Pajero als LKW zulassen?

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Schrubba

Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von Schrubba »

Moin Moin!

Nachdem wir nun statt 172€ gleich 530€ Kfz-Steuern bezahlen sollen, möchten wir unserem Pajero V60 als LKW zulassen. Die Rückbank brauchen wir eh nicht. Weiß jemand, was man noch alles verändern muß?

Viele Grüße von der Ostsee
MaLu
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Crazy.max
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Beitrag von Crazy.max »

Hallo Schrubba

Brauchst nix verändern , Du kannst das Ding zwar noch als LKW zulassen , zahlst aber trotzdem Pkw Steuer , da dein Pajji nicht vom Hersteller als LKW typisiert ist .

Olaf - der vor 6-8 Jahren von dingen gehört hat ......
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
Robby

Beitrag von Robby »

Hi,
dies würde mich rein informativ auch interessieren.
Kann man ihn nicht umtypisieren, ist doch eigentlich ähnlich wie zum Womo oder?
(Das wäre übrigens nach aktuellem Wissenstand auch eine Alternative für Dich,
kostet zwar mehr, bringts aber zusätzlich bei der Versicherung extrem)
Ich meine im viermalvier gelesen zu haben das auch die hinteren Scheiben abgeklebt
werden müssen. Vielleicht weiß noch jemand mehr.

Herzlich Robby
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Beda
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Beitrag von Beda »

damals......
war das mal so:
Scheiben undurchsichtig machen und Sitz-und Gurtbefestigungspunkte unumkehrbar entfernen.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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TomJones
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Beitrag von TomJones »

Hi,

Altes Thema, bitte mal mit Stichwort LKW suchen!

Kurz zum Thema:
Sitzbank raus, Gurte raus, Befestigung für Sitze und Gurte dauerhaft unbrauchbar machen. Der Rest liegt im Ermessen des FA.
Steuerlich runter kommst Du aber nur mit über 2,8t zGG.
TomJones, der aus´m Pott
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Hendrik

Beitrag von Hendrik »

Crazy.max hat geschrieben:Hallo Schrubba

Brauchst nix verändern , Du kannst das Ding zwar noch als LKW zulassen , zahlst aber trotzdem Pkw Steuer , da dein Pajji nicht vom Hersteller als LKW typisiert ist .

Olaf - der vor 6-8 Jahren von dingen gehört hat ......
Hallo,

imho komt es auf die Schlüsselung an, die die Fahrzeugart beschreiben.
Wenn du dein Auto umbaust, muss auch die Schlüsselnummerei angepasst
zu werden, sonst zahlst du weiterehin PKW steuer.

Aber richtig Typisiert, sollte es mit der Gewichtsbestuerung keine Probleme
geben.

Gruß

H.
Karo

Beitrag von Karo »

Glaub ich nicht! Unsere ach so schlauen Politiker werden diese Tür garantiert zumachen. Ich denke es wird keine Tricks mehr geben, die unsere GW steuerlich günstiger machen.
Da hilt nichts als in den sauren Apfel zu beißen.
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MF
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Beitrag von MF »

Moin

Nu hat alles geklappt.
Der Pajero L040 ist ein LKW geschlossener Kasten.

Der Tüv war eh schnell zufrieden, auch mit weniger Aufwand,
und das Finanzamt ist jetzt auch zufrieden.

Wir hatten den Wagen ertsmal mit noch nicht verblechten Dreiecksfenstern der
Hecktüren vorgeführt.
Dies gefiel dem FA aber nicht so sonderlich, also auch die letzten dm² Fensterfläche verblecht.
Nu ist das FA zufrieden.

Der Tüv will keine verblechten Seitenflächen mehr, aber halt das FA.

Ansonsten wollte unser Tüv auch keine verschweißten Gurtbefestigungspunkte oder ähnliches.

Also wir sind nu erstmal zufrieden mit der Geschichte.
Mein Vater hat drei Nachmittage daran gewerkelt(einschließlich der Hammerit "lackierung" :wink: )!

Gruß Mario
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Ladeflächenverkleidung, nicht seperat verschraubt,ebenso wenig die Ladeboardwand, alles ein Teil.
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LKW 1.JPG
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Pritt

Beitrag von Pritt »

Klasse MF das es auch bei Dir/Euch geklappt hat :D

Grüsse aus dem Harz , Pritt
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MF
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Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von MF »

Moin

Mal neues von der Steuerfront.

Mein Vater hat den L040 auf seine Firma zugelassen.

Vorher war er noch in privat Hand.

Jetzt kommt das FA und verlangt wieder die PKW Steuer. :kopfgegenmauer:

Mein Vater also hin zu DEM FA-Beamten der den Wagen damals als LKW
abgesegnet hat und nun die PKW Steuer erhebt.

Dem ist nämlich aufgefallen das damals die 7 Sitze im Brief verblieben sind.

Ein nachvollziehbarer Vorgang, hätte man damals drauf achten müßen.

Doch nun darf mein Vater noch mal zum TÜV, Sitze austragen :? .

Auf die Frage, warum das dem FA-Mitarbeiter damals nicht gestört hat,
kam nur die Antwort: "Da hab ich an dem Tag wohl nicht aufgepasst!" :hammerschlag:

Naja, dann mal wieder Rennerei, aber dann wieder auf LKW Steuer.

Gruß Mario
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gklein
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Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von gklein »

Hi zusammen und ein frohes neues Jahr.
Ich habe ja meinem V60 auch als LKW versteuert. Also Sitzbänke und Gurte hinten raus und bei FA vorbeigefahren und der nette Mann hat sich noch eine Kopie vom Schein gemacht, nachdem er hinten rein gesehen hat und sein OK dazu gab.
Jetzt bin ich mal gespannt was das FA sagt, denn ich habe mir einen 2004'er V60, lang, gekauft mit 60000 KM auf der Uhr, weil meiner jetzt 273000 hat und weg geht.
LG Gerald
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Neu: Pajero V60 lang, Instyle, BJ.2004 , 3,2 DID, Klima, DVD-Navi, Automatik, Leder, Chiptuning, etc. Momentan 131 TKM.
ALT:Pajero V60 lang, 3,2 DID, BJ 2001 Verkauft bei KM 274 TKM Januar 2011.
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Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von MF »

Moin

Bei uns hat der TÜV alles geändert.

Hat sie sogar entschuldigt, da dort erkannt wurde das der Fehler bei denen lag.

Mein Vater bekommt einen Gutschrift für die Koasten der Nachprüfung.

Zudem haben die ein ganz eindeutiges schreiben mit "Schuldbekenntnis" für
das FA erstellt.

Bei unserem TÜV ist der gute Mann vom FA nämlich auch schon bekannt.

Also, wieder alles im Lot.

Gruß Mario
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ELLI

Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von ELLI »

Moin
Das schönste was ich vom TÜV Baurat gehört bzw.gesehen hab als ich den Pajero unseres Vaters nochmal vorgeführt habe war verdrehte Augen und worte die ich hier nicht schreiben werde (mit ein wenig Fantasie kann sich das jeder Denken)
Ich hab den Baurat direckt mal angesprochen wie es angehen kann ,das ein Finanzbeamter dessen Kentnisse über Fahrzeuge sich darauf bezieht ,das er selbst ein Fahrzeug fährt,sich einfach über studierte Ingineure hinwegsetzt und dann auch noch details übersieht ,wie gesagt die reaktion war schon beeindruckend.
gklein
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Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von gklein »

Hallo zusammen,

nun ist mein neu zugelassener V60 für das FA auch ein LKW bzw. wird nach Gewicht besteuert.
In den Papieren wurde nichts geändert und muß laut FA auch nichts geändert werden.
LG Gerald
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Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von Beda »

Hallo liebe LKWfahrer,
ich will ja nicht unken,aber......
Marc hat geschrieben:Moin!

Gerade bei FMSO.de gefunden, wird leider auch einige von uns betreffen:

Hallo zusammen,

Ich hab heute von meinem Finanzamt ein interessantes Urteil vom Bundesfinanzhof bekommen.

BFH, Urteil vom 24. 2. 2010 - II R 6/ 08

Darin steht leider sinngemäß, daß nur noch Fahrzeuge mit mehr als 2800kg zulässigem Gesamtgewicht und mehr als 800kg Nutzlast als anderes KFZ nach Gewicht besteuert werden können.

Leitsatz
Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2 800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

Dies betrifft insbesondere den VW Bus und den Caddy mit Kastenaufbau, die daher wohl nur nach Gewicht versteuert werden können, wenn ein ZGG von mehr als 2,8to und mehr als 800kg Zuladung vorhanden ist. Also Leute - lastet Eure LKWs auf oder baut Katalysatoren ein, ansonsten kommt irgendwann eine böse Überraschung.

Das Urteil ist eine deutliche Verschärfung der bisherigen Rechtsprechung, und bedeutet NICHT, daß die früheren Kombinations KFZ und vergleichbare Fahrzeuge durch Auflasten wieder nach Gewicht versteuert werden müssen, sondern es bedeutet nur, daß diese Fahrzeuge, welche bisher wegen Trennwand, Ladefläche usw. nach Gewicht besteuert wurden dieses Privileg nur erhalten, wenn sie schwer genug sind und genügend Zuladung haben.

Selbstverständlich betrifft diese Geschichte auch die seltenen Fälle, in denen ein unechtes WoMo als anderes KFZ nach Gewicht versteuert wird.

Der BFH weicht hier erstmals von seiner bisherigen Praxis - keine Kriterien die exklusiv eine Besteuerungsart erzwingen oder ausschließen - ab, und führt zwei Killerkriterien ein (ZGG, Zuladung). Er führt jedoch explizit an, daß diese Kriterien nicht für Fahrzeuge mit Ladepritsche gilt.

Macht es bitte nicht wieder so, wie viele leider nach der letzten großen Änderung (Juhu - ich hab noch nen Bescheid über 172Eur, ein paar Monate später dann Hilfe, was soll ich tun? Finanzamt will 1500Eur KFZ Steuer von mir haben). Lastet bitte Eure T4 LKW auf, und wenn das nicht möglich ist, oder nicht ausreicht, rüstet bitte zumindest bei den Diesel Versionen einen Kat nach.

Für die seltenen Benziner LKWs, die als PKW weniger Steuer kosten, als als LKW sind das hingegen gute Nachrichten, denn da haben die Finanzämter öfter mal rumgezickt und auf Gewichtsbesteuerung bestanden.

Trägt bitte jemand diese Infos in's T3 Forum, Kutterform, Vito Forum und andere Foren mit betroffenen Fahrzeugen weiter? Ich bin dort nicht angemeldet.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagt, daß ich mit meiner Einschätzung, daß diese Sache auch die VW Busse, Vitos etc. betrifft nicht recht habe - befürchte aber, daß ich leider recht habe.


[...]
Hier der Link zum BFH:

Link



Grüße,

Marc
Ich kann mich dunkel erinnern,
daß das vor vielen Jahren genauso war.
Meine Estafette war als Lkw versichert und als Pkw versteuert.

Bild
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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MF
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Re: Pajero als LKW zulassen?

Beitrag von MF »

Moin

Naja, wenn es denn mal klare Eckdaten gibt, wäre das doch auch mal ein
Vortschritt.

wir haben den L040 zu erst aufgelastet und ihn dann,wo diese Möglichkeit
gekippt wurde, zum LKW umgebaut.

Bei uns passt auch nach der Volrage alles rein.

Gruß Mario
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