Wieviel Treibstoff ist in welchem Land erlaubt???
Moderatoren: Matthias, Schlappohr
Wieviel Treibstoff ist in welchem Land erlaubt???
Hallo zusammen,
Ich möchte hier mal zusammenstellen wieviel Treibstoff man in welchem Land mitführen bzw. einführen darf.
Wichtig ist der Unterschied zwischen MITFÜHREN (innerhalb des Landes, Gefahrengut) und EINFÜHREN (Zollbestimmungen)!!!
Ich bitte euch, mir dabei zu helfen. Bitte nur gesicherte Daten weiter geben, leider stimmt nicht immer alles was so im Internet geschriben wird. Daten nur von Anfragen an Behörden oder von deren Homepages!!!!!
P.S. diese Liste wird immer nachgeführt und die Länder sind auch nicht abschliessend!!!!!
Mfg
Christian
Ich möchte hier mal zusammenstellen wieviel Treibstoff man in welchem Land mitführen bzw. einführen darf.
Wichtig ist der Unterschied zwischen MITFÜHREN (innerhalb des Landes, Gefahrengut) und EINFÜHREN (Zollbestimmungen)!!!
Ich bitte euch, mir dabei zu helfen. Bitte nur gesicherte Daten weiter geben, leider stimmt nicht immer alles was so im Internet geschriben wird. Daten nur von Anfragen an Behörden oder von deren Homepages!!!!!
P.S. diese Liste wird immer nachgeführt und die Länder sind auch nicht abschliessend!!!!!
Mfg
Christian
Zuletzt geändert von Teko1911 am 19.06.2007 - 19:14, insgesamt 5-mal geändert.
- gewaltschrauber
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Wichtig für Deutschland. Einfuhr 20 Liter nur in einem Kanister, also nicht etwa zwei 10 Liter Kanister. Auch ist der mitgeführte Kraftstoff an das Fahrzeug gebunden, also nicht beim Diesel 20 Liter Bleifrei für's Moped mitbringen.
eben nochmal auf der Seite vom Zoll geschaut.
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ein ... _nicht_eg3
Es hat sich wohl unbemerkt etwas geändert. Es sind nur noch 10 Liter erlaubt.
Und nochmal. Hier staht es wieder anders drin für Mitgliedstaaten der EG.
Link
Jetzt sinnd es wieder 20 Liter auch in mehreren Kanistern.
Ich selbst wurde vor ca zwei Jahren nach der Einreise aus Lux kontrolliert und der Zoll legte grossen Wert darauf, dass ich nur einen Kanister dabei hatte.
Hoffentlich habe ich jetzt niemend verwirrt.
Bitte lange Links verkürzen! Hab ich gerade oben gemacht. ModMatti
eben nochmal auf der Seite vom Zoll geschaut.
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ein ... _nicht_eg3
Es hat sich wohl unbemerkt etwas geändert. Es sind nur noch 10 Liter erlaubt.
Und nochmal. Hier staht es wieder anders drin für Mitgliedstaaten der EG.
Link
Jetzt sinnd es wieder 20 Liter auch in mehreren Kanistern.
Ich selbst wurde vor ca zwei Jahren nach der Einreise aus Lux kontrolliert und der Zoll legte grossen Wert darauf, dass ich nur einen Kanister dabei hatte.
Hoffentlich habe ich jetzt niemend verwirrt.
Bitte lange Links verkürzen! Hab ich gerade oben gemacht. ModMatti
Gruss
Lorenz
LADA 4x4 M mit LPG
Lorenz
LADA 4x4 M mit LPG
Hallo zusammen,
Das ist ja genau mein Problem, die Listen (auch wenn sie vom ADAC sind) stimmen hinten und vorne nicht!!!!
Das beste Beispiel ist die Schweiz, der ADAC sagt 25L Mitführen. Ja was nun einfuhr oder im Land mitführen??? Die 25 L sind bei uns einfuhr also Zollrechtlich jedoch nicht Gefahrenguttechnisch!!!! Innerhalb der Schweiz darf ich 60 L (Tunell 50L) mit mir Mitführen!!!!
Das mit Deutschland ist ja jetzt 10 L zumindest gestern auf der Zollpage???!!!
Darum möchte ich eine Liste erstellen welche auf Auskünfte der Behörden aufgebaut sind.
Gruss Christian
Das ist ja genau mein Problem, die Listen (auch wenn sie vom ADAC sind) stimmen hinten und vorne nicht!!!!
Das beste Beispiel ist die Schweiz, der ADAC sagt 25L Mitführen. Ja was nun einfuhr oder im Land mitführen??? Die 25 L sind bei uns einfuhr also Zollrechtlich jedoch nicht Gefahrenguttechnisch!!!! Innerhalb der Schweiz darf ich 60 L (Tunell 50L) mit mir Mitführen!!!!
Das mit Deutschland ist ja jetzt 10 L zumindest gestern auf der Zollpage???!!!
Darum möchte ich eine Liste erstellen welche auf Auskünfte der Behörden aufgebaut sind.
Gruss Christian
- gewaltschrauber
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- gewaltschrauber
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Hallo Christian,
bin hier fündig geworden.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... kraftstoff
1.1.3.3
Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
.....
Die ADR findest du hier
http://www.bmvbs.de/artikel-,302.929053 ... ften-S.htm
und da im Teil eins
bin hier fündig geworden.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... kraftstoff
1.1.3.3
Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
a) In Behältern von Fahrzeugen, mit denen eine Beförderung durchgeführt wird, enthaltener Kraftstoff, der zu deren Antrieb oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen dient.
Der Kraftstoff darf in befestigten Kraftstoffbehältern, die direkt mit dem Fahrzeugmotor und/oder der Einrichtung verbunden sind und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen, oder in tragbaren Kraftstoffbehältern wie Kanistern befördert werden.
Der gesamte Fassungsraum der befestigten Behälter darf 1500 Liter je Beförderungseinheit und der Fassungsraum eines auf einem Anhänger befestigten Behälters darf 500 Liter nicht überschreiten. Je Beförderungseinheit dürfen höchstens 60 Liter in tragbaren Kraftstoffbehältern befördert werden. Diese Einschränkungen gelten nicht für Fahrzeuge von Einsatzkräften.
.....
Die ADR findest du hier
http://www.bmvbs.de/artikel-,302.929053 ... ften-S.htm
und da im Teil eins
Gruss
Lorenz
LADA 4x4 M mit LPG
Lorenz
LADA 4x4 M mit LPG
Hi,
bin etwas verblüfft.
Für Island schreibst Du es gibt ein Verbot Treibstoff mitzuführen.
Nun vielleicht weiß ich es nur einfach nicht besser, aber das war uns und anscheinend den Isländern noch nicht bekannt.
Wo hast Du diese Info her ?
In Reiseführern und auch im ADAC Infomaterial ist davon keine Rede. Im Gegenteil es wird geraten ins Hochland Vorrat mitzunehmen und auf Nebenstraßen jede Tankmöglichkeit zu nutzen, weil das Tankstellennetz eher ab als ausgebaut wird.
Auch werden auf Island selber Treibstoffkanister sowohl von Touristen als auch von Einheimischen mitgeführt.
Und das befüllen von Reservekanistern ist überall problemlos möglich.
Deine Info bezüglich der Einfuhr ist aber bestimmt richtig.Die Einfuhr von Treibstoff in Reservekanistern ist verboten!
Das wird vom Zoll in Seydisfjördur auch kontrolliert wenn man zum Beispiel mit drei 20 Literkanister auf dem Dachgepäckträger vom Schiff kommt, wird der Landroverfahrer unter Garantie zur Kontrolle in die Garage gebeten.
Allerdings mußte der Inhalt verzollt werden und eine Strafe gab es wohl auch noch, berichtete man in der Community.
Die Einfuhr von leeren Reservekanistern ist aber anscheinend nicht verboten und sie sind überall auf Island käuflich zu erwerben.
Also vielleicht noch einmal nachprüfen.
Aber es kann ja auch sein, das es sich um eine extrem NEUE Regelung handelt, die bis August 2007 noch nicht galt.
Trotzdem gute Idee diese Liste!!
Gruß Petra
bin etwas verblüfft.
Für Island schreibst Du es gibt ein Verbot Treibstoff mitzuführen.
Nun vielleicht weiß ich es nur einfach nicht besser, aber das war uns und anscheinend den Isländern noch nicht bekannt.
Wo hast Du diese Info her ?
In Reiseführern und auch im ADAC Infomaterial ist davon keine Rede. Im Gegenteil es wird geraten ins Hochland Vorrat mitzunehmen und auf Nebenstraßen jede Tankmöglichkeit zu nutzen, weil das Tankstellennetz eher ab als ausgebaut wird.
Auch werden auf Island selber Treibstoffkanister sowohl von Touristen als auch von Einheimischen mitgeführt.
Und das befüllen von Reservekanistern ist überall problemlos möglich.
Deine Info bezüglich der Einfuhr ist aber bestimmt richtig.Die Einfuhr von Treibstoff in Reservekanistern ist verboten!
Das wird vom Zoll in Seydisfjördur auch kontrolliert wenn man zum Beispiel mit drei 20 Literkanister auf dem Dachgepäckträger vom Schiff kommt, wird der Landroverfahrer unter Garantie zur Kontrolle in die Garage gebeten.
Allerdings mußte der Inhalt verzollt werden und eine Strafe gab es wohl auch noch, berichtete man in der Community.
Die Einfuhr von leeren Reservekanistern ist aber anscheinend nicht verboten und sie sind überall auf Island käuflich zu erwerben.
Also vielleicht noch einmal nachprüfen.
Aber es kann ja auch sein, das es sich um eine extrem NEUE Regelung handelt, die bis August 2007 noch nicht galt.
Trotzdem gute Idee diese Liste!!
Gruß Petra
-
- Mitglied
- Beiträge: 684
- Registriert: 27.06.2003 - 18:29
- Wohnort: LA
Hallo Werner, Hallo Kisel
das mit der Einfuhrsteuer für Diesefahrzeuge ist schon im Juni `2005 gefallen.
Seit dem würde sich das Einführen - Schmuggeln auch lohnen, den nun ist der Diesel auf Färöer billiger als auf Island. Aus diesem Grund schienen die Zollbeamten 2005, als wir ankamen in Seydisfjördur, auch so versessen auf eine Kontrolle aller Dieselkraftfahrzeuge, die irgendwelche Kanister sichtbar an oder im Fahrzeug mit sich führten.
2006 und auch jetzt Ende Juni ´07 wurde anscheinend mehr nach Verstößen bei der Lebensmitteleinfuhr ( Milchprodukte und Eier, Wurst und Fleischwaren, soweit nicht " fully cocked" , sind verboten ) so wie nach Drogen gesucht.
Doch die Frage bleibt : was ist mit einem Verbot Diesel auf der Insel mitzuführen? Weiß da jemand konkret etwas über die Gesetzeslage - Sonderbestimmungen - Gefahrgutverordnungen?
LG
Petra von den Islandfreunden
das mit der Einfuhrsteuer für Diesefahrzeuge ist schon im Juni `2005 gefallen.
Seit dem würde sich das Einführen - Schmuggeln auch lohnen, den nun ist der Diesel auf Färöer billiger als auf Island. Aus diesem Grund schienen die Zollbeamten 2005, als wir ankamen in Seydisfjördur, auch so versessen auf eine Kontrolle aller Dieselkraftfahrzeuge, die irgendwelche Kanister sichtbar an oder im Fahrzeug mit sich führten.
2006 und auch jetzt Ende Juni ´07 wurde anscheinend mehr nach Verstößen bei der Lebensmitteleinfuhr ( Milchprodukte und Eier, Wurst und Fleischwaren, soweit nicht " fully cocked" , sind verboten ) so wie nach Drogen gesucht.
Doch die Frage bleibt : was ist mit einem Verbot Diesel auf der Insel mitzuführen? Weiß da jemand konkret etwas über die Gesetzeslage - Sonderbestimmungen - Gefahrgutverordnungen?
LG
Petra von den Islandfreunden