für ein Kurzkennzeichen braucht es mittlerweile eine gültige HU.
Und wenn es die nicht gibt?
Dann fährt man eben ohne Plakette. Legal.
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Beda hat geschrieben:Hallo zusammen,Für mich ist das klar.Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Fahrten zwischen Werkstatt, Zulassungsstelle und Prüfstelle sind eindeutig erlaubt auch mehrfach.
Fahrten zwischendurch zum Halterwohnsitz vielleicht, eher nicht.
Überführungen und Fahrten zur Oma sicher nicht.