Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Karosserie, sonstige Elektrik

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Hakuna Matata
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Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Beitrag von Hakuna Matata »

Hallo zusammen,

beim Rekapitulieren des Jahres ist mir eine Problematik wieder eingefallen, bei der der aktuelle Stand ok ist, ich es jedoch gerne anders gelöst hätte.

Gleichzeitig habe ich eigentlich keine Ahnung von Elektronik und müsste eine eventuelle Lösung nur der glücklichen Person beibringen, die ich mit der Durchführung beauftrage. :mrgreen:

Es geht um das Umschalten von Abblendlicht auf Fernlicht am Pajero-Scheinwerfer. Da ich nun vier Zusascheinwerfer für Fernlicht auf dem Dach habe ist damit die gesetzl. Maximalanzahl für Fernlicht an meinem Fahrzeug erreicht. Das Fernlicht am normalen Scheinwerfer haben wir deaktiviert.

Heißt:
- Licht an: Abblendlicht brennt
- Fernlicht einschalten: 4 Zusatzscheinwerfer gehen an, Abblendlicht geht aus, unten leuchtet nurnoch das Standlicht
- Fernlicht ausschalten: Zusatzscheinwerfer gehen aus, Abblendlicht geht wieder an

Kann man den Scheinwerfer nun ohne großen Aufwand so schalten, dass auch nach Betätigung des Fernlichtes das Abblendlicht ganz normal weiterleuchtet und nicht ausgeht und nicht auch auf Fernlicht umschaltet?

Ich kann mich da technisch gesehen nicht reindenken und der "Beauftragte" war der Meinung, dass es nicht geht.

Kennt ihr eine mögliche Lösung?

Freundliche Grüße
Kevin
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kasimodo
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Re: Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Beitrag von kasimodo »

Hi Kevin,

du hast doch bei deinem Abblendlicht auch die beiden z.Z. nicht genutzten Kabel für das Fernlicht?!
Die einfachste Lösung - 2 Dioden nehmen und über diese das Fernlicht mit an das Abblendlicht anschließen! Somit kann bei eingeschalteten Fernlicht das Abblendlicht mit Strom versorgt werden ohne das bei eingeschalteten Abblendlicht der Strom auch zum Fernlicht der 4 Zusatzscheinwerfer kommt.

Gruß Gernot

PS: Kathode der Dioden zum Leuchtmittel hin anschließen!
L300 4WD / 2,5TD / lang+hoch+LSD / OME
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Allradantrieb bedeutet, dass man dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt...
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MF
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Re: Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Beitrag von MF »

Moin

Denke Gernot seine Lösung ist da sehr elegant und auch sinnvoll.

Frage mich nur, warum du überhaupt diese Schaltung gewählt hast.

Du hast natürlich recht, man darf nur vier Fernscheinwerfer haben.

In der Praxis wird das aber auch mit sechs geduldet.

Ich mache in solchen Fällen die überzähligen Lampen per Schalter abschaltbar.

Das heist, auf öffentlichen Straßen schaltet man zB zwei Lampen auf dem Dach weg.

Ich hab schon lange keine Lampen mehr auf dem Dach.

Bei meinem L200 hatte ich vier auf dem U-Bügel und die normalen.

Da ich sehr schusselig :wink: bin hab ich leider meistens vergessen die überzähligen abzuschalten.

Ich würde es so angehen.

So wie es jetzt ist würde ich es nicht lassen,
da mir die Ausleuchtung direkt vor der Front zu wenig wäre, wenn du mit Fernlicht fährst.

Gruß Mario
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Hakuna Matata
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Re: Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Beitrag von Hakuna Matata »

Hi Gernot,

es kann so einfach sein. Das habe sogar ich verstanden. :super: Danke dir!
Dann schaue ich mal nach den richtigen anzuzapfenden Kabeln und im Frühjahr wird es dann so umgesetzt.


Hi Mario,

die Zusatzscheinwerfer haben wir so eingestellt, dass auch vor der Schnauze noch (gefühlt) ausreichend Licht ist. In Albanien stellte ich dann jedoch fest, dass man keine einzige Unebenheit geschweige denn Schlagloch erkennen kann. Die Ausleuchtung der Ferne ist gleichzeitig natürlich auch nicht optimal. Damit die Zusatzscheinwerfer nun auch Sinn ergeben muss der normale Scheinwerfer auch leuchten und da ich da vollkommen legal bleiben möchte soll es das Abblendlicht sein. Das war einer der Ansprüche die ich bisher an die Anbauten hatte. :grin:

Grüße
Kevin
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MF
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Re: Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Beitrag von MF »

Moin

Du machst das vollkommen korrekt. :super:

Die Variante mit den abschaltbaren Arbeitsleuchten ist auch korrekt.

Erst wenn man sie nicht abschaltet oder gar nicht erste einen Schalter dazwischen setzt :roll: ,
ist es nicht mehr korrekt.

Bitte berichte ob Gernot's Variante, funkioniert.
Wäre überrascht wenn es nicht so wäre.

Gruß Mario
Nicht immer korrekt, aber stets adrett. :wink:
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Crazy.max
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Re: Abblendlicht am Standardscheinwerfer bei Fernlicht-Aktivierung beibehalten

Beitrag von Crazy.max »

Hallo zusammen,

zu Scheinwerfern auf dem Dach habe ich mich schon ausreichend augelassen :lol: , was ich allerdings noch nicht hatte waren 4 Fernscheinwerfer auf dem Dach....

Um das vorliegende Problem zu lösen und auch legal unterwegs zu sein hätte ich statt der 4 Fernschweinwerfer auf dem Dach dort zwei richtig gute Scheinwerfer (alternativ eine zugelassenen LED Bar) angebracht und vorne zusätzlich zwei Nebel (Breitstrahler) - Scheinwerfer angebracht mit denen man dann zusätzlich im Fall des Falles den Weg ausleuchten kann. Das ist zwar dann auch nicht erlaubt wenn es keine erhebliche Sichtbehinderung (Nebel, Schnee, oder starker Regen) gibt. Ein Schalter in der Zuleitung eines Fernscheinwerfers ist aber grundsätzlich verboten und fällt im schlimmsten Fall unter Vorsatz ( wer weis welcher Strick einem daraus gedreht werden kann wenn sich ein Polizist tatsächlich mal geblendet fühlt). Dazu kommt das alles was angebracht ist auch immer funktionieren muss.....irgendwas ist immer :lachen:

Da wird der Nebler dann eher toleriert, zumal man hier immer noch den Schussel geben kann um einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu entgehen, Vorsatz ist hier wohl nicht nachzuweisen wenn mans nicht grade erzählt.

Mit 4 zusätzlichen Fernscheinwerfern ist man in jedem Fall illegal unterwegs, ob sie leuchten oder nicht, ob ein Schalter dazwischen ist oder nicht, vollkommen egal. Erlaubt sind zusätzlich zwei weiss leuchtende Fernscheinwerfer ( diese dürfen auch nicht abgedeckt werden!!) und zusätzlich zwei Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) in Gelb oder weissem Licht bei mehrspurigen Fahrzeugen. Auch der Anschluss ist gesetzlich geregelt.
Fernscheinwerfer nur und immer in Verbindung mit dem original Fernlicht und Nebelscheinwerfer mit mindestens Standlicht und maximal Abblendlicht. Das bedeutet natürlich auch das je mehr hier gebastelt wird um eine "Lösung" zu erreichen man quasi die Beweise für einen Vorsatz gleich mitliefert.
Ob man das will bleibt einen nur solange selber überlassen bis irgendwas passiert, also der Wagen abbrennt, oder jemand zu Schaden kommt weil das Licht ganz ausfällt oder jemand geblendet wird und falsch reagiert....dann wird es Strafrechtlich und Versicherungstechnisch relevant....zumal jeder Depp sofort feststellen kann das es so nicht ok gewesen ist.

Übrigens geht der Abblendfaden in einer kombinierten Fern / Abblendlampe deshalb aus um den Glühlampensockel und die Kunststoffreflektoren vor Überhitzung zu schützen......die schmelzen dann nähmlich gerne mal weg, grade wenns mal länger dauert. Was einem aber auch passieren kann wenn man illegale 100/150W Birnen benutzt....

Olaf - hat früher auch gerne mal sowas gebastelt, bis irgendwann das Armaturenbrett dunkel blieb weil die Kabel nur ein Klumpen waren :mrgreen:
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
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