Besteuerung von Wohnmobilen

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Beda
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Besteuerung von Wohnmobilen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
weil gerade mal wieder div. dazu in der Presse zu finden ist und weil mir verschiedene Steuerrechner Kfzsteuern bis zu 3000.-EURO/a anbieten, habe ich mal auf den Internet-Seiten des rheinland-pfälzischen Ministeriums der Finanzennachgelesen.
www.fm.rlp.de hat geschrieben:14. Wie werden Wohnmobile besteuert?

Für Wohnmobile gibt es im Kraftfahrzeugsteuergesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2006 eine eigenständige Fahrzeugkategorie. (Regelung bis Ende 2005: siehe Ende der Frage).

Diese neue Kategorie umfasst alle Wohnmobile sowohl unter als auch über 2,8 Tonnen. Besteuert wird nach Emissionsverhalten und verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht.

Es gibt drei abgestufte Tarife. Sie lehnen sich an die bestehenden verkehrsrechtlichen Schadstoffklassen an und sollen einen Anreiz für möglichst emissionsreduzierte Fahrzeuge bieten.

Besteuert wird in Schritten von angefangenen 200 Kilogramm Gesamtgewicht.

a) Schadstoffklasse S 4: Wenn nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Wohnmobil mindestens der Schadstoffklasse S 4 entspricht (im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:

bis 2000 Kilogramm 16 Euro
über 2000 Kilogramm 10 Euro

Insgesamt beträgt die Steuer aber nicht mehr als 800 Euro pro Jahr.

b) Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S1: Wenn nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Wohnmobil der Schadstoffklasse S 3, S 2 oder S 1 entspricht (im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:

bis 2000 Kilogramm 24 Euro
über 2000 Kilogramm 10 Euro


Insgesamt beträgt die Steuer aber nicht mehr als 1000 Euro pro Jahr. Vom Jahr 2010 an gilt für die weniger anspruchsvolle Schadstoffklasse S 1 die nachfolgende tarifliche Zuordnung c).

c) Werden die Voraussetzungen für die oben genannten Schadstoffklassen nicht erfüllt, dann werden pro angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht an Steuern fällig:

bis 2000 Kilogramm 40 Euro
zwischen 2000 und einschließlich 5000 Kilogramm 10 Euro
zwischen 5000 und einschließlich 12000 Kilogramm 15 Euro
über 12000 Kilogramm 25 Euro


Von 2010 an gilt dies auch für die Schadstoffklasse S 1.

Bisherige Regelung für Zeiträume bis 31. Dezember 2005: Bei einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2800 Kilogramm wird nach § 8 Nr. 1 KraftStG (Hubraumbesteuerung) besteuert, bei einem zulässigen Gesamtgewicht über 2800 Kilogramm nach § 8 Nr. 2 KraftStG (Gewichtsbesteuerung).
Da rechne ich also: 2810kg aufgerundet auf 3000kg/200kg x10EURO/a=150EURO/a
Dafür baue ich notfalls auch eine Spüle ein :wink:
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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bm
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Beitrag von bm »

Guten Abend Beda

Mit dem Klappdach auf dem Galloper,bist Du ja fein raus aus dem Dilemma.
Aber ein bischen teurer wie 150€ könnte es doch werden.
Rechenkünstler in anderen Foren kommen,bei vergleichbaren Fahrzeugen,auf 290€.

2000kg/200kg=10 mal 24€ =240€ quasi als Sockel
1000kg/200kg= 05mal 10€=050€
3000kg Womo S1-S3 kostet 290€

Wäre doch gerechter,den leichten Womos gegenüber,oder?

Was jetzt mit den unechten Womos,ohne 1,70m Innenhöhe passiert?
Ortstermin beim Finanzamt,vierstellige Steuernachzahlungen,da die Änderung ab01.01.2006 gilt? :kopfgegenmauer:


Gruss Bernd

1999er,Galloper 2.5 TDI,Plechfelgen,lang,Basic,Nachrüstkat Euro2
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Beda
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Beitrag von Beda »

Hallo Bernd,
ich glaube nicht an eine Überprüfung :super:
Deine Rechnung erscheint mir plausibel.
Wäre schon merkwürdig, wenn es billiger würde.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Joe
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Beitrag von Joe »

bm hat geschrieben:Was jetzt mit den unechten Womos,ohne 1,70m Innenhöhe passiert?
Ortstermin beim Finanzamt,vierstellige Steuernachzahlungen,da die Änderung ab01.01.2006 gilt?:kopfgegenmauer:
Moin Bernd,

sollte da doch noch eine Nachzahlung kommen, auf alle Fälle Einspruch einlegen und nur unter Vorbehalt zahlen!

Mögliche Weise gibt's da auch für "unechte WoMos" noch einen Weg (und wenn dann sogar günstiger als die "Echten"). Steht aber noch in den Sternen. Wenn Dein FA sich meldet, bitte PN wegen möglichen Vorgehensweisen an mich, oder an proallrad.com wenden.

Gruß
Rolf
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Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
1.Florian ist mir zuvorgekommen:
Schlappohr hat geschrieben:
Japantiger hat geschrieben:mein EL hat keine Stehhöhe von 1,75m über der Kochfläche.
Zauberwort: Hubdach
Bild

Schau doch mal bei SCA oder Reimo
2. Was ich schon mal irgendwo mehr als Witz geschrieben habe, sollte man notfalls auch mal auf seine Umsetz- und Legalisierbarkeit überprüfen. Nämlich die hintere Heizung auszubauen und durch eine "AnderSpülestehmulde" zu ersetzen.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Beitrag von Schlappohr »

Ich denke, dass das hier das Bild des Jahres wird...

Bild

Wer in der Ausrüsterbranche halbwegs clever ist, bekommt jetzt seine große Chance - dicker Wink mit dem Zaunpfahl (den man z.B. in Kleinwallstadt klauen könnte...)

Gruß
Florian
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

hat denn einer von den "Wohnmobilisten" bereits einen geänderten Steuerbescheid erhalten? Die Steuer für meinen Wohn-"Löppel" wird zum 15.1. fällig. Aber noch liegt kein neuer Bescheid vor.

Mal abwarten :wink: und nicht auf sich aufmerksam machen

k.iesel
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smoo

Beitrag von smoo »

Mal eine kurze Zwischenfrage: Hat der 2,5L Turbodiesel normalerweise Euro1?
Ich hab bisher nämlich den Euro1-Betrag bezahlt (ca. 680 Euro). Jetzt mit der neuen Einstufung in der Wohnmobilsteuer soll ich mit meiner Schlüsselnummer 0403 in "sonstige" fallen, also Nicht-Euro1?

Weiß jemand Rat?

Gruß smoo
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bm
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Beitrag von bm »

Hallo Smoo

Auf folgender ADAC Seite werden deine Fragen beantwortet
Emissions-Schlüsselnummern und Schadstoffklassen
xx03 war als PKW über 2 Liter Hubraum mit Zulassung vor 1996, Euro1 gleichgestellt.
Mit den neuen Papieren und in Feld14.1 mit 0403 ,als Womo unter2800kg
beschrieben,landet dein Elch in S 0.
Nicht gerecht,ist aber so.

Gruss Bernd

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Beda
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Beitrag von Beda »

Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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k.isl
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Hub/Klappdach Marke Eigenbau

Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

aufgeschreckt von der Stehhöhe 1,70 an der Spüle/Kocher habe ich mir eben mal eine kurze Zeichnung angefertigt, die als Gedankenanregung dienen könnte:

Über der letzten (bereits ausgebauten) Sitzreihe (Notsitze) wird zwischen den Dachspriegeln das Dach aufgeknabbert und mit einem relativ preiswerten Alu-Riffelblechdach klappbar wieder bedeckt. Ringsherum wird als Dichtmittel LKW-Plane zwischengearbeitet.

Meines Wissens nach kann der TÜV, solange man die Spriegel nicht antastet, keine Einwände erheben und man hat die geforderte Stehhöhe.

Wäre das nur eintragungspflichtig wegen der sich ändernden Fahrzeughöhe?

Auf Eure Meinung bin ich gespannt.

Euer

k.iesel

P.S.: Der nichts (an die Berlinokraten) zu verschenken hat. :twisted:
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pcasterix
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Re: Hub/Klappdach Marke Eigenbau

Beitrag von pcasterix »

Hallo,


k.isl hat geschrieben:
Meines Wissens nach kann der TÜV, solange man die Spriegel nicht antastet, keine Einwände erheben und man hat die geforderte Stehhöhe.

Wäre das nur eintragungspflichtig wegen der sich ändernden Fahrzeughöhe?
wenn der Umbau nach den Regeln der Technik ausgeführt wird sollte es keine Probleme mit der Eintragung geben. Ich würde mir vorher mit der Zeichnung beim TÜV grünes Licht geben lassen. Nach meiner Erfahrung sind die Sachverständigen bei vernünftigen Anliegen sehr hilfsbereit.

Wahrscheinlich würde dann die neue Fahrzeughöhe eingetragen. Und die Bemerkung dass die Dachluke während der Fahrt geschlossen und verriegelt sein muss.
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Matthias
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Beitrag von Matthias »

Hallo Klaus,

wieviel zusätzliche Höhe brauchst Du eigentlich? Reichen 50 cm? Dann evtl. ein ganz normales kurzes Hubdach vom Bulli nehmen. Gibt's gerade bei ebay.

Gr: M
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Beitrag von k.isl »

Hi Matthias,

nur ist bei den beiden Modell die Dachform (T2) stark vorgegeben. Schade.

In diesem Sinne und Danke für Deinen Hinweis

k.iesel
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Beitrag von bm »

Moin Klaus.

Hier gibts die Hubdächer zum Anpassen.
http://www.c-f-maier.info/projects/sca/ ... rack=40_53

Die meisten Gebrauchtdächer sind,wegen möglichst niedrieger Gesamthöhe,
leider so weit gekürzt,daß ein nochmaliges Anpassen,auf ein anderes Fahrzeug, kaum möglich ist.


Gruss Bernd


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Beitrag von Matthias »

Hallo Bernd,

hast sie doch noch gefunden, gut! Aber: Innenhöhe ca. 110 cm, Hubdach ca. 50 cm. Macht zusammen, äh, unbrauchbare 160 cm. Was nun?

Grüße
Matti
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Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

ich denke es wird ein Eigenbau werden. Dann bin ich soweit flexibel, daß das hochgestellte Dach auf 1,72 m kommt. Preiswerter ist der Eigenbau allemal. Ich werde die obere Alu-Platte meines Dachträgers als "Deckel" für die Öffnung nehmen. Die umlaufende LKW-Plane dürfte selbst mit Keder, nicht allzu teuer werden. Kederrinne an den Deckel und an die Winkel der Öffnung. Fertig!?


Bis später

k.iesel
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Beitrag von bm »

Oder so?

Für schnelle Ergebnisse mit Heimwerkerausrüstung folgender Vorschlag.

Verschnippeltes Hubdach mit gutem Zeltbalg und Aufstellschere ersteigern,für billisch.
Senkrechte Dachseiten aussenherum gerade schneiden
Aufbauen,feststellen was an Höhe >1,70m fehlt,Distanzrahmen(Aluprofil) zwischen Dach und
Zeltbalg setzen,Seitenwände verlängern und an Fahrzeug anpassen.Siehe Skizze.
Fettich und wieder haben wir Mühen und Kosten gescheut.

Gruss Bernd


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Beitrag von Beda »

Matthias hat geschrieben:Hallo Bernd,

hast sie doch noch gefunden, gut! Aber: Innenhöhe ca. 110 cm, Hubdach ca. 50 cm. Macht zusammen, äh, unbrauchbare 160 cm. Was nun?

Grüße
Matti
Hallo Matthias,
ich glaube da ist deutlich mehr Innenhöhe:
Beda hat geschrieben:
Hendrik hat geschrieben:Oh mann, das ist ja grausam, was die da fabriziert haben.
Vielleicht hätte bei mir doch ein Normaldachler getan, wenn ich das so sehe.

Hauptgrund für meinen Hochdachler war ja die Innenraumhöhe zu "drinsitzen"
inner Küche...

Gruß

Hendrik
Hallo Hendrik,
Innenhöhe ohne alle Verkleidungen und Bodenplatten:
maximal in der Mitte 120cm, am Rand 116 cm.
Ob du jetzt laut "Sch...e" schreien mußt :?:
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Beitrag von Matthias »

High!

Das stimmt schon mit den 120 cm, wenn man alles rausschnippelt. Dann kommt man aber mit einem normalen Hubdach trotzdem nur auf 170 cm oder weniger (manche sind nur 45 cm hoch). Zum Stehen ist das sowieso zu wenig. Bernds Lösung ist da besser. Oder man findet ein höheres Hubdach.

Grüße
Matthias
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Beitrag von Schlappohr »

Servus Raumhöhesuchende

Eine Lösung die zwar nicht besonders schön ist aber die gewünschten Kriterien erfüllt gibt es hier


Bild

Gruß
Florian
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Beitrag von Beda »

Hallo Florian,
Da könnte auch ein fest montiertes Maggiolina o.ä. mit dem entsprechenden Deckendurchbruch mithalten.
Statt Blechboden einen aufrollbaren Lattenrost und schon hat man eine vollwertige Maisonettewohnung.
Zusatznutzen: Endlich keine verschimmelte Matratze mehr.
Zuletzt geändert von Beda am 30.03.2007 - 18:44, insgesamt 2-mal geändert.
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Beda

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Beitrag von Schlappohr »

Hallo Beda

Bei den Preisen dieses Telekopsystems ist die Maggio-Variante sicherlich eine ernsthafte Alternative für die Bastelbegabten.

Gruß
Florian
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Beitrag von Beda »

http://www.tuev-nord.de hat geschrieben:Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist.

Zulassungsrechtlich wird dazu in jedem Fall folgende Mindestausstattung benötigt, die fest eingebaut sein muss:
Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
Schlafplatz
Er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7 Meter große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.
Schrank bzw. Stauraum
Er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen über bei Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum hinausgehende Staumöglichkeiten vorhanden sein.
Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.

Steuer und Versicherung
Für Wohnmobile, die folgende zusätzliche finanzrechtliche Anforderungen erfüllen, gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist:

Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
Im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle muss die Stehhöhe mindestens 170 cm betragen.
Der Kocher muss fest eingebaut sein.

Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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Beitrag von Joe »

Hallo Beda,

(und natürlich auch alle anderen Betroffenen),

ruhig mal hier nachlesen, was PRO ALLRAD so dazu schreibt:

zum Thema WoMos etwas runterscrollen bis:
PRO ALLRAD hat geschrieben:
27.11.2006 In eigener Sache

Gesetz(-entwurf)
Den Gesetzentwurf - ein Kunstwerk der Regelwut

Ein Versuch der Erklärung am Beispiel Wohnmobil:
Gerade für Dich Beda, sollte vor allem der letzte Absatz interessant sein ... :wink:

Grüße

Rolf - immer noch verwundert, dass der Verein hier so wenig, bzw. gar keine Unterstützung findet :?
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Beitrag von k.isl »

Hi Beda,

Im reinen Gesetzestext steht nichts von fest eingebautem Kocher.

Ich weiß nicht woher der TÜV-Nord das hat.

Bis später.

k.iesel
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Fazil
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Beitrag von Fazil »

Hallo Klaus,

hier findest du die Antwort:

Richtlinie 2001/116/EG der Komission
zur Anpassung der Richtlinie 70/156/EWG vom 20.Dezember 2001

Anhang II
Begriffsbestimmungen für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen

5.1
"Wohnmobil" ein Fzg. der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, das es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

- Tisch und Sitzgelegenheiten
- Schlafgelegenheiten die u.U Tagsüber als sitze dienen können
- Kochgelegenheit und
- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Einrichtungen

Die Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen,mit Ausnahme des Tischs der leicht entfernbar sein kann


Grüsse

Fazil
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Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

So. Der Innenraum ist zu 70 Prozent fertig. Jetzt gehen die Gedanken an das "Dosenöffnen".

Ich habe vor den äußeren Alurahmen mit einem Innenprofil mit dem Fahrzeugdach dazwischen mittels Distanzstücken/Unterlegscheiben zu verschrauben. Wie fülle ich die Hohlräume aus. Mit einem Holzprofil, ist mir zu ungenau. Mit BauSchaum, ja aber welchen. Oder sind die BauSchäume generell ätzend zum Blech/Alu?

Kennt von Euch jemand die Schaum-Arten?

Ich habe mal einen Querschnitt angefertigt um den Plan zu verdeutlichen.

Bis später

Euer k.iesel
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Beitrag von motorang »

Der normale Billigschaum ("Montageschaum", einkomponentig) ist weniger dauerhaltbar, schäumt aber sehr stark (kann Bleche auseinandertreiben). Wird beim Härten recht spröde, ich schätze den rüttelt es im Auto bald zusammen.

Sogenannter 2K-Schaum ist da besser weil er weniger treibt und haltbarer ist. Dafür auch teurer und weniger ergiebig. Erkennbar auch am drehbaren Plastikring am Dosenboden (zum Mischen der beiden Komponenten).

Gryße!
Andreas, der motorang
L300 4WD Technik-FAQ unter motorang.com/L300
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Beitrag von k.isl »

Hallo Motorang,

rüttelt sich der 2-k Schaum nur später, aber auch, zusammen?

Dann wären Holzdistanzstücke in Verbindung mit Montageklebern (silikon-ähnlich, neutral-vernetzt) doch die bessere Wahl.?

Bis später, man liest sich.

k.iesel
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