Wohnmobilausbau: Vorschriften

Ausbau zu Schlaf-und Wohnmobil, Trailer

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Matthias
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Wohnmobilausbau: Vorschriften

Beitrag von Matthias »

Hallo Forum!

Es paßt zwar hier nicht so hundertprozentig rein, hat aber den Vorteil, daß es schnell wieder gefunden werden kann: Wir wollen noch mal die wichtigsten Vorschriften und Vorgaben bezüglich Wohnmobilausbau zusammenfassen. Für den einen oder anderen kann es – besonders im Rahmen der momentanen Steuerumstellung in D – vielleicht interessant sein.
Also:
Was muß auf jeden Fall vorhanden sein, daß der Wagen als Wohnmobil eingetragen werden kann?
Mir fällt ein: Wohnliche Anmutung, Sitz- und Schlafgelegenheit, fest eingebauter Kocher.

Bitte ergänzt dies nach Eurem Wissen oder Eurer Erfahrung – aber möglichst kurz und prägnant. Das meiste, vielleicht alles Wesentliche ist ja schon in den diversen diesbezüglichen Threads geschrieben worden. Hier brauchen wir das Destillat daraus!

Gruß
Matti + Mods
Iveco TurboDaily 40.10 4x4 "Dormobil" 1999 219.000 km. Ich glaube ich muss mal meine Signatur ändern ...
ex oriente lux · cedant tenebræ soli
Hendrik

Beitrag von Hendrik »

- Sitzgelegenheit mit Tisch
- fest eingebauter Stauraum

HTH

H.
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hi an alle WoMo-"Bauern" :lol:

Der Prüfer, der meinen Löppel abnahm, hatte folgende Mindest-Kriterien zugrunde gelegt:

1. Schlafgelegenheit (Liegefläche)
2. Fest mit dem Fahrzeug verbundener Tisch
3. Kochgelegenheit (muß nicht fest eingebaut sein / Ich habe im KFZ-Schein vermerkt: Kocher muß als loses Zubehör mitgeführt werden)

Bilder des abgenommenen Fahrzeugs an anderer Stelle.

Mehr war nicht zu tun.

Bis LAH dann

k.isl
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k.isl
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Beitrag von k.isl »

Hi an Alle,

Hier noch ein passender Artikel aus AMR-Outdoor-Welt zum Thema Wohnmobil:

...

Informationen für Selbstausbauer
Wir bieten Artikel, die wir in unseren Fahrzeugen erprobt haben und die für den extremen Einsatz in Expeditions-Reisemobilen geeignet sind. Zusätzlich zu den im Katalog aufgeführten Teilen können wir Ihre individuellen Wünsche meistens kurzfristig und preiswert erfüllen. Daher - Anfragen lohnt sich! Immer wieder erhalten wir Anfragen, die sich mit den rechtlichen Gegebenheiten zum Aus- und Umbau des Fahrzeugs zum Sonder-Kfz Wohnmobil befassen. Hier sind zur ersten Orientierung einige wesentliche Auszüge des Merkblatts für den Bau von Wohnmobilen (TÜV Nord), Stand 1997.

Ein sonstiges Kraftfahrzeug "Wohnmobil" muss folgende Mindestausstattung für den Wohnteil vorweisen:

– Sitzgelegenheit mit Tisch

– Schlafplätze (auch umwandelbare Sitzplätze)

– Küche, bzw. Kocheinrichtungen

– Schrank oder Stauraum

Die Einrichtungen müssen fest eingebaut sein. Der Wohnteil muss den überwiegenden Teil des Fahrzeuges in Anspruch nehmen. Der Wohneinbau muss aus mindestens schwerentflammbaren Materialien bestehen und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen Verletzungen möglichst gering gehalten werden. Scharfe Ecken und Kanten sind nicht gestattet. Der Tisch muss so angebracht sein, dass er auch einer Notbremsung standhält. Geringfügige Änderungen am Fahrzeugaufbau, wie z.B. Einbau von Fenstern und Dachluken an nicht tragenden Aufbauten, bedarf in der Regel keines Festellungsnachweises.

Sitze im Wohnbereich, die auch unterwegs genutzt werden, müssen seit 1992 in neuen Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Die gepolsterten Sitze sollten eine Breite von 45cm, eine Tiefe von 38cm und eine Lehnenhöhe von 60cm haben. Die Polster dürfen nicht verrutschen. Zwei voneinander unabhängige Fluchtwege, die nicht auf derselben Fahrzeugseite liegen dürfen, müssen vorhanden sein. Als Fluchtwege gelten Notausgänge (Türen) mit mindestens 1 Meter Höhe und 50 cm Breite und Notausstiege wie Fenster 40x50cm, Dachluken 40x40cm usw. Werden die Sitze im Wohnteil während der Fahrt genutzt, müssen an zwei Fahrzeugseiten Fenster vorhanden sein; ist der Wohnteil vom Führerhaus nicht abgetrennt, reicht ein Fenster aus. Alle Fenster (Scheiben) müssen bauartgenehmigt sein! Der Wohnbereich muss sich gut belüften lassen. Die Einstiegstür muss mindestens 40cm breit sein, sollte vorzugsweise an der rechten Fahrzeugseite angebracht werden und muss sich im verschlossenen Zustand von innen leicht öffnen lassen. Die unterste Einstiegsstufe darf nicht höher als 40cm über der Fahrbahn liegen. Zusatzheizungen sind eintragungspflichtig! Die gesamte Flüssiggasanlage muss den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes G607 entsprechen. Gasflaschenschränke müssen zum Innenraum luftdicht sein und nach außen eine Entlüftung mit einem Querschnitt von mindestens 100 qcm haben. Duomatik-Anlagen sind nur mit von außen zugänglichen Flaschenkästen zulässig.

Die Vorschriftsmäßigkeit der Gasanlage muss durch eine Gasprüfbescheinigung nachgewiesen und alle zwei Jahre erneuert werden. Die elektrischen Installationen müssen, zur Vermeidung von Bränden durch Kurzschlüsse und Überlastungen, den VDE Vorschriften entsprechen. Dieses gilt besonders für 230VAnlagen. Weitere Informationen können bei den jeweiligen TÜV, DEKRA usw. Prüfstellen eingeholt werden, wobei es evtl. regionale Unterschiede geben kann. Ersatzräder müssen zweifach gesichert werden und die Halterung darf keine scharfen Kanten und Spitzen besitzen.

...

Ich bin mit den Firmeninhabern weder verwandt noch verschwägert ...
Nur so, weil's gerade zum Thema paßte!

Bis denne

k.isl
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