TÜV bei Langzeitreise
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- Sven
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TÜV bei Langzeitreise
Hallo,
weis jemand, wie sich das unser Gesetzgeber vorstellt:
1) ich reise mit meinem Auto ins Ausland, bei der Rückkehr ist der TÜV abgelaufen (so passiert bei Rudi, der lettische Zoll hats bemerkt und wollte $100, konnte aber wegdiskutiert werden; bei einer Reisedauer von über 2 Jahren ist der Fall obligatorisch), aber das Auto bleibt angemeldet.
2) Während der Langzeitreise wird das Auto abgemeldet, denn weshalb Steuern und Versicherung in D zahlen, man benutzt weder deutsche Straßen, noch gilt die Versicherung außerhalb Europas (abgesehen von Nordafrika). Kommt man nun zurück nach Europa und man das Auto wieder zulassen möchte, brauchts einen gültigen TÜV.
Ok, könnte mir vorstellen, dass der Gesetzgeber Fall 2 als nicht legal ansieht, aber wenigstens für Fall 1 sollte es doch eine legale Möglichkeit geben, oder?
Grüße
sven
weis jemand, wie sich das unser Gesetzgeber vorstellt:
1) ich reise mit meinem Auto ins Ausland, bei der Rückkehr ist der TÜV abgelaufen (so passiert bei Rudi, der lettische Zoll hats bemerkt und wollte $100, konnte aber wegdiskutiert werden; bei einer Reisedauer von über 2 Jahren ist der Fall obligatorisch), aber das Auto bleibt angemeldet.
2) Während der Langzeitreise wird das Auto abgemeldet, denn weshalb Steuern und Versicherung in D zahlen, man benutzt weder deutsche Straßen, noch gilt die Versicherung außerhalb Europas (abgesehen von Nordafrika). Kommt man nun zurück nach Europa und man das Auto wieder zulassen möchte, brauchts einen gültigen TÜV.
Ok, könnte mir vorstellen, dass der Gesetzgeber Fall 2 als nicht legal ansieht, aber wenigstens für Fall 1 sollte es doch eine legale Möglichkeit geben, oder?
Grüße
sven
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freut sich der Mensch!
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Hallo Sven,
nicht so richtig hilfreich, aber doch schon mal ein Ansatz:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de
Gr: M
nicht so richtig hilfreich, aber doch schon mal ein Ansatz:
http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id= ... anguage=de
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Iveco TurboDaily 40.10 4x4 "Dormobil" 1999 219.000 km. Ich glaube ich muss mal meine Signatur ändern ...
ex oriente lux · cedant tenebræ soli
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- Beda
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Hallo Sven,
Fall 2 ist möglicherweise ganz normal aber mit Exportkennzeichen.
Fall 2 ist möglicherweise ganz normal aber mit Exportkennzeichen.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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Beda
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- Beda
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Hallo Sven,
unser Dekramann kann den Link fast wortwörtlich zitieren.
Ob man Steuer- und Versicherungskosten sparen kann, müssen andere beantworten.
In der Realität dürfte das aber daran scheitern, daß man z.B. aus Kasachstan nach Gerlingen reisen müßte, um das Fahrzeug abzumelden und bei Eintritt in den Gültigkeitsbereich der grünen Versicherungskarte dieselbe vorzeigen können muß.
unser Dekramann kann den Link fast wortwörtlich zitieren.
Ob man Steuer- und Versicherungskosten sparen kann, müssen andere beantworten.
In der Realität dürfte das aber daran scheitern, daß man z.B. aus Kasachstan nach Gerlingen reisen müßte, um das Fahrzeug abzumelden und bei Eintritt in den Gültigkeitsbereich der grünen Versicherungskarte dieselbe vorzeigen können muß.
Zuletzt geändert von Beda am 20.02.2008 - 11:36, insgesamt 2-mal geändert.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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- Sven
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Hallo,
von so einem Anruf verspreche ich mir nicht viel, aber ich habs probiert :)
1. TÜV, nettes Mädel, hat das Problem erkannt, hat mich beim Weiterverbinden versehentlich aus der Leitung geschossen.
2. TÜV, nettes Mädel, hat das Problem erkannt, hat gemeint, ich solle mal im Internet bei Google schauen ...
Grüße
sven
PS:
von so einem Anruf verspreche ich mir nicht viel, aber ich habs probiert :)
1. TÜV, nettes Mädel, hat das Problem erkannt, hat mich beim Weiterverbinden versehentlich aus der Leitung geschossen.
2. TÜV, nettes Mädel, hat das Problem erkannt, hat gemeint, ich solle mal im Internet bei Google schauen ...
Grüße
sven
PS:
Bekannte schickten ihre Schilder per Post heim, Freunde haben die Karre dann abgemeldet. Nur das Wiederanmelden ohne HU ist das Problem.Beda hat geschrieben:daß man z.B. aus Kasachstan nach Gerlingen reisen müßte ...
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Hallo Sven,
Du bist aber schnell heute.
Da fällt mir doch eine Variante ein:
Ausreisen; Am Heimatort gestohlen melden; Steuer und Versicherung abmelden; ............. ; nach langer erfolgloser Suche das Fahrzeug an der EU-grenze wiederfinden (von den Dieben leider keine Spur).
Diese Variante birgt aber den ein oder anderen kleinen Haken
Du bist aber schnell heute.
Da fällt mir doch eine Variante ein:
Ausreisen; Am Heimatort gestohlen melden; Steuer und Versicherung abmelden; ............. ; nach langer erfolgloser Suche das Fahrzeug an der EU-grenze wiederfinden (von den Dieben leider keine Spur).
Diese Variante birgt aber den ein oder anderen kleinen Haken
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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Beda
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- Sven
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Hallo,
noch eine interessante Auskunft erhalten:
Ich persönlich habe für das Problem ja eine Lösung, aber die obige Frage tauchte in einem anderen Forum auf und ist ja eigentlich grundsätzlicher Natur.
http://www.weltreise-forum.info/cgi-bin ... 1203265792
Grüße
sven
noch eine interessante Auskunft erhalten:
So einfach ist die Lösung und reduziert sich nun halt nur noch auf das Problemchen ein rotes russisches Kurzzeitkennzeichen für ein deutsches Fahrzeug zu organisieren und dem Zoll klar zu machen, dass das Fahrzeug ja eigentlich deutsch ist ...so wie Sie das rote Kurzzeitkennzeichen berechtigt, ein Fahrzeug aus Deutschland auszuführen, brauchen Sie halt ein rotes russisches Kurzzeitkennzeichen, um das Fahrzeug von Russland nach Deutschland zu überführen.
Ich persönlich habe für das Problem ja eine Lösung, aber die obige Frage tauchte in einem anderen Forum auf und ist ja eigentlich grundsätzlicher Natur.
http://www.weltreise-forum.info/cgi-bin ... 1203265792
Grüße
sven
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Aus deutscher Sicht: Nein.
Andererseits dürfen die Ausländer Gesetze machen, wie sie wollen.
Z.B. bei Reisepässen wird ja regelmäßig eine Reserve an Laufzeit verlangt. Zu recht?
Andererseits dürfen die Ausländer Gesetze machen, wie sie wollen.
Z.B. bei Reisepässen wird ja regelmäßig eine Reserve an Laufzeit verlangt. Zu recht?
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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Beda
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Hi;
Ich finde ja, dass das ein sehr interessantes Problem ist. Zu dem Thema HU und AU fiele mir nur ein, dass ein Auto seine Betriebberechtigung verliert wenn die Plakette abgelaufen ist. Zumindest in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr - also wäre es auch überall woanders nicht mehr zugelassen wenn die Zulassung in D verfällt, andere Sache: es gibt ja auch ausländische Kennzeichen ohne Plaketten(meine ich mich zu erinnen gesehen zu haben ) - Was machen die???
Grüße
Basho/creator
Ich finde ja, dass das ein sehr interessantes Problem ist. Zu dem Thema HU und AU fiele mir nur ein, dass ein Auto seine Betriebberechtigung verliert wenn die Plakette abgelaufen ist. Zumindest in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr - also wäre es auch überall woanders nicht mehr zugelassen wenn die Zulassung in D verfällt, andere Sache: es gibt ja auch ausländische Kennzeichen ohne Plaketten(meine ich mich zu erinnen gesehen zu haben ) - Was machen die???
Grüße
Basho/creator
Moin!
Eine offizielle Lösung gibt es für diese Probleme nicht. So ist es mir jedenfalls vor 2 Jahren gesagt worden. Damals waren mehrere Fahrzeuge und Anhänger von uns länger in Skandinavien unterwegs.
Was ich damals so halboffiziell erfahren habe:
- ganz Vorsichtige fragen bei Ihrer Versicherung nach, haben wir aber besser nicht gemacht.
- das Fahrzeug ist in technisch einwandfreiem Zustand halten. Bei Baufahrzeugen zwar nicht ganz so einfach, aber wir haben die nach spätestens 6 Monaten in die Werkstatt gegeben.
- nach der Einreise wird direkt die nächstgelegene HU-Stelle angesteuert (Dekra, Tüv, GTÜ)
Eine Alternative für mehrere Fahrzeuge kann auch ein freundlicher Prüfer sein. Also den Prüfer in den Flieger setzen und die Prüfung vor Ort machen lassen. Alle beteiligten müssen sich aber einig sein, das die Prüfung offiziell in Stadt X in Deutschland stattgefunden hat.
Gruß Ingo
Eine offizielle Lösung gibt es für diese Probleme nicht. So ist es mir jedenfalls vor 2 Jahren gesagt worden. Damals waren mehrere Fahrzeuge und Anhänger von uns länger in Skandinavien unterwegs.
Was ich damals so halboffiziell erfahren habe:
- ganz Vorsichtige fragen bei Ihrer Versicherung nach, haben wir aber besser nicht gemacht.
- das Fahrzeug ist in technisch einwandfreiem Zustand halten. Bei Baufahrzeugen zwar nicht ganz so einfach, aber wir haben die nach spätestens 6 Monaten in die Werkstatt gegeben.
- nach der Einreise wird direkt die nächstgelegene HU-Stelle angesteuert (Dekra, Tüv, GTÜ)
Eine Alternative für mehrere Fahrzeuge kann auch ein freundlicher Prüfer sein. Also den Prüfer in den Flieger setzen und die Prüfung vor Ort machen lassen. Alle beteiligten müssen sich aber einig sein, das die Prüfung offiziell in Stadt X in Deutschland stattgefunden hat.
Gruß Ingo
- Sven
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8O bisschen viel $$ und €€ aber grundsätzlich keine schlechte Idee und wie mir scheint die einzig mögliche um ein Auto wieder zuzulassen, das im Ausland geparkt und abgemeldet war. Oder?Ingo-K hat geschrieben:Also den Prüfer in den Flieger setzen und die Prüfung vor Ort machen lassen. Alle beteiligten müssen sich aber einig sein, das die Prüfung offiziell in Stadt X in Deutschland stattgefunden hat.
Grüße
sven
Zuletzt geändert von Sven am 22.02.2008 - 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Ist die Katze gesund,
freut sich der Mensch!
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Da soll es noch ein Lösung geben. Das habe ich natürlich nur mal gehört und weiß nicht mehr von wem
Es solle Mitbürger geben, die kleine Döschen mit bunten Aufklebern aller Coleur haben und diesen Inhalt einzeln gegen Zahlungen eines Barbetrags abgeben. Und diese auch noch gegen kleines Aufgeld versenden.
Das könnte die Zeit im Ausland bis zur nächsten HU in D-Land erleichtern.
Dumm ist halt nur, dass die Behörden im Ausland das Ablaufdatum lesen können, auch wenn sie nicht wissen was abgelaufen ist, da wird schnell was konstruiert, um die Kasse der örtlichen Behördenhosentaschen aufzufüllen. Der Stempel im Schein ist denen meist nicht so wichtig, wie das bunte Ding am Schild.
Wie gesagt, alles nur Hörensagen....
Gruß, Walter
Es solle Mitbürger geben, die kleine Döschen mit bunten Aufklebern aller Coleur haben und diesen Inhalt einzeln gegen Zahlungen eines Barbetrags abgeben. Und diese auch noch gegen kleines Aufgeld versenden.
Das könnte die Zeit im Ausland bis zur nächsten HU in D-Land erleichtern.
Dumm ist halt nur, dass die Behörden im Ausland das Ablaufdatum lesen können, auch wenn sie nicht wissen was abgelaufen ist, da wird schnell was konstruiert, um die Kasse der örtlichen Behördenhosentaschen aufzufüllen. Der Stempel im Schein ist denen meist nicht so wichtig, wie das bunte Ding am Schild.
Wie gesagt, alles nur Hörensagen....
Gruß, Walter
Pajero GLS 1993, V20, 6G72, 12V, 150 PS/110 kW, V6, 3.0l lang = V43, Super Select
- Crazy.max
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- Beiträge: 5001
- Registriert: 15.02.2003 - 18:42
- Wohnort: Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt
Hallo zusammen ,
ich bin nicht sicher , aber kann es nicht sein das es sich hier um eine Sache geht die in dieser Form nur in der BRD ( sorry für diesen Ausdruck ) masgeblich ist ? Vor Jahren war in der ADAC Motorwelt mal ein Artikel der eben diese Dilemma eines Motoradweltreisenden schilderte weil eben nach 4 jahren der Tüv abgelaufen war und er kurz nach der wiedereinreise in Deutschland von der Rennleitung in (damals) grün beige angehalten worden ist und nach der Formel je 3 Monate mal 50 Euro zu einer von 400 Euro und 3 Punkten + Stillegung + 1 Monat Fahrverbot zur kase gebeten worden ist . Lediglich die vielen Einreisestempel im Personalausweis und Reisepass sowie einige ( Visa ?? ) die er vorlegen konnte haben die Brüder dann zum Nachdenken angeregt und so wurde das "Vergehen" dann nur in einer Anzeige festgehalten und eine Möglichkeit der gerichtlichen Klärung geschaffen ...wie das nun ausging wurde aber nicht weiter erwähnt .
Der Syndikus der ADAC riet darum den Betroffenen im Falle des Falles bei der deutschen Vertretung im Entsprechenden Land vorstellig zu werden um dort das Fahrzeug ....Prüfen zu lassen ??, Abwesenheit eines TÜV´s bescheinigen zu lassen ?? Die Unmöglichkeit der HU Durchführung zu bestätigen lassen ? - irgentwie so war gewesen - jedenfalls hatte man dann was zum Vorzeigen bei der Rückkehr in der Hand und vielleicht hilfts ja bei der Argumentation mit der Rennöeitung ...
Olaf - den das nicht betrifft weil er bestimmt vor dem TÜV Ablauf Heimweh bekommen würde
ich bin nicht sicher , aber kann es nicht sein das es sich hier um eine Sache geht die in dieser Form nur in der BRD ( sorry für diesen Ausdruck ) masgeblich ist ? Vor Jahren war in der ADAC Motorwelt mal ein Artikel der eben diese Dilemma eines Motoradweltreisenden schilderte weil eben nach 4 jahren der Tüv abgelaufen war und er kurz nach der wiedereinreise in Deutschland von der Rennleitung in (damals) grün beige angehalten worden ist und nach der Formel je 3 Monate mal 50 Euro zu einer von 400 Euro und 3 Punkten + Stillegung + 1 Monat Fahrverbot zur kase gebeten worden ist . Lediglich die vielen Einreisestempel im Personalausweis und Reisepass sowie einige ( Visa ?? ) die er vorlegen konnte haben die Brüder dann zum Nachdenken angeregt und so wurde das "Vergehen" dann nur in einer Anzeige festgehalten und eine Möglichkeit der gerichtlichen Klärung geschaffen ...wie das nun ausging wurde aber nicht weiter erwähnt .
Der Syndikus der ADAC riet darum den Betroffenen im Falle des Falles bei der deutschen Vertretung im Entsprechenden Land vorstellig zu werden um dort das Fahrzeug ....Prüfen zu lassen ??, Abwesenheit eines TÜV´s bescheinigen zu lassen ?? Die Unmöglichkeit der HU Durchführung zu bestätigen lassen ? - irgentwie so war gewesen - jedenfalls hatte man dann was zum Vorzeigen bei der Rückkehr in der Hand und vielleicht hilfts ja bei der Argumentation mit der Rennöeitung ...
Olaf - den das nicht betrifft weil er bestimmt vor dem TÜV Ablauf Heimweh bekommen würde
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
- Schlappohr
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- Registriert: 25.03.2004 - 21:28
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- Kontaktdaten:
Das ist sicherlich eine der liebenswertesten Aussagen die ich hier je gelesen habe....Crazy.max hat geschrieben:weil er bestimmt vor dem TÜV Ablauf Heimweh bekommen würde
Herzliche Grüße
Florian, der leider immer Fernweh hat
"Reisen ist tödlich für Vorurteile" (Mark Twain)
Pajero V20 3500 V6
EX: Pajero 3,2DID, T3 Syncro, Jeep Grand Cherokee, Chevy Trailblazer, Montero 3,5 GDI, Nissan Pathfinder R51
Pajero V20 3500 V6
EX: Pajero 3,2DID, T3 Syncro, Jeep Grand Cherokee, Chevy Trailblazer, Montero 3,5 GDI, Nissan Pathfinder R51
N' Abend,
auf Malle können Deutsche ihre Autos TüVen lassen. Dort haben ja einige einen Zweitwohnsitz und auch Autos aus D dort. Also könnte der Weg von Crazy.max der Richtige sein.
Man müsste vielleicht mal eine Botschaft in sonstwo anmailen und das Problem schildern, unter dem Vorwand, man ist auf der Rückreise und weiss nicht weiter .
Ich habe 1999 einen Camaro aus USAland mitgebracht, diesen durfte ich in D als Deutscher mit der amerikanische Versicherung 6 Monate fahren, aber nur weil ich einen Wohnsitz dort hatte! Für die Ami-Versicherung war ich quasi ein Urlauber in D. Nach Aussage der Polizei in D ging diese Konstellation aber auch nur, da ich nachgewiesen habe, dass ich damals dort gelebt und gearbeitet habe, also meinen Lebensmittelpunkt dort hatte. ansonste hätte es Probleme wegen der Kfz-Steuer gegeben. Aber wiederum hat es die nicht geschert, dass ich keine Arbeitserlaubnis für drüben hatte. Aber Schriftliches darüber habe ich zur Bestätigung nicht.
Der Camaro hat zwar Spaß gemacht (matt schwarz, laut und böse ), aber die Angst vor einem Unfall fuhr im Kopf immer mit... .
Zu beachten ist ebenfalls, dass eventuell eine Steuerhinterziehung im Land, in dem man sich aufhält vorliegt, wenn das Fahrzeug nirgends zugelassen ist. Auch gibt es in einigen Ländern Probleme, als Ausländer ein einheimisch zugelassenes Fahrzeug zu fahren.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber was wenn ?
Meine Mindesthaftplichtsumme in Orange County/Florida betrug US$10000.-. Wenn ich dort jemanden angefahren hätte, hätte ich sofort mit dem nächsten Flieger das Land verlassen.... .
Ich würde auf jeden Fall einen legalen Weg gehen, denn wenn man Pech hat, gerätst Du an einen Polizeichef in the middle-of-nowhere-county, der kurzerhand die Karre beschlagnahmt, weil er schon immer so ein Auto haben wollte. Dann sitzt Du da, Karre weg, Ausrüstung weg, womöglich noch mal kurz im Knast gewesen, und die Botschaft sagt Dir am Telefon, sie kann nichts machen, da der Wagen in Deutschland als gestohlen gemeldet wurde? Ne-ne...
Dann lieber beim Wiedereitritt in die deutsche Bürokratie an der Grenze Bescheid geben und ne Lösung mit den Grenzern suchen... . Notfalls "draußen" schlafen, zu Fuß rüber, Kurzkennzeichen holen, Auto über die Grenze schieben, dran schrauben und ab nach Hus. Beim Lkw muß man halt doller schieben .
Aber am Besten vorher mal eine Botschaft anmailen.... .
Der Zoll sollte doch dafür eine Lösung haben, die Versicherung läuft ja ohne TüV trotzdem weiter... .
Schönen Abend noch,
der Rob, dem sich seit Frau-Kind-Haus-Hund solche Probleme nicht stellen und das ist gut so
auf Malle können Deutsche ihre Autos TüVen lassen. Dort haben ja einige einen Zweitwohnsitz und auch Autos aus D dort. Also könnte der Weg von Crazy.max der Richtige sein.
Man müsste vielleicht mal eine Botschaft in sonstwo anmailen und das Problem schildern, unter dem Vorwand, man ist auf der Rückreise und weiss nicht weiter .
Ich habe 1999 einen Camaro aus USAland mitgebracht, diesen durfte ich in D als Deutscher mit der amerikanische Versicherung 6 Monate fahren, aber nur weil ich einen Wohnsitz dort hatte! Für die Ami-Versicherung war ich quasi ein Urlauber in D. Nach Aussage der Polizei in D ging diese Konstellation aber auch nur, da ich nachgewiesen habe, dass ich damals dort gelebt und gearbeitet habe, also meinen Lebensmittelpunkt dort hatte. ansonste hätte es Probleme wegen der Kfz-Steuer gegeben. Aber wiederum hat es die nicht geschert, dass ich keine Arbeitserlaubnis für drüben hatte. Aber Schriftliches darüber habe ich zur Bestätigung nicht.
Der Camaro hat zwar Spaß gemacht (matt schwarz, laut und böse ), aber die Angst vor einem Unfall fuhr im Kopf immer mit... .
Zu beachten ist ebenfalls, dass eventuell eine Steuerhinterziehung im Land, in dem man sich aufhält vorliegt, wenn das Fahrzeug nirgends zugelassen ist. Auch gibt es in einigen Ländern Probleme, als Ausländer ein einheimisch zugelassenes Fahrzeug zu fahren.
Wo kein Kläger da kein Richter, aber was wenn ?
Meine Mindesthaftplichtsumme in Orange County/Florida betrug US$10000.-. Wenn ich dort jemanden angefahren hätte, hätte ich sofort mit dem nächsten Flieger das Land verlassen.... .
Ich würde auf jeden Fall einen legalen Weg gehen, denn wenn man Pech hat, gerätst Du an einen Polizeichef in the middle-of-nowhere-county, der kurzerhand die Karre beschlagnahmt, weil er schon immer so ein Auto haben wollte. Dann sitzt Du da, Karre weg, Ausrüstung weg, womöglich noch mal kurz im Knast gewesen, und die Botschaft sagt Dir am Telefon, sie kann nichts machen, da der Wagen in Deutschland als gestohlen gemeldet wurde? Ne-ne...
Dann lieber beim Wiedereitritt in die deutsche Bürokratie an der Grenze Bescheid geben und ne Lösung mit den Grenzern suchen... . Notfalls "draußen" schlafen, zu Fuß rüber, Kurzkennzeichen holen, Auto über die Grenze schieben, dran schrauben und ab nach Hus. Beim Lkw muß man halt doller schieben .
Aber am Besten vorher mal eine Botschaft anmailen.... .
Der Zoll sollte doch dafür eine Lösung haben, die Versicherung läuft ja ohne TüV trotzdem weiter... .
Schönen Abend noch,
der Rob, dem sich seit Frau-Kind-Haus-Hund solche Probleme nicht stellen und das ist gut so