Einfuhr/ Zulassung V60 mit Modifikationen

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Steffl
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Einfuhr/ Zulassung V60 mit Modifikationen

Beitrag von Steffl »

Hallo Forum,

ich muss Euch leider mitteilen, dass ich demnaechst nicht mehr als Wuestenberichterstatter und V60-Tester im Sand zur Verfuegung stehe. :cry: Nein, ich werde nicht den Pajero abgeben und ich werde auch nicht dem Forum untreu werden. Wir werden in Kuerze nach Deutschland zurueckkehren (Grossraum Frankfurt/M). Ueber die Ursachen moechte ich im Internet nicht viel spekulieren. Nur soviel: die Dinge haben sich nicht so entwickelt wie wir uns das vorgestellt haben. Nicht zu vergessen, dass Dubai in der Praxis doch anders ist als bei VOX "Wolkenlos". 8O

Jetzt zum Punkt: Nachdem uns der Pajero hier so gute Dienste leistet :huepfen: , soll er auch wieder mit zurueckkommen. (Ausserdem wuerden wir beim Verkauf hier nur soviel kriegen, dass es in D zu einem gebrauchten Colt reicht :? )

Transport und Zoll sind nicht das Thema. Meine Bedenken habe ich bei der Zulassung, und zwar wegen der diversen Umbauten, die ich hier gemacht habe. Meine Frage ist, welche Papiere ich benoetige, um das Fahrzeug beim TUV durchzukriegen :help

Aenderungen im Einzelnen:

1) OME Fahrwerk (+4cm)
2) 75er Reifen (statt 70, +1,5cm)
3) Spurverbreiterung/Distanzscheiben (2 Achsen, 6cm) ABE vom Hersteller liegt als pdf vor
4) verlorengegangene Plastik an der Front
(http://www.4x4travel.org/phpBB3/files/c ... g_0199.jpg)
5) Alu-Schutzbleche an der Front und unterm Getriebe

Gedanken mache ich mir in erster Linie wegen 1 und 2. Gibt es eine Moeglichkeit, dafuer in D Papiere zu bekommen? 4 kann man zur Not wieder drankleben, 5 sieht nicht viel anders aus als das Original.

Letztlich: Hat irgendjemand hier Erfahrung mit der Einfuhr von Fahrzeugen? Ich habe ueber die Suche nur was zu Einzelteilen gefunden.


Gruesse,
-Steffl-
PS: dann siehen wir uns wenigstens auf den Forumstreffen wieder ...
PSS: Und das ganze evtl. auch noch fuer den X-Trail meiner Frau ...
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Matthias
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Beitrag von Matthias »

Schluck! Aber Ihr bekommt das hin.
Ist der Pajero denn hier ganz abgemeldet?

Gr: M
Iveco TurboDaily 40.10 4x4 "Dormobil" 1999 219.000 km. Ich glaube ich muss mal meine Signatur ändern ...
ex oriente lux · cedant tenebræ soli
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Steffl
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Beitrag von Steffl »

Hallo M,

geistesgegenwaertig habe ich den Pajero damals "voruebergehend abgemeldet" (wenn ich die Bezeichnung richtig in Erinnerung habe). Laut Zulassungsstelle wuerde das Fahrzeug nach 18 Monaten aus dem Register fallen, sofern wir es nicht wieder anmelden. Die Hintertuer habe ich mir also aufgehalten. Die deutschen Papiere habe ich auch noch. Meine Befuerchtung ist halt der TUV, an dem wir sicher nicht vorbeikommen. Und die Aenderungen sind alle hier vorgenommen.


-Steffl-
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berny
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Beitrag von berny »

Hi Steffl,

tut mir leid, dass es nicht geklappt hat, ich wünsche Dir einen guten "Wiederanfang" in Deutschland!

Zu 1, 2 und 3 kannst Du mir eine PM schicken wenn es soweit ist, der Rest dürfte kein Problem sein!

Gruß
Ingo
I wish I was where I was when I wished I was where I am now :-)
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pcasterix
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Beitrag von pcasterix »

Hallo Steffl,

auch ich wünsche Euch einen guten Wiederanfang in Deutschland. Schade, dass es nicht so geklappt hat.

Hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen vom Straßenverkehrsamt Duisburg:

Zulassung eines importierten Fahrzeuges

Kurzbeschreibung:
Die Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Fahrzeuges ist bei dem Straßenverkehrsamt (Zulassungsbehörde) zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort -in der Regel Wohn- oder Firmenanschrift- haben soll.
Was wird benötigt?

* Personalausweis oder Pass des (neuen) Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin
* bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Firmeninhabers)
* Versicherungsbestätigung
* ausländische Kennzeichenschilder (wenn vorhanden)
* bei Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen die bereits im Ausland zugelassen waren, ausländische Fahrzeugdokumente und ggfs. vorhandene Kennzeichenschilder
* KBA-Anfrage (Vordruck bei der Zulassungsstelle oder beim Kraftfahrtbundesamt erhältlich)
* Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn es sich um ein aus einem EU-Staat eingeführten Neufahrzeug handelt. Das Antragsformular kann unter www.kba.de heruntergeladen werden.
* Zollunbedenklichkeitserklärung (nur bei Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern)
* Nachweis der Verfügungsberechtigung, wenn noch kein/keine Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde, z.B. Kaufvertrag/Originalrechnung oder eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb des Fahrzeuges
* Gutachten nach §21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder Datenbestätigung nach Muster 2d (§ 20 StVZO) sowie eine gültige Prüfbescheinigung über eine Abgasuntersuchung.
* bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis/Pass des/der Bevollmächtigten
* schriftliche Einzugsermächtigung zur Einziehung der Kfz-Steuer. Bei rückständigen Kfz-Steuern erfolgt keine Zulassung!

Gebühren bzw. Kosten:

* Im Regelfall 55,00 EUR
Da es sich nachweislich um ein deutsches Fahrzeug handelt, dürfte die Wiederzulassung in D kein Problem darstellen. Der alte deutsche Brief mit den Daten und der ABE ist ja noch vorhanden, das erleichtert die Sache sehr. Der deutsche Brief könnte möglicherweise die Unbedenklichkeitsbescheingung durch das KBA ersetzen.

Die Fahrt zum TÜV bleibt Dir sicher nicht erspart :

Die Zulassungsbehörde kann im schlimmsten Fall eine Prüfung nach § 21 StVZO ( Vollabnahme )verlangen.

Möglicherweise reicht auch ein § 29 ( HU ) mit Eintragung der Umbauten nach § 19 aus.
Das liegt aber im Ermessen der zuständigen Behörde.

Und natürlich die AU :(


Wenn Ingo Dir bei den Unterlagen für die Umbauten zu 1, 2 und 3 helfen kann, ist das alles kein Problem.
Das Plastikteil ( 4 ) musst Du möglicherweise ersetzen oder ankleben ( Radabdeckung ), Unterbodenschutzbleche ( 5 ) sind nicht eintragungspflichtig.

Zoll:

Wenn für das Fahrzeug einmal die Umsatz.- oder Mehrwertsteuer in einem EU-Mitgliedsstaat bezahlt war oder Du das Fz selbst aus D ins Ausland überführt hast, sollte auch die Zollabfertigung kein Problem sein.
( So ist es jedenfalls bei Sportbooten )

Ich kann gerne versuchen ( falls nötig ) Informationen vom Zoll zu beschaffen.

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben. :roll:
Pajero V60 Classic Bj. 05 auf 285/75R 16 im Erstbesitz ; Samurai Cabrio ( Allradkermit ) auf 235/75R 15 Bj. 87 mit H Kennzeichen ; Geländewohnwagen Eriba Offroadpuck auf 215/75R 15 Bj. 87 ( Umbau 2012 )
Hardy

Beitrag von Hardy »

Moin moin,
schade schade schade, aber das Leben geht auch hier im kühlen Deutschland weiter.
Wie lang ist die letzte TüV abnahme her, denn erst nach 18 Monaten ist eine Vollabnahme pflicht. So wie ich es verstehe ist der Wagen in Deutschland nur stillgelegt und nicht endgültig abgemeldet. Also lediglich eine Wiederzulassung von nöten.
Für Teile mit ABE ist eine TüV abnahme nicht erforderlich, für die übrigen Teile würde ich mal nach den ABE's bzw. die Teile Gutachten in Deutschland erfragen bei Taubenreuter, ORC, etc.. Vielleicht haben die ein Herz... oder direkt beim Hersteller! - Dann wird alles beim TüV einfacher, anstelle einer Einzelabnahme.
Zoll: Wenn ein Fahrzeug im Ausland auf einen Zugelassen war, der seinen Wohnsitz im Ausland hatte, ist dieses beim Umzug einfach als Umzugsgut zu deklarieren, dann entfällt bei der Einfuhr nach Deutschland der Zoll.
Vorraussetzung: kein Wohnsitz in Deutschland, keine Fahrzeugzulassung in Deutschland.
Alles gute, viel Erfolg und schöne Grüsse und bis bald
Hardy
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Steffl
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Beitrag von Steffl »

Hallo Leute,

danke fuer die Informationen. Jetzt sehe ich der Sache etwas gelassener entgegen.

@Ingo: Ich melde mich auf alle Faelle bei Dir, wenn es soweit ist.

Was Punkt 4 (verlorene Kotfluegelverbreiterung) betrifft, so lasse ich diese gerade kuerzen, damit die Raeder trotz Spurverbreiterung noch Platz haben. Wenn das gut aussieht, klebe ich sie einfach an die Plastikstossstange an. Die Klipse sind ja alle im Sand verloren gegangen.

Und am Wochenende geht's ins Rub' al-Khaly (Empty Quarter), die groesste Sandwueste der Welt! Habe heute morgen gerade mit einem Teilnehmer der Rallye "UAE Desert Challenge" gesprochen. Sein Team hatte einen LR so in eine "Sandbowl" gesetzt, dass weder ein zweiter 4x4, noch sein Unimog helfen konnte. 8O Auch der MAN 6x6 des UAE "Wuestenabschleppdienstes" konnte nichts ausrichten, weil man nicht an das Fahrzeug rankam 8O 8O Unter dem Strich haben sie mit einem Bulldozer die Duene abgetragen bzw. einen Track zur Sandbowl angelegt 8O 8O 8O

Wir werden also entsprechend vorsichtig sein ...


-Steffl-
kok

Beitrag von kok »

Steffl hat geschrieben:Was Punkt 4 (verlorene Kotfluegelverbreiterung) betrifft, so lasse ich diese gerade kuerzen, damit die Raeder trotz Spurverbreiterung noch Platz haben. Wenn das gut aussieht, klebe ich sie einfach an die Plastikstossstange an. Die Klipse sind ja alle im Sand verloren gegangen.
Das Stichwort lautet Karosserieschrauben... Wenn ich nachher mal ein bißchen Zeit habe und der Regen sich ne Pause gönnt, dann mache ich ein Foto. Nur Kleber hat bei mir maximal einen Tag oder Geländeausflug gehalten.

Die Bergegeschichte ist schon heftig. Aber was treibst Du Dich auch in Gegenden rum wo es (fast :-) ) keine Bäume gibt?

Gruß vom Waldschrat
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Steffl
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Beitrag von Steffl »

kok hat geschrieben:... Nur Kleber hat bei mir maximal einen Tag oder Geländeausflug gehalten.

Gruß vom Waldschrat
Hallo Waldschrat,

danke fuer den Tipp zum Kleber. Es soll ja schon halten - und den TUV ueberzeugen. Waere Dir also dankbar fuer ein Photo.


Gruesse aus dem Land fast ohne Baeume, :D

-Steffl-
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Beda
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Beitrag von Beda »

Hardy hat geschrieben:Moin moin,
.......denn erst nach 18 Monaten ist eine Vollabnahme pflicht......
Alles gute, viel Erfolg und schöne Grüsse und bis bald
Hardy
Hallo,
das dürfte noch mehr Leute interessieren:
Diese Frist ist seit ein paar Monaten auf 7 Jahre verändert.
Ob rückwirkend? Keine Ahnung.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Steffl
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Beitrag von Steffl »

Nochmal das Thema "Vollabnahme": Der letzte deutsche TUV wurde im November 2004 gemacht, ist also mehr als zwei Jahre her. Jetzt muss ich aber doch mal fragen, was eine "Vollabnahme" ist. Ihr macht mir ja wieder Angst und Bange :hosenscheisser2:

@Beda: Und was genau wurde auf 7 Jahre verlaengert?

-Steffl-
kok

Beitrag von kok »

Bevor Dich Beda jetzt vollends in den Suff (oder SUV) treibt, hier die versprochenen Bilder. Was man nicht sieht ist der erste Versuch die Plastiklippe mit diesem schwarzen "Knetgummi" anzukleben. Hat nicht wirklich funktioniert.

Eine andere Werkstatt schwor auf Scheibenkleber. Hat bisher an anderer Stelle gut gehalten.

Hier haben wir zusätzlich noch 2 Karosserieschrauben reingedreht und jetzt ist es auf jeden Fall stabiler als vorher. Der neuralgische Punkt ist ja das aufsetzen mit der Nase, die die Plastikteile lockert.

Bitteschööööön:
Dateianhänge
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DSC_0159.JPG (28.37 KiB) 5212 mal betrachtet
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Steffl
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Beitrag von Steffl »

Dankeschööööön ! :D

Das sieht gut aus. Aber was ist das fuer eine Fluessigkeit auf dem Bild? Ist das etwa das, was man bei Euch Regen nennt? :hosenscheisser2: und :duck:


-Steffl-
der jetzt noch auf die Nachricht zur "Vollabnahme" wartet oder in den SUV abrutscht.
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Fazil
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Beitrag von Fazil »

Hi Steffl,

schade das es im sonnigen Süden nicht geklappt hat...

Zur Wiedereinfuhr Eurer Autos: ruf doch ganz einfach die zuständige Zulassungsstelle
an, erkundige dich dort direkt wie die das da sehen und handhaben. Namen und Abteilung
geben lassen, so hast du Info´s aus erster Hand und nicht Infos aus zweiter oder dritter Hand, dessen
Gesetzgebung gerade vor zwei Tagen abgelaufen ist !

Grüsse
Fazil
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Steffl
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Beitrag von Steffl »

Hallo Fazil,

... "zustaendige Zulassungsstelle". Wir wissen ja noch nicht mal, wo genau wir landen werden. Eine Unterkunft suchen wir uns erst, wenn wir da sind. Insofern weiss ich auch nicht, welche Zulassungsstelle die Ehre haben wird. Mir geht es auch mehr um die Abnahme der technischen Veraenderungen, die ich in Dubai am Fahrzeug gemacht habe (v.a. OME). Denn um den TUV werde ich mit Sicherheit nicht rumkommen.


-Steffl-
kok

Beitrag von kok »

Steffl hat geschrieben: Aber was ist das fuer eine Fluessigkeit auf dem Bild? Ist das etwa das, was man bei Euch Regen nennt? :hosenscheisser2: und :duck:
Lauf, lauf so schnell Dich die sandigen Dünen tragen, grrrr... :twisted: :twisted: :twisted:

Warte nur, zur Strafe landest Du vermutlich in der regnerischsten Ecke Deutschlands, wo immer das ist... :motzen: :finger: :P :duck:
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pcasterix
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Beitrag von pcasterix »

Hallo Steffl,

nur mal langsam, keine Angst :D .

Wenn ein Fahrzeug endgültig oder länger als 18 Monate stillgelegt war, verfällt die vom KBA ausgestellte Betriebserlaubnis.

Wenn Dein Auto nicht länger als 18 Monate in Deutschland abgemeldet war, liegt eigentlich kein Grund für eine Vollabnahme nach § 21 vor.

Beda meinte, dieser Zeitraum wäre mittlerweile auf 7 Jahre verlängert worden. Dazu kann ich nichts sagen.

Und selbst eine Vollabnahme wäre in Deinem Fall auch nichts Schlimmes.
Es geht dabei lediglich um die Erneuerung der Betriebserlaubnis. Und Du hast ja einen deutschen Fahrzeugbrief mit den technischen Daten:
§ 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Hersteller oder ein andere Verfügungsberechtigter die Betriebserlaubnis bei der Zulassungsbehörde zu beantragen. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist der Behörde mit dem Antrag ein Fahrzeugbrief vorzulegen; der Vordruck für den Brief kann von der Zulassungsbehörde bezogen werden. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der Zulassungsbehörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung des Fahrzeugscheins erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugschein und, soweit vorgesehen, in den Fahrzeugbrief. Hängt die Erteilung der Betriebserlaubnis von der Genehmigung einer Ausnahme ab, so müssen die Ausnahme und die genehmigende Behörde im Brief bezeichnet sein.





Ich habe schon einige Fahrzeuge zum § 21 vorgestellt. ( Zuletzt meinen Wohnwagen ).

Der Sachverständige des TÜV übernimmt dann in der Regel die Daten aus dem alten Fahrzeugbrief und führt eine ähnliche Untersuchung wie bei der normalen HU durch.Sondereintragungen nach § 19 können gleich mit vorgenommen werden.
Der Sachverständige bestätigt dann, dass das Fahrzeug den gültigen Vorschriften entspricht.
Die Zulassungsbehörde erteilt daraufhin eine neue Betriebserlaubnis :D Fertig. :wink:

In der Praxis läuft die Sache kaum anders ab als eine normale HU mit Abgasuntersuchung plus Teileeintragung. Es kostet nur mehr Geld :roll: .

Wenn Dein Auto technisch in Ordnung ist und Gutachten für die Umbauten vorliegen, hast Du nichts zu befürchten.

Übrigens haben wir hier + 6°C und es regnet schon debn ganzen Tag :(
Zuletzt geändert von pcasterix am 11.12.2006 - 17:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Beda
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Beitrag von Beda »

Hallo Steffl,
genauso sehe ich das auch.
Ich kann mir vorstellen, daß sorum die Änderungen sogar weniger Widerstand hervorrufen.
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Beitrag von pcasterix »

Übrigens,

Fahrzeuge " versenken" klappt auch in Old Germany.

Ich erinnere mich ( ist schon etwas länger her ) an einen MAN KAT 1 8x8 auf Testfahrt im Moor der Lüneburger Heide.
Wer ist wohl da hineingefahren :fahren: :duck: ?

Zur Bergung waren ein Radlader, zwei gewaltige Seilwinden ( Bergepanzer ) und etwa sechs Stunden Zeit erforderlich. :oops:
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Beitrag von Steffl »

kok hat geschrieben:
Steffl hat geschrieben: Aber was ist das fuer eine Fluessigkeit auf dem Bild? Ist das etwa das, was man bei Euch Regen nennt? :hosenscheisser2: und :duck:
Lauf, lauf so schnell Dich die sandigen Dünen tragen, grrrr... :twisted: :twisted: :twisted:

Wollte Euch ja nur ein bischen aergern - und habe gar keine Argumente. Sh. heutigen Wetterbericht :? Es waere der schlechteste Witz aller Zeiten, wenn unsere Tour in die groesste Sandwueste der Welt wegen Regen ausfallen muesste!

-Steffl-
heute mir Goretex-Jacke ins Buero
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Beitrag von Steffl »

Hallo Leute,

ich nochmal wegen der Wiedereinfuhr unseres modifizierten V60. Ich war letzte Woche schonmal in D und habe bei Mitsu und bei der DEKRA vorbeigeschaut.

Also, die Betriebserlaubnis ist noch nicht abgelaufen, da es keine engueltige Stillegung war und noch keine 18 Monate verstrichen sind. (Dieser Zeitraum wurde fuer neue Abmeldungen tatsaechlich auf 7 Jahre hochgesetzt!) Sowohl Mitsu als auch DEKRA haben mir im ersten Anlauf empfohlen, alles wieder zurueckzubauen :evil: Der DEKRA-Mann meinte auf meinen Protest, er wuerde die Aenderungen alle abnehmen, wenn ich ihm deutsche ABE's (auch als Kopie) beibringen wuerde. In diesen muesste mein V60 BJ 2001 aber explizit aufgefuehrt sein. Eine Enzelabnahme des Fahrzeugs sei dann nicht erforderlich.

Damit bin ich schon sehr erleichtert. Und es sind alle OME-Umbauer und "75er-Querschnitt-Fahrer" im Forum aufgerufen. :wavey: Ingo!

Die Kiste geht zusammen mit dem X-Trail meiner Frau naechste Woche in den Container. Ich melde mich wieder, wenn ich Neuigkeiten habe.


-Steffl-
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Beitrag von Steffl »

Hallo Leute,

als ordentliches Forumsmitglied will ich alte Anfragen von mir sauber zu Ende bringen. Also ein abschließendes Wort zur "Wiedereinfuhr":

Was den V60 samt Modifikationen betrifft, war die Sache tatsächlich halb so wild. Mit den Unterlagen für die geänderte "Rad-Reifen-Kombination" und das OME-Fahrwerk von Ingos V60 ging es einmal durch eine TÜV-Abnahme und gut. Der Unterfahrschutz hat offenbar kein Aufsehen erregt. Die Distanzscheiben hatte ich schon in Dubai wieder demontiert, da die Lenkung bei über 100 km/h anfing zu zittern. Die Plastikschürzen sind zwar gekürzt aber dran. Bei der Zulassung hat die "Abnahme nach §21" etwas Erstaunen und Rückfragen gebracht. Offenbar war das mehr als gefordert ist. Als ich etwas von "Wiedereinfuhr" und "Ausland" sagte, hat die Kollegin sich schnell die Ohren zugehalten und den Stempel draufgehauen. :huepfen:

Was den X-Trail meiner Frau betrifft, sah das ganze schon komplizierter aus. Nach 6 Wochen Papierkrieg durch den "Umrüster" in Hagen haben wir eine "Ausnahmegenehmigung wegen Umzugsgut" bekommen. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hat für die ganzen Ausnahmen nicht ausgereicht und brauchte ein Beiblatt. Diverses ist "nicht geprüft" bzw. "entspricht nicht" deutschen Standard. :umnik: Ein Auszug: Sitzverankerung :achselzuck: , Wegfahrsperre :hammerschlag: , "Bremskreis US", Leuchtweitenregelung ... Geändert wurden meines Wissens nur die Glühbirnen der vorderen Blinker (orange statt weiß), und eine Nebelschlußleuchte wurde installiert. Zwar ist ein Ausschnitt im hinteren Stoßfänger vorhanden, aber der Umrüster hat einfach eine simple Leuchte unten drunter geschraubt. Für die deutschen Behörden scheint übrigens alles "US" zu sein, was nicht "EU" ist. :roll:

Soweit ich es herausbekommen konnte, sind die technischen Unterschiede zw. Golf- und EU-Version relativ beschränkt:
- keine Seitenairbags
- Abgasreinigung/ -regelung mit nur einer Lambda-Sonda statt zwei. Schadstofeinstufung entsprechend EURO 1. Evtl. läßt sich da aber mit einem Abgasgutachten noch dran drehen um die Steuer zu drücken.

Demnächst soll auch die Kiste mal in die Durchsicht, hat jetzt ein bischen lange rumgestanden. Insgesamt mag ich den X-Trail aber ganz gern. Der 2,5l-Benziner ist im Gegensatz zum 3,2 DI-D sehr laufruhig, selbst bei 170. Und der Hubraum hilft dem vergleichweise leichten SUV ziemlich auf die Sprünge. :duck: Verbrauch in Dubai 12 - 14 Liter, hier trotz Autobahn 10,5 Liter.

Fazit: Außereuropäische Fahrzeuge einzuführen ist ein ziemlicher Aufwand und in der Praxis nur als Umzugsgut möglich. Andernfalls geht der Umrüstaufwand v.a. wegen der Abgasvorschriften sehr schnell in die Höhe. Kostenpunkt für Umrüstung und Zulassung ca. 1.000 EUR. Die Bürokratie schafft es erfolgreich, den Markt abzuschotten.

-Steffl-

PS: Ist ein komisches Gefühl, hier mit dem Fahrzeug unterwegs zu sein. Hinten dran ist immer noch der Aufkleber "Arabian Automobiles LLC - with you all the way".
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Beitrag von Beda »

Steffl hat geschrieben:Hallo Leute,


Was den X-Trail meiner Frau betrifft, sah das ganze schon komplizierter aus. Nach 6 Wochen Papierkrieg durch den "Umrüster" in Hagen haben wir eine "Ausnahmegenehmigung wegen Umzugsgut" bekommen. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) hat für die ganzen Ausnahmen nicht ausgereicht und brauchte ein Beiblatt. Diverses ist "nicht geprüft" bzw. "entspricht nicht" deutschen Standard. :umnik: Ein Auszug: Sitzverankerung :achselzuck: , Wegfahrsperre :hammerschlag: , "Bremskreis US", Leuchtweitenregelung ... Geändert wurden meines Wissens nur die Glühbirnen der vorderen Blinker (orange statt weiß), und eine Nebelschlußleuchte wurde installiert. Zwar ist ein Ausschnitt im hinteren Stoßfänger vorhanden, aber der Umrüster hat einfach eine simple Leuchte unten drunter geschraubt. Für die deutschen Behörden scheint übrigens alles "US" zu sein, was nicht "EU" ist. :roll:


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PS: Ist ein komisches Gefühl, hier mit dem Fahrzeug unterwegs zu sein. Hinten dran ist immer noch der Aufkleber "Arabian Automobiles LLC - with you all the way".
Hallo Steffl,
Glückwunsch an uns beide :wink:
Für Dich, daß das fast ohne Reibungsverluste geklappt hat.
Für mich, daß ich mir nicht die Finger an diesem Abenteuer verbrannt habe.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Beitrag von Steffl »

Hallo Beda,

ja, daß kannst Du laut sagen. Der Umrüster in Hagen ist einer Großen im Lande. Der macht nichts anderes als Umrüsten (Hof voller US-Fahrzeuge). Und trotzdem hat sich's ewig hingezogen. Mag auch sein, daß unser Kleinauftrag nicht Prio 1 bei ihm hatte, aber nach eigener Aussage kommen X-Trail aus den Emiraten äußerst selten bei ihm auf den Hof, und entsprechend gab's viel trial-and-error.

Beim Pajero habe ich übrigens den Eindruck, daß er besser läuft. Vielleicht liegt's am Diesel hier, vielleicht an der Ventilnachstellung, wahrscheinlich an beidem. Danke! :wink:

-Steffl-
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