Wirrwarr um intransparente Pkw-Verbräuche; Umstellung der Pkw-EnVKV verzögert sich

Z.B. Steuern, Filter und Plaketten

Moderatoren: Beda, Crazy.max

Antworten
Benutzeravatar
Beda
Werkstatt-Mod
Werkstatt-Mod
Beiträge: 13712
Registriert: 19.08.2002 - 22:58
Wohnort: Lalo (Langenlonsheim)
Kontaktdaten:

Wirrwarr um intransparente Pkw-Verbräuche; Umstellung der Pkw-EnVKV verzögert sich

Beitrag von Beda »

Morgen Gemeinde,
Wirrwarr um intransparente Pkw-Verbräuche
Umstellung der Pkw-EnVKV verzögert sich

24.09.19 | Autor: Jakob Schreiner

Für die Hälfte der Neuwagenkäufer ist das Autohaus der erste Ansprechpartner,wenn sie Informationen zu einem Fahrzeug bekommen möchten. Neben dem Preis, den Ausstattungsdetails oder der Motorisierung dürfte für Viele auch der Verbrauch und die damit zusammenhängende Kfz-Steuer eine wichtige Information sein. Die Umstellung des Prüfzyklus von NEFZ auf WLTPsorgt beim Autofahrer für zusätzlichen Bedarf an zuverlässigen Aussagen.Nur sind längst nicht alle Autohändler in der Lage, den Wissensdurst der Kunden zu stillen. Der Grund: Die erforderliche Novellierung der Pkw-EnVKV (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) lässt auf sich warten, was ein Jahr nach der Umstellung für die Händler immer noch heißt, dass sie die veralteten NEFZ-Werte ausweisen. Seitens des ZDK heißt es dazu, dass dem Kunden die Verbrauchswerte für sein individuell konfiguriertes Fahrzeug von einigen Fabrikatshändlern genannt werden könne. Teilweise bestehe bei einzelnen Fabrikaten die Möglichkeit, bei der Online-Konfiguration die entsprechenden WLTP-Werte zu generieren. Allerdings ist „eine genaue Benennung der WLTP-Werte im Vorhinein(noch) nicht flächendeckend möglich“, heißt es weiter.Auf Nachfrage von »kfz-betrieb« teilte das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) lapidar mit, dass es „keine Verzögerung bei der Umstellung auf WLTP-Werte gibt“, da es „keine verbindliche Umsetzungsfrist gibt“.Höhe der Kfz-Steuer: unbekannt. Damit weiß der Kunde unter Umständen im Vorfeld nicht, wie hoch seine zu entrichtende Kfz-Steuer sein wird. Auch hier sieht das BMWi keinerlei Probleme, da die Kfz-Steuer auf dem nach der EnVKV vorgeschriebenen Label ausgewiesen werde; der Kunde sehe somit „schwarz auf weiß beim Händler, was an Kfz-Steuer zu zahlen ist.
Allerdings eben nur für das ausgestellte Modell. Wählt der Kunde eine andere Ausstattung oder Rad-Reifen-Kombination, ist er so schlau wie zuvor.Absurd an der ganzen Situation: Existiert für das beim Händler ausgestellte Fahrzeug nur der WLTP-Wert, darf dieser laut aktueller Pkw-EnVKV nicht ausgewiesen werden,sondern muss auf einen NEFZ-Wert zurückgerechnet werden. Die Steuer wiederum wird nach den WLTP-Werten ausgewiesen und berechnet.In diesem Zusammenhang kreidet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) der Bundesregierung die „Täuschung von aktuell über drei Millionen Fahrzeugkäufern“ an,die sich nicht ausreichend über die CO2-Emissionen und damit über Höhe ihrer Kfz-Steuer informieren könnten. Auch dem ZDK sind entsprechende Fälle bekannt.Kunden finden nichts. Auch wenn sich der Kunde selbst auf die Suche nach dem Verbrauch seines Wunschfahrzeugs machen möchte, ist es mitunter schwierig, die benötigte Information zu finden. Bisher konnte er sich im „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch“ der Deutschen Automobil Treuhand (DAT)informieren. Dort sind alle neuen Pkw-Modelle, die in Deutschland zum Verkaufangeboten werden, gelistet. Laut einer Pressemitteilung aus dem Dezember 2018sollte dieser Leitfaden bis zum Frühjahr überarbeitet werden, da mit der breitgefächerten WLTP-Messung das Datenvolumen des Leitfadens „in ganz erheblichen Umfang steigen“ werde. Passiert ist das bisher nicht.Die DAT selbst ist mit der Situation ebenfalls unzufrieden. „Bis die Novellierung Gesetzeskraft erlangt, haben wir leider keine Möglichkeit, den Leitfaden um die WLTP-Werte zu ergänzen“, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Situation bleibt wahrscheinlich bis Ende 2020 unverändert. Und an dieser Situation wird sich so schnell nichts ändern. Das BMWi teilte weiter mit,dass der entsprechende Entwurf zurzeit erarbeitet werde. Ist dieser da, komme es zueiner „Ressortabstimmung und Länder- und Verbändeanhörung“ sowie zur„Notifizierung bei der EU-Kommission“. Weiter heißt es, dass das „Inkrafttreten aktuell noch nicht feststeht“. Wie »kfz-betrieb« erfahren hat, kann wohl erst Ende 2020 damit gerechnet werden.
Copyright ©2019- Vogel Communications Group
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/wirrwa ... 8E69CCD806
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper

Beda

Bilder & Dateien nicht sichtbar?
Folge des technischen Fortschritts & deiner Sicherheitseinstellungen.
Mit "Rechts anklicken" und "Öffnen in neuem Fenster" oder "Link kopieren" und in neuem Tab öffnen!
Antworten