Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

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Beda
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Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Beda »

Hallo zusammen,
bei uns in D-land müssen wohlgeordnet und mit unterschiedlichen Fristen die klassischen Lappen

Bild
und überhaupt alle Führerscheine ausgestellt vor dem 19. Januar 2013 in einen dann befristeten Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Nur der Ausweis nicht die Prüfung muß in Zukunft alle 15 Jahre erneuert werden.

Bei der zuständigen Führerscheinstelle fand ich dazu nur für mich unverständliches und den Verweis auf die Verbandsgemeinde.
Von dort erhielt ich die Aussage, ich müsse bis 19.01. 2022 tauschen.
Beim Termin dort stellte sich aber heraus, daß ich Zeit bis 19.01.2027 habe.
Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerscheinumtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574

Das bedeutet z.B. in meinem Fall:
Hätte ich noch den klassischen Lappen, würde 19.01.2022 stimmen.
Da ich aber schon einen Kartenführerschein von 2003 habe, gilt Umtausch bis 19. Januar 2027.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Schlappohr »

Hallo Beda,
besten Dank für den "Service-Post" - ich habe mir mal Ende 2027 in den Kalender eingetragen :mrgreen:

Herzliche Grüße
Florian

PS: wird dann wohl vermutlich der letzte Führerschein, denn ob ich den mit 75 noch mal bekomme wage ich zu bezweifeln...
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von MF »

Moin
Schlappohr hat geschrieben: 20.12.2021 - 12:27 Hallo Beda,
besten Dank für den "Service-Post" - ich habe mir mal Ende 2027 in den Kalender eingetragen :mrgreen:

Herzliche Grüße
Florian

PS: wird dann wohl vermutlich der letzte Führerschein, denn ob ich den mit 75 noch mal bekomme wage ich zu bezweifeln...
Für deine Auslandsaufenthalte mußt du doch schon längst den Scheckkarten Führerschein haben?

Der Tausch bezieht sich IMHO auf die "rosa Pappe".

Gruß Mario
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Floppyk »

Moin!

Wie die Notwendigkeit für einen aktuellen Führerschein im Ausland aussieht kann ich nicht sagen. Aber innerhalb D. kann man locker bleiben. Wer den Termin verpasst hat und in einer Kontrolle kommt, muss mit 10 € Verwarnung rechnen.
Ich habe mal meinen alten Dreier früher in eine Scheckkarte tauschen lassen, so dass ich jetzt erst bei den ganz späten Terminen dabei bin. Das werde ich auch ausnutzen, denn mit der Ausstellung des Neuen beginnt die Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

Gruß
Klaus
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von 4x4tourer »

Moinmoin,

ich hab auch schon die kleine Karte. Hab ich damals wegen dem LKW-Schein bekommen. Ich hab den damals zum Zeitpunkt gemacht, als die ganze Geschichte aufgetrennt wurde. Angemeldet zum Schein im Dez. gemacht im Jahr drauf. D.h. ich konnte noch zu altem Recht den kompletten Schein auf einem Sattelzug machen, sprich mit weniger Stunden als erst mit Zugmaschine und dann mit Hänger nochmal alle Stunden. Ausgehändigt bekam ich den dann aber schon nach neuem Recht, sprich mit nur 5-jähriger Gültigkeit und dann jeweiliger Verlängerung mit Arztnachweisen etc. Hab ihn auch anfangs brav verlängert und so die neue Karte bekommen (letztmalig 2004) Seitdem hab ich den LKW Teil nicht mehr verlängern lassen (wäre 2009 fällig gewesen). Es hieß damals, dass der auch einfach ruhen kann und man ihn bei Bedarf wieder "wecken" kann. Wenn jetzt die neue Umschreibung kommt, was passiert dann mit solchen "ruhenden Teilen". Fallen die dann stumpf weg oder werden die weiterhin als ruhend eingetragen? Hat da jemand Infos zu?

wache Grüße DD
L300....der bessere Bulli! ;-p
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von OffRoad-Ranger »

Servus,

die erste Umtauschfrist ist abgelaufen:
"1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022"
Bei vielen unserer Führerscheinstellen in Bayern haben allerdings erst ein drittel der betroffenen Bürger einen neuen beantragt.
Teils ist da auch Corona schuld. In meiner Stadt wartet man aktuell ein halbes Jahr auf einen Termin daß man das Rathaus wegen einem neuen Paß oder Führerschein betreten darf.
Gruß

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Beda
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Beda »

Hi,
15.02.2022Von Doris Pfaff

Am Freitag stimmte der Bundesrat der Verlängerung der Führerschein-Umtauschfrist zu. Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 haben nun ein halbes Jahr länger Zeit, ihre Papierausweise gegen fälschungssichere Führerscheine im Scheckkartenformat einzutauschen.

Wegen der Pandemie kommt es zu Engpässen in den Führerscheinstellen der Behörden, deshalb hatte die Bundesregierung dafür gestimmt, die erste Frist zu verlängern. Diese war bereits Ende Januar ausgelaufen und wurde nun bis zum 19. Juli erweitert.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/umtaus ... f7ce37c779
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Floppyk »

Hei!
Na wenn schon die erste "Block" eine Fristverlängerung bekommen hat, werde ich den dann neuen Fristablauf des letzte Block vielleicht gar nicht mehr erleben. Der läuft nach jetzigem Stand nach 2033 aus. Dann dehnt sich das noch bis 2040 :grin:

Gruß
Klaus
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Crazy.max »

Hallo Leute,

ich hab nun auch die "Karte". Montags beantragt und Donnerstag (quasi 2 Tage später!!)schon in meinem Briefkasten. Ich muss zugeben, ich war sehr verdutzt...zumal mir die nette Dame auf dem Amt gesagt hatte das ich zwischen 4 und 6 Wochen warten müsste.
4x4tourer hat geschrieben: 16.02.2022 - 09:00 ich hab auch schon die kleine Karte. Hab ich damals wegen dem LKW-Schein bekommen. Ich hab den damals zum Zeitpunkt gemacht, als die ganze Geschichte aufgetrennt wurde. Angemeldet zum Schein im Dez. gemacht im Jahr drauf. D.h. ich konnte noch zu altem Recht den kompletten Schein auf einem Sattelzug machen, sprich mit weniger Stunden als erst mit Zugmaschine und dann mit Hänger nochmal alle Stunden. Ausgehändigt bekam ich den dann aber schon nach neuem Recht, sprich mit nur 5-jähriger Gültigkeit und dann jeweiliger Verlängerung mit Arztnachweisen etc. Hab ihn auch anfangs brav verlängert und so die neue Karte bekommen (letztmalig 2004) Seitdem hab ich den LKW Teil nicht mehr verlängern lassen (wäre 2009 fällig gewesen). Es hieß damals, dass der auch einfach ruhen kann und man ihn bei Bedarf wieder "wecken" kann. Wenn jetzt die neue Umschreibung kommt, was passiert dann mit solchen "ruhenden Teilen". Fallen die dann stumpf weg oder werden die weiterhin als ruhend eingetragen? Hat da jemand Infos zu?
Ob man den ruhenden Lappen noch mal wiederbekommen kannst liegt auch am Alter. 50 ist die magische Grenze, dann wird eine Gesundheitsprüfung notwendig. Bis 52 geht das nach einer Unterbrechung noch problemlos nachzuweisen um wieder seinem Laster zu frönen, danach hat man noch ein Jahr Zeit um einen Antrag zur "Wiederersteilung" zu stellen, natürlich nur mit dem ärztlichen Untersuchungsnachweis und danach ist der Lappen weg. Neumachen geht natürlich auch, aber eben nur mit dem Nachweis vom Arzt.....aber wer will das dann noch ?

Da ich mittlerweile schon auf die 58 zugehe wurde mir die "C" Klasse ausgetragen, was blieb ist C1 mit dem "E" Schein, also 7,5t mit mehrachsigem Anhänger.
Aber ich hatte auch nicht weiter vor einen Lastzug oder sowas zu fahren, einzige ein großes WoMo wäre noch interessant gewesen, aber da kann man ja auch was bis 7,5t oder von Ratiopharm nehmen.

Olaf - fährt lieber kleinere Autos ;-)
ich bin Olaf und ich mag Umarmungen
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4x4tourer
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von 4x4tourer »

Moinmoin Olaf und die restliche Gemeinde,
Crazy.max hat geschrieben: 18.02.2022 - 21:38 Aber ich hatte auch nicht weiter vor einen Lastzug oder sowas zu fahren, einzige ein großes WoMo wäre noch interessant gewesen,
Genau diese Option wollte ich mir eigentlich offen halten. Hab das mittlerweile mit der netten Dame vom Amt geklärt. Ihrer Aussage nach, geht da wohl jeder Landkreis anders mit um. Alters- und Ablaufzeitbedingt ist der Lappen nun wohl definitiv futsch. Ärgerlich finde ich dabei, dass mir damals beim letzten Verlängern erklärt wurde, dass ich den eben auch einfach ruhen lassen kann, um ihn dann bei Bedarf wieder aktivieren zu können. Auf die damalige Aussage einer Mitarbeiterin der Führerscheinstelle hab ich mich halt verlassen und mir keine weiteren Gedanken gemacht. War ja im Grunde eine sehr befriedigende Aussage.
Naja, ob es eh jemals mehr als 7,5t werden ist ja fraglich und im Grund reicht die Größenordnung ja auch. Ich fand und finde die großen Allrad-Lkw aber schon toll und das war halt immer so ein Träumchen von mir.

Achtung! Jetzt kommt ein Diskussionsbelebungsteil :wink: :compufreak: :coffee:
Abgesehen davon finde ich, dass das sowas wie eine kleine Zwangsenteignung ist....man hat den Schein gemacht, bestanden und die Schule etc. alles brav bezahlt. Ich sehe diese Zulassung ähnlich wie einen erlernten Beruf. Das war früher mit einem 2er ja auch fast so Damals konnte man mit dem alten 2er einfach als Fahrer irgendwo anfangen. Für manch einen, war das dann sowas wie eine "eiserne Jobreservemöglichkeit".
Die ärztliche Überprüfung bzgl. der Fahreignung kann ich ja durchaus verstehen und das ist vollkommen ok und macht auch sicher Sinn. Aber jemanden das dann komplett abzuerkennen halte ich für Schwachsinn. Man hat ja auch mal einen Beruf oder zwei drei erlernt. In meinem ersten Berufszweig hab ich einen Meisterbrief. Obwohl ich seit ewigen Zeiten nicht mehr in dem Bereich arbeite, behält der ja auch weiter seine Gültigkeit. Ebenso das Staatsexamen, dass ich mal gemacht habe. Und da prüft nicht mal einer ob ich noch zur Ausübung geeignet bin. Korrekt finde ich diese Vorgehensweise nicht wirklich. Hat für mich eher was von "Diebstahl von amtwegen" (bitte überspitzt verstehen!) Genauso die Abstemplung ab 50 Jahren...die Menschheit wird immer älter, wir sollen immer länger bis zur Rente arbeiten etc, dann sollte man auch in solchen Bereichen die Altergrenzen anpassen. Von 50 bis 67 sind volle 17 Jahre...wenn man das prozentual aufs Berufsleben umrechnet, ist das nicht grad wenig. Und es gibt genug andere Berufe in denen ich dann ab einem bestimmten Alter einen gesundheitliche Eignungsprüfung ebenfalls für sinnvoll erachten würde. Da kräht dann aber kein Hahn danach. Abgesehen davon...wer ist denn heute mit 50 schon wirklich alt?? Ausser morgens gefühlt beim Aufstehen... :hammerschlag: :mrgreen:


Bzgl. der neuen Umstellerei sieht es hier wohl nicht so easy aus wie bei dir. Biometrisches Lichtbild und Perso ist klar. Aber wenn der Lappen vorweg in einem anderen Landkreis ausgestellt wurde, darf man sich erst dort um eine Abschrift der dortigen Speicherung bemühen, die man dann hier mit einreichen muss. Hurra digitales Zeitalter....die Ämter kommunizieren jeden Kleinkram miteinander, aber so einfache Dinge werden dann unnötig kompliziert gestaltet. Normal müsste das doch von Amtswegen ruckzuck auf digitalem Weg direkt von Amt zu Amt gehen :hammerschlag: Gottseidank hab ich auch noch ein paar Jahre Zeit und vielleicht vereinfacht sich bis dahin ja noch was.

max. 7,5 tonnige Grüße DD
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Re: Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden

Beitrag von Crazy.max »

Hallo Leidensgenosse,
4x4tourer hat geschrieben: 19.02.2022 - 10:44
Genau diese Option wollte ich mir eigentlich offen halten. Hab das mittlerweile mit der netten Dame vom Amt geklärt. Ihrer Aussage nach, geht da wohl jeder Landkreis anders mit um. Alters- und Ablaufzeitbedingt ist der Lappen nun wohl definitiv futsch. Ärgerlich finde ich dabei, dass mir damals beim letzten Verlängern erklärt wurde, dass ich den eben auch einfach ruhen lassen kann, um ihn dann bei Bedarf wieder aktivieren zu können. Auf die damalige Aussage einer Mitarbeiterin der Führerscheinstelle hab ich mich halt verlassen und mir keine weiteren Gedanken gemacht.
So ähnlich ging es mir damals auch, als ich vor etwa 10 Jahren dort mal nachfragte, eines meiner Kinder war dabei den FS zu machen, wurde mir gesagt das die "magische" Grenze und die Gesundtheitsprüfung nur für gewerbliche Fahrten galt, also diese wo man eine Fahrerkarte benötigte. Mit meinem grauen Lappen fühlte ich mich darüber erhaben, stand doch dort schwarz auf grau das ich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse 2 war. Und so ließ ich die Fristen unbelannterweise verstreichen, es wäre ein leichtes gewesen die ärztlichen Prüfungen durchzuführen. Wie ich doch durch Diabetes und andere WehWehchen Dauergast bei den Ärzten war. Nun ist es geschehen, das Rad der zeit lässt sich nicht mehr zurückdrehen.

Grundsätzlich finde ich diese Prüfungen nicht nachteilig, allerdings ist die abgelaufene Frist doch etwas endgültiges. Ich hätte es besser gefunden wenn ich jederzeit durch eine aktuelle Gesundheitsprüfung wieder in der Lage gewesen wäre wieder einen großen LKW zu fahren. Diese ist nämlich grundsätzlich nicht falsch, stellt sich doch dabei oft genug heraus das eine Brille notwendig ist, oder das der Busfahrer durchaus unvorhergesehenen internistischen Notfall erleiden kann dem dann quasi 50 bis 80Leute ausgeliefert sein könnten und vieles mehr. Wie gesagt, die Idee ist gut, aber die Umsetzung ist dann eher schlacht bis ganz schlecht, zumal diese Gesundkeits Probleme grundsätzlich auftreten können, warum also nicht alle Fahrer alle 5 Jahre untersuchen lassen?

Das würde meinem Empfinden auch mehr dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen....

Olaf - hadert aber damit auch nicht mehr....
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