bei uns in D-land müssen wohlgeordnet und mit unterschiedlichen Fristen die klassischen Lappen
und überhaupt alle Führerscheine ausgestellt vor dem 19. Januar 2013 in einen dann befristeten Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Nur der Ausweis nicht die Prüfung muß in Zukunft alle 15 Jahre erneuert werden.
Bei der zuständigen Führerscheinstelle fand ich dazu nur für mich unverständliches und den Verweis auf die Verbandsgemeinde.
Von dort erhielt ich die Aussage, ich müsse bis 19.01. 2022 tauschen.
Beim Termin dort stellte sich aber heraus, daß ich Zeit bis 19.01.2027 habe.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?
Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.
Das bedeutet z.B. in meinem Fall:
Hätte ich noch den klassischen Lappen, würde 19.01.2022 stimmen.
Da ich aber schon einen Kartenführerschein von 2003 habe, gilt Umtausch bis 19. Januar 2027.