Besteuerung von Wohnmobilen
Wer immer noch nicht dran glaubt ...
... bitte mal die neuen Ausführungen zum Thema "unechte WoMos" von ProAllrad durchlesen
http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5 (ggf. copy / paste ...)
Der Beitrag zeigt auch recht deutlich, mit welcher Aroganz und Willkür die Finanzbeamten zum Teil vorgehen, andererseits aber auch, dass es durchaus auch positive Ausnahmen gibt :D
Vor allem die Reaktionen, wie: "dann klagt doch, unsere Kosten zahlt ja eh der Staat ..." sind erschreckend (wobei mir durchaus nicht neu!). Schon krass, wie unsere "Volksvertreter" mit UNSREREN Steuergeldern umgehen. Eigentlich müsste man solche Leute alle an Ihren geleisteten "Diensteid" erinnern, verklagen und entlassen ...
Grüße und einen schönen Feiertag
Rolf
... bitte mal die neuen Ausführungen zum Thema "unechte WoMos" von ProAllrad durchlesen
http://www.proallrad.com/womo.php?modus=SUB|5|5 (ggf. copy / paste ...)
Der Beitrag zeigt auch recht deutlich, mit welcher Aroganz und Willkür die Finanzbeamten zum Teil vorgehen, andererseits aber auch, dass es durchaus auch positive Ausnahmen gibt :D
Vor allem die Reaktionen, wie: "dann klagt doch, unsere Kosten zahlt ja eh der Staat ..." sind erschreckend (wobei mir durchaus nicht neu!). Schon krass, wie unsere "Volksvertreter" mit UNSREREN Steuergeldern umgehen. Eigentlich müsste man solche Leute alle an Ihren geleisteten "Diensteid" erinnern, verklagen und entlassen ...
Grüße und einen schönen Feiertag
Rolf
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Hallo Gemeinde,
Überraschung!!!!!!!
01.06.2007
06.06.2007
25.06.2007
Fortsetzung folgt.
Überraschung!!!!!!!
01.06.2007
06.06.2007
25.06.2007
Fortsetzung folgt.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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- guido
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Hallo Beda!
Welche Eintragung hast Du denn genau im Schein stehen?
Ist Dein Wagen als ehemaliger Kombinationskraftwagen anzusehen, also das zulässige Gesammtgewicht über 2,8 Tonnen, oder hast Du eine echte Wohnmobilzulassung?
Ich bin mich ja auch am Streiten mit meinem Finanzamt. Das schöne ist ja das die Dein Auto erst als sonstiges Auto einstufen ( was ja auch ein guter Steuersatz ist ) und dann als Wohnmobil bezeichnen.
Gruß Guido
Welche Eintragung hast Du denn genau im Schein stehen?
Ist Dein Wagen als ehemaliger Kombinationskraftwagen anzusehen, also das zulässige Gesammtgewicht über 2,8 Tonnen, oder hast Du eine echte Wohnmobilzulassung?
Ich bin mich ja auch am Streiten mit meinem Finanzamt. Das schöne ist ja das die Dein Auto erst als sonstiges Auto einstufen ( was ja auch ein guter Steuersatz ist ) und dann als Wohnmobil bezeichnen.
Gruß Guido
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Hallo Guido,
lies selbst!
Scheinbar sind die Rheinland-Pfälzer deutlich lockerer drauf als z.B. die Bayern.
Die Einordnung von 01.05.05-31.12.05 interpretiere ich als Kulanz.
lies selbst!
Scheinbar sind die Rheinland-Pfälzer deutlich lockerer drauf als z.B. die Bayern.
Die Einordnung von 01.05.05-31.12.05 interpretiere ich als Kulanz.
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
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Hallo Beda,
ist doch eine völlig normale Berechnung, nach dem momentanen Besteuerungsvorstellungen (-wünschen) des Staates.
Schliesslich hast Du ein "echtes" Wohnmobil mit > 1,70 Stehhöhe und FA-freundlichem Eintrag von 2,25 mtr. Fahrzeughöhe, woraus die dann > 1,70 mtr. Stehhöhe folgern, vom Hubdach mal ganz abgesehen ...
Freut mich für Dich, dass Deine Steuern sich in einem verschmerzbaren Rahmen halten, würde aber dennoch unter Vorbehalt zahlen und Einspruch einlegen, da momentan einige Verfahren (u.A. vom ADAC) gegen die Besteuerung von WoMos laufen. Kostet ja nichts und schaden kann es ja auch nicht. Ohne Einspruch und Vorbehalt würdest Du aber nicht (rückwirkend!) von einem evtl. Erfolg profitieren :D
Grüße
Rolf
ist doch eine völlig normale Berechnung, nach dem momentanen Besteuerungsvorstellungen (-wünschen) des Staates.
Schliesslich hast Du ein "echtes" Wohnmobil mit > 1,70 Stehhöhe und FA-freundlichem Eintrag von 2,25 mtr. Fahrzeughöhe, woraus die dann > 1,70 mtr. Stehhöhe folgern, vom Hubdach mal ganz abgesehen ...
Freut mich für Dich, dass Deine Steuern sich in einem verschmerzbaren Rahmen halten, würde aber dennoch unter Vorbehalt zahlen und Einspruch einlegen, da momentan einige Verfahren (u.A. vom ADAC) gegen die Besteuerung von WoMos laufen. Kostet ja nichts und schaden kann es ja auch nicht. Ohne Einspruch und Vorbehalt würdest Du aber nicht (rückwirkend!) von einem evtl. Erfolg profitieren :D
Grüße
Rolf
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Hallo Rolf,
na Bedas Wagen ist ja nicht NUR ein Wohnmobil. Er ist ( war ) ja auch gleichzeitig ein Kombinationskraftwagen. Und wenn der nun so gesehen wird wie er auch gesehn werden muß, ich sagne nur M1-AF. Dann stimmen die Stuern ja auch wieder....
Gruß Guido
na Bedas Wagen ist ja nicht NUR ein Wohnmobil. Er ist ( war ) ja auch gleichzeitig ein Kombinationskraftwagen. Und wenn der nun so gesehen wird wie er auch gesehn werden muß, ich sagne nur M1-AF. Dann stimmen die Stuern ja auch wieder....
Gruß Guido
V20: 396.000 Diesel Km geschafft, V20 3500: verkauft V80 3´8er —Alltagsauto
Hallo Guido,
da Bedas Auto nur 2 zugelassene (!) Sitzplätze hat (tatsächliche Beschaffenheit, auch wenn 7 eingetragen sind) kann es kein M1AF sein! Und als WoMo kostet er halt immer noch ~ 120 € zuviel an Steuer, wenn ADAC und Co. Recht bekommen.
Grüße
Rolf
da Bedas Auto nur 2 zugelassene (!) Sitzplätze hat (tatsächliche Beschaffenheit, auch wenn 7 eingetragen sind) kann es kein M1AF sein! Und als WoMo kostet er halt immer noch ~ 120 € zuviel an Steuer, wenn ADAC und Co. Recht bekommen.
Grüße
Rolf
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Hi Joe,
nur mal so für mich: Ich hab nix gefunden das ein M1-AF mehr als 2 Sitzplätze haben muß.
Aber ist aber auch nicht ganz so wichtig. Mir geht es darum das augenscheinlich langsam Bewegung in die Sache kommt. Aber ist schon toll innerhalb von 4 Wochen 3 Steuerbescheide zu bekommen. Armes Deutschland!
Gruß Guido
nur mal so für mich: Ich hab nix gefunden das ein M1-AF mehr als 2 Sitzplätze haben muß.
Aber ist aber auch nicht ganz so wichtig. Mir geht es darum das augenscheinlich langsam Bewegung in die Sache kommt. Aber ist schon toll innerhalb von 4 Wochen 3 Steuerbescheide zu bekommen. Armes Deutschland!
Gruß Guido
V20: 396.000 Diesel Km geschafft, V20 3500: verkauft V80 3´8er —Alltagsauto
Hi Guido,
M1AF = Mehrzweckfahrzeug. Kurz beschrieben bedeutet das u.a., dass der hintere Teil des Fahrzeug sowohl zum Transort von Personen, als auch von Gütern genutzt werden kann. Durch Wegklappen der Sitzbank wird zusätzlicher Raum hierzu zur Verfügung gestellt. Sind hinten keine Sitze vorhanden, fehlt auch der Mehrzweck ... zumindest nach EU-Richtlinien. Was die deutschen Finanzämter davon machen, bzw. wie diese das auslegen, ist wiederum eine andere Geschichte.
Bedas Auto hat zwar hinten sicherlich Sitzgelegenheiten, nur bezweifle ich mal, dass diese vom TÜV für die Personenbeförderung zugelassen sind.
Grüße
Rolf
M1AF = Mehrzweckfahrzeug. Kurz beschrieben bedeutet das u.a., dass der hintere Teil des Fahrzeug sowohl zum Transort von Personen, als auch von Gütern genutzt werden kann. Durch Wegklappen der Sitzbank wird zusätzlicher Raum hierzu zur Verfügung gestellt. Sind hinten keine Sitze vorhanden, fehlt auch der Mehrzweck ... zumindest nach EU-Richtlinien. Was die deutschen Finanzämter davon machen, bzw. wie diese das auslegen, ist wiederum eine andere Geschichte.
Bedas Auto hat zwar hinten sicherlich Sitzgelegenheiten, nur bezweifle ich mal, dass diese vom TÜV für die Personenbeförderung zugelassen sind.
Grüße
Rolf
seit über 22 Jahren Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 // Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018
Moin
Wollte ich immer schon mal berichten.
In BK auf dem Stand von Desert-Tec hab ich gesehen,
das die ein Minihubdach anbieten.
Laut Flyer 900€ zum Selbsteinbau, 2100€ mit Einbau + Tüv.
So wie k.isl das eigentlich auch angedacht hat.
Haben auch darauf hingewiesen, damit die Kriterien für ein Womo, im Finanzamt sinne , zu erreichen.
Gruß Mario
Wollte ich immer schon mal berichten.
In BK auf dem Stand von Desert-Tec hab ich gesehen,
das die ein Minihubdach anbieten.
Laut Flyer 900€ zum Selbsteinbau, 2100€ mit Einbau + Tüv.
So wie k.isl das eigentlich auch angedacht hat.
Haben auch darauf hingewiesen, damit die Kriterien für ein Womo, im Finanzamt sinne , zu erreichen.
Gruß Mario
Galloper 2.5 Exceed
Moin
Nicht ganz.
Beim HZJ anscheinend auch nicht.
Die Grafik im Flyer gibt den HZJ mit 1240mm Höhe an.
Plus 450 mm vom Dach macht 1690mm.
Naja, wenn der FA-Beamte mit nem weichen Zollstock mist,hauts hin.
Die schreiben da auch was , von Stehhöhe auf 1m².
Was hat's damit nu aufsich?
Gruß Mario
Nicht ganz.
Beim HZJ anscheinend auch nicht.
Die Grafik im Flyer gibt den HZJ mit 1240mm Höhe an.
Plus 450 mm vom Dach macht 1690mm.
Naja, wenn der FA-Beamte mit nem weichen Zollstock mist,hauts hin.
Die schreiben da auch was , von Stehhöhe auf 1m².
Was hat's damit nu aufsich?
Gruß Mario
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- hub2.JPG (16.96 KiB) 10551 mal betrachtet
Galloper 2.5 Exceed
Moin Mario,
Was ich aber immer noch nicht so ganz verstehe: warum wollt Ihr Eure Autos mit sowas verschandeln? Einen wirklichen, praktischen Nutzen sehe ich bei so kleinen Hubdächern nämlich nicht wirklich! 100 x 110 cm Dachausschnitt, da passen knapp die Schultern rein
Warum dann? Um die höhere Steuer für "echte" WoMos, zu löhnen, statt der günstigeren Gewichtsbesteuerung für "unechte" WoMos?
Grüße
Rolf - der gestern gerade wieder ~687 € an's FA abgedrückt hat unter Vorbehalt natürlich ...
Du vergisst, die Aufbauhöhe des Daches mit einzurechnen, schätze mal so etwa 15 - 20 cmMF hat geschrieben:Die Grafik im Flyer gibt den HZJ mit 1240mm Höhe an.
Plus 450 mm vom Dach macht 1690mm.
damit ist gemeint, dass die FAs eine Fläche von min. 1m² im Bereich der Kochgelegenheit (oder war's die Spüle?) mit min. 1,70 Stehhöhe sehen wollen, um das Fahrzeug als WoMo zu versteuern.MF hat geschrieben:Die schreiben da auch was , von Stehhöhe auf 1m².
Was ich aber immer noch nicht so ganz verstehe: warum wollt Ihr Eure Autos mit sowas verschandeln? Einen wirklichen, praktischen Nutzen sehe ich bei so kleinen Hubdächern nämlich nicht wirklich! 100 x 110 cm Dachausschnitt, da passen knapp die Schultern rein
Warum dann? Um die höhere Steuer für "echte" WoMos, zu löhnen, statt der günstigeren Gewichtsbesteuerung für "unechte" WoMos?
Grüße
Rolf - der gestern gerade wieder ~687 € an's FA abgedrückt hat unter Vorbehalt natürlich ...
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wer ein wenig lesen mag:
bei ProAllrad gibt es neues zum Thema Sonderfahrzeuge, PKW, LKW, WoMo & Co.
Grüße aus dem grauen Norden
Rolf
bei ProAllrad gibt es neues zum Thema Sonderfahrzeuge, PKW, LKW, WoMo & Co.
Grüße aus dem grauen Norden
Rolf
seit über 22 Jahren Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 // Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018
Innenraumhöhe Galloper
Hi an Alle,
bei dem Umbau (die Bilder folgen noch) der mittlererweile abgeschlossen ist, ergab sich als Innenraumhöhe hinten an der "Ladefläche" an der höchsten Stelle 110 cm!
Da muß eigentlich nur wenig mehr an Hubhöhe dazukommen.?
Die TÜV-Abnahme ist zwar schon grob abgesprochen. Jetzt gehts nur noch um die Frage, ob der Spriegel an der C-Säule wieder rein muß.?
Mal schauen ob der TÜV-Mitarbeiter da mitspielt.
Bis bald (mit den Bildern)
k.iesel
bei dem Umbau (die Bilder folgen noch) der mittlererweile abgeschlossen ist, ergab sich als Innenraumhöhe hinten an der "Ladefläche" an der höchsten Stelle 110 cm!
Da muß eigentlich nur wenig mehr an Hubhöhe dazukommen.?
Die TÜV-Abnahme ist zwar schon grob abgesprochen. Jetzt gehts nur noch um die Frage, ob der Spriegel an der C-Säule wieder rein muß.?
Mal schauen ob der TÜV-Mitarbeiter da mitspielt.
Bis bald (mit den Bildern)
k.iesel
"Die Entdeckung der Gelassenheit!" oder "Ich bremse auch für D??fe" (211Tkm)
Moin.
Hat den jemand schon mal Einspruch gegen die Besteuerung als WoMo (keine Stehhöhe) eingelegt und auf Gewichtsbesteuerung hingewiesen, weil die Hälfte der Nutzfläche größer ist, als die zur Personenbeförderung dienenende Fläche (beim 2-Sitzer)?
Gruß Stefan
Hat den jemand schon mal Einspruch gegen die Besteuerung als WoMo (keine Stehhöhe) eingelegt und auf Gewichtsbesteuerung hingewiesen, weil die Hälfte der Nutzfläche größer ist, als die zur Personenbeförderung dienenende Fläche (beim 2-Sitzer)?
Gruß Stefan
Toyota Hilux - damit 41 Länder - 3 Kontinente. Tendenz steigend...
Re: Innenraumhöhe Galloper
Sei doch froh, dass das so ist.k.isl hat geschrieben:bei dem Umbau (die Bilder folgen noch) der mittlererweile abgeschlossen ist, ergab sich als Innenraumhöhe hinten an der "Ladefläche" an der höchsten Stelle 110 cm!
Aber ich wiederhole mich ... :D
Grüße
Rolf
seit über 22 Jahren Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 // Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018
Hallo Joe.
Gilt diese Antwort für mich?
Natürlich bin ich froh, wenn ich diesen Absatz (deinen Link) lese.
Nur, hat das schon mal jemand solch seinen Einspruch gegen die WoMo-Besteuerung selbst formuliert und positive Antwort darauf bekommen? Das war ja meine eigentliche Frage.
Gruß Stefan
Gilt diese Antwort für mich?
Natürlich bin ich froh, wenn ich diesen Absatz (deinen Link) lese.
Nur, hat das schon mal jemand solch seinen Einspruch gegen die WoMo-Besteuerung selbst formuliert und positive Antwort darauf bekommen? Das war ja meine eigentliche Frage.
Gruß Stefan
Toyota Hilux - damit 41 Länder - 3 Kontinente. Tendenz steigend...
- Beda
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Hallo Stefan,
Du wirst verstehen, daß ich keinen Widerspruch einlege.
Mit 290.-p.a. kann ich gut leben und wer weiß, was passiert, wenn ich ankomme:
"Aber ich habe doch gar keine Spüle."
Du wirst verstehen, daß ich keinen Widerspruch einlege.
Mit 290.-p.a. kann ich gut leben und wer weiß, was passiert, wenn ich ankomme:
"Aber ich habe doch gar keine Spüle."
Grüße vom Galloperflüsterer ohne Galloper
Beda
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Beda
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Hallo Stefan,
Einspruch, Termin zur Vorführung des Fahrzeugs zur Begutachtung beantragen und ein Protokoll dieser verlangen sollte eigentlich nicht das Problem sein. Allerdings fehlen da den meisten wohl so einige Jahre Erfahrung im Umgang mit den Jungs vom FA. Beim ersten Argument der Jungs, auf das man kein Gegenargument parat hat, war's das nämlich, mit der Gewichtsbesteuerung ...
@ Beda: Kann ich irgentwie nachvollziehen, mit den 290 €/a, allerdings sind da neben den ~ 120€/a auch noch evtl. drohende Fahrverbote. Die gibt es nur für (fiskalische) PKW und WoMos, nicht für sonstige. Mir persönlich wäre das egal, ich meide die Stadt sowieso wenn irgentwie möglich. Und die Fischköppe denken IMHO zum Glück bisher auch noch nicht über Umweltzonen nach
Grüße aus dem herbstlichen Norden
der Rolf
nö, eigentlich galt sie dem k.iesel. Da ist man einmal faul und lässt die Anrede weg ... Haben andere Foren im www da etwa schlechten Einfluss auf mich genommen?Stefan hat geschrieben:Hallo Joe.
Gilt diese Antwort für mich?
Ich weiss nur von den Fällen, die der Stefan von ProAllrad durchgezogen hat. Mit ausreichendem Hintergrundwissen und einer gewissen Redegewandheit sollte man das aber evtl. auch selber durchziehen können (und fremde Früchte ernten ). Unser Verein hat sich bei den Behörden sicherlich inzwischen auch einen gewissen Namen gemacht, und die Hartnäckigkeit von Stefan S. ist bekannt und tut garantiert auch ihren Teil dazu bei 8)Stefan hat geschrieben:Nur, hat das schon mal jemand solch seinen Einspruch gegen die WoMo-Besteuerung selbst formuliert und positive Antwort darauf bekommen? Das war ja meine eigentliche Frage.
Einspruch, Termin zur Vorführung des Fahrzeugs zur Begutachtung beantragen und ein Protokoll dieser verlangen sollte eigentlich nicht das Problem sein. Allerdings fehlen da den meisten wohl so einige Jahre Erfahrung im Umgang mit den Jungs vom FA. Beim ersten Argument der Jungs, auf das man kein Gegenargument parat hat, war's das nämlich, mit der Gewichtsbesteuerung ...
@ Beda: Kann ich irgentwie nachvollziehen, mit den 290 €/a, allerdings sind da neben den ~ 120€/a auch noch evtl. drohende Fahrverbote. Die gibt es nur für (fiskalische) PKW und WoMos, nicht für sonstige. Mir persönlich wäre das egal, ich meide die Stadt sowieso wenn irgentwie möglich. Und die Fischköppe denken IMHO zum Glück bisher auch noch nicht über Umweltzonen nach
Grüße aus dem herbstlichen Norden
der Rolf
seit über 22 Jahren Galloper 2,5 TCI, SWB, EZ 06/2001 // Outlander 4x4, Automatik, Diesel, EZ 07/2018
Hi,
vor 2 Wochen habe ich ebenfalls den Steuerbescheid für`s SoKfz. Wohnmobil bekommen.
Weiterhin 172E :D .
Es wäre natürlich toll wenn es dabei bleiben würde, aber das weiss wahrscheinlich nur der Finanzminister des Landes Niedersachsen...... wenn überhaupt.
Einzustufen ist das Fahrzeug ziemlich genau wie Bedas Gallopper
Grüße
Spati
vor 2 Wochen habe ich ebenfalls den Steuerbescheid für`s SoKfz. Wohnmobil bekommen.
Weiterhin 172E :D .
Es wäre natürlich toll wenn es dabei bleiben würde, aber das weiss wahrscheinlich nur der Finanzminister des Landes Niedersachsen...... wenn überhaupt.
Einzustufen ist das Fahrzeug ziemlich genau wie Bedas Gallopper
Grüße
Spati
Hi Guido,
> Du hast aber auch ein "unechtes Wohnmobil" oder?
Ich denke das kann man an meinem Avatar ganz gut erkennen. Obwohl das was man noch auf meinem Dach sieht ist kein Aufstelldach sondern ein Dachgepäckträger
Ansonsten überlasse ich die Einteilung in echt/unecht/ja/nein/vielleicht mal dem Finanzbeamten, wenn der anders entschieden hätte hätte ich mir auch langfristig was überlegen müssen.
>Was mußtest Du zwischen Mai 2005 und jetzt an Steuern zahlen?
Wie ich oben schon schrieb 172E/Jahr
Grüße
Spati
> Du hast aber auch ein "unechtes Wohnmobil" oder?
Ich denke das kann man an meinem Avatar ganz gut erkennen. Obwohl das was man noch auf meinem Dach sieht ist kein Aufstelldach sondern ein Dachgepäckträger
Ansonsten überlasse ich die Einteilung in echt/unecht/ja/nein/vielleicht mal dem Finanzbeamten, wenn der anders entschieden hätte hätte ich mir auch langfristig was überlegen müssen.
>Was mußtest Du zwischen Mai 2005 und jetzt an Steuern zahlen?
Wie ich oben schon schrieb 172E/Jahr
Grüße
Spati
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Servus Spati,
klar sollte man diese Einteilung dem Finanzamt überlassen. :D
Ich will ja hier auch keinem auf die Füßt treten. Ganz im Gegenteil!!! Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus 8O das es an einigen Stellen ( siehe proallrad ) so überhaupt nicht vorwärts geht, und an anderen Stellen läuft es jetzt so langsam.
Du und Borsti - Ihr habt beide nen vernünftigen Steuerbescheid bekommen obwoh die Sache ja nach Gesetzestext nur zu sagen wir mal 90% wasserfest ist. Ich hoffe die Finanzämter haben bei AF1 auch bald ein Einsehen. Ich streite mich seit Jahren mit denen rum.
Ansonsten schau ich mal was aus Klaus Womo Umbau wird..... Da kann ich mir ein paar Ideen klauen...
Gruß Guido
klar sollte man diese Einteilung dem Finanzamt überlassen. :D
Ich will ja hier auch keinem auf die Füßt treten. Ganz im Gegenteil!!! Ich komme aus dem Staunen nicht mehr raus 8O das es an einigen Stellen ( siehe proallrad ) so überhaupt nicht vorwärts geht, und an anderen Stellen läuft es jetzt so langsam.
Du und Borsti - Ihr habt beide nen vernünftigen Steuerbescheid bekommen obwoh die Sache ja nach Gesetzestext nur zu sagen wir mal 90% wasserfest ist. Ich hoffe die Finanzämter haben bei AF1 auch bald ein Einsehen. Ich streite mich seit Jahren mit denen rum.
Ansonsten schau ich mal was aus Klaus Womo Umbau wird..... Da kann ich mir ein paar Ideen klauen...
Gruß Guido
V20: 396.000 Diesel Km geschafft, V20 3500: verkauft V80 3´8er —Alltagsauto
Moin Moin,
Und die bislang noch gewichtsbesteuerten WoMos werden leider auch nach und nach angeschrieben und zur Nachzahlung aufgefordert, freut Euch also lieber nicht zu früh ...
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :D
Grüße
Rolf
da wartet mal die kommenden Wochen ab, da stehen nämlich ganz interessante Termine ausguido hat geschrieben:... das es an einigen Stellen ( siehe proallrad ) so überhaupt nicht vorwärts geht, und an anderen Stellen läuft es jetzt so langsam.
Und die bislang noch gewichtsbesteuerten WoMos werden leider auch nach und nach angeschrieben und zur Nachzahlung aufgefordert, freut Euch also lieber nicht zu früh ...
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt :D
Grüße
Rolf
Zuletzt geändert von Joe am 06.08.2007 - 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo Rolf,
ich weiß ja nicht was Du schon weißt, aber ich denke die Sache geht was anders aus. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen sehen die Finanzämter das ja zumindest mit den Wohnmobilen ganz anders als im Rest der Republik. Und das unsere "Politiker" auf ganz dünnem Eis stehen wissen wir ja auch alle.
Na mal sehen was kommt.
In diesem Sinne, schönen Sonntag.
Gruß Guido
ich weiß ja nicht was Du schon weißt, aber ich denke die Sache geht was anders aus. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen sehen die Finanzämter das ja zumindest mit den Wohnmobilen ganz anders als im Rest der Republik. Und das unsere "Politiker" auf ganz dünnem Eis stehen wissen wir ja auch alle.
Na mal sehen was kommt.
In diesem Sinne, schönen Sonntag.
Gruß Guido
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- guido
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Proallrad
Bei proallrad ist zu lesen:
Termin Musterklage
Wir haben endlich einen Termin am Finanzgericht Köln für die Hauptklage der AF-Mehrzweckfahrzeuge. Angesetzt ist der 13.09.07! Wenn nicht noch etwas „Unvorhersehbares” passieren sollte, wird es dann eine grundsätzliche Klärung inkl. Crossover zu den gesamten Rechtsfragen in der 1. Instanz geben.
Nur so zur Info....
Termin Musterklage
Wir haben endlich einen Termin am Finanzgericht Köln für die Hauptklage der AF-Mehrzweckfahrzeuge. Angesetzt ist der 13.09.07! Wenn nicht noch etwas „Unvorhersehbares” passieren sollte, wird es dann eine grundsätzliche Klärung inkl. Crossover zu den gesamten Rechtsfragen in der 1. Instanz geben.
Nur so zur Info....
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Hallo Guido,
stimmt,der Termin steht ...
... allerdings wird das Ganze wohl, selbst bei einem positiven Entscheid der Richter, noch min. eine Instanz weiter gehen. Schliesslich geht es für den Staat ja um Millionen, allein schon an Zinsen. Allein deshalb werden die mit Sicherheit in Berufung gehen, bzw. das Gericht die ganze Geschichte gleich an die nächste Instanz weiterreichen ...
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!
Wenn da wirklich Recht gesprochen wird, sieht's gar nicht so schlecht für uns aus :D
Grüße
Rolf
stimmt,der Termin steht ...
... allerdings wird das Ganze wohl, selbst bei einem positiven Entscheid der Richter, noch min. eine Instanz weiter gehen. Schliesslich geht es für den Staat ja um Millionen, allein schon an Zinsen. Allein deshalb werden die mit Sicherheit in Berufung gehen, bzw. das Gericht die ganze Geschichte gleich an die nächste Instanz weiterreichen ...
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt!
Wenn da wirklich Recht gesprochen wird, sieht's gar nicht so schlecht für uns aus :D
Grüße
Rolf
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