Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

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rero
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Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von rero »

Hallo,

nachdem ich mich bereits zu lange Zeit mit dem Thema "Plaketten" auseinandersetzen durfte hierzu ein paar Infos für Euch:

In Baden-Württemberg gibt es im Rahmen sogenannter Allgemeinverfügung Ausnahmen für Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 03, 04, 09, 11 und geregeltem Kat. Darüber hinaus gibt es individuelle Ausnahmeregelungen welche beim zuständigen Landratsamt (damit ist das Landratsamt gemeint, in dessen Gebiet die Umweltzone liegt und somit nicht immer das des Wohnortes).

Im Gegenzug hierzu auch eine Frage:

Wie ist das in anderen Bundesländern, insbesondere NRW geregelt?

Gruß
Roland
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Beda
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Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
die Ausnahmeregeln bestimmen die Kommunen selbst.
Da gibt es durchaus Alleingänge.
Sehr erstaunlich zum Beispiel in Hannover :idee03:
www.hannover.de hat geschrieben:Generelle Ausnahmen
Darüber hinaus hat die Stadt Hannover mit Verfügung vom 17.12.2007 (veröffentlicht in HAZ und NP am 19.12.2007) für weitere Fahrzeuggruppen generelle Ausnahmen vom Fahrverbot festgelegt. Diese sind

* Benzin-Kraftfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, die keine grüne Plakette bekommen,
* Schaustellerfahrzeuge für Fahrten zu Veranstaltungen in der Umweltzone (z. B. Schützenfest) und Rückfahrten nach Veranstaltungsende mit der Auflage, dass während der Fahrt ein Nachweis über die Teilnahme an der Veranstaltung mitzuführen ist,
* Busse des ÖPNV und Reisebusse,
* Dieselfahrzeuge soweit sie mit Rapsöl oder Biodiesel betrieben werden mit der Auflage, dass ein fahrzeugbezogener Nachweis des Herstellers oder einer Kfz-Werkstatt während der Fahrt mitzuführen ist, der bestätigt, dass das Fahrzeug mit Biodiesel oder Rapsöl betrieben werden kann,
* Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen und roten Dauerkennzeichen (§16 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr – FZV -) (rote Händlerkennzeichen) und
* alle Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, jedoch nur für das Jahr 2008.

Diese Ausnahmen gelten (bis auf die letztgenannte) bis zum 31.12.2009.
http://www.hannover.de/data/meldungen/m ... eAusn.html

Z.B. Dortmund:
Konkret ist für die Stadt Dortmund im Rahmen der Aufstellung des Luftreinhalteplans Dortmund ein 300 m langer Abschnitt der Brackeler Straße zwischen Borsigplatz und der Einmündung "Im Spähenfelde" als Umweltzone ausgewiesen. Die Durchfahrt ist nur noch Fahrzeugen der Schadstoffgruppen 3 und 4 erlaubt. Damit muss Ihr Fahrzeug eine gelbe oder grüne Plakette aufweisen, wenn sie diesen Streckenabschnitt befahren wollen. Der Luftreinhalteplan ist am 12.01.2008 in Kraft getreten.
http://www.umweltamt.dortmund.de/projec ... &tid=77418

Z.B. Köln:
Sind weitere Verschärfungen der Umweltregelung zu erwarten?
Die Stadt Köln führt zum 1. Januar 2008 zunächst eine "rot-gelb-grüne" Umweltzone ein. Ab dem Jahr 2010 wird es eine reine "gelb-grüne" Umweltzone geben; das heißt, auch Autos mit einer roten Plakette dürfen die linksrheinische City, Deutz und Mülheim nicht mehr durchfahren. Sollten die Emissionen auch 2010 noch über den von der EU vorgegeben Grenzwerten liegen, so könnte es eine rein "grüne" Umweltzone geben.
http://www.koeln.de/cms//artikel.php/1/ ... sicht.html
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Beitrag von Beda »

http://www.oldtimer-praxis.de/ hat geschrieben: Stand: 17.07.2008

Neues aus den Umweltzonen
Keine Durchfahrt ohne bunte Plakette


Ab dem 1. Juli 2008 soll es in Pleidelsheim eine Umweltzone geben, Regensburg folgt am 1. September. Am 1. Oktober fällt der Startschuss gleich in mehreren Städten: Augsburg, Frankfurt am Main und München machen „dicht“ für Fahrzeuge ohne Plakette, dazu soll die „Umweltzone Ruhrgebiet“ in Kraft treten. Zu ihr gehören Bochum, Bottrop, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Recklinghausen. Einen interessanten Passus hat die Stadt Frankfurt in der Liste der genehmigungspflichtigen Ausnahmen: Erlaubt sind „Fahrten mit Fahrzeugen, die ab Erstzulassung mindestens volle 27 Jahre alt sind und bei denen durch Sachverständigengutachten nachgewiesen wird, dass diese zukünftig als anerkannte Oldtimer betrieben werden und ein H-Kennzeichen führen können“. Derweil gibt es erste Erfahrungswerte aus Städten mit bestehender Umweltzone. In Köln hat sich bislang kein Rückgang der Feinstaubbelastung ergeben. Die Stadt kündigte als Konsequenz an, restriktiver bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu verfahren und Plakettensünder strenger zu verfolgen. Eine durchaus phantasievolle Maßnahme.
Morgen Gemeinde,
da komme ich ins grübeln.
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Beda

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coopers1125

Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von coopers1125 »

Hallo zusammen,
rero hat geschrieben:
In Baden-Württemberg gibt es im Rahmen sogenannter Allgemeinverfügung Ausnahmen für Fahrzeuge mit der Schlüsselnummer 03, 04, 09, 11 und geregeltem Kat. Darüber hinaus gibt es individuelle Ausnahmeregelungen welche beim zuständigen Landratsamt (damit ist das Landratsamt gemeint, in dessen Gebiet die Umweltzone liegt und somit nicht immer das des Wohnortes).
was heisst das denn in allgemeinverständlichem Deutsch?

Die Dame vom Landratsamt hat mir seinerzeit gesagt dass ich überhaupt garkeine Plakette krieg..
Hat mich zwar sehr verwundert da der L300 ja über einen G-Kat verfügt aber gut.

Ich hab mich nicht weiter drum gekümmert und bin jetzt halt immer ohne Plakette rumgefahren.

Da ich jetzt aber in die Stuttgarter Innenstadt zieh sind mir Zweifel gekommen ob ich da nicht von der nächst besten Knöllchenverteilerin einen saftigen Strafzettel aufgedrückt bekomm..

Könnt ihr mir sagen, wies mit ner Plakette oder einer Ausnahmeregel für den L300 mit 2,4Liter Benziner aussieht?

Und wer kann die Plakette denn kontrollieren? Die Knöllchenverteiler oder nur die Polizei?

viele Grüße!

Dominik
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Beitrag von Beda »

Hallo Dominik,
dann solltest Du nochmal fragen.
Meiner Meinung nach steht jedem Auto mit G-Kat eine grüne Plakette zu.
Das war am Anfang nicht so.
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Beda

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kwali
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Beitrag von kwali »

Hallo zusmmen

Die Dame vom Landratsamt hat mir seinerzeit gesagt dass ich überhaupt garkeine Plakette krieg..
Hat mich zwar sehr verwundert da der L300 ja über einen G-Kat verfügt aber gut.

Das liegt warscheinlich daran das der L300 als Wohnmobil gemeldet ist.

gruss kwali
deufralux

Beitrag von deufralux »

Guten Morgen,

probiere es mal hier:

http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plak ... such_art=1

VG Jürgen
coopers1125

Beitrag von coopers1125 »

Ich hab die "Allgemeinverfügung" jetzt mal gegoogelt:

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/ser ... uegung.pdf

und hier noch Erläuterungen dazu:

http://www.umwelt-plakette.de/gesetz_un ... is1540lh82

Ich werd jetzt den Fahrzeugschein kopieren und aufs Armaturenbrett legen. Scheint mir der einzige Weg mit meiner Schlüsselnummer (03) zu sein.


Gruß

Dominik
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Beitrag von Beda »

Hallo Dominik,
vielleicht solltest Du einfach mal jemand anderen fragen:
Mitsu-händler, Dekra, TÜV oder so
Wenn das alles nicht funktioniert, meldest Du dich bei mir per PN.
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Eisho

Beitrag von Eisho »

Hallo Dominik

Ich habe für unseren L300 4x4 (ebenfalls BJ ´89 mit 111 PS und Kat) in Köln die Diskussionen mit dem TÜV, der Zulassungsstelle und dem Mitsubishi-Händler schon hinter mir. Ergebnis: Der Wagen hat den KAT damals einfach "zu früh" bekommen - deshalb liegt nirgends eine Bescheinigung vor. Einen Nachrüstsatz zur Verbesserung der Schadstoffklasse habe ich trotz intensiver Suche für unser Modell auch nirgends gefunden - die Stückzahl für unseren Motor ist wohl einfach zu niedrig.

Nun haben wir beide einen Kat - aber keine grüne Plakette und zahlen auch noch den höheren Steuersatz :-(

Wenn Du noch eine Möglichkeit findest, die Schadstoffklasse zu verbessern und/oder die grüne Plakette zu erhalten, wäre ich daran brennend interessiert.

Gruß aus Köln

Peter
coopers1125

Beitrag von coopers1125 »

Guten Morgen zusammen,

Mein Mitsu-Händler könnte mir solch ein Gutachten erstellen, allerdings hab ich keine Lust mir das jedes Jahr neu machen zu lassen.

Ich denke ich belasse es jetzt einfach dabei, dass ich eine Kopie des Fzg-Scheins auf das Armaturenbrett lege und die Emissionsklasse deutlich einkringel.

Werds vllt noch schön einlaminieren dass es sich etwas von den Parktickets abhebt und nicht schon übermorgen aussieht wie sau ;-)

Auf diese Weise kann mir meiner Meinung nach nix passieren, wenn die Stadt die stehenden Autos kontrolliert.


Viele Grüße,

Dominik


ebenfalls BJ ´89 mit 111 PS und Kat
meiner ist eigentlich 87 - werd das gleich mal abändern :-)
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Beitrag von Beda »

Hallo Ihr Zweibeide,
wegen hoher Feiertage bin ich gerade nicht in der Firma; deshalb ohne Unterlagen und ohne Gewähr.

In den 80ern war es völlig richtig, daß bei Fahrzeugen mit G-Kat, also Antriebsschlüssel 51, und mehr als 2.000cm³ Hubraum nur Schlüssel zu 1: 03 eingetragen wurde. Das wurde später geändert in 01 und konnte bzw. kann nachgetragen werden. Das ist aber nicht erforderlich. Ganz am Anfang sollten Feinstaubplaketten erst ab Euro2 erteilt werden. Nach kurzen und heftigen Protesten darf jetzt allen Fahrzeugen mit G-Kat eine grüne Plakette erteilt werden. Also auch euren.

Wenn Ihr keinen Bock auf weitere Lauferei habt, kann ich gerne helfen.
Einfach per PN an mich.
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Beda

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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo,
das macht Heimat aus :kopfgegenmauer:
kfz-betrieb hat geschrieben: 05. Jun 09
Feinstaubplakette bei Überführung
Fehlende Plakette kann zu Strafen führen
Eine fehlende Plakette kann bei der Überführung eines Fahrzeuges mit rotem Kennzeichen Schwierigkeiten bereiten.
In jüngerer Zeit haben Kfz-Betriebe teilweise Schwierigkeiten bei der Überführung von Fahrzeugen mit rotem Nummernschild. Demnach kam es beim Fahren in Umweltzonen aufgrund einer fehlenden Feinstaubplakette zu Bußgeldern. Da die Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen in der Regel nur kurzfristig bewegt werden, ist das dauerhafte Anbringen einer Feinstaubplakette nicht sinnvoll und wird auch in der Regel nicht verlangt.
Stattdessen empfiehlt das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe folgendes Vorgehen: Generell sollte bei der Überführung eines Fahrzeuges mit rotem Kennzeichen eine dem Schadstoffausstoß entsprechende rote, gelbe oder grüne Plakette mit dem eingetragenen Kennzeichen des roten Nummernschildes bereitgehalten werden. Diese kann zum Beispiel mit einer Schutzhülle an die Windschutzscheibe angebracht werden.
Allerdings weist der ZDK daraufhin, dass es diesbezüglich kein einheitliches Vorgehen der Behörden gibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Kfz-Betriebe über die jeweilige Handhabung bei den Gemeinden, Kommunen und Städten, die eine Umweltzone eingerichtet haben, erkundigen.
Christoph Baeuchle
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Sven »

Hallo,

über die Sinnlosigkeit der Plaketten war heute bei uns in der Zeitung ein Artikel:
http://www.suedwest-aktiv.de/landundwel ... rtikel.php
und ein Kommentar dazu:
http://www.suedwest-aktiv.de/landundwel ... rtikel.php

Grüße
sven
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freut sich der Mensch!
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlaß ein Zitat:
Rhododendron hat geschrieben:Aloa,
coopers1125 hat geschrieben: 2. Nachrüstkat von Mitsubishi --> 350,- + 40,- Eintragungsgebühr?
www.mitsubishi-motors.de :Nachrüst-Kats möglich für L300 Bj.92-97, TSN: 240, 406, 408, 409, 441, 472

Wer also weder den passenden Emissionsschlüssel noch passendes Baujahr/die richtige TSN hat, gehört zur automobilen Randgruppe, geht nicht über Los und streicht auch keine Steuerersparnis ein. :nichtgut:

Nächster Versuch, MINI-Kat:
3. anderer Nachrüstkat für 80,- --> der ist aber offiziell nur für den neuen L300 geeignet..
So isses, erst ab Baujahr 11/93. :nichtgut:
Allerdings konnte mir bisher niemand erklären, WARUM der Mini-Kat bei mir nicht eintragungsfähig ist. Als Beispiel hab ich angeführt, dass es ja einen Mini-Kat für den 92er 2WD mit 4G64-Motor gibt. Wo ist da also der Unterschied? :achselzuck:
4. Ich weiß nicht ob es noch weitere Nachrüstkathersteller gibt. Hab jetzt halt mal nur den ergooglet. Was hat denn der Pivo, was hast du denn für einen drin?
Ich kenne bisher nur WALKER als Hersteller. Hier die bisher vollständigste Liste, die ich gefunden habe : Walker-Minikat.pdf, Seite 12/13
Aber die sagt halt auch nix Neues...

Die grüne Plakette hat unser Frosch wegen G-Kat (original) und Emissionsnummer 16. Hat aber Euro1.
Mein Bemühen nu noch mit Minikat auf Euro2 zu kommen und Steuern zu sparen, haben sich also bisher zerschlagen.
Erstzulassung 9/93....
Was ich noch tun werde, ist meinem Dekra-Druiden auflauern und das mal besprechen. Vielleicht geht da ja doch noch was...
Mehr hab ich auch nicht :(

soweit, so besch(t)euert
Gruß vom Pivo
Ein paar Beiträge weiter oben ein dezenter Hinweis auf eine mögliche Lösung.
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
in meinem Paralleluniversum gibt es auch G-Kat-fahrzeuge mit Schlüsselnummer 03:
http://ig-syncro16.de/forum/index.php?n ... 658#150658
matzmann hat geschrieben:Um das Chaos komplett zu machen, gibt es wohl einen Erlaß aus BW das Fahrzeugen mit 0403 eine grüne Plakette zu zuteilen ist. Das erklärt dann auch warum einige eine Plakette haben, andere nicht. Plakette gibts dann in BW bei der Zulassungsstelle fahren darf man überall. Das ist für mich der I-Punkt auf dem ganzen Blödsinn. Den Erlaß hab ich original noch nicht gefunden, im Netz gibts nur Verweise darauf. Mal schauen ob ich den noch bekomme hier oben. Stuttgart hat wohl einen online Plaketten Service, da müsste man sich seine Plakette dann offiziell und legal beszellen können.

Gruß aus Kiel

matze
Ich habe mal einen Versuchsballon gestartet.
http://www.stuttgart.de/feinstaub-plaketten
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
mein Versuch war nicht von Erfolg gekrönt.
Aber vielleicht probiert es einer von den G-Kat-Elchen mal.
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von luzivee »

Hallo,

ich hab das gleiche Problem auch im schönen Sachsenlande. Ich war bei der Dekra und hab mit ZWEI Fahrzeugscheinen den Graumantel belauert.
Meiner ist Bj88 mit 109PS
der andere war erstzulassung 92 mit 111ps.

Beide haben G-Kat, aber scheinbar geht es NICHT irgend wie an eine Plakette zu kommen.

Ich habe dann auch gleich nach einer Umschlüsselung gefragt. Die Antwort lautete grob: "... wenn du eine Freigabe von Mitsubishi hast, geht das .....".
Ich hab natürlich bei Mitusmushi angerufen, aber dort konnte oder wollte sich keiner damit beschäftigen.

Da mein Elch gerade abgemeldet ist, stört mich das ganze nicht so sehr, aber prinzipiell würde ich mich auch über eine Lösung freuen.

Gruß Johannes
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von guido »

Servus,

Ich hänge mich mal an den Beitrag hier ran.

Ich hab ab Mitte des Jahres fast nur noch "grün" hier vor der Nase.
Für meinen 2,8er Diesel gibt es ja keine gescheite Lösung zu dem Thema Umweltplakette.
Es tut mir echt weh den Wagen nach Afrika schicken zu müssen.

Wenn ich das bisher richtig im Netz rausgelesen habe, dann gibt es auch keinen Weg aus dem Pajero auf dem Papier ein anderes Fahrzeug zu machen. Die Lösung wie Zugmaschine, Pannenhilfefahrzeug oder so bringen leider auch nichts.

Also geht nur verkaufen oder die halbseidene Lösung von SK Handelsgesellschaft?!?

Gruß Guido
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von Beda »

Hallo Guido,
genau so sehe ich das auch.
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Beda

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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Guido,

es ist tatsächlich genau wie Du schreibst. Ich hätte meinen geliebten roten L200 vielleicht auch durch den Beitritt zur freiwilligen Feuerwehr mit KFZ, vor dem grünen Ende schützen können, aber die Kopfstände und die rund 700,- Euro Steuer haben mich weich bekommen.

Wie hier allgemein bekannt, bin ich nunmehr reumütig zum lobenswerten und dauerhaften Mitsubishi V6 mit 177 Pferdchen zurückgekehrt und möchte den Motor nicht mehr missen.

Durch die übermäßige jährliche Steuerersparnis kann ich die Mehr-PS trotz leicht erhöhter Spritkosten genießen und mich in Ruhe mit der Frage beschäftigen, ob ich durch eine Gasanlage zu beängstigenden Einsparungen kommen will. Meine schon lagernde Gasheizung fürs Womo hätte dann auch gleich einen ausreichenden Tank für so manche Nächte.

Mit dem Motor brauche ich auch nur noch jeden zweiten Gang was Kupplung und Getriebe bestimmt schont. :hammerschlag: :kopfgegenmauer:

Das ich meinen Altwagen teurer verkaufen konnte, als mein neuer Altwagen mich kam, hat mich zudem versöhnt. Die großen Benziner sind schon allgemein sehr preiswert, vermutlich weil alle Welt Angst vor dem Verbrauch hat.

Ich bereue somit nichts, wenngleich die blöde Umweltzonenproblematik mich so manches graue Haar gekostet hat.

Mit nunmehr wieder beschleunigungsfreudigen Grüßen von Kay
Ich brauche keine Uhr. Ich habe Zeit. (ein Berber, als ich ihm meine Uhr feilbot)

in Nutzung: Space Gear PA3W,
in Bearbeitung: Pajero V43W,
in Sammlung: Pajero Sport K96W, L200 Triton RHD, Pajero L141G, GFK-Kompressor-Pajero L042G, Explorer-Kabine
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von sivas »

Hallo Guido,
mein 87'er Pajero ist auf meine Mutter zugelassen. Die hat in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG", was auch noch eine Steuerbefreiung beinhaltet. Wär das nicht ein gangbarer Weg? In Darmstadt bekommen wir wohl auch bald die Umweltzone und ich darf trotzdem fahren ...
Grüße, Dieter
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von guido »

Servus,

Ja mein Pajero ist 16 Jahre alt und hat 308.000Km gelaufen. Aber der ist einfach zu gut für Afrika. Das ärgert mich einfach. Ich würde den ja auch 3 Jahre in die Garage stellen wenn dann die Umweltzonen wieder weg wären. :wink:

Ich kann jetzt an einen guten Benziner kommen, so ist das ja nicht, aber mir gehen die Nackenhaare hoch wenn ich bedenke das ein Auto aus erster Hand jetzt nur noch in Nord- und Ostdeutschland zu fahren ist. Grrrrr

Also muss ich den 14 Jahre unterstellen, dann ist ja alles wieder gut. :lol:

Danke für eure Ideen...

Gruß Guido
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bm
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Re: Ausnahmeregeln für Umweltzonen

Beitrag von bm »

Hallo zusammen

@ Guido

Ich versuch das, immer noch, mit:
35. Verordnung zur Durchführung des BImSchG
(Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung- 35. BImSchV)

B. Einheitliche Ausnahmeregelungen von Verkehrsverboten in
Umweltzonen des Landes NRW

Befreiungen von Amts wegen
B.II.1
Hier nachzulesen, Seite 7 und 10 ist relevant:
http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umwe ... efinal.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Hab mir heute,für den Galloper,die " Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen
Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette)
zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette)
durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle ",
bestätigen lassen.
(Viertel Stunde bei TÜV-Nord,für 30,- Tacken.)

Dann wird gefordert,Seite 10,bei
2. Zu Ziffer B.II.1, 1. Spiegelstrich:
"Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen
und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen".
Kein Problem ,mach ich gerne.

Nix mit Nachweis wirtschaftliche Zumutbarkeit und Ähnliches,das
brauch man nur für:
"B. I. 1 Ausnahmegenehmigungen in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte"

Werde ich mal "in the wild" ausprobieren,mit Jenen, die den ruhenden Verkehr hüten.


Gruß Bernd


1999er,Galloper 2.5 TDI,Plechfelgen,lang,Basic,Nachrüstkat Euro2
Dicker1

Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Dicker1 »

Ich habe am Wochenende aus der Zeitung erfahren das es für jedes Fahrzeug für das es keinen Rußpartikelfilter gibt um von Gelb auf grün zu kommen beim Tüv eine Bescheinigung beantragen kann mit der Bestätigung das dies so ist ( Kosten ca. 50 Euro).
Trifft auf alle Pajeros V20 zu.
Mit dieser Bescheinigung und dem Fahrzeugschein der bestätigen muss das das Fahrzeug seit 2008 auf den Besitzer zugelassen ist, kann man mit dieser Bescheinigung unbegrenzt in die Umweltzonen einfahren. Hier der Gesetzestext.
Befreiungen von den Verkehrsverboten in der Umweltzone von Amts wegen
1. Innerhalb der ausgewiesenen Umweltzone (§ 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 270. 1 der Straßenverkehrsordnung) sind folgende Kraftfahrzeuge neben den in Anhang 3 zur 35. BImSchV aufgeführten Maschinen, Geräten und Kraftfahrzeugen vom Verkehrsverbot befreit:
- Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35. BImSch V, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen wurden.
Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle zu bestätigen.
Der Nachweis ist bei jeder Fahrt in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

Dies zu Eurer Info

Gruß
Andreas aus Hagen
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Andreas,

danke für die Info, wobei das hier vor kurzem bereits einmal geschrieben wurde.

Da unser Löppel im Oktober zum TÜV muss - und deshalb dann seine, seinerzeit "versehentlich" ausgestellte, grüne Plakette einbüßen wird - werde ich das mal testen, ob sich die Theorie auch in die Paxis umsetzen lässt. Werde dann berichten, was daraus geworden ist :wink:

Allerdings nur, wenn das Schreiben auch gilt, ohne dass man eine gelbe Plakette anbringen muss. Gelb passt nicht zum Lack. sieht sch*** aus und kommt mir daher nicht ans Auto, bevor ich die nicht wirklich zwingend brauche :rofl: :rofl: :rofl: Dann kommt eher die schwarze, mit der automobilen Randgruppe, an den Löppel :mrgreen:

Gruß

Rolf - der froh ist, dass die hier im Norden noch nicht jeden Quatsch mitmachen :grin:
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unbemerkt
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Andreas,

ich will Dir den Enthusiasmus nicht nehmen aber Du wirst wahrscheinlich keinen TÜV-Mann finden, welcher Dir bestätigt, daß Du kein Reinigungssystem mehr nachrüsten kannst, denn in der Online-Liste der Tüvler ist unter dem 4D56 mit Gelber Plakette eine Möglichkeit eingetragen und ich habe das Teil auch hier liegen.

Mit inzwischen grün plaketierten 177 PS Grüßen von Kay
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Joe
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von Joe »

Moin Kay,

welche Möglichkeit ist denn dort eingetragen? Ich kenne da nur so meiner Meinung nach zwielichtige Lösungen ebensolcher Handelsgesellschaften ... :twisted:

Gruß Rolf
Zuletzt geändert von Joe am 29.07.2014 - 14:28, insgesamt 1-mal geändert.
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unbemerkt
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von unbemerkt »

Hallo Rolf,

zumindest hat jeder Mitsuhändler bisher den Oxikat eingebaut um das Fahrzeug eine Stufe höher zu bringen, also von rot nach gelb oder von gelb nach grün. Zugelassene Fahrzeuge damit sind wirklich keine Seltenheit.

Mit Gruß von Kay, welcher sich gern für 450,- Euro von einem Neuteil mit Papieren trennen würde.
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guido
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Re: Umweltzonen Ausnahmeregelungen.

Beitrag von guido »

Servus,

Für den 4D56 gibts doch Möglichkeiten. Nur der 4M40 hat ein Problem...

Gruß Guido
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