Besteuerung von Wohnmobilen

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Matthias
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Beitrag von Matthias »

Hallo Bernd,

hast sie doch noch gefunden, gut! Aber: Innenhöhe ca. 110 cm, Hubdach ca. 50 cm. Macht zusammen, äh, unbrauchbare 160 cm. Was nun?

Grüße
Matti
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

ich denke es wird ein Eigenbau werden. Dann bin ich soweit flexibel, daß das hochgestellte Dach auf 1,72 m kommt. Preiswerter ist der Eigenbau allemal. Ich werde die obere Alu-Platte meines Dachträgers als "Deckel" für die Öffnung nehmen. Die umlaufende LKW-Plane dürfte selbst mit Keder, nicht allzu teuer werden. Kederrinne an den Deckel und an die Winkel der Öffnung. Fertig!?


Bis später

k.iesel
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bm
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Beitrag von bm »

Oder so?

Für schnelle Ergebnisse mit Heimwerkerausrüstung folgender Vorschlag.

Verschnippeltes Hubdach mit gutem Zeltbalg und Aufstellschere ersteigern,für billisch.
Senkrechte Dachseiten aussenherum gerade schneiden
Aufbauen,feststellen was an Höhe >1,70m fehlt,Distanzrahmen(Aluprofil) zwischen Dach und
Zeltbalg setzen,Seitenwände verlängern und an Fahrzeug anpassen.Siehe Skizze.
Fettich und wieder haben wir Mühen und Kosten gescheut.

Gruss Bernd


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Beda
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Beitrag von Beda »

Matthias hat geschrieben:Hallo Bernd,

hast sie doch noch gefunden, gut! Aber: Innenhöhe ca. 110 cm, Hubdach ca. 50 cm. Macht zusammen, äh, unbrauchbare 160 cm. Was nun?

Grüße
Matti
Hallo Matthias,
ich glaube da ist deutlich mehr Innenhöhe:
Beda hat geschrieben:
Hendrik hat geschrieben:Oh mann, das ist ja grausam, was die da fabriziert haben.
Vielleicht hätte bei mir doch ein Normaldachler getan, wenn ich das so sehe.

Hauptgrund für meinen Hochdachler war ja die Innenraumhöhe zu "drinsitzen"
inner Küche...

Gruß

Hendrik
Hallo Hendrik,
Innenhöhe ohne alle Verkleidungen und Bodenplatten:
maximal in der Mitte 120cm, am Rand 116 cm.
Ob du jetzt laut "Sch...e" schreien mußt :?:
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Matthias
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Beitrag von Matthias »

High!

Das stimmt schon mit den 120 cm, wenn man alles rausschnippelt. Dann kommt man aber mit einem normalen Hubdach trotzdem nur auf 170 cm oder weniger (manche sind nur 45 cm hoch). Zum Stehen ist das sowieso zu wenig. Bernds Lösung ist da besser. Oder man findet ein höheres Hubdach.

Grüße
Matthias
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Beitrag von Schlappohr »

Servus Raumhöhesuchende

Eine Lösung die zwar nicht besonders schön ist aber die gewünschten Kriterien erfüllt gibt es hier


Bild

Gruß
Florian
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Beitrag von Beda »

Hallo Florian,
Da könnte auch ein fest montiertes Maggiolina o.ä. mit dem entsprechenden Deckendurchbruch mithalten.
Statt Blechboden einen aufrollbaren Lattenrost und schon hat man eine vollwertige Maisonettewohnung.
Zusatznutzen: Endlich keine verschimmelte Matratze mehr.
Zuletzt geändert von Beda am 30.03.2007 - 18:44, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Beitrag von Schlappohr »

Hallo Beda

Bei den Preisen dieses Telekopsystems ist die Maggio-Variante sicherlich eine ernsthafte Alternative für die Bastelbegabten.

Gruß
Florian
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Beitrag von Beda »

http://www.tuev-nord.de hat geschrieben:Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist.

Zulassungsrechtlich wird dazu in jedem Fall folgende Mindestausstattung benötigt, die fest eingebaut sein muss:
Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
Schlafplatz
Er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7 Meter große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.
Schrank bzw. Stauraum
Er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen über bei Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum hinausgehende Staumöglichkeiten vorhanden sein.
Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.

Steuer und Versicherung
Für Wohnmobile, die folgende zusätzliche finanzrechtliche Anforderungen erfüllen, gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist:

Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
Im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle muss die Stehhöhe mindestens 170 cm betragen.
Der Kocher muss fest eingebaut sein.

Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Joe
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Beitrag von Joe »

Hallo Beda,

(und natürlich auch alle anderen Betroffenen),

ruhig mal hier nachlesen, was PRO ALLRAD so dazu schreibt:

zum Thema WoMos etwas runterscrollen bis:
PRO ALLRAD hat geschrieben:
27.11.2006 In eigener Sache

Gesetz(-entwurf)
Den Gesetzentwurf - ein Kunstwerk der Regelwut

Ein Versuch der Erklärung am Beispiel Wohnmobil:
Gerade für Dich Beda, sollte vor allem der letzte Absatz interessant sein ... :wink:

Grüße

Rolf - immer noch verwundert, dass der Verein hier so wenig, bzw. gar keine Unterstützung findet :?
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hi Beda,

Im reinen Gesetzestext steht nichts von fest eingebautem Kocher.

Ich weiß nicht woher der TÜV-Nord das hat.

Bis später.

k.iesel
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Fazil
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Beitrag von Fazil »

Hallo Klaus,

hier findest du die Antwort:

Richtlinie 2001/116/EG der Komission
zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG vom 20.Dezember 2001

Anhang II
Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen

5.1
"Wohnmobil" ein Fzg. der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, das es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

- Tisch und Sitzgelegenheiten
- Schlafgelegenheiten die u.U Tagsüber als sitze dienen können
- Kochgelegenheit und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Einrichtungen

Die Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen,mit Ausnahme des Tischs der leicht entfernbar sein kann


Grüsse

Fazil
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

So. Der Innenraum ist zu 70 Prozent fertig. Jetzt gehen die Gedanken an das "Dosenöffnen".

Ich habe vor den äußeren Alurahmen mit einem Innenprofil mit dem Fahrzeugdach dazwischen mittels Distanzstücken/Unterlegscheiben zu verschrauben. Wie fülle ich die Hohlräume aus. Mit einem Holzprofil, ist mir zu ungenau. Mit BauSchaum, ja aber welchen. Oder sind die BauSchäume generell ätzend zum Blech/Alu?

Kennt von Euch jemand die Schaum-Arten?

Ich habe mal einen Querschnitt angefertigt um den Plan zu verdeutlichen.

Bis später

Euer k.iesel
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motorang
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Beitrag von motorang »

Der normale Billigschaum ("Montageschaum", einkomponentig) ist weniger dauerhaltbar, schäumt aber sehr stark (kann Bleche auseinandertreiben). Wird beim Härten recht spröde, ich schätze den rüttelt es im Auto bald zusammen.

Sogenannter 2K-Schaum ist da besser weil er weniger treibt und haltbarer ist. Dafür auch teurer und weniger ergiebig. Erkennbar auch am drehbaren Plastikring am Dosenboden (zum Mischen der beiden Komponenten).

Gryße!
Andreas, der motorang
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hallo Motorang,

rüttelt sich der 2-k Schaum nur später, aber auch, zusammen?

Dann wären Holzdistanzstücke in Verbindung mit Montageklebern (silikon-ähnlich, neutral-vernetzt) doch die bessere Wahl.?

Bis später, man liest sich.

k.iesel
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Beitrag von Joe »

Wer immer noch nicht dran glaubt ...

... bitte mal die neuen Ausführungen zum Thema "unechte WoMos" von ProAllrad durchlesen :wink:

http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5 (ggf. copy / paste ...)

Der Beitrag zeigt auch recht deutlich, mit welcher Aroganz und Willkür die Finanzbeamten zum Teil vorgehen, andererseits aber auch, dass es durchaus auch positive Ausnahmen gibt :D

Vor allem die Reaktionen, wie: "dann klagt doch, unsere Kosten zahlt ja eh der Staat ..." sind erschreckend (wobei mir durchaus nicht neu!). Schon krass, wie unsere "Volksvertreter" mit UNSREREN Steuergeldern umgehen. Eigentlich müsste man solche Leute alle an Ihren geleisteten "Diensteid" erinnern, verklagen und entlassen ... :evil: :evil: :evil:

Grüße und einen schönen Feiertag

Rolf
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Beitrag von Beda »

Hallo Gemeinde,
Überraschung!!!!!!!
01.06.2007
Bild
06.06.2007
Bild
25.06.2007
Bild

Fortsetzung folgt.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Beitrag von Beda »

.....und der vorläufig letzte Teil:

Bild
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Beitrag von guido »

Hallo Beda!

Welche Eintragung hast Du denn genau im Schein stehen?
Ist Dein Wagen als ehemaliger Kombinationskraftwagen anzusehen, also das zulässige Gesammtgewicht über 2,8 Tonnen, oder hast Du eine echte Wohnmobilzulassung?

Ich bin mich ja auch am Streiten mit meinem Finanzamt. Das schöne ist ja das die Dein Auto erst als sonstiges Auto einstufen ( was ja auch ein guter Steuersatz ist ) und dann als Wohnmobil bezeichnen.

Gruß Guido
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Beda
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Beitrag von Beda »

Hallo Guido,
lies selbst!
Scheinbar sind die Rheinland-Pfälzer deutlich lockerer drauf als z.B. die Bayern.

Bild

Die Einordnung von 01.05.05-31.12.05 interpretiere ich als Kulanz.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Beitrag von Joe »

Hallo Beda,

ist doch eine völlig normale Berechnung, nach dem momentanen Besteuerungsvorstellungen (-wünschen) des Staates.

Schliesslich hast Du ein "echtes" Wohnmobil mit > 1,70 Stehhöhe und FA-freundlichem Eintrag von 2,25 mtr. Fahrzeughöhe, woraus die dann > 1,70 mtr. Stehhöhe folgern, vom Hubdach mal ganz abgesehen ... :wink:

Freut mich für Dich, dass Deine Steuern sich in einem verschmerzbaren Rahmen halten, würde aber dennoch unter Vorbehalt zahlen und Einspruch einlegen, da momentan einige Verfahren (u.A. vom ADAC) gegen die Besteuerung von WoMos laufen. Kostet ja nichts und schaden kann es ja auch nicht. Ohne Einspruch und Vorbehalt würdest Du aber nicht (rückwirkend!) von einem evtl. Erfolg profitieren :D

Grüße
Rolf
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Beitrag von guido »

Hallo Rolf,

na Bedas Wagen ist ja nicht NUR ein Wohnmobil. Er ist ( war ) ja auch gleichzeitig ein Kombinationskraftwagen. Und wenn der nun so gesehen wird wie er auch gesehn werden muß, ich sagne nur M1-AF. Dann stimmen die Stuern ja auch wieder....

Gruß Guido
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Beitrag von Joe »

Hallo Guido,

da Bedas Auto nur 2 zugelassene (!) Sitzplätze hat (tatsächliche Beschaffenheit, auch wenn 7 eingetragen sind) kann es kein M1AF sein! Und als WoMo kostet er halt immer noch ~ 120 € zuviel an Steuer, wenn ADAC und Co. Recht bekommen.

Grüße
Rolf
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Beitrag von guido »

Hi Joe,

nur mal so für mich: Ich hab nix gefunden das ein M1-AF mehr als 2 Sitzplätze haben muß.

Aber ist aber auch nicht ganz so wichtig. Mir geht es darum das augenscheinlich langsam Bewegung in die Sache kommt. Aber ist schon toll innerhalb von 4 Wochen 3 Steuerbescheide zu bekommen. Armes Deutschland!

Gruß Guido
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Beitrag von Joe »

Hi Guido,

M1AF = Mehrzweckfahrzeug. Kurz beschrieben bedeutet das u.a., dass der hintere Teil des Fahrzeug sowohl zum Transort von Personen, als auch von Gütern genutzt werden kann. Durch Wegklappen der Sitzbank wird zusätzlicher Raum hierzu zur Verfügung gestellt. Sind hinten keine Sitze vorhanden, fehlt auch der Mehrzweck ... zumindest nach EU-Richtlinien. Was die deutschen Finanzämter davon machen, bzw. wie diese das auslegen, ist wiederum eine andere Geschichte.

Bedas Auto hat zwar hinten sicherlich Sitzgelegenheiten, nur bezweifle ich mal, dass diese vom TÜV für die Personenbeförderung zugelassen sind.

Grüße
Rolf
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Beitrag von MF »

Moin

Wollte ich immer schon mal berichten.

In BK auf dem Stand von Desert-Tec hab ich gesehen,

das die ein Minihubdach anbieten.

Laut Flyer 900€ zum Selbsteinbau, 2100€ mit Einbau + Tüv.

So wie k.isl das eigentlich auch angedacht hat.

Haben auch darauf hingewiesen, damit die Kriterien für ein Womo, im Finanzamt sinne , zu erreichen.

Gruß Mario
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Beitrag von Matthias »

Hallo Mario,

kommen die damit auf die geforderten 1,70 m? Bei 45 cm Hubhöhe wage ich das mal zu bezweifeln.

¿M?
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Beitrag von MF »

Moin

Nicht ganz.

Beim HZJ anscheinend auch nicht.

Die Grafik im Flyer gibt den HZJ mit 1240mm Höhe an.

Plus 450 mm vom Dach macht 1690mm.

Naja, wenn der FA-Beamte mit nem weichen Zollstock mist,hauts hin. :wink:

Die schreiben da auch was , von Stehhöhe auf 1m².

Was hat's damit nu aufsich?

Gruß Mario
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Beitrag von Joe »

Moin Mario,
MF hat geschrieben:Die Grafik im Flyer gibt den HZJ mit 1240mm Höhe an.

Plus 450 mm vom Dach macht 1690mm.
Du vergisst, die Aufbauhöhe des Daches mit einzurechnen, schätze mal so etwa 15 - 20 cm :umnik:
MF hat geschrieben:Die schreiben da auch was , von Stehhöhe auf 1m².
damit ist gemeint, dass die FAs eine Fläche von min. 1m² im Bereich der Kochgelegenheit (oder war's die Spüle?) mit min. 1,70 Stehhöhe sehen wollen, um das Fahrzeug als WoMo zu versteuern.

Was ich aber immer noch nicht so ganz verstehe: warum wollt Ihr Eure Autos mit sowas verschandeln? Einen wirklichen, praktischen Nutzen sehe ich bei so kleinen Hubdächern nämlich nicht wirklich! 100 x 110 cm Dachausschnitt, da passen knapp die Schultern rein :lol:

Warum dann? Um die höhere Steuer für "echte" WoMos, zu löhnen, statt der günstigeren Gewichtsbesteuerung für "unechte" WoMos?

Grüße

Rolf - der gestern gerade wieder ~687 € an's FA abgedrückt hat :evil: unter Vorbehalt natürlich ... :twisted:
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Beitrag von Joe »

wer ein wenig lesen mag:

bei ProAllrad gibt es neues zum Thema Sonderfahrzeuge, PKW, LKW, WoMo & Co.

Grüße aus dem grauen Norden
Rolf
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