Morgen Florian,
alles muß man selbst machen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32011R04584. GESCHWINDIGKEITSBEREICH
4.1.
Jeder Reifen, mit dem das Fahrzeug normalerweise ausgerüstet ist, muss ein Symbol für die Geschwindigkeitskategorie aufweisen.
4.1.1.
Im Falle von Reifen der Klasse C1 muss das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie mit der Geschwindigkeitskategorie und mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs vereinbar sein, und im Falle von Reifen der Geschwindigkeitskategorien V, W und Y ist die in der UN/ECE-Regelung Nr. 30 erwähnte größte zulässige Tragfähigkeit zu berücksichtigen.
4.1.2.
Im Falle von Reifen der Klassen C2 oder C3 muss das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie mit der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs und der jeweiligen Belastungs-/Geschwindigkeitskombination vereinbar sein, die aus der in 3.2.2 erwähnten Tabelle der „Änderung der Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit“ abgeleitet wird.
4.2.
Die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 gelten nicht in folgenden Fällen:
4.2.1.
im Falle von Komplettnoträdern, für die Absatz 6 gilt;
4.2.2.
im Falle von Fahrzeugen, die üblicherweise mit Normalreifen ausgerüstet sind und gelegentlich mit M+S-Reifen ausgestattet werden (die mit dem Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke gekennzeichnet sind), wobei in diesem Fall das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der M+S-Reifen einer Geschwindigkeit entsprechen muss, die entweder höher ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder nicht niedriger als 160 km/h (oder beides). Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten M+S-Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten M+S-Reifen angebracht werden. Andere Reifen mit verbesserter Traktion auf Schnee (die zwar das Kennzeichen M+S, aber nicht das Piktogramm eines dreigipfeligen Berges mit Schneeflocke aufweisen) müssen die Anforderungen der Absätze 4.1.1 und 4.1.2 dieses Anhangs erfüllen;
4.2.3.
im Falle von Fahrzeugen, die mit Geländereifen für den gewerblichen Einsatz (und die die Angabe POR tragen) ausgestattet sind. Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Spezialreifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem niedrigsten Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der montierten Spezialreifen angebracht werden.
4.2.4.
Im Fall von Fahrzeugen der Kategorien M2, M3, N2 oder N3, die mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sind, der nach der UN/ECE-Regelung Nr. 89 (1) genehmigt ist, muss das Geschwindigkeitssymbol der Reifen mit der eingestellten Höchstgeschwindigkeit vereinbar sein. Ist jedoch die vom Hersteller vorgesehene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht werden.
4.2.5.
Im Falle von Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1, die mit einem fahrzeugseitigen System mit geschwindigkeitsbegrenzender Funktion ausgestattet sind, muss das Symbol für die Geschwindigkeitskategorie der Reifen mit der eingestellten Höchstgeschwindigkeit vereinbar sein. Ist jedoch die vom Hersteller vorgesehene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs höher als die dem Symbol für die niedrigste Geschwindigkeitskategorie der montierten Reifen entsprechende Geschwindigkeit, muss im Fahrzeuginnern dauerhaft und an auffallender Stelle im Sichtfeld des Fahrers ein Warnschild mit dem Wert der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Reifen angebracht werden.
4.3.
Die maßgeblichen Angaben sind im Fahrzeughandbuch klar anzugeben, damit nach Inbetriebnahme des Fahrzeugs gewährleistet ist, dass bei Bedarf geeignete Ersatzreifen mit der richtigen Geschwindigkeitskategorie montiert werden.