Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Joe
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Hallo Kay,

den Oxi hat unser Löppel natürlich auch drunter. Allerdings gab es vom 4D56 nur die Versionen:
1. OHNE Oxikat aber mit AGR und damit rote Plakette,
2. ohne AGR dann gar keine Plakette und
3. die Version mit elektronisch gesteuerter Einspritzpumpe und Oxikat mit serienmäßig gelber Plakette.

Die Versionen 1+2 können, durch Nachrüstung des OM Oxykats, auf die gelbe Plakette gebracht werden - mehr geht auf "normalem" Wege nicht. Mit normalem Weg meine ich Nachrüstlösungen mit ABE oder ähnlichem und nicht diese ominösen "kann nur bei uns im Hause per Einzelabnahme eingetragen werden" Geschichten.

Da 2 oder mehr Oxikats in Reihe geschaltet nichts bringen, bzw. wohl nicht anerkannt werden, ist bei den Fahrzeugen 1+2 keine offizielle Möglichkeit gegeben, die grüne Plakette zu erlangen - womit hier sehr wohl die Sonderregelung greifen dürfte.

Gruß Rolf
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motorang
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von motorang »

Hallo,
technisch gesehen sind Oxikat und DPF (Dieselpartikelfilter) zwei unterschiedliche Dinge. Oxikat gibt es bald mal, reicht aber meines Wissens nicht für eine grüne Plakette. Dafür wäre ein DPF notwendig der sich aber nicht so einfach dranstöpseln lässt da er (wegen Reinigung) relativ gut im System verankert sein muss, oder als reiner Durchflussfilter leider nicht sehr effizient ist.

http://www.feinstaubplakette.de/faq.php" onclick="window.open(this.href);return false;

Gryße!
Andreas, der motorang
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unbemerkt
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von unbemerkt »

Moin allerseits,

sorry aber ich ging, entsprechend dem ersten Beitrag von einem V20 mit gelber Plakette und ohne schon durchgeführte "Verbesserung" aus. Der Oxikat von Oberland verbessert jeweils tatsächlich nur um eine Stufe. Im vorliegenden Fall wäre es von Gelb nach Grün und würde alle 115 PSler betreffen.

Das die 99 PSler nur von rot auf gelb kommen können und dann gelb behalten und nicht entsprechend dem oben angeführten Schreiben, weil keine Verbesserungen mehr möglich, sind in die Umweltzonen dürfen, habe ich schon leidvoll am L200 erfahren dürfen.

Es bleibt tatsächlich beim schwachsinnigen Tatbestand, das man für einen Mitsubishi mit 99 PS teuer Geld für eine Nachrüstung ausgeben kann und dann trotzdem nicht in die Städte fahren darf, wohingegen z.B. gewisse Ford Transit, weil es gar keine passende Nachrüstung gibt, für ein kleines Geld beim Tüv die Papiere für die Ausnahmegenehmigung bekommen. :kopfgegenmauer: Man muß also nur beim TÜV nachfragen, was in deren Liste steht und dementsprechend kann man preiswert an die Sondergenehmigung kommen oder auch nicht. Bei den Mitsubishis weiß ich aber sicher, das die Verbesserung in der Liste aufgeführt ist und auf diese Liste dürften die TÜV-Stationen alle online zugreifen, damit starb auch mein L200 für mich.

Mit Grüßen und einem herzhaften Dank an unsere Regierenden für die Kaufempfehlung eines Benzinmonsters als Handwerkerfahrzeug.

PS: Ein Berufskollege fährt jetzt einen schönen gepflegten Mercedes Transporter aus den 70ern mit fein lackierter Holzpritsche und schwarzer Beschleunigungswolke, geduldet durch Leipzig. :hammerschlag:

PPS: @ Rolf, ich würde in Deinem Fall die Abgasuntersuchung nicht vom TÜV sondern von eine wohlwollenden Werkstatt machen lassen, um die grüne Plakette evtl. zu behalten.... :wink: :coolman: :finger:
Ich brauche keine Uhr. Ich habe Zeit. (ein Berber, als ich ihm meine Uhr feilbot)

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Joe
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Kay,

das mit dem Erhalt der Plakette hatte ich auch ursprünglich so gedacht, wobei mein Freundlicher da sicher auch mitgespielt hätte. Außerdem hätte man ja auch einfach nur einen Aufkleber von draußen darüber kleben können und niemandem wäre die Plakette bei der HU aufgefallen :mrgreen: . Nur gibt es da ein Problem: seit 11(?) 2013 gehört die Kontrolle der Plakette halt zu den Prüfkriterien der HU, was bis dahin nicht der Fall war. Beim letzten TÜV hatte der Geheimrat meines Vertrauens noch drüber gewitzelt - "ein 4D56 mit grüner Plakette, lass Dich mal nicht von der Rennleitung erwischen ... :wink: " Jetzt sieht das leider anders aus, da Prüfkriterium und wenn es dann später auffällt, könnte es richtig Ärger geben - da is nicht mehr mit, die Werkstatt ist "versehentlich" in der Zeile verrutscht :(

Deinen L200 hättest Du zwar "grün" gekriegt, allerdings für >1,6 K€ für einen DPF, zzgl. einen neuen Oxikat (wenn dieser älter als 5 Jahre ist) und die Anfahrt zu einer vorgegeben Prüfstelle und Gebühren.

Bevor ich das Geld dafür ausgebe, würde ich eher meinen GdB (aG) neu feststellen lassen, denn damit wäre ich dann sowieso von jeglichem Plakettenwahn ausgenommen :wink:

Gruß
Rolf
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Dicker1

Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Dicker1 »

Hallo Zusammen,

ich werde mir meine Bescheinigung heute abholen. TÜV Prüfer hatte mich gestern Abend noch angerufen, dass sie geschrieben ist und zur Abholung bereit liegt.

Im Anhang nochmals der Originaltext der 35. Verordnung zur Durchführung des BlmSchG (Bundesimmissonsschutzgesetz).
Hier steht auf Seite 7 geschrieben welche Fahrzeuge von Amtswegen von der Umweltzone befreit sind. Auf Seite 10 ist weiter ausgeführt was zu tun ist.
Entgegen des Schreibens was Andreas "Feinstaubplakette" eingestellt hat, gilt nicht was in diesem Schreiben steht, das das Fahrzeug mit der Originaleinstufung im System steht (also für den 2,8TD mit dem 4M40 Motor "ROT" sondern was in den Papieren eingetragen ist mit Oxikat "Gelb") daher wird dieses Fahrzeug wie Euro 3 bewertet, und kann nicht nachgerüstet werden und erhält somit die TÜV Bescheinigung.
Zur Info: Diese Bescheinigung kann nur der TÜV ausstellen nicht DEKRA oder GÜT oder andere Prüfstellen.

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umwe ... efinal.pdf

Gruß
Andreas aus Hagen
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bm
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von bm »

Tach zusammen.

Der Andreas aus Hagen liegt da schon richtig.

Es steht da eindeutig:
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß Anhang 2
Nr. 3 Abs. a-h der 35. BImSchV,
d.h. Abgasstufe Euro 3,

Wenn man jetzt den Anhang 2 ausgräbt findet man
3.
Schadstoffgruppe 3
Kraftfahrzeuge, die
(Abs. a) in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und die vorgeschriebenen Grenzwerte unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie nicht überschreiten.

Die Absätze - h können wir uns sparen.

Wobei die magischen Zeichen darin,98/69/EG III ; A,sind.
Diese finden sich auch im Fahrzeugschein,Spalte 1,der nachgerüsteten
Pajero und Galloper wieder.


Gruß Bernd


1999er,Galloper 2.5 TDI,Plechfelgen,lang,Basic,Nachrüstkat Euro2
Dicker1

Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Dicker1 »

Habe am Freitag meine Bescheinigung vom TÜV bekommen.
Ich frage mich, warum es nicht einfacher ist für alle beteiligten anstelle der Bescheinigung nun eine grüne Plakette ztu bekommen, das versteht doch jeder. Ich bin mir sicher das ich trotz Bescheinigung aber mit gelber Plakette das ein oder andere Knöllchen bekommen werde und ich ein Wiederspruch nach dem anderen schreiben muss, da diese Regeln bei den Behörden weitestgehen unbekannt sind.

Hier nochmals zur Klärung des Sachverhaltes:
Alle Fahrzeuge (Pajero) die von Rot nach Gelb mit einem Oxikat oder sonst wie aufgerüstet wurden, und dies in Ihren Fahrzeugpapieren bescheinigt haben ( meist eine 54ziger Schadstoffnummer) und für das es keinen Dieselpartikelfilter zum nachrüsten auf grün gibt, und nachweisen können das das Fahrzeug vor dem 1.01.2008 auf sie zugelassen wurde wird diese Bescheinigung vom TÜV bekommen.

Wichtig ist darauf hinzuweisen das eine Verbesserung von Rot auf Gelb in den Papieren eingetragen ist, da der Pajero im Original in der Datenbank des TÜV mit Rot eingestuft ist.

Die Vorschrift sagt aber das alle Fahrzeuge die vorher Euro 3 sind ( was der Pajero nur mit einem Upgrade schafte) und für die es keinen Dieselpartikelfilter zu erwerben gibt diese Bescheinigung erhalten.

Gruß
Andreas aus Hagen
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
das klingt doch gut außer für die unter uns, die ständig die Fahrzeuge wechseln.
Mal sehen, ob das bei uns auch bekannt ist.

Noch etwas zur Klärung:
Nur mit Oxi-Kat gibt es nie eine grüne Plakette maximal gelb.
Unsere Fahrzeuge sind meines Wissens die einzigen, bei denen es mit Oxi-kat von nix auf gelb geht.
Der DPF von SK-Hande... taucht in offiziellen Unterlagen nicht auf.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
gerade hatte ich ein nettes Telefonat mit einer Dame vom Umweltministerium NRW.
Kurz zusammengefaßt:
Daß die Formulierung:
........... Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge .................
etwas unscharf ist und nicht klar sagt, ob Wohnmobile enthalten sind oder nicht, ist dort noch niemandem aufgefallen.
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse#Klasse_M" onclick="window.open(this.href);return false;
Klasse M

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Klasse M1G:
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 t.

Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Sie versucht diese Frage zu klären.

Diese Verordnung gilt nur für NRW.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

http://www.kfz-betrieb.vogel.de hat geschrieben: Neue Kompetenzen für AU-Betriebe in NRW
Bescheinigung der Nicht-Nachrüstbarkeit von Dieselfahrzeugen neu geregelt


25.09.14 | Autor: Christoph Baeuchle

Kann ein Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nicht nachgerüstet werden, darf es nur mit entsprechender Bescheinigung in Umweltzonen fahren.

Neben den Technischen Prüfstellen und den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen dürfen in Nordrhein-Westfalen künftig auch AU-Werkstätten die Nicht-Nachrüstbarkeit von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter bescheinigen. Auf Forderung des nordrhein-westfälischen Kraftfahrzeuggewerbes sei das Umweltministerium NRW dieser Regelung nachgekommen, teilte der Kfz-Landesverband NRW mit.

Aus Sicht des Kfz-Gewerbes NRW bestätigt die Tatsache, dass nun auch anerkannte AU-Werkstätten Nicht-Nachrüstbarkeitsnachweise ausstellen dürfen, die Fachkompetenz der Kfz-Meisterbetriebe. Sie seien ohnehin erste Anlaufstelle der Kunden bei der Frage nach Nachrüstmöglichkeiten. Allein in NRW gibt es insgesamt rund 900.000 Dieselfahrzeuge mit einer gelben Plakette.

Welche Möglichkeiten sich für eine Nachrüstung bieten, kann man zum Beispiel in der Datenbank der GTÜ oder der von TÜV/DEKRA unter http://www.feinstaubplakette.de" onclick="window.open(this.href);return false; prüfen. Ergibt die Recherche, dass kein Dieselpartikelfilter für das Fahrzeug auf dem Markt zur Verfügung steht, kann die anerkannte Werkstatt das Formular des Nicht-Nachrüstbarkeitsnachweises ausstellen. Der Nachweis ist unbefristet und muss auf dem Armaturenbrett sichtbar sein.

Nach Angaben des Kfz-Landesverbandes gilt seit Juli 2014 im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW – außer in Münster – nur noch für Fahrzeuge mit einer grünen Plakette freie Fahrt in Umweltzonen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen zur Einfahrt in die Umweltzonen für Anwohner oder Gewerbetreibende. Für Anwohner reicht es, die Anwohnerparkausweise im Auto auszulegen. Bürger und Gewerbetreibende, deren Fahrzeuge keine Plakette bekommen, können von den Straßenverkehrsämtern eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette, die bereits vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Halter zugelassen sind und für die es keinen Dieselpartikelfilter (DPF) gibt, haben mit einem Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit auch freie Fahrt in den NRW-Umweltzonen.


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Matthias
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Matthias »

Hallo Beda,

d.h. mit 2.1: 4192 und 2.2 00000000 bin ich nicht nachrüstbar? P.1: 02800, P.2/P.4: 0076/03600

Grüße
Matthias
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo Matthias,
völlig richtig.
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Ihr ungefilterten,

da unser Löppel bei der letzten HU seine grüne Plakette unbeanstandet behalten durfte, werden wir auch weiterhin mit dieser fahren. Einerseits passt diese ja auch viel besser zur Wagenfarbe und andererseits ist Sie ja nun auch sozusagen nachweislich amtlich anerkannt :mrgreen:

Gilt die Geschichte mit der Ausnahmeregelung eigentlich nur für NRW oder bundesweit?

Gruß Rolf
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
frisch im Posteingang:
Sehr geehrter Herr x x X,

ich beziehe mich auf unser Telefonat im August und bitte um Entschuldigung, dass ich Ihnen erst heute präzise Antworten kann.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat mir zu Ihrer Frage der befreiten Fahrzeugklassen folgendes erläutert:
In seinem landesweit gültigen Erlass werden für die Befreiung von Amtswegen in NRW unter dem Begriff „PKW“ alle Kraftfahrzeuge entsprechend der EG Fahrzeugklassen (EG Richtlinie 2007/46 EG) der Klasse M verstanden. Damit sind alle Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t gemeint.
Wohnmobile sind somit Fahrzeuge der Klasse M.
Für Wohnmobile kommt daher ebenfalls eine Ausnahme nach Ziffer II.1 des NRW-Ausnahmekatalogs in Frage, wenn sie eine gelbe Plakette haben und unter die 35. BImSchV Anhang 2 Nr. Abs. a-h fallen. Das sind Wohnmobile, die ab Werk die Voraussetzungen für eine gelbe Plakette erfüllen.
Wohnmobile, die z.B. von einer roten Plakette auf "gelb" bereits nachgerüstet wurden, fallen unter die Abs. i bis l und können keine Ausnahme nach Ziffer II. 1 erhalten.

- Zudem muss von den entsprechenden Stellen

- (amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betrauten Prüfingenieur oder von einer zur Untersuchung der Abgase amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt) die Nicht-Nachrüstbarkeit bescheinigt sein.

- Das Wohnmobil muss vor dem 01.01.2008 auf den Halter zugelassen worden sein.


Wohnmobile mit einer solchen Ausnahme können in allen NRW-Umweltzonen verkehren. Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Daneben gilt die Wohnmobil-Regelung (I.4 NRW-Ausnahmekatalog) mit folgenden Voraussetzungen:

- das Wohnmobil wurde vor dem 01.01.2008 auf den Halter zugelassen,

- das Wohnmobil ist technisch nicht nachrüstbar oder die Nachrüstkosten für die mittlerweile erforderliche grüne Plakette betragen mehr als 4.500 €.

Eine solche Ausnahme gilt nur für die Strecke vom Wohnsitz bis zur nächsten Autobahnauffahrt.

Der NRW Ausnahmekatalog hat nur in NRW Gültigkeit.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen nun hinreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Petra X.

Petra X.
Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 53 - Immissionsschutz -
Geschäftsstelle Luftreinhaltung

Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen
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Beda

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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von terriblue »

Dake Beda,

für den täglichen Arbeitsweg natürlich doof :nichtgut:

Aber, wenn sie uns nicht haben wollen ... im Ausland gibt es auch sehenswerte INNENstädte.

Gruß Arno

... macht am liebsten einen großen Bogen um Städte und hat trotzdem seit kurzem eine
grüne Plakette - am Terios ...
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Beda
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo Gemeinde,
jetzt kommen die Ausnahmen von den Ausnahmen :duck:

Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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unbemerkt
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von unbemerkt »

Moin allerseits,

eigentlich bekomme ich den Mund vor Staunen gar nicht mehr zu.
Das solche Maßnahmen nicht ausreichen werden ist klar, doch auch diese "Notlösung" geht nun zu Lasten der Allgemeinheit.

Hersteller betrügen ihre Kunden mit nicht zulässigen, gefälschten Produkten und schädigen die Umwelt in Größenordnung.

Die Regierung des Landes beschwichtigt die Kunden, daß ihnen durch die unzulässigen Produkte keine Nachteile entstehen. Umweltgesetzgebungen werden dabei schlicht mit Füßen getreten.

Den Kunden entstehen Nachteile, die Bevölkerung des Landes zahlt gemeinschaftlich für Umweltschäden und einhergehende Strafen (EU) - und es passiert - nichts.

Mein Fazit: Die Rechtsprechung und Gesetzestreue in diesem Land läßt schwer zu Wünschen übrig. In meinen Augen gehören nicht mehr nur die Hersteller vor Gericht, sondern auch jene, welche diese Machenschaften unterstützen.

Das "Volk" bezahlt und die betrügerischen Hersteller fahren gleichzeitig Rekordgewinne ein. Wo bleiben die Graffiti-Künster mit "Kauft nicht bei Betrügern" ?

mit Grüßen von Kay, welcher Boykottmaßnahmen ersinnt.
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Matthias »

Hallo Kay,

über Graffitis mit "Kauft nicht bei Betrügern" sollten wir nach meinem Gefühl nicht mehr nachdenken. Es gab mal eine Zeit, in der "Kauft nicht bei Juden" auf die Schaufenster geschmiert wurde. Dass der Zusammenhang ein ganz anderer war, ist klar. Aber die Symbolwirkung wäre mir zu stark.

Schöne Grüße
Matti
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Matti,

ich gebe Dir ganz Recht, mein Beispiel ist nix für die allgemeine Öffentlichkeit und ich wäre der Letzte, welcher zu solchen Zusammenhängen tendieren würden.

Hinwiederum frage ich mich, ist "Kauft nicht bei ..." völlig tabu, und bis wann? Warum ist "Volkswagen" nicht ähnlich betroffen, neben all der Volksgesundung und dem anderen Volks-Zeugs?

Spaß beiseite. Ich fühle mich durch ungenügende Gesetze und Regierung immer schlechter vertreten. Vor vielen Jahren begann ich einmal "verbotene" Flugblätter fürs Neue Forum zu drucken und "klassenfeindliche" Fernsehkorrespondenten in Montagsdemos zu schmuggeln und zunehmend bekomme ich wieder solche Gefühle....

Was ist mit Begriffen wie Produkt-Verantwortung, Berufs-Ehre oder Gesetzes-Treue? Werden diese für Firmen im Börsenhandelsgröße aufgehoben bzw. durch "rücksichtslose Gewinnmaximierung" mit staatlicher Unterstützung ins Gegenteil verkehrt?

mit Grüßen von Kay, welcher sich jetzt für OT entschuldigt und lieber still an den Hammer geht....
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Timo TA93 »

Mein lieber Kay, und Nabend auch an alle anderen,

bitte beruhige dich und stürze dich nicht in unbezahlbare neue Projekte ... du hast keinen Hammer sondern ein Dornröschen. Dieses wird dir nach deiner liebevollen Zuwendung länger dankbar sein als so ein schnöder "Hammer" :coolman:

Sorry, das mußte mal :lachen:

Endlich wieder sonnige Urlaubsgrüße
aus Gunzenhausen
Grüße
Timo TA93

Der immer für "Oberförster Pudlich" gehalten wird...
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Schlappohr »

Lieber Kay,
ich bin ein strikter Gegner von „kauft nicht bei“ oder „black lists“. Und ja, unsere Regierung lässt uns alleine mit den Problemen und das schon verdammt lange und über fast alle Parteien hinweg.
Das Problem ist aber da draußen - und zwar überall. Wieso lassen sich die Leute von Herstellern bescheissen (Entschuldigung) und latschen trotzdem knalldoof wieder zum selben Händler, um die nächste Karre zu kaufen? Ich verstehe es nicht. Es hat doch wirklich niemand eine Ausrede dass er nicht mitbekommen hat, was passiert ist?

Wir haben gerade bei uns in der Firma einen A4 Quattro zum verkaufen. 3 Liter Diesel fast Vollausstattung, aktueller Restwert gemäß Gutachten 36 Teuro. Bestes Angebot bisher 25 Teuro. Geldverbrennung Dank Herstellerbetrug und Regierung.

Solange der Verbraucher keine Konsequenzen zeigt, wird sich aber auch keine (Zwangs)moral bei den Herstellern einstellen. Also nimm doch lieber Deinen Hammer und warte vor dem nächsten VW Händler auf X-beliebige Deppen.

Gruß
Florian
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von MF »

Moin

Dann mauß man ja vor so vielen Autohäusern stehen :wink:

VW, Porsche Audi,BMW ......

Ich finde es auch erschreckend das man dann,
wie bei BMW sagt:

"Aus versehen wurde die falsche Software aufgespielt"

Meinen die , das glaubt der Bürger?

Ist aber auch egal,
wie beschrieben kaufen die Leute weiter.

Porsche hat jetzt den selben Kram wie VW am Hacken,
da wird gar kein riesen Trara gemacht.

Bei sich jetzt ankündigenden steigenden Kraftstoffpreisen wird das Blatt wahrscheinlich eh wieder neu gemischt.

Gruß Mario
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Hirvi »

Guten Morgen zusammen!
Schlappohr hat geschrieben:Solange der Verbraucher keine Konsequenzen zeigt, wird sich aber auch keine (Zwangs)moral bei den Herstellern einstellen.
So sehe ich das auch.

Anderer Seits!

Ein Boykott hat 1995 bei Shell sehr gut funktioniert. Wie von Matti richtig bemerkt, ist "kauft nicht bei...." negativ konnotiert.
Es sollte nun aber nicht so sein, dass man sich Handlungsoptionen für unsere Zukunft durch Belastungen aus der Vergangenheit verbaut.
Was mich weiter wundert ist, die anhaltende Treue unserer Politik und der Verbraucher zu einer alternden Technik, in einem "Technologie-Land" wie Deutschland. :idee03:
Wenn wir ehrlich zu uns sind, dann ist das Übel oft die eigene Bequemlichkeit und der menschliche Hang, den über die Jahrzehnte schwer gebeutelten Humanismus endgültig und ohne Umwege in der aktuell propagierten Selbstverwirklichung zu ersäufen. Frei nach dem Motto: Was mir gut tut ist, das Maß der Dinge und Sinn meines Daseins.
Wenn der Nachbar also das größere SUV fährt, kann mein kleiner Golf ja schon nicht mehr wirklich Teil des Problemes sein.

Ein erholsames Pfingsten wünscht euch allen

Volker
L 300 4WD BJ. 1988 -historic polished gold-
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Morgen zusammen:
Keine „zonalen Fahrverbote“ für Euro-5-Diesel bis September 2019
Bundesverwaltungsgericht legt Urteilsbegründung vor

18.05.18 | Autor: dpa

In der Debatte um Fahrverbote für ältere Dieselautos hat das Bundesverwaltungsgericht seine mit Spannung erwartete schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. In der Entscheidung von Ende Februar hatten die höchsten deutschen Verwaltungsrichter solche Fahrverbote grundsätzlich erlaubt – unter der Bedingung, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

In dem rund 30-seitigen schriftlichen Urteil, das sich auf den Revisionsantrag des Landes Baden-Württemberg wegen der Stuttgarter Umweltzone bezieht und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, unterscheiden die Richter deutlich zwischen Fahrverboten nur auf einzelnen Strecken und in größeren Innenstadtzonen. Für „zonale Verbote“ formulieren sie strenge Anforderungen: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist stets zu beachten und verbietet es, derartig weitreichende Verkehrsverbote ohne Berücksichtigung der damit für die Betroffenen verbundenen wirtschaftlichen Folgen auszusprechen.“

Konkret bedeutet das: Für „zonale Fahrverbote“ sei eine „phasenweise Einführung“ zu prüfen, bei der das Fahrverbot zunächst nur für „ältere Autos (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4)“ gelte. Für noch neuere Euro-5-Fahrzeuge komme eine Sperrung ganzer Cityzonen „nicht vor dem 1. September 2019“ in Betracht.

Damit bestätigt sich eine Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK). Dessen Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz hatte kurz nach dem Urteil bereits klargestellt, dass das Leipziger Urteil nicht automatisch Rundum-Fahrverbote bedeute. Es gebe durchaus Hoffnung, dass Fahrverbote zurückhaltend verhängt würden, so Koblitz damals.

Hamburg bereitet die Einführung eines auf zwei Straßen begrenzten Fahrverbots vor, das auch schon Fahrzeuge mit Euro-5-Norm erfasst. Solche „streckenbezogenen Verbote“ sind nach Aussage der Richter grundsätzlich hinzunehmen, da sie über Durchfahrt- oder Halteverbote nicht hinausgingen, mit denen Autofahrer stets rechnen müssten.


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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
das ist doch interessant:
Diesel-Fahrverbote
Luft-Grenzwerte-Diskussion kommt zur Unzeit
31.10.2022 Von Doris Pfaff


Die aktuelle Diskussion um Dieselfahrverbote wegen der Feinstaubbelastung macht Michael Ziegler, Präsident des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, richtig sauer. Es sei der falsche Moment, denn das Thema sei längst überholt. Vielmehr lenke die Diskussion von den wahren Problemen ab.
Die aktuelle Diskussion um Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in den Umweltzonen der Großstädte hält Michael Ziegler, Präsident des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg, für nicht angepasst. Die Politik verzettele sich dabei und bringe damit den Klimaschutz nicht voran.

„Dass die EU-Kommission in einer der tiefgreifendsten Krisen der Nachkriegszeit und angesichts einer drohenden Rezession eine Diskussion über lokale Luft-Grenzwerte anschiebt, kann man schon fast als böswilligen Akt sehen, der die Autofahrenden verunsichern soll“, sagt Michael Ziegler. Der Präsident des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg spricht damit die Diskussion um drohende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Großstädten an.

So sollen ab Februar 2023 keine Autos mehr mit der Abgasnorm Euro 4 in den Umweltzonen von Bayerns Landeshauptstadt erlaubt sein. Auch in anderen Großstädten wird über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans diskutiert. Diese Gefahr sieht er für Baden-Württemberg allerdings nicht. „Um es ganz klar zu betonen: Für die nächsten acht Jahre ist die Fahrverbotsdebatte erledigt, und wir werden nach und nach erleben, wie eine Umweltzone nach der anderen verschwinden wird“, erklärt Ziegler.

Für Karlsruhe und Pfinztal sei dies für 2023 beschlossene Sache, erläutert Ziegler. Für sechs weitere Städte und Gemeinden (Heidelberg, Ilsfeld, Schramberg, Schwäbisch Gmünd, Urbach und Wendlingen) sei dies nach allem, was aus dem Verkehrsministerium zu vernehmen sei, ebenfalls zu erwarten. Die Luft sei in den Städten so gut wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Selbst Stuttgart werde bei anhaltend guten Luftwerten in absehbarer Zeit von den Fahrverboten befreit werden.

Moderne Diesel produzieren kaum noch Feinstaub

„Das Kraftfahrzeuggewerbe bekennt sich klar zum Umwelt- und Klimaschutz, einer der größten Aufgaben unserer Zeit. Unsere Betriebe und deren Mitarbeiter stellen sich strategisch und in der Personalentwicklung auf die anstehenden Veränderungen ein. Sie tun viel dafür, um den Erfolg von Elektrofahrzeugen in die Fläche zu tragen – deren Zulassungszahlen sind so hoch wie nie. Aber auch wer einen modernen Verbrenner fährt oder morgen einen kauft, hat nichts zu befürchten“, so Verbandspräsident Ziegler.

Erst recht nicht, wenn das Fahrzeug die kommende Euro-7-Norm einhalte, die die EU jetzt angekündigt hatte. Deren Einführung sei ab 2025 denkbar, so Ziegler. Wer in den nächsten acht Jahren ein Auto – egal mit welchem Antrieb – kaufe, sei angesichts der Erfolge der letzten Jahre bei der Luftreinhaltung auf der sicheren Seite. „Ganz abgesehen davon, dass heute niemand sagen kann, wie die individuelle Mobilität 2030 tatsächlich aussehen wird, denn es ist abzusehen, dass die Technologie einen Riesensprung machen wird“, meint er.

Laut Ziegler sei damit zu rechnen, dass künftig Feinstaub, der bei Bremsvorgängen entstehe, an allen Fahrzeugen vom Fahrrad bis zum Schwerlaster mit technologischen Mitteln aufgefangen werden könne. Moderne Diesel produzierten schon heute kaum noch Feinstaub.

Kleinteilige Diskussion schadet dem Klimaschutz

Mit Blick auf die EU-Entscheidung für Neuwagen ab 2035 sagt Ziegler: „Um die gesetzten Ziele bei den CO2-Einsparungen zu erreichen und gleichzeitig Wirtschaft und Mobilität nicht abzuwürgen, ist es notwendig, dass wir uns mit ganzer Kraft auf dieses Ziel fokussieren, statt in eine kleinteilige Diskussion über lokale Grenzwerte einzutreten. Dabei müssen wir Wege suchen, wie sich Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen lassen. Nur wenn es uns in der EU gelingt, effizient und wirtschaftlich nachhaltig Emissionen zu reduzieren, können wir Schwellenländern wie China oder Indien ein Vorbild sein und sie vom Mitmachen überzeugen.“

Die EU soll sich – anstatt über Grenzwerte im Jahr 2030 zu diskutieren – mehr auf Möglichkeiten zum Klimaschutz konzentrieren, die schnelle Ergebnisse bringen. Zum Beispiel auf den Einsatz von E-Fuels, mit denen herkömmliche Verbrenner klimaneutral fahren könnten. Die Entscheidung der EU, Neuwagen mit Verbrennungsmotoren ab 2035 nicht mehr zuzulassen, sei ein Rückschlag für den Klimaschutz, so Ziegler.

(ID:48710545)
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/luft-g ... f7ce37c779
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

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