblich nutzen.
3. Kann es passieren, dass ich mit der LKK-Zulassung sonntags nicht auf der Autobahn fahren darf? Bzw auch mein Auto nicht auf Wohnmobil/öffentlichen Plätzen parken darf?
4. Kostet mich die Maut innerhalb Europas mehr, als mit einer WoMo-Zulassung?
5. Rechnet es sich günstiger grundsätzlich auf ein WoMo umzurüsten?
6. Ich habe gelesen, dass ich aktuell keine WoMo Versicherung bekomme, da die sich nach der Zulassung richtet (LKW). Stimmt das?

Solltet ihr noch weitere Denkanstöße haben, bin ich euch für jeden Hinweis dankbar!
Ich habe bereits viel recherchiert, finde aber leider keine finale Auskunft. Da ich ungern in einigen Jahren eine enorme Summe an das Finanzamt zurückzahlen möchte, weil die evtl. die WoMo-Zulassung rückwirkend einfordern, wäre es toll das zu klären. :kopfgegenmauer:
Gibt es jemanden unter euch, der sich mit der Thematik auskennt, oder vllt selbst die Situation hatte? Würde das natürlich gerne final abklären, bevor ich mit dem Ausbau beginne.

Danke vorab und happy travels, sincerely me Isi :fahren:
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Matthias
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Re: LKW-Zulassung trotz Ausbau zum WoMo?

Beitrag von Matthias »

Hallo Isi (wenn das Dein Name ist) und willkommen bei uns.

So richtig helfen kann ich Dir auch nicht. Es scheint Vor- und Nachteile einer Womo-Zulassung zu geben. Das hier kennst Du, oder?
http://www.greenbulli.de/der-gruene-bus ... zulassung/

Sicher scheint nur zu sein, dass die lange Jahre geforderte Stehhöhe kein Kriterium mehr ist. Vielleicht wäre es am Besten, wenn Du mal mit einem TÜVer oder sonstigem KFZ-Sachverständigen Dein Problem besprichst. Da kann es zwar auch sein, dass Du verschiedene Meinungen hörst oder die Leute sich nicht auskennen, aber zumindest gibt es dort theoretisch ein Wissen um die neuesten Vorschriften und Gesetze.

Grüße derweil
Matti
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Re: LKW-Zulassung trotz Ausbau zum WoMo?

Beitrag von Beda »

Hallo Isi,
zu 1:
Was Du in deinem LKW transportierst, ist deine Sache.
Der Begriff Ladung reicht sehr weit. Themen wie Ladungssicherung, Gefahrgüter oder auch Personentransport sind zu beachten.
zu 2:
Überhaupt kein Problem.
zu 3:
Als Solofahrzeug überhaupt kein Problem. Mit Anhänger könnte es ungemütliche Fragen geben.
zu 4:
Das müßte dein Autoclub beantworten können.
zu 5:
Da heißt es selbst rechnen. Jedes Jahr wieder.
zu 6:
ich halte die Kombination LKW-Steuer und Womo-versicherung für möglich.
Die Versicherer haben durchaus Spielräume.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Joe
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Re: LKW-Zulassung trotz Ausbau zum WoMo?

Beitrag von Joe »

Moin,

zu 1. ein WoMo kann kein LKW sein (wenn dann nur umgekehrt, also wenn man eine Wohneinrichtung transportiert = Ladung)

zu 3. Auf jeden Fall darf ein LKW, egalk wie groß, Sonntags nicht mit Anhängern fahren, die dem Transport dienen. WoWa könnten da eine Ausnahme darstellen, vermutlich ebenso Anhänger zum Transport von Freizeitgeräten, wie Motorrädern, Booten, etc. Dieses Fahrverbot sollte urspünglich die Freizeit von Berufskraftfahrern schützen und richtet sich weniger an die private Freizeitnutzung. Genaueres solltest Du aber ggf. auf jeden Fall erfragen.

Wenn man sich auf diese Seite verlassen mag, sind private Fahrten wohl seit dem 19.10.2017 vom Sonntagsfahrverbot ausgechlossen, was ich an Deiner Stelle aber prüfen würde, denn es könnten empfindliche Bußgelder drohen

zu 6. offiziell dürfte sich das ausschließen, siehe zu 1. Würde einfach mal mit dem Versicherungsmenschen Deines Vertrauens darüber sprechen. Tarife, Einstufung und tatsächliche Kosten sind verhandelbar - solange man natürlich einen persönlichen Ansprechpartner hat. Bei Online Billigistnichtbilliggenug-Gesllschaften dürfte es allerdings schwierig werden, dem Onlineformular so etwas verständlich zu machen :wink:

Gruß Rolf
seit über 22 Jahren Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 // Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018
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