Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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Beda
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
in meinem Paralleluniversum gibt es auch G-Kat-fahrzeuge mit Schlüsselnummer 03:
http://ig-syncro16.de/forum/index.php?n ... 658#150658
matzmann hat geschrieben:Um das Chaos komplett zu machen, gibt es wohl einen Erlaß aus BW das Fahrzeugen mit 0403 eine grüne Plakette zu zuteilen ist. Das erklärt dann auch warum einige eine Plakette haben, andere nicht. Plakette gibts dann in BW bei der Zulassungsstelle fahren darf man überall. Das ist für mich der I-Punkt auf dem ganzen Blödsinn. Den Erlaß hab ich original noch nicht gefunden, im Netz gibts nur Verweise darauf. Mal schauen ob ich den noch bekomme hier oben. Stuttgart hat wohl einen online Plaketten Service, da müsste man sich seine Plakette dann offiziell und legal beszellen können.

Gruß aus Kiel

matze
Ich habe mal einen Versuchsballon gestartet.
http://www.stuttgart.de/feinstaub-plaketten
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
mein Versuch war nicht von Erfolg gekrönt.
Aber vielleicht probiert es einer von den G-Kat-Elchen mal.
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Beda

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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von luzivee »

Hallo,

ich hab das gleiche Problem auch im schönen Sachsenlande. Ich war bei der Dekra und hab mit ZWEI Fahrzeugscheinen den Graumantel belauert.
Meiner ist Bj88 mit 109PS
der andere war erstzulassung 92 mit 111ps.

Beide haben G-Kat, aber scheinbar geht es NICHT irgend wie an eine Plakette zu kommen.

Ich habe dann auch gleich nach einer Umschlüsselung gefragt. Die Antwort lautete grob: "... wenn du eine Freigabe von Mitsubishi hast, geht das .....".
Ich hab natürlich bei Mitusmushi angerufen, aber dort konnte oder wollte sich keiner damit beschäftigen.

Da mein Elch gerade abgemeldet ist, stört mich das ganze nicht so sehr, aber prinzipiell würde ich mich auch über eine Lösung freuen.

Gruß Johannes
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guido
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von guido »

Servus,

Ich hänge mich mal an den Beitrag hier ran.

Ich hab ab Mitte des Jahres fast nur noch "grün" hier vor der Nase.
Für meinen 2,8er Diesel gibt es ja keine gescheite Lösung zu dem Thema Umweltplakette.
Es tut mir echt weh den Wagen nach Afrika schicken zu müssen.

Wenn ich das bisher richtig im Netz rausgelesen habe, dann gibt es auch keinen Weg aus dem Pajero auf dem Papier ein anderes Fahrzeug zu machen. Die Lösung wie Zugmaschine, Pannenhilfefahrzeug oder so bringen leider auch nichts.

Also geht nur verkaufen oder die halbseidene Lösung von SK Handelsgesellschaft?!?

Gruß Guido
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Beda
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo Guido,
genau so sehe ich das auch.
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Beda

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unbemerkt
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Guido,

es ist tatsächlich genau wie Du schreibst. Ich hätte meinen geliebten roten L200 vielleicht auch durch den Beitritt zur freiwilligen Feuerwehr mit KFZ, vor dem grünen Ende schützen können, aber die Kopfstände und die rund 700,- Euro Steuer haben mich weich bekommen.

Wie hier allgemein bekannt, bin ich nunmehr reumütig zum lobenswerten und dauerhaften Mitsubishi V6 mit 177 Pferdchen zurückgekehrt und möchte den Motor nicht mehr missen.

Durch die übermäßige jährliche Steuerersparnis kann ich die Mehr-PS trotz leicht erhöhter Spritkosten genießen und mich in Ruhe mit der Frage beschäftigen, ob ich durch eine Gasanlage zu beängstigenden Einsparungen kommen will. Meine schon lagernde Gasheizung fürs Womo hätte dann auch gleich einen ausreichenden Tank für so manche Nächte.

Mit dem Motor brauche ich auch nur noch jeden zweiten Gang was Kupplung und Getriebe bestimmt schont. :hammerschlag: :kopfgegenmauer:

Das ich meinen Altwagen teurer verkaufen konnte, als mein neuer Altwagen mich kam, hat mich zudem versöhnt. Die großen Benziner sind schon allgemein sehr preiswert, vermutlich weil alle Welt Angst vor dem Verbrauch hat.

Ich bereue somit nichts, wenngleich die blöde Umweltzonenproblematik mich so manches graue Haar gekostet hat.

Mit nunmehr wieder beschleunigungsfreudigen Grüßen von Kay
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von sivas »

Hallo Guido,
mein 87'er Pajero ist auf meine Mutter zugelassen. Die hat in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG", was auch noch eine Steuerbefreiung beinhaltet. Wär das nicht ein gangbarer Weg? In Darmstadt bekommen wir wohl auch bald die Umweltzone und ich darf trotzdem fahren ...
Grüße, Dieter
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guido
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von guido »

Servus,

Ja mein Pajero ist 16 Jahre alt und hat 308.000Km gelaufen. Aber der ist einfach zu gut für Afrika. Das ärgert mich einfach. Ich würde den ja auch 3 Jahre in die Garage stellen wenn dann die Umweltzonen wieder weg wären. :wink:

Ich kann jetzt an einen guten Benziner kommen, so ist das ja nicht, aber mir gehen die Nackenhaare hoch wenn ich bedenke das ein Auto aus erster Hand jetzt nur noch in Nord- und Ostdeutschland zu fahren ist. Grrrrr

Also muss ich den 14 Jahre unterstellen, dann ist ja alles wieder gut. :lol:

Danke für eure Ideen...

Gruß Guido
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bm
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von bm »

Hallo zusammen

@ Guido

Ich versuch das, immer noch, mit:
35. Verordnung zur Durchführung des BImSchG
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung- 35. BImSchV)

B. Einheitliche Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten in
Umweltzonen des Landes NRW

Befreiungen von Amts wegen
B.II.1
Hier nachzulesen, Seite 7 und 10 ist relevant:
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umwe ... efinal.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Hab mir heute,für den Galloper,die " Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen
Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette)
zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette)
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle ",
bestätigen lassen.
(Viertel Stunde bei TÜV-Nord,für 30,- Tacken.)

Dann wird gefordert,Seite 10,bei
2. Zu Ziffer B.II.1, 1. Spiegelstrich:
"Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen
und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen".
Kein Problem ,mach ich gerne.

Nix mit Nachweis wirtschaftliche Zumutbarkeit und Ähnliches,das
brauch man nur für:
"B. I. 1 Ausnahmegenehmigungen in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte"

Werde ich mal "in the wild" ausprobieren,mit Jenen, die den ruhenden Verkehr hüten.


Gruß Bernd


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Dicker1

Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Dicker1 »

Ich habe am Wochenende aus der Zeitung erfahren das es für jedes Fahrzeug für das es keinen Rußpartikelfilter gibt um von Gelb auf grün zu kommen beim Tüv eine Bescheinigung beantragen kann mit der Bestätigung das dies so ist ( Kosten ca. 50 Euro).
Trifft auf alle Pajeros V20 zu.
Mit dieser Bescheinigung und dem Fahrzeugschein der bestätigen muss das das Fahrzeug seit 2008 auf den Besitzer zugelassen ist, kann man mit dieser Bescheinigung unbegrenzt in die Umweltzonen einfahren. Hier der Gesetzestext.
Befreiungen von den Verkehrsverboten in der Umweltzone von Amts wegen
1. Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone (§ 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 270. 1 der Straßenverkehrsordnung) sind folgende Kraftfahrzeuge neben den in Anhang 3 zur 35. BImSchV aufgeführten Maschinen, Geräten und Kraftfahrzeugen vom Verkehrsverbot befreit:
- Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSch V, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden.
Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen.
Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Dies zu Eurer Info

Gruß
Andreas aus Hagen
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Joe
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Andreas,

danke für die Info, wobei das hier vor kurzem bereits einmal geschrieben wurde.

Da unser Löppel im Oktober zum TÜV muss - und deshalb dann seine, seinerzeit "versehentlich" ausgestellte, grüne Plakette einbüßen wird - werde ich das mal testen, ob sich die Theorie auch in die Paxis umsetzen lässt. Werde dann berichten, was daraus geworden ist :wink:

Allerdings nur, wenn das Schreiben auch gilt, ohne dass man eine gelbe Plakette anbringen muss. Gelb passt nicht zum Lack. sieht sch*** aus und kommt mir daher nicht ans Auto, bevor ich die nicht wirklich zwingend brauche :rofl: :rofl: :rofl: Dann kommt eher die schwarze, mit der automobilen Randgruppe, an den Löppel :mrgreen:

Gruß

Rolf - der froh ist, dass die hier im Norden noch nicht jeden Quatsch mitmachen :grin:
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Andreas,

ich will Dir den Enthusiasmus nicht nehmen aber Du wirst wahrscheinlich keinen TÜV-Mann finden, welcher Dir bestätigt, daß Du kein Reinigungssystem mehr nachrüsten kannst, denn in der Online-Liste der Tüvler ist unter dem 4D56 mit Gelber Plakette eine Möglichkeit eingetragen und ich habe das Teil auch hier liegen.

Mit inzwischen grün plaketierten 177 PS Grüßen von Kay
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Kay,

welche Möglichkeit ist denn dort eingetragen? Ich kenne da nur so meiner Meinung nach zwielichtige Lösungen ebensolcher Handelsgesellschaften ... :twisted:

Gruß Rolf
Zuletzt geändert von Joe am 29.07.2014 - 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Rolf,

zumindest hat jeder Mitsuhändler bisher den Oxikat eingebaut um das Fahrzeug eine Stufe höher zu bringen, also von rot nach gelb oder von gelb nach grün. Zugelassene Fahrzeuge damit sind wirklich keine Seltenheit.

Mit Gruß von Kay, welcher sich gern für 450,- Euro von einem Neuteil mit Papieren trennen würde.
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von guido »

Servus,

Für den 4D56 gibts doch Möglichkeiten. Nur der 4M40 hat ein Problem...

Gruß Guido
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Hallo Kay,

den Oxi hat unser Löppel natürlich auch drunter. Allerdings gab es vom 4D56 nur die Versionen:
1. OHNE Oxikat aber mit AGR und damit rote Plakette,
2. ohne AGR dann gar keine Plakette und
3. die Version mit elektronisch gesteuerter Einspritzpumpe und Oxikat mit serienmäßig gelber Plakette.

Die Versionen 1+2 können, durch Nachrüstung des OM Oxykats, auf die gelbe Plakette gebracht werden - mehr geht auf "normalem" Wege nicht. Mit normalem Weg meine ich Nachrüstlösungen mit ABE oder ähnlichem und nicht diese ominösen "kann nur bei uns im Hause per Einzelabnahme eingetragen werden" Geschichten.

Da 2 oder mehr Oxikats in Reihe geschaltet nichts bringen, bzw. wohl nicht anerkannt werden, ist bei den Fahrzeugen 1+2 keine offizielle Möglichkeit gegeben, die grüne Plakette zu erlangen - womit hier sehr wohl die Sonderregelung greifen dürfte.

Gruß Rolf
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von motorang »

Hallo,
technisch gesehen sind Oxikat und DPF (Dieselpartikelfilter) zwei unterschiedliche Dinge. Oxikat gibt es bald mal, reicht aber meines Wissens nicht für eine grüne Plakette. Dafür wäre ein DPF notwendig der sich aber nicht so einfach dranstöpseln lässt da er (wegen Reinigung) relativ gut im System verankert sein muss, oder als reiner Durchflussfilter leider nicht sehr effizient ist.

http://www.feinstaubplakette.de/faq.php" onclick="window.open(this.href);return false;

Gryße!
Andreas, der motorang
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von unbemerkt »

Moin allerseits,

sorry aber ich ging, entsprechend dem ersten Beitrag von einem V20 mit gelber Plakette und ohne schon durchgeführte "Verbesserung" aus. Der Oxikat von Oberland verbessert jeweils tatsächlich nur um eine Stufe. Im vorliegenden Fall wäre es von Gelb nach Grün und würde alle 115 PSler betreffen.

Das die 99 PSler nur von rot auf gelb kommen können und dann gelb behalten und nicht entsprechend dem oben angeführten Schreiben, weil keine Verbesserungen mehr möglich, sind in die Umweltzonen dürfen, habe ich schon leidvoll am L200 erfahren dürfen.

Es bleibt tatsächlich beim schwachsinnigen Tatbestand, das man für einen Mitsubishi mit 99 PS teuer Geld für eine Nachrüstung ausgeben kann und dann trotzdem nicht in die Städte fahren darf, wohingegen z.B. gewisse Ford Transit, weil es gar keine passende Nachrüstung gibt, für ein kleines Geld beim Tüv die Papiere für die Ausnahmegenehmigung bekommen. :kopfgegenmauer: Man muß also nur beim TÜV nachfragen, was in deren Liste steht und dementsprechend kann man preiswert an die Sondergenehmigung kommen oder auch nicht. Bei den Mitsubishis weiß ich aber sicher, das die Verbesserung in der Liste aufgeführt ist und auf diese Liste dürften die TÜV-Stationen alle online zugreifen, damit starb auch mein L200 für mich.

Mit Grüßen und einem herzhaften Dank an unsere Regierenden für die Kaufempfehlung eines Benzinmonsters als Handwerkerfahrzeug.

PS: Ein Berufskollege fährt jetzt einen schönen gepflegten Mercedes Transporter aus den 70ern mit fein lackierter Holzpritsche und schwarzer Beschleunigungswolke, geduldet durch Leipzig. :hammerschlag:

PPS: @ Rolf, ich würde in Deinem Fall die Abgasuntersuchung nicht vom TÜV sondern von eine wohlwollenden Werkstatt machen lassen, um die grüne Plakette evtl. zu behalten.... :wink: :coolman: :finger:
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Kay,

das mit dem Erhalt der Plakette hatte ich auch ursprünglich so gedacht, wobei mein Freundlicher da sicher auch mitgespielt hätte. Außerdem hätte man ja auch einfach nur einen Aufkleber von draußen darüber kleben können und niemandem wäre die Plakette bei der HU aufgefallen :mrgreen: . Nur gibt es da ein Problem: seit 11(?) 2013 gehört die Kontrolle der Plakette halt zu den Prüfkriterien der HU, was bis dahin nicht der Fall war. Beim letzten TÜV hatte der Geheimrat meines Vertrauens noch drüber gewitzelt - "ein 4D56 mit grüner Plakette, lass Dich mal nicht von der Rennleitung erwischen ... :wink: " Jetzt sieht das leider anders aus, da Prüfkriterium und wenn es dann später auffällt, könnte es richtig Ärger geben - da is nicht mehr mit, die Werkstatt ist "versehentlich" in der Zeile verrutscht :(

Deinen L200 hättest Du zwar "grün" gekriegt, allerdings für >1,6 K€ für einen DPF, zzgl. einen neuen Oxikat (wenn dieser älter als 5 Jahre ist) und die Anfahrt zu einer vorgegeben Prüfstelle und Gebühren.

Bevor ich das Geld dafür ausgebe, würde ich eher meinen GdB (aG) neu feststellen lassen, denn damit wäre ich dann sowieso von jeglichem Plakettenwahn ausgenommen :wink:

Gruß
Rolf
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Dicker1 »

Hallo Zusammen,

ich werde mir meine Bescheinigung heute abholen. TÜV Prüfer hatte mich gestern Abend noch angerufen, dass sie geschrieben ist und zur Abholung bereit liegt.

Im Anhang nochmals der Originaltext der 35. Verordnung zur Durchführung des BlmSchG (Bundesimmissonsschutzgesetz).
Hier steht auf Seite 7 geschrieben welche Fahrzeuge von Amtswegen von der Umweltzone befreit sind. Auf Seite 10 ist weiter ausgeführt was zu tun ist.
Entgegen des Schreibens was Andreas "Feinstaubplakette" eingestellt hat, gilt nicht was in diesem Schreiben steht, das das Fahrzeug mit der Originaleinstufung im System steht (also für den 2,8TD mit dem 4M40 Motor "ROT" sondern was in den Papieren eingetragen ist mit Oxikat "Gelb") daher wird dieses Fahrzeug wie Euro 3 bewertet, und kann nicht nachgerüstet werden und erhält somit die TÜV Bescheinigung.
Zur Info: Diese Bescheinigung kann nur der TÜV ausstellen nicht DEKRA oder GÜT oder andere Prüfstellen.

http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umwe ... efinal.pdf

Gruß
Andreas aus Hagen
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von bm »

Tach zusammen.

Der Andreas aus Hagen liegt da schon richtig.

Es steht da eindeutig:
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß Anhang 2
Nr. 3 Abs. a-h der 35. BImSchV,
d.h. Abgasstufe Euro 3,

Wenn man jetzt den Anhang 2 ausgräbt findet man
3.
Schadstoffgruppe 3
Kraftfahrzeuge, die
(Abs. a) in den Anwendungsbereich der Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung der Richtlinie 98/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 (ABl. EG Nr. L 350 S. 1) fallen, den Vorschriften der Richtlinie entsprechen und die vorgeschriebenen Grenzwerte unter A (2000) der Tabelle im Abschnitt 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie nicht überschreiten.

Die Absätze - h können wir uns sparen.

Wobei die magischen Zeichen darin,98/69/EG III ; A,sind.
Diese finden sich auch im Fahrzeugschein,Spalte 1,der nachgerüsteten
Pajero und Galloper wieder.


Gruß Bernd


1999er,Galloper 2.5 TDI,Plechfelgen,lang,Basic,Nachrüstkat Euro2
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Dicker1 »

Habe am Freitag meine Bescheinigung vom TÜV bekommen.
Ich frage mich, warum es nicht einfacher ist für alle beteiligten anstelle der Bescheinigung nun eine grüne Plakette ztu bekommen, das versteht doch jeder. Ich bin mir sicher das ich trotz Bescheinigung aber mit gelber Plakette das ein oder andere Knöllchen bekommen werde und ich ein Wiederspruch nach dem anderen schreiben muss, da diese Regeln bei den Behörden weitestgehen unbekannt sind.

Hier nochmals zur Klärung des Sachverhaltes:
Alle Fahrzeuge (Pajero) die von Rot nach Gelb mit einem Oxikat oder sonst wie aufgerüstet wurden, und dies in Ihren Fahrzeugpapieren bescheinigt haben ( meist eine 54ziger Schadstoffnummer) und für das es keinen Dieselpartikelfilter zum nachrüsten auf grün gibt, und nachweisen können das das Fahrzeug vor dem 1.01.2008 auf sie zugelassen wurde wird diese Bescheinigung vom TÜV bekommen.

Wichtig ist darauf hinzuweisen das eine Verbesserung von Rot auf Gelb in den Papieren eingetragen ist, da der Pajero im Original in der Datenbank des TÜV mit Rot eingestuft ist.

Die Vorschrift sagt aber das alle Fahrzeuge die vorher Euro 3 sind ( was der Pajero nur mit einem Upgrade schafte) und für die es keinen Dieselpartikelfilter zu erwerben gibt diese Bescheinigung erhalten.

Gruß
Andreas aus Hagen
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
das klingt doch gut außer für die unter uns, die ständig die Fahrzeuge wechseln.
Mal sehen, ob das bei uns auch bekannt ist.

Noch etwas zur Klärung:
Nur mit Oxi-Kat gibt es nie eine grüne Plakette maximal gelb.
Unsere Fahrzeuge sind meines Wissens die einzigen, bei denen es mit Oxi-kat von nix auf gelb geht.
Der DPF von SK-Hande... taucht in offiziellen Unterlagen nicht auf.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
gerade hatte ich ein nettes Telefonat mit einer Dame vom Umweltministerium NRW.
Kurz zusammengefaßt:
Daß die Formulierung:
........... Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge .................
etwas unscharf ist und nicht klar sagt, ob Wohnmobile enthalten sind oder nicht, ist dort noch niemandem aufgefallen.
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse#Klasse_M" onclick="window.open(this.href);return false;
Klasse M

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t.

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Klasse M1G:
Geländegängige Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Geländewagen). Diese Fahrzeuge dürfen das 1,5-fache vom zulässigen Gesamtgewicht ziehen, jedoch maximal 3,5 t.

Klasse M2:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse M3:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen.
Sie versucht diese Frage zu klären.

Diese Verordnung gilt nur für NRW.
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

http://www.kfz-betrieb.vogel.de hat geschrieben: Neue Kompetenzen für AU-Betriebe in NRW
Bescheinigung der Nicht-Nachrüstbarkeit von Dieselfahrzeugen neu geregelt


25.09.14 | Autor: Christoph Baeuchle

Kann ein Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nicht nachgerüstet werden, darf es nur mit entsprechender Bescheinigung in Umweltzonen fahren.

Neben den Technischen Prüfstellen und den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen dürfen in Nordrhein-Westfalen künftig auch AU-Werkstätten die Nicht-Nachrüstbarkeit von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter bescheinigen. Auf Forderung des nordrhein-westfälischen Kraftfahrzeuggewerbes sei das Umweltministerium NRW dieser Regelung nachgekommen, teilte der Kfz-Landesverband NRW mit.

Aus Sicht des Kfz-Gewerbes NRW bestätigt die Tatsache, dass nun auch anerkannte AU-Werkstätten Nicht-Nachrüstbarkeitsnachweise ausstellen dürfen, die Fachkompetenz der Kfz-Meisterbetriebe. Sie seien ohnehin erste Anlaufstelle der Kunden bei der Frage nach Nachrüstmöglichkeiten. Allein in NRW gibt es insgesamt rund 900.000 Dieselfahrzeuge mit einer gelben Plakette.

Welche Möglichkeiten sich für eine Nachrüstung bieten, kann man zum Beispiel in der Datenbank der GTÜ oder der von TÜV/DEKRA unter http://www.feinstaubplakette.de" onclick="window.open(this.href);return false; prüfen. Ergibt die Recherche, dass kein Dieselpartikelfilter für das Fahrzeug auf dem Markt zur Verfügung steht, kann die anerkannte Werkstatt das Formular des Nicht-Nachrüstbarkeitsnachweises ausstellen. Der Nachweis ist unbefristet und muss auf dem Armaturenbrett sichtbar sein.

Nach Angaben des Kfz-Landesverbandes gilt seit Juli 2014 im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW – außer in Münster – nur noch für Fahrzeuge mit einer grünen Plakette freie Fahrt in Umweltzonen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen zur Einfahrt in die Umweltzonen für Anwohner oder Gewerbetreibende. Für Anwohner reicht es, die Anwohnerparkausweise im Auto auszulegen. Bürger und Gewerbetreibende, deren Fahrzeuge keine Plakette bekommen, können von den Straßenverkehrsämtern eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Dieselfahrzeuge mit gelber Plakette, die bereits vor dem 1. Januar 2008 auf den aktuellen Halter zugelassen sind und für die es keinen Dieselpartikelfilter (DPF) gibt, haben mit einem Nachweis der Nicht-Nachrüstbarkeit auch freie Fahrt in den NRW-Umweltzonen.


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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Matthias »

Hallo Beda,

d.h. mit 2.1: 4192 und 2.2 00000000 bin ich nicht nachrüstbar? P.1: 02800, P.2/P.4: 0076/03600

Grüße
Matthias
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo Matthias,
völlig richtig.
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Beda

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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Ihr ungefilterten,

da unser Löppel bei der letzten HU seine grüne Plakette unbeanstandet behalten durfte, werden wir auch weiterhin mit dieser fahren. Einerseits passt diese ja auch viel besser zur Wagenfarbe und andererseits ist Sie ja nun auch sozusagen nachweislich amtlich anerkannt :mrgreen:

Gilt die Geschichte mit der Ausnahmeregelung eigentlich nur für NRW oder bundesweit?

Gruß Rolf
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
frisch im Posteingang:
Sehr geehrter Herr x x X,

ich beziehe mich auf unser Telefonat im August und bitte um Entschuldigung, dass ich Ihnen erst heute präzise Antworten kann.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW hat mir zu Ihrer Frage der befreiten Fahrzeugklassen folgendes erläutert:
In seinem landesweit gültigen Erlass werden für die Befreiung von Amtswegen in NRW unter dem Begriff „PKW“ alle Kraftfahrzeuge entsprechend der EG Fahrzeugklassen (EG Richtlinie 2007/46 EG) der Klasse M verstanden. Damit sind alle Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich PKW, Wohnmobile und Busse) sowie Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit drei Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse über 1 t gemeint.
Wohnmobile sind somit Fahrzeuge der Klasse M.
Für Wohnmobile kommt daher ebenfalls eine Ausnahme nach Ziffer II.1 des NRW-Ausnahmekatalogs in Frage, wenn sie eine gelbe Plakette haben und unter die 35. BImSchV Anhang 2 Nr. Abs. a-h fallen. Das sind Wohnmobile, die ab Werk die Voraussetzungen für eine gelbe Plakette erfüllen.
Wohnmobile, die z.B. von einer roten Plakette auf "gelb" bereits nachgerüstet wurden, fallen unter die Abs. i bis l und können keine Ausnahme nach Ziffer II. 1 erhalten.

- Zudem muss von den entsprechenden Stellen

- (amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betrauten Prüfingenieur oder von einer zur Untersuchung der Abgase amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt) die Nicht-Nachrüstbarkeit bescheinigt sein.

- Das Wohnmobil muss vor dem 01.01.2008 auf den Halter zugelassen worden sein.


Wohnmobile mit einer solchen Ausnahme können in allen NRW-Umweltzonen verkehren. Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Daneben gilt die Wohnmobil-Regelung (I.4 NRW-Ausnahmekatalog) mit folgenden Voraussetzungen:

- das Wohnmobil wurde vor dem 01.01.2008 auf den Halter zugelassen,

- das Wohnmobil ist technisch nicht nachrüstbar oder die Nachrüstkosten für die mittlerweile erforderliche grüne Plakette betragen mehr als 4.500 €.

Eine solche Ausnahme gilt nur für die Strecke vom Wohnsitz bis zur nächsten Autobahnauffahrt.

Der NRW Ausnahmekatalog hat nur in NRW Gültigkeit.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen nun hinreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Petra X.

Petra X.
Bezirksregierung Düsseldorf

Dezernat 53 - Immissionsschutz -
Geschäftsstelle Luftreinhaltung

Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen
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Beda

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terriblue
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von terriblue »

Dake Beda,

für den täglichen Arbeitsweg natürlich doof :nichtgut:

Aber, wenn sie uns nicht haben wollen ... im Ausland gibt es auch sehenswerte INNENstädte.

Gruß Arno

... macht am liebsten einen großen Bogen um Städte und hat trotzdem seit kurzem eine
grüne Plakette - am Terios ...
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