Öffnung des Paragrafen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

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Beda
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Öffnung des Paragrafen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Beitrag von Beda »

Morgen zusammen,

das watr doch überfällig:
GTÜ: Jetzt auch Vollabnahmen
Gleiches gilt für Einzelabnahmen


18.02.19 | Autor: Steffen Dominsky
Künftig darf die GTÜ auch sogenannte „Einzel-“ und „Vollabnahmen“ durchführen.

Vergangenen Freitag hat der Bundesrat der Öffnung des Paragrafen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zugestimmt. Damit fällt ein weiteres Monopol der Technischen Prüfstellen (TÜV in Westdeutschland, Dekra in Ostdeutschland). Das macht den Weg frei für andere Marktteilnehmer wie die Gesellschaft für Technische Überwachung, kurz GTÜ. Sie kann Kunden mithilfe ihres „Technischen Dienstes“ bald Leistungen wie das Erstellen von Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für gebrauchte Fahrzeuge (Pkws, Lkws, Anhänger) anbieten. Damit hat die seit nunmehr über zehn Jahren andauernde Ungleichbehandlung im Bereich der Genehmigungsbegutachtung zwischen den Überwachungsinstitutionen ein Ende.

„Die GTÜ hat sich in den letzten Jahren mit großem Engagement für die Liberalisierung des Paragrafen 21 StVZO eingesetzt, und diese Entscheidung war längst überfällig. Wir freuen uns sehr, dass die im Volksmund als Vollgutachten bezeichneten Abnahmen nun auch für Technische Dienste geöffnet werden“, betont Robert Köstler, Geschäftsführer der GTÜ.
Relevant für Importe und Änderungen ohne Gutachten

Nötig ist ein Gutachten nach Paragraf 21 StVZO in verschiedenen Bereichen. War ein Fahrzeug ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt, ist in der Regel für die Wiederzulassung ein solches Gutachten notwendig. Genauso muss ein gebrauchtes Importfahrzeug von außerhalb der Europäischen Union wie beispielsweise aus den USA vor der Zulassung von den Experten des Technischen Dienstes begutachtet werden. Ältere Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung benötigen ebenfalls eine Paragraf-21-Begutachtung.

Der Großteil der jährlich rund 460.000 Gutachten betrifft im Alltag Fahrzeugänderungen, beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmte Fahrzeuge nicht genehmigt sind. Diese Änderungen müssen im Rahmen einer Begutachtung nach Paragraf 19 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 21 StVZO von den Spezialisten umfänglich auf Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden; im Volksmund wird diese Art der Begutachtung „Einzelabnahme“ genannt..


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Re: Öffnung des Paragrafen 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Beitrag von unbemerkt »

Moin Beda,

hab einen Dank. Das klingt ja ausnahmsweise einmal etwas hoffnungsvoll.

In meinem Umkreis schließen demnächst reihenweise kleine KFZ-Betriebe, weil die nötigen Investitionen der nächsten Jahre (neue Rollenprüfstände, Lichtprüfwände, Abgaskontrolltechnik, Diagnosesoftware, etc.) nicht mehr wirtschaftlich vertretbar sind.

Die Prüforganisationen kommen ohne die Einrichtungen nicht mehr zu den Firmen und damit bricht der Kundenstamm weg.
Für die deutschen KFZ-Hersteller und die großen Importeure mit Ihren angeschlossenen Vertragshändlern wird dies vermutlich ein feiner Erfolg.
Ein Schelm, wer in Sachen Lobbyarbeit in D.-Land, etwas Böses dabei denkt.

Durch die Öffnung in Sachen Paragraph 21 etc. könnten die "Kleinen" wie GTÜ vielleicht mehr Niederlassungen aufbauen, zu welchen die "Krauter" ihre Kundenfahrzeuge bringen können. Für viele kleine Firmen kämen solche Verbesserungen freilich zu spät.

Dank meiner Kontakte stand ich schon vor der Frage, ob ich mir z.B. ein Scheinwerfereinstell​gerät aus einem Schrottcontainer ziehen soll.

Auch hier wird aber wieder schön sichtbar, wieviel wirtschaftlichen Schaden staatliche Eingriffe durch Subventionen, gesetzliche Regelungen und Lobbyarbeit teilweise anrichten können.

mit nachdenklichen Grüßen von Kay
Ich brauche keine Uhr. Ich habe Zeit. (ein Berber, als ich ihm meine Uhr feilbot)

in Nutzung: Space Gear PA3W,
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in Sammlung: Pajero Sport K96W, L200 Triton RHD, Pajero L141G, GFK-Kompressor-Pajero L042G, Explorer-Kabine
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