Re: H-Nummer und ihre Regeln

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

Moderatoren: Beda, Crazy.max

Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13713
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

GR3NouILL3 hat geschrieben: 13.10.2021 - 10:37 Guten Tag,

ein Problem könnte allerdings sein, dass die Innenausstattung zeitgenössisch sein sollte. Am Besten wäre es, wenn es den Ausbau in der Weise zur damaligen Zeit schon gab. Alles was LED, Cerankochfeld, usw ist fällt damit meist raus.

Liebe Grüße
Martin
Hallo zusammen,
kleine Ergänzung:
Glaskeramiken mit oben beschriebenen Eigenschaften wurden von der Schott AG in Mainz in Kooperation mit den Imperial-Werken in Bünde entwickelt. 1971 begann die Fertigung einer Kleinserie sowie die Vorstellung eines ersten Prototypen auf der Messe Domotechnica, 1973 wurde die Serienproduktion aufgenommen.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Ceran
Erste Patente für Induktionsherde gab es bereits kurz nach 1900 in England
https://de.wikipedia.org/wiki/Induktion ... Geschichte
Ab 2007 kamen erste LED-Leuchtmittel für die üblichen E27- und E14-Lampensockel auf den Markt, sogenannte LED-Retrofits.
https://de.wikipedia.org/wiki/LED-Leuch ... Geschichte
1983: Shinji Morozumi bei Suwa Seikosha demonstrierte den weltweit ersten kommerziellen LCD-Farbfernseher mit 2 Zoll TN LCD angesteuert durch eine aktive Matrix aus polykristallinen Si-Dünnschichttransistoren. Dies war ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung von LCDs und leitete den Weg zu größeren Bildschirmen ein.
https://www.orientdisplay.com/de/knowle ... d-history/
Der erste (kapazitive) Touchscreen wurde Anfang der 70er Jahre am CERN für die Steuerung des Super-Proton-Synchrotron-Teilchenbeschleunigers entwickelt.[1] Ein früher Touchscreen entstand auch Anfang der 1970er Jahre bei Telefunken (Rainer Mallebrein). Der erste Touchscreen in einem Handy wurde laut PC-Welt in den IBM Simon 1992 eingebaut.[2]]Der erste (kapazitive) Touchscreen wurde Anfang der 70er Jahre am CERN für die Steuerung des Super-Proton-Synchrotron-Teilchenbeschleunigers entwickelt.[1] Ein früher Touchscreen entstand auch Anfang der 1970er Jahre bei Telefunken (Rainer Mallebrein). Der erste Touchscreen in einem Handy wurde laut PC-Welt in den IBM Simon 1992 eingebaut.[2]
https://de.wikipedia.org/wiki/Touchscreen
USB wurde 1996 mit einer maximalen Datenübertragungsrate von 12 Mbit/s als USB 1.0 eingeführt. Im Jahr 2000 ist Version USB 2.0 spezifiziert worden, mit 480 Mbit/s die heute noch meistverbreitete VersionUSB wurde 1996 mit einer maximalen Datenübertragungsrate von 12 Mbit/s als USB 1.0 eingeführt. Im Jahr 2000 ist Version USB 2.0 spezifiziert worden, mit 480 Mbit/s die heute noch meistverbreitete Version
https://de.wikipedia.org/wiki/Universal_Serial_Bus

Andererseits ist ist es nicht zielführend, den mehr oder weniger willigen Prüfer ohne Not zu provozieren.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
GR3NouILL3
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 235
Registriert: 27.06.2021 - 11:51
Wohnort: Karlsruhe

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von GR3NouILL3 »

Hallo Beda,

und trotzdem sind so moderne Ausbauten wie in den Beispielbildern nicht zeitgenössisch, auch wenn es damals bestimmt schon LED usw. gab. Wenn es im Retrodesign ist wie bspw. manche Radios ist es mit Sicherheit nochmal was anderes. Letztendlich sollte man so etwas mit dem Prüfer VOR Umbau alles absprechen.
modern1.JPG
modern1.JPG (57.08 KiB) 4718 mal betrachtet
modern2.JPG
modern2.JPG (60.19 KiB) 4718 mal betrachtet
Liebe Grüße
Martin
Benutzeravatar
Crazy.max
Moderator
Moderator
Beiträge: 5000
Registriert: 15.02.2003 - 18:42
Wohnort: Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Crazy.max »

Hallo zusammen,

am Montag bekommt unsere Hilde das H-Kennzeichen an die Stoßstangen. Das Gutachten dafür ist bereits im Januar mit der HU gemacht worden, aber da sie erst letzte Woche Geburtstag hatte passiert das mit den Kennzeichen erst jetzt.

Ich habe bereits vor dem Kauf mit dem GTÜ Menschen gesprochen der der Maverick letztes Jahr geprüft hat, der hat selber ein 30 jahre altes Womo und sagt dazu. Es ist eigentlich egal was man macht, LED , oder neues Kunstleder, oder ein modernes Radio. Wichtig ist das der zeitgenössische Eindruck erhalten bleibt.
Rückfahrkamera sollte, wenn schon in TFT, eben nicht knallbunt leuchten sondern nur in SW. Solarzellen auf dem Dach sollten entweder von unten unsichtbar sein oder schnell demontierbar sein (Dachgepäckträger). Deshalb ist wirklich große Vorsicht geboten wenn man anfängt großflächig Interieur umbaut (neudeutsch "Aufhübscht") oder die Aufbauwände anfängt mit riesigen "Monster" oder "www.hieristmeinwebshop.de" verkleistert.
Auch die Lackierung sollte zum Auslieferungszustand passen.
Wie man schon sagte, man sollte gewillte Prüfer nicht unbedingt mit Eyectchern auf modernes hinweisen. Ein bisschen moderne verträgt jedes WoMo, aber eben nicht nur.

Olaf - denkt an eine automobile Ablösung
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13713
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Beda hat geschrieben: 31.08.2016 - 16:45
Jero V6 hat geschrieben:Servus,

soweit ich weiß bekommt man aber eine H-Zulassung nur, wenn wirklich alles original ist.
Gruß, Justin
Hallo zusammen,
diese Behauptung, die man mannigfaltig lesen und hören kann, ist falsch.
Zeitgenössisch mögliche Umbauten sind zulässig.
Ein Umbau mit 2,5l und LLK würde also durchgehen.
Galloperspiegel eigentlich nicht.
Die H-Nummer könnte also zu 98% passen.
Es könnte sich aber auch um eine 100%-Fälschung mit umgeschlagener VIN handeln.
Immerhin hat er Blattfedern.

Sobald also unser Ex-Galloper 2031 alt genug sein wird, wäre auch dieser tauglich für eine H-Nummer.
Hallo zusammen,
.... und plötzlich ist Weihnachten.
Genau so unvorhersehbar war, daß es jedes Jahr sehr viel mehr Kandidaten für eine H-Nummer gibt als vorher.
Daß da die Regeln immer wieder nachgeschärft werden, muß einem nicht gefallen, finde ich aber plausibel.

So zum Beispiel beim Thema Wohnmobil. Bis vor Kurzem galt obiges. Heute das:
H-NummerTitel.png
H-NummerTitel.png (216.05 KiB) 2851 mal betrachtet
H-Nummer.png
H-Nummer.png (57.41 KiB) 2851 mal betrachtet
Hierbei sind tatsächlich alle Womos mit gemeint, auch Womos auf Pkw-Basis.
Für Uda & Belrike bedeutet das: Keine H-Nummer für den B.
Helgas Galloper wäre aber im Sollbereich. Zulassung als Womo seit 2004.

Da wäre der Haken ein anderer:
H-NummerMotor.png
H-NummerMotor.png (37.61 KiB) 2844 mal betrachtet
Vertrieben von Mitsubishi, gebaut von Hyundai, jetzt mit einem Motor vom Pajero II.
Vermutlich ein Grenzfall, über den man diskutieren könnte.
Eigentlich eindeutig:
Der T3 mit dem tdi- Motor (oder auch Ford-V6, Subaru). Bisher zeitgenössisch möglich.
Da machen vermutlich tausende Besitzer ein langes Gesicht.
Hier finde ich die Regel unpassend.
Beim C-Kadett mit Omega-16V-Motor nicht.

Was ich im web dazu gefunden habe, ist leider alles veraltet selbst z.B. beim DEUVET.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
Benutzeravatar
MF
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 9251
Registriert: 11.09.2003 - 18:04
Wohnort: Klein Sarau

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von MF »

Moin

Danke für die Erklärung der neuen Regeleln.

Hier wäre dann ein Bespiel das es so nicht mehr geben dürfte.

https://www.feuermog.de/

Gruß Mario
Galloper 2.5 Exceed
Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13713
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

MF hat geschrieben: 23.07.2022 - 09:37 Moin
Bis auf die Umweltplakette kann man beim B aber doch auch mit der Womozulassung leben,oder?

Gruß Mario
Hallo Mario,
klar. Kann man. Etwas Steuern würden wir auch sparen.
Die Kategorie „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ beißt sich aber erheblich mit „Nachhaltigkeit“.
Jetzt werden z.B. ausgemusterte Feuerwehren zu Schrott und kommen nicht mehr in den Genuss eines 2. Lebens.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13713
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
lesen und sofort wieder vergessen!
Kfz-Steuer Bund soll H-Privileg abschaffen
12.05.2023 Von Steffen Dominsky

Ohne fundierte Daten und auf Basis einer fragwürdigen Hypothese fordert der Bundesrechnungshof, das Steuerprivileg für Oldtimer mit historischer Zulassung „die im Alltag genutzt werden“ aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen. Dabei zahlen viele Fahrzeughalter spätestens seit 2013 sowieso schon zu viel Kfz-Steuer.
Bild
Bei der nächsten HU das H-Kennzeichen ausgetragen bekommen? Ginge es nach dem Bundesrechnungshof, würde genau das passieren.
(Bild: Dekra)

Christian Lindner hat’s nicht leicht. Gerade steht der Herr Finanzminister gewaltig unter Druck – unter Unterdruck, um genau zu sein. Staubsaugergleich saugt an seinem Ministerium ein gewaltiges Vakuum, zieht die Milliarden von den Konten und aus den Töpfen, dass es kracht. Da sollte ein kleiner Tipp vom Bundesrechnungshof (BRH), wie Vater Staat künftig einen dreistelligen Millionenbetrag sparen kann, auf offene Ohren stoßen. Tut er aber nicht. Und das ist gut so und dürfte nicht nur daran liegen, dass der FDP-Mann selbst bekennender Oldtimerfan ist.

Unter der Überschrift „Immer mehr Oldtimer-Kennzeichen für Alltagsfahrzeuge: hoher Steuerverzicht und Schadstoffbelastung“ veröffentlichte der Bundesrechnungshof vor vier Wochen einen kurzen Text. In 139 Worten schilderte das aus Funk und Fernsehen bekannte Finanzkontrollorgan einen haltlosen Zustand. Nämlich den des hundertausendfachen Missbrauchs des H-Kennzeichens. Denn, Zitat BRH: „Mittlerweile gilt die Besteuerung auch für Fahrzeuge, die im Alltagsverkehr als normales Beförderungsmittel genutzt werden“, außerdem habe die Zahl der steuerlich begünstigten Oldtimer zuletzt auf 400.000 „rasant zugenommen“.

Bundesverrechnungshof?

Das ist interessant. Denn erstens hat der Gesetzgeber die Verwendung eines Fahrzeugs mit H-Zulassung in keiner Form eingeschränkt – das heißt, man darf mit seinem Oldie sehr wohl in den Urlaub oder auf die Arbeit fahren. Dennoch meint der BRH zu wissen, dass bei 400.000 Oldtimern Christian Lindners Ministerium Jahr für Jahr 170 Millionen Euro an Kfz-Steuer entgehen würden, schließlich sei der Bund bei der Einführung des H-Kennzeichens 1997 davon ausgegangen, dass nur rund 135.000 Oldtimerbesitzer solch ein Nummernschild bekommen wollen bzw. dürfen. Doch wie kommt der BRH auf die stolze Summe von 170 Millionen Euro Steuerverlust?

„Diese Zahl teilte das Bundesfinanzministerium dem Bundesrechnungshof auf Basis einer qualifizierten Schätzung durch die zuständige Generalzolldirektion mit“, erklärt der BRH auf Nachfrage von »kfz-betrieb«. Geht man davon aus, dass der BRH besagte 135.000 Fahrzeuge als rechtmäßige Oldtimer erachtet, ergibt sich zu genannten 400.000 eine Differenz von 235.000 Fahrzeugen. 170 Millionen geteilt durch diese Zahl ergibt 641,50 Euro pro Fahrzeug als Steuerverlust. Ausgehend davon, dass es sich mehrheitlich um Oldtimer-Pkw handelt und jeder davon dem Staat „nur“ 191,73 Euro einbringt, bedeuten 170 Millionen Verlust also eine Kfz-Steuer von stolzen 833,13 Euro pro Fahrzeug – so man von einem Benziner ausgeht (Euro 0 und 25,36 Euro pro 100 cm3). Damit hätte jeder unterstellte „nicht rechtmäßige Oldie“ einen 3,2-Liter-Motor unter der Haube. Eine Rechnung, die Fragen aufwirft.

„Missbrauchszahl“ – leider unbekannt

Andererseits muss man davon ausgehen, dass nicht jeder der genannten 400.000 H-Kennzeichen-Eigentümer seinen Wagen als Alltagsauto nutzt. Stellt sich die Frage, um die es eigentlich geht: Wie viele tun das? „Dazu konnte das Bundesfinanzministerium keine belastbaren Zahlen liefern“, so der Bundesrechnungshof gegenüber »kfz-betrieb«. Mit anderen Worten: Man jongliert hier mit einem dreistelligen Millionenbetrag, für den es keinerlei belastbare Grundlage gibt. Vermutlich ist das der Grund, weshalb Christian Linder und sein Ministerium auf die Forderung des Bundesrechnungshofs, „eine zügige Gesetzesinitiative zu initiieren, um Alltagsfahrzeuge aus der besonderen Oldtimer-Besteuerung auszuschließen“, nicht reagiert. Verständlich, schließlich müsste man erst mal wissen, wovon man spricht, bevor man „Gesprochenes“ verbietet – oder?

Was der BRH ebenfalls nicht in sein Kalkül gezogen hat, ist folgende Tatsache: Jeder, der einen Oldie mit einem H-Kennzeichen versehen möchte, muss was nachweisen? Richtig, ein Alltagsfahrzeug. Zugegeben ist dies keine amtliche Forderung, kein Bundesgesetz. Dennoch ist es faktische Realität, an der man nur schwer bis gar nicht vorbeikommt. Ergo dürfte die Zahl derer, die ihren H-Kennzeichen-Oldie regelmäßig oder gar ausschließlich als Alltagsauto einsetzen, erstaunlich klein sein. Und selbst diese kleine Zahl ließe sich „von Amtswegen“ ziemlich schnell reduzieren. Nämlich dann, wenn sich Sachverständige, allen voran der bekannten Prüfgesellschaften, bei der Vergabe des H-Kennzeichens an ihre Vorgaben hielten und nicht „jedes“ 30 Jahre alte Fahrzeug zum schützenswerten Kulturgut deklarieren würden – und/oder die Überprüfung des H-Status, die im Rahmen jeder HU fällig wird, „übersehen“ würden.

Viele zahlen zu viel Kfz-Steuer

Ach so, was die Damen und Herren des BRH bei ihrem Vorschlag zur Rettung bundesdeutscher Finanzen mit Blick aufs (alte) Automobil irgendwie ausgeblendet haben und wogegen sich besagte 170 Millionen jährlicher Steuerverlust“ wie viel zitierte Peanuts ausnehmen: 2009 führte der Bund eine neue, CO2-basierte Kfz-Steuer ein. Für die Zukunft hatte der Gesetzgeber geplant, die Millionen nach altem Recht versteuerten Wagen bis 2013 in die neue CO2-basierte Versteuerung zu überführen. Genau das hat er nie gemacht. Und nun raten Sie mal, weshalb! Richtig: Gerade bei den richtig alten Autos wäre die neue Steuer deutlich geringer gegenüber der alten Hubraumsteuer ausgefallen. Hier wären dem Bund nicht Millionen, sondern Milliarden an Euros pro Jahr durch die Lappen gegangen. Deshalb ließ er alles schön so, wie es war. Und so zahlt jeder Besitzer, der heute sein Fahrzeug auf „H“ zulässt, seit zehn Jahren zu viel Steuer.

Dasselbe gilt übrigens auch im Fall des sogenannten Wechselkennzeichens. Was in Österreich und der Schweiz prima funktioniert, ist bei uns ein Rohrkrepierer. Denn in Deutschland erhebt Vater Staat auf jedes mit besagtem Kennzeichen versehene Fahrzeug die volle Steuer – und nicht wie in den anderen Ländern auf das „größte“. Dabei darf man das bzw. die andere(n) Fahrzeug(e) weder auf öffentlichem Grund abstellen noch sie gleichzeitig nutzen. Apropos nutzen: Der Anteil der Ü-30-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen schrumpft, den Euro-Schadstoffeinstufungen nachrückender Oldies sei Dank, sowieso. So trugen zum Stichtag 1. Januar 2022 nur noch 57,3 Prozent der Ü-30-Pkw ein „H“ im Nummernschild. Im Vorjahr waren es noch 59,4 Prozent. Wenn also jemand das nächste Mal über Steuergerechtigkeit sinniert, möge er sich im Fall Kfz, mit Blick auf alte Autos bzw. Oldtimer, doch bitte letztgenannte Tatsachen vergegenwärtigen – danke!

PS: Nicht geschätzte, sondern belastbare Zahlen und Fakten rund ums H-Kennzeichen bietet ein praktisches Fakten-Papier des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zum kostenlosen Download.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/bund-s ... f7ce37c779
Dateianhänge
zdk-faktenpapier-pauschalsteuer-h-kennzeichen.pdf
(825.35 KiB) 119-mal heruntergeladen
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
Bibliobus
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 17
Registriert: 18.12.2022 - 12:51
Wohnort: Frankfurt

Re: H-Nummer und ihre Regeln

Beitrag von Bibliobus »

Zum Glück haben wir den Bibliobus nie als Womo abnehmen lassen. Festeinbauten wie eine Sitzgruppe mit Tisch sind für mich grusselig.
Auf dem zur Verfügung stehenden Platz können wir in verschiedenen Richtungen unsere Campingstühle und ein Tisch hinstellen und wegstellen wenn wir sie nicht brauchen.
Was in dem Koffer steht ist Ladung. Die Ladung ist an den ehemaligen Bücherregalen befestigt( Gesichert gegen verrutschen ;-) :wink: ) von aussen ist er seit 1999 unverändert ( Ich hab vom Vorbesitzer Bilder). Stimmt nicht, die VHS Kasetten hab ich abgekratzt. Und so ein Voll :hammerschlag: hatte ihn mal nächtens mit einem Graphity verschandelt.

Wenn es mehr als 5 Messenger bzw. B120 noch in Deutschland gibt, was ich nicht Glaube, ist es doch noch ein Kulturgut. H wird klappen wenn er nicht zerbrösselt bis dahin.
Antworten