Moin zusammen,
möchte hier wirklich nicht den

raushängen lassen, aber viele sind sich scheinbar der Konsequenzen eines solchen Umbaus nicht bewusst. TÜV und die Rennleitung lassen wir mal außen vor, denn das sind überschaubare Kosten, die keinem wirklich weh tun dürften.
Bei solchen Umbauten erlischt aber
grundsätzlich die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (was inzwischen leider für fast alle nicht ausdrücklich zugelassenen Teile, bzw. Umbauten gilt). Wenn es dann zu einem unverschuldeten Unfall kommt, so bekommt man trotzdem ganz schnell die 100%ige Schuld an diesem, was etliche Beispiele belegen. Bei jedem größeren Schaden wird das Fahrzeug heute von einem Gutachter der Versicherung geprüft - böse Zungen behaupten ja, nur um Unregelmäßigkeiten zu finden und damit die Zahlung zu verweigern.
Die alte Weisheit, dass der Umbau ja nicht ursächlich für den Unfall war, zählt leider nicht mehr, denn die Rechtslage sieht leider eindeutig aus: ohne Betriebserlaubnis hätte das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und der Unfall wäre dann gar nicht passiert ...
So, Klugsch***ermodus wieder aus
Habe früher auch null auf Vorschriften gegeben. Gegen mein Mopped war Werners Horrex seriennah - da war garantiert nix eingetragen, jeder Ballast, der nicht unbedingt zum Fahren nötig war, wurde abgebaut oder gegen Eigenkonstruktionen ersetzt, offene Bamboo war ein Muss für den Eintopf, >50 PS bei deutlich <120 kg. Ich glaube, das Einzige, was da noch original war, waren die Speichenfelgen, Rumpfmotor und der Kickstarter

Gute alte Zeit, nur leider vorbei - heutzutage musste ich lange nach einer legalen Möglichkeit suchen, mehr Licht hinter den Outi zu bringen, damit man nachts nicht nur Pixelbrei in der Rückfahrkamera hat - und bin letztendlich bei LED-Kennzeichenleuchten gelandet (mit E-Prüfzeichen). Für legale LED-Rückfahrscheinwerfer konnte ich keinen sinnvollen Anbauplatz finden, ohne dass das in eine riesen Umbauaktion ausgeartet wäre. Nun fahre ich halt mit einem albernen Lichtkegel hinterm Auto durch die Gegend, dafür aber legal. Natürlich hätte ich auch einfach die Funzelbirne in dem einzelnen Rückfahrlämpchen gegen ein garantiert nicht blendendes LED-Leuchtmittel tauschen können, will aber nicht, wegen so einem Irrsinn, die Zulassung verlieren - schöne neue Welt ...
Gruß Rolf - wollte da einfach nur mal drauf hinweisen, falls es hier tatsächlich jemand noch nicht wusste, was so ein banaler Umbau für Folgen haben könnte
Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 und Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018